Landtagssitzung 17. September 2019

Grazer Pflegemodell in der gesamten Steiermark umsetzen!

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP, FP)

Viele pflegebedürftige Menschen wären gesundheitlich durchaus in der Lage, in den eigenen vier Wänden zu bleiben, müssen aber in ein Heim, weil die Kosten für Hauskrankenpflege, Pflegeassistenz oder Heimhilfe zu hoch sind. So hoch, dass mit der verbleibenden Pension Miete und Lebensunterhalt nicht mehr bestritten werden können.

Niemand soll gezwungen sein, in ein Pflegeheim zu gehen, nur, weil er sich die mobilen Pflegedienste nicht leisten kann. Das ist der Grundgedanke des neuen KlientInnentarifmodells der Stadt Graz. Auch Volksanwalt Dr. Günther Kräuter lobte in der vergangenen Ausschusssitzung das Grazer Pflegemodell als beispielhaft und nachahmungswürdig.

Mit dem Grazer Modell wird es pflegebedürftigen Menschen ermöglicht, in der vertrauten Wohnumgebung zu bleiben. Den Betroffenen bleibt dann die Höhe der Mindestpension von 863 Euro erhalten – unabhängig vom Betreuungsausmaß, das sie zuhause in Anspruch nehmen. Dafür sorgen automatische Ausgleichszahlungen der Stadt Graz, die im neuen KlientInnentarifmodell für die mobile Pflege- und Betreuung und die Hauskrankenpflege vorgesehen sind.

Und: Wenn Menschen länger zuhause bleiben können, ist das nicht nur gut für sie, sondern kostet auch weniger. Ein Platz im Pflegeheim ist nämlich wesentlich teurer als mobile Dienste. 1.000 zusätzliche Personen im Pflegeheim verursachen zusätzliche Kosten von über 10 Millionen Euro.

Dieses erfolgreiche Modell sollte auf die gesamte Steiermark ausgedehnt werden!

     
Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das zukunftsweisende Grazer Pflegemodell (KlientInnenbeitragsmodell) auf die gesamte Steiermark ausgeweitet werden kann.

Top-Ticket für alle

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP, FP)

Im Rahmen des Jugendlandtages 2019 war auch die Mobilität junger Menschen ein großes Thema. Dabei ging es den Jugendlichen darum, das Modell des Toptickets weiter zu verbessern um so jungen Menschen Mobilität zu leistbaren Preisen zu garantieren. Ein Antrag unter dem Titel „Reformation des Toptickets“ wurde im Jugendlandtag unter anderem folgendermaßen begründet:

„Wir fordern, dass sich das Topticket von Grund auf geändert und angepasst werden soll. Eine unserer Hauptforderungen besteht darin, dass die Gültigkeit ausgeweitet werden soll, dies könnte unserer Meinung nach dem Beispiel des Jugend-Toptickets des Verkehrsbundes Ost- Region folgen (Kosten -> 70 € im Jahr, Gültigkeit -> Wien – Niederösterreich – Burgenland). Zusätzlich sollte es eine Änderung geben, dass es auch Studierenden möglich ist, kostengünstig und komfortabel mit den öffentlichen Verkehrsmitteln durch die Steiermark und ihre Nachbarbundesländer zu fahren. Hierzu müssen die Steiermärkischen Verbundlinien mit den Verkehrsbünden der anderen Bundesländer kooperieren.“

Der Antrag, der vom Jugendlandtag angenommen wurde, enthielt weiters den Vorschlag, die jährliche Teuerung der Fahrscheine für den Öffentlichen Verkehr nicht über der jeweiligen Inflationsrate anzusetzen („Preisstabilität: Preisaufschlag soll der Inflationsrate entsprechen“). Die aktuelle Praxis erlaubt eine jährliche, automatische Preiserhöhung um das 1,5-Fache der Verbraucherpreisindex-Entwicklung, was zu massiven Teuerungen führen kann.

Aus praktischen Gründen forderten die Jugendlichen zudem, dass das Topticket auch in einer digitalen Form, zum Beispiel im Rahmen einer App, verfügbar sein solle: „Topticket soll digital (App) oder als Scheckkartenformat verfügbar sein (Durch QR-Code prüfbar sein).“

Um den Öffentlichen Verkehr auch für junge Menschen leistbar zu gestalten und um die praktischen Erfahrungen von Jugendlichen mit dem Topticket in dessen Weiterentwicklung einfließen zu lassen, wäre es wünschenswert, dass die Landesregierung die Forderungen, welche im Rahmen des Jugendlandtages beschlossen wurden, nach Möglichkeit zur Umsetzung bringt.

