Landtagssitzung 18. September 2012

 

Drohendes Finanzdebakel der Stadtgemeinde Bad Aussee durch das Projekt "Narzissenbad"

Dringliche Anfrage der KPÖ

Am Ortsrand von Bad Aussee, am Lerchenreither Plateau, soll das neue Kurbad "Narzissenbad" samt Ressorthotel und Appartements errichtet werden.
In der Gemeinde gibt es von Seiten der Bevölkerung und von großen Teilen der Gewerbetreibenden massiven Widerstand gegen den Abbruch des alten Vitalbades und den Neubau am Ortsrand, da Kaufkraftabfluss und die Verödung des Ortszentrums befürchtet werden und auch der Zustand des alten Vitalbades nicht so schlecht sei, wie die Gemeinde verlauten lasse.
Die Gesamtkosten dieses Projekts belaufen sich auf zumindest 26 Millionen Euro, wovon alleine das neue Bad etwa 18 Millionen Euro kosten soll. Die Stadtgemeinde Bad Aussee soll sich dem Vernehmen nach am Narzissenbad mit etwa 5 Millionen beteiligen - zusätzlich zu den schon investierten 2,8 Millionen. Das Land hat 2,5 Millionen Euro an Fördergeldern zugesagt, der Bund 1,5 Millionen Euro. 5 Millionen Euro sollen fremdfinanziert werden.
Eingefädelt wurde das Projekt von der bekannten Investorengruppe um Reinhard Hohenberg, Romuald Bertl und Stefan Fattinger. Hohenberg war auch schon beim Thermenprojekt Bad Gleichenberg zu Gange, wo er für die größte Firmenpleite der Steiermark im Jahr 2011 (55 Millionen Euro) mitverantwortlich war. An diesem nun insolventen Unternehmen hatte sich das Land Steiermark übrigens ebenfalls mit über 7 Millionen Euro an verlorenen Zuschüssen und als stiller Gesellschafter mit fast 5 Millionen Euro beteiligt.
Diese Investorengruppe sorgte nun in Bad Aussee für Aufregung, da sie das ursprünglich präsentierte Hotel- und Appartementprojekt nun deutlich vergrößert bauen möchte.
Zur Sorge veranlasst auch und besonders, dass der - von der ehemaligen EU-Abgeordneten der ÖVP Hella Ranner, die wegen des Verdachts der Untreue und des Betruges von ihrem Mandat zurücktreten musste, erstellte - Vertrag über den Grundstücksverkauf der Gemeinde Aussee an die Investorengruppe die Stadtgemeinde Bad Aussee grob benachteiligen soll. Erstens sei der Wert des Areals nach der Umwidmung in Bauland um ein Vielfaches gestiegen, und weiters sei die Gemeinde verpflichtet, im Falle der Pleite das Narzissenbad mit allen Verbindlichkeiten zu kaufen und weiterzubetreiben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende Dringliche Anfrage:

Wie beurteilen Sie die Sinnhaftigkeit und Nachhaltigkeit des Projektes Narzissenbad am Ortsrand von Bad Aussee, vor allem in Zusammenhang mit den schon bestehenden Thermen im näheren räumlichen Umfeld und den Auswirkungen auf das Ortszentrum von Bad Aussee?

Sind Ihrer Meinung nach die Einwände und Befürchtungen der Bevölkerung und der Gewerbetreibenden von Bad Aussee im Zusammenhang mit dem Abriss des alten Vitalbades und dem Neubau am Ortsrand nachzuvollziehen?

Befürworten Sie eine Beteiligung oder Förderung des Projektes durch das Land Steiermark?

Falls ja, befürworten Sie eine begleitende Kontrolle des Projektes "Narzissenbad" bzw. die Überprüfung durch den Landesrechnungshof?

Ist die Gemeindeaufsicht mit dem Projekt "Narzissenbad" befasst?

Wenn ja, gibt es von deren Seite schon eine Beurteilung der möglichen Auswirkungen dieses Projektes auf den Finanzhaushalt der Gemeinde Bad Aussee, insbesondere auch für den Fall der Insolvenz der Betreiberfirma?

