Landtagssitzung am 17. Jänner 2006

Initiativen der KP

 

Gegen den Ausverkauf der Post

Entschließungsantrag

Ein mindestens ebenso wichtiges Element der regionalen Nahversorgung des ländlichen Raumes wie die als Lotterieannahmestellen agierenden Gasthäuser und kleinen Geschäfte sind insbesondere auch die Postämter. In den vergangenen Jahren ist es bereits zur Schließung zahlreicher Außenstellen der Post gekommen. Die Folgen für die kommunale Infrastruktur sind in solchen Fällen außerordentlich schwerwiegend.

Die Bundesregierung hat am 12.01.2006 beschlossen, 49 Prozent der Anteile an der Österreichischen Post an die Börse zu bringen. Dadurch werden von vielen Menschen in der Steiermark weitere Einschränkungen im Leistungsangebot der Post befürchtet.

Der jetzt geplante Börsegang bedeutet nicht das Ende dieser Entwicklung, sondern die endgültige Unterwerfung der Post unter die Interessen der Kapitalanleger. Für Investoren zählt nur die zu erwartende Rendite, deshalb werden sich als Folge dieser Privatisierung die Versorgung und die Leistungen für die Bevölkerung noch weiter verschlechtern.

Die Postbediensteten werden mit weiteren Arbeitsplatzverlusten und Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen konfrontiert sein, und nicht zuletzt verzichtet der Staat in Zukunft auf die Einnahmen aus den Postgewinnen. Somit ist die Postprivatisierung auch aus wirtschaftspolitischer Sicht für den österreichischen Staat keine positive Maßnahme, sondern ein Verscherbeln des Familiensilbers.

Zu erinnern ist daran, dass sich Landeshauptmann Franz Voves mehrfach gegen die Liberalisierung und Privatisierung von Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge ausgesprochen hat.

Es wird daher der Antrag gestellt:

Der Landtag wolle beschließen: Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, im Sinne der regionalen Nahversorgung des ländlichen Raumes an die Bundesregierung heranzutreten und sie aufzuforden, vom geplanten Börsegang und von der Privatisierung der Post Abstand zu nehmen.

Abschaffung des Spitalskostenbeitrages bei mitversicherten Angehörigen von rezeptgebührbefreiten Hauptversicherten

Selbstständiger Antrag

Versicherte, die aufgrund ihres geringen monatlichen Nettoeinkommens von der Rezeptgebühr befreit sind, müssen keinen Kostenbeitrag für einen Spitalsaufenthalt leisten. Deren mitversicherte Angehörige - meist Frauen, die überhaupt über kein Einkommen verfügen - müssen jedoch derzeit 13,10 Euro pro Tag bei einem Krankenhausaufenthalt bezahlen.

Da im Gesundheitswesen die finanziellen Belastungen für einkommensschwache Personen nicht dazu führen dürfen, sich überlegen zu müssen, ob ein Aufenthalt im Krankenhaus überhaupt leistbar ist, sollte umgehend eine Änderung dieser unsozialen Regelung erfolgen.

Es wird daher der Antrag gestellt:

Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, Vorschläge für eine umgehende Abschaffung des Spitalskostenbeitrages bei mitversicherten Angehörigen von rezeptgebührbefreiten Hauptversicherten vorzulegen.

3. April 2006