  

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

die Landesregierung wird aufgefordert:

die Möglichkeit der Ausweitung des Toptickets auf andere Bundesländer zu prüfen und das Ergebnis dem Landtag vorzulegen.

dafür Sorge zu tragen, dass in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund neben der bestehenden Form des Toptickets eine digitale Variante des Tickets, etwa im Rahmen einer App, entwickelt wird.

die vom zuständigen Landesrat Anton Lang in den Lenkungsausschuss des Verkehrsverbundes Steiermark entsendeten Vertreter anzuweisen, sich zukünftig in diesem Gremium gegen die Anhebung der Fahrpreise um das bis zu 1,5-fache des Verbraucherpreisindexes im auszusprechen.

Airpower: klima- und friedenspolitisch untragbar

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP, FP)

Verschwendung von Steuergeld sowie massive Lärm- und Umweltbelastung begleiten die Flugshow Airpower von Anfang an. Im Lichte der Debatte um die Klimakrise hat diese Kritik zugenommen. So schreibt etwa die renommierte Meteorologin und Klimaforscherin Helga Kromp-Kolb in einem Gastbeitrag in der „Kleinen Zeitung“ von 8. September 2019, dass in Anbetracht der Pariser Klimaziele Emissionen aus nicht essenziellen Prozessen – wie es bei der Airpower der Fall ist – unbedingt eingespart werden müssen, will man das Ziel, die Treibhausgasemissionen in Österreich bis 2030 um 50 Prozent zu senken, auch nur annähernd erreichen. Neben den Emissionen der Flugzeuge, welche an einem solchen Wochenende Unmengen an Kerosin ausstoßen, sind hier auch die Emissionen, die durch die An- und Abreise der ZuschauerInnen entstehen, anzuführen.

Neben dem Klimaschutz ist der friendnespolitische Aspekt ein zentraler Kritikpunkt an der Airpower: Was bei der Airpower gezeigt wird, sind Waffen. Die Wirkung dieser Waffen können wir fast jeden Tag im Fernsehen in den Krisengebieten dieser Erde beobachten. Millionen Menschen sind auf der Flucht vor Krieg und Bomben – und in Österreich werden Unsummen für eine Waffenschau verschwendet. Kinder und SchülerInnen besuchen die Airpower. Der Einsatz und die Wirkungsweise dieser Waffen wird meist verharmlosend und auf technische Details reduziert dargestellt.  Wir brauchen eine aktive und gewaltfreie Friedens- und Neutralitätspolitik, und keine Demonstration von todbringenden Waffengattungen.

Friedens- und Klimapolitik dürfen dabei nicht getrennt voneinander betrachtet werden, wie auch Kromp-Kolb betont: „Im Übrigen sind Krieg und Klima eng verknüpft, als Beispiele seien nur der verheerende Krieg in Darfur oder der Bürgerkrieg in Syrien genannt. Ohne Klimaschutz wird es keinen Frieden geben und ohne Frieden keinen Klimaschutz.“

Auch zahlreiche BewohnerInnen der Region haben sich aufgrund der genannten Argumente sowie der Lärmbelästigung durch die Airpower auch dieses Mal gegen die Veranstaltung ausgesprochen. Ein nachhaltiger Einsatz der Fördermittel könnte zudem längerfristig Vorteile für die Region sichern, als dies bei einem punktuellen Großevent der Fall ist – ohne, dass Fördermittel auch an die Erzeuger fossiler Energie abfließen.

In Anbetracht den genannten Aspekten ist eine Förderung der Airpower durch das Land Steiermark nicht zu rechtfertigen. Die bisher aufgewandten Summen wären weit besser und sinnvoller für Umweltschutzmaßnahmen, sozialpolitische Maßnahmen oder friedenserzieherische Projekte an Schulen eingesetzt gewesen.

     
Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,  künftig keine Landesförderungen für die Airpower mehr zu gewähren, an die Bundesregierung mit der Anregung heranzutreten, die Militärflugshow Airpower nicht mehr in der Steiermark abzuhalten.

Jugendlandtag: Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen im ländlichen Raum

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP, FP)

Im Themenblock „Partizipation, Jugend & Soziales“ wurde beim diesjährigen Jugendlandtag von den Jugendlichen ein Antrag eingebracht, der sich der Kinderbetreuungssituation im ländlichen Raum widmete. Die Jugendlichen formulierten folgende Begründung:

„Aus persönlicher Erfahrung wissen wir, dass alleinerziehende Eltern oft Arbeit und Erziehung ihrer Kinder alleine schwer bewerkstelligen können. Somit sind sie auf Hilfe von Verwandten angewiesen, um ihren Beruf ausüben zu können. Das Problem ist, dass es – vor allem im ländlichen Raum – zu wenige Ganztagesbetreuungseinrichtungen für Kinder unter 10 Jahren gibt. Daher müssen viele Eltern nach der Karenz bei ihren Kindern – und von der Arbeit zu Hause – bleiben, da sie keine ausreichende Kinderbetreuung in der Nähe finden können