Sind Ihnen weitere Immobilien-Projekte der Investoren Hohenberg, Bertl oder Fattinger bekannt, an denen das Land Steiermark oder steirische Gemeinden beteiligt sind bzw. für welche das Land oder Gemeinden Förderungen oder Zuschüsse erteilt haben?

Falls Ihnen weitere Projekte bekannt sind, welche sind diese und werden diese von der Gemeindeaufsicht und dem Landesrechnungshof begleitet bzw. überprüft?

"Steirische Reformpioniere"

Entschließungsantrag (keine Mehrheit, Zustimmung durch KPÖ, Grüne, FPÖ)

Die Landesregierung hat zum Zweck "bestmögliche Akzeptanz der Bevölkerung für [diese] Reform" zu erreichen, wie es im Förderantrag der Regierung heißt, im Rahmen von "überplanmäßige Ausgaben" vor, 380.000 Euro, von denen je 150.000 auf Kleine Zeitung und Kronen Zeitung entfallen für Öffentlichkeitsarbeit auszugeben. Unter anderem wurde in der Krone eine Serie mit dem Titel "Steirische Reformpioniere" gestartet, die optisch nicht von redaktionellen Beiträgen zu unterscheiden ist.

Man kann diesen Kauf wohlwollender Berichterstattung druchaus als Versuch der Gleichschaltung der landespolitischen Berichterstattung in den steirischen Massenmedien werten.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. den Wortlaut der Kooperationsvereinbarung der Gegenstand der „Reformprozess Steiermark – Medienkooperation“ dem Landtag zu übermitteln, die unter GZ. A16-48112012-18 bei den im Monat September zur Beschlussfassung vorgelegten Über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu finden ist.

2. offenzulegen an welche Medien Aufträge erteilt wurden, oder Aufträge geplant sind, die aus den in der Amtsvorlage für die „Reformprozess Steiermark – Medienkooperation“ für „diverse weitere begleitende Kommunikationsmaßnahmen“ vorgesehenen Betrag in Höhe von € 80.000,00 (VSt. 1/021959-7281 ,,Offentlichkeitsarbeit") beglichen werden.

3. in Zukunft die Schaltung von Anzeigen die entgegen den Bestimmungen von §26 Mediengesetz nicht als Anzeige”, “entgeltliche Einschaltung” oder “Werbung” gekennzeichnet sind zu unterlassen, und solche Aufträge nicht als Förderungen zu verschleiern.

Faire Behandlung von steirischen Theaterbediensteten

Selbstständiger Antrag (von SPÖ und ÖVP abgelehnt)

Obwohl die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten die Beschlüsse der Landesregierungen von Oberösterreich und Steiermark über Einsparungen bei den Bühnen im Rahmen der Lohnverhandlungen für die Theaterbediensteten berücksichtigte, entschied sich die Landesregierung, das in Linz erzielte Verhandlungsergebnisses nicht zu akzeptieren.

 

Aller Voraussicht nach werden daher rund 500 MitarbeiterInnen der steirischen Theaterbetriebe, darunter Oper, Schauspielhaus und Next Liberty um eine Gehaltsanpassung von durchschnittlich 2,95 Prozent umfallen. Während die Bediensteten der Theater in ganz Österreich eine Lohnerhöhung erhalten, sollen sie in der Steiermark leer ausgehen oder mit einer minimalen Erhöhung abgespeist werden, die weit unter der Teuerung liegt.

 

Schon in den vergangenen Jahren wurde Teile der Kosten für die verfehlte Budgetpolitik des Landes auf die öffentlich Bediensteten sowie auf Bedienstete, deren Löhne und Gehälter aus Landesmitteln finanziert werden, abgewälzt. Selbst der zum Teil sehr gering entlohnten Gruppe der Gemeindearbeiterinnen und -arbeiter wurde kurz vor Weihnachten eine Nulllohnrunde verordnet. Im selben Zeitraum wurden Millionen für sinnlose Beratungsverträge aus dem Fenster geworfen, wie der Rechnungshof und der Kontrollausschuss in den vergangenen Wochen und Monaten aufzeigten.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
 
Die Landesregierung wird aufgefordert, den Verhandlungsprozess wiederaufzunehmen um eine mit der Gewerkschaft akkordierte Lohn- und Gehaltsentwicklung für die Bediensteten der steiermärkischen Theaterbetriebe zu erreichen, die der 2,95-prozentigen Erhöhung des öffentlichen Dienstes vergleichbar ist und im Einklang mit den in anderen Bundesländern erzielten Lohnabschlüssen steht.

 

Auflösung der KAGes und Wiedereingliederung der Steirischen Krankenanstalten in die Landesverwaltung

Entschließungsantrag (Zustimmung nur durch KPÖ)

Die Entwicklung des steirischen Gesundheitswesens in den letzten Jahren war von dramatischen Fehlentscheidungen geprägt, die sich immer deutlicher als ebenso kurzsichtig wie fahrlässig herausstellen. Die erste und folgenreichste von ihnen war die Ausgliederung der Krankenanstalten aus der Landesverwaltung.

Mit diesem Schritt war ein Paradigmenwechsel verbunden, der dazu führte, dass dem Ziel der Kostenreduktion die medizinische Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen und in ausreichender Dichte vorhandenen Angeboten vollkommen untergeordnet wurde. Dabei bleiben die externalen Kosten, die durch die entstehende Unterversorgung entstehen, konsequent ausgeblendet. Das Leistungsangebot von Krankenanstalten in der Peripherie wurde in den vergangenen Jahren radikal eingeschränkt, ganze Abteilungen aufgelassen beziehungsweise in niederrangige ambulante Einrichtungen umgewandelt. Diese Entwicklung wurde durch die im jüngst beschlossenen Regionalen Strukturplan Gesundheit vorgesehenen Einschnitte weiter verschärft. Die Pläne der Landesregierung, eine der bedeutsamsten steirischen Krankenanstalten zu privatisieren, reihen sich in die lange Kette von gesundheitspolitischen Rückschritten der letzten Jahre ein. Mit der Übergabe der Krankenanstalt an den als Käufer in Aussicht genommenen privaten Betreiber, der damit seinen bisherigen Standort aufgibt, geht der Steiermark ein weiteres Krankenhaus verloren.

Immer mehr Menschen in der Steiermark sind mit der stationären Krankenversorgung unzufrieden. Lange Wartezeiten auch bei lebensnotwendigen Eingriffen, unzumutbare Transport- und Anfahrtswege und vermeidbare Komplikationen, die entstehen, weil es an Personal und Zeit für die sorgfältige Behandlung der PatientInnen fehlt, sind die Folge der politischen Weichenstellungen. Diese Situation spiegelt sich in den Klagen der Beschäftigten, bei denen Stress, Burnout und Angst um den Arbeitsplatz zum ständigen Begleiter geworden ist, wider.

Die Gebarung der KAGes selbst ist undurchsichtig. Die Entscheidungsfindung bei wichtigen Fragen wie der Standortpolitik sind von Kriterien geleitet, welche sich schwer mit dem eigentlichen Zweck der Gesellschaft in Einklang bringen lassen. Sie beruht häufig auf Gutachten Dritter, deren Erkenntnisse der Interessenlage der Verfasser und Auftraggeber geschuldet ist. Dabei entgleitet der Politik immer mehr die Kontrolle über das steiermärkische Gesundheitswesen. Privatisierungen werden forciert, und wo noch eine Zuständigkeit der öffentlichen Hand gegeben ist, werden systematisch Missstände und Versorgungsmängel bagatellisiert oder geleugnet.

Die Rolle des Steiermärkischen Landtages in der Gesundheitspolitik wurde ebenso marginalisiert, zum Beispiel durch die Auslagerung wesentlicher Entscheidungen über das Gesundheitswesen in die Gesundheitsplattform und der Einschränkung der Kontrollrechte des Landtages durch die Ausgliederung. Die Landesregierung ignoriert Beschlüsse des Landtages, die ihren Plänen zuwiderlaufen, oder schafft Tatsachen, während sie ihre Umsetzung verschleppt.

Zusätzlich wurde die KAGes dazu missbraucht, um mit abenteuerlichen Konstruktionen kurzfristig 1,2 Milliarden Euro zur Deckung des Budgetabgangs zu beschaffen, ohne gegen die Maastrichtkriterien zu verstoßen. Im Zuge der Begebung zweier Anleihen zu diesem Zweck wurde der gesamte Bestand an Gebäuden und Immobilien verpfändet, da diese als Sicherheit dienen. Es ist ungeklärt, wie die beiden Anleihen am Ende der Laufzeit getilgt werden sollen. Die 50 Millionen Euro an Zinsen, die pro Jahr anfallen, wurden der KAGes über eine Sondermiete, die an die begebende KIG zu entrichten ist, aufgebürdet, was die Kostenexplosion mittelfristig natürlich verschärft.

Es ist höchste Zeit, diesen Irrweg aufzugeben, beginnend mit der Wiedereingliederung der KAGes in die Hoheitsverwaltung. Dass wäre der erste Schritt, um einseitige betriebswirtschaftlichen Überlegungen und Geschäftemacherei im Gesundheitswesen und die daraus entspringenden destruktiven Resultate zurückzudrängen. Bei der Verwaltung der steiermärkischen Krankenanstalten muss die Gesundheit der Bevölkerung als öffentliches Gut im Vordergrund stehen, die berechtigten Anliegen der PatientInnen und ihrer Angehörigen müssen auch politisch wieder durchsetzbar werden.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, einen Etappenplan betreffend die Auflösung der KAGes und die Wiedereingliederung der landeseigenen Krankenanstalten in die Landesverwaltung auszuarbeiten und diesen dem Landtag vorzulegen.

Auftragserteilung zur Berichterstattung in Steirer-Krone und Kleine Zeitung

Fragestunde (KO Claudia Klimt-Weithaler)

Die Landesregierung hat in der Regierungssitzung vom 5.7.2012 (GZ A16-48112012-18) beschlossen, der Steirerkrone und der Kleinen Zeitung jeweils eine Summe von Euro 150.000,- an "Förderung" zukommen zu lassen.

Mit diesen Geldern werden zwei "Projekte" dieser Zeitungen gefördert (Schüler machen Zeitung, Reformpioniere), die den "Reformprozess medial begleiten" sollen - im Fall der Steirerkrone in Kooperation mit der Werbe-Agentur KOOP Live-Marketing GmbH & Co KG.

Die vom Land beauftragten Beiträge wurden in den beiden Printmedien nicht als Anzeige, entgeltliche Einschaltung oder Werbung gekennzeichnet.

Die/Der unterfertigte Abgeordnete stellt folgende Anfrage:
Wie lauten die Vertragstexte der beiden Vereinbarungen über die Förderung der Medienprojekte "Reformpioniere" und "Schüler machen Zeitung" in Höhe von jeweils Euro 150.000,- mit der Kleinen Zeitung und der Steirer-Krone im Wortlaut?

LKH West

Fragestunde (LAbg. Werner Murgg)

Die geplante Übertragung des LKH West an die Barmherzigen Brüder hat in der Öffentlichkeit und bei den Beschäftigten des LKH West große Unruhe ausgelöst.

Die in der Öffentlichkeit publizierten angeblich zu erzielenden Einsparungen werden von Verantwortlichen des LKH West in Frage gestellt. Überdies drohen ein ganze Reihe konkreter Verschlechterungen für die medizinische Versorgung im Großraum Graz. Unter anderem droht eine Gefährdung der pathologischen Versorgung.

Derzeit stützt sich die pathologische Versorgung KAGes-intern auf das LKH West und das LKH Leoben. Bei einer Übernahme der Pathologie des LKH West durch die Barmherzigen Brüder stünde KAGes-intern nur mehr das LKH Leoben zur Verfügung. Da das LKH Leoben unmöglich die pathologischen Leistungen des LKH West übernehmen kann, müssten dann die entsprechenden Leistungen extern zugekauft werden.

Die/Der unterfertigte Abgeordnete stellt folgende Anfrage:
Können Sie ausschließen, dass es im Zuge der Neuorganisation der pathologischen Versorgung durch die Privatisierung des LKH West zu Verschlechterungen in Form von Mehrkosten für die KAGes oder zeitlichen Verzögerungen bei der Befundung kommt?

Volksabstimmung über Beitritt Österreichs zum EU-Fiskalpakt

Entschließungsantrag (keine Mehrheit, Zustimmung durch KPÖ, Grüne, FPÖ)

Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben die Einführung eines so genannten „EU-Fiskalpakts“ beschlossen. Nachdem zwei Mitgliedsstaaten der EU (Großbritannien und Tschechien) deponierten, sich diesem Vertrag nicht anzuschließen, gilt dieser Vertrag eigentlich nicht als EU-Vertrag. Trotzdem werden der EU-Kommission und dem EUGH entscheidende Rechte bei der Exekution des Vertrages eingeräumt. Der Vertrag soll bereits 2013 in Kraft treten, wenn zumindest 12 EU-Mitgliedsstaaten ihn ratifiziert haben. Es besteht die Gefahr, dass auch in Österreich im Eilzugsverfahren etwas beschlossen wird, über dessen Auswirkungen weder die Bevölkerung noch die Gebietskörperschaften ausreichend informiert sind.

Als Ziel des „EU-Fiskalpakts“ wird eine stärkere Koordinierung der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Mitgliedsstaaten der EU, insbesondere auch der Budgetpolitik, genannt. Das in jahrhundertelangen Kämpfen durchgesetzte Recht von gewählten Parlamenten, über das Staatsbudget demokratisch entscheiden zu können, wird mit diesem EU-Fiskalpakt in Frage gestellt.

Dabei ist auffallend, dass es nicht bloß um das Ziel eines ausgeglichenen Budgets geht. Die öffentlichen Ausgaben werden insgesamt nur als Belastung betrachtet. Der vielfältige Nutzen, den die Bürgerinnen und Bürger aus hochqualitativen öffentlichen Leistungen, besonders auch jener der Kommunen, ziehen, bleibt unbeleuchtet. Besonders in Krisenzeiten können die öffentlichen Kassen, insbesondere auch über Länder und Gemeinden – nach Auffassung der meisten anerkannten WirtschaftsforscherInnen – einen wichtigen Beitrag zur Abwehr von Arbeitslosigkeit und zur Sicherung von Volkseinkommen leisten. Mit dem „EU-Fiskalpakt“ droht, dass den Gebietskörperschaften diese Möglichkeit genommen wird.

Unsere Gesellschaft steht vor vielfältigen Aufgaben. Zukunftsinvestitionen in den Bereichen Pflege, Gesundheit, Bildung, öffentlicher Verkehr und Umweltschutz erfordern tatkräftiges Engagement der öffentlichen Hand. Bereits jetzt ist die Budgethoheit der Länder auf der Ausgabenseite durch den Stabilitätspakt weitgehend ausgehöhlt, auf der Einnahmenseite begibt sich die Landespolitik freiwillig ihrer Gestaltungsmöglichkeiten. Mit diesem Vertrag droht eine weitere Einschränkung des Spielraumes, den Bund und Länder haben, um für die Bevölkerung tätig zu werden.

Über diesen EU-Fiskalpakt braucht es eine ausführliche Debatte in den betroffenen Körperschaften unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb fordern wir die Durchführung einer Volksabstimmung über den EU-Fiskalpakt vor Ratifikation im Österreichischen Parlament.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, eine Volksabstimmung über den Beitritt Österreichs zum EU-Fiskalpakt abzuhalten.

18. September 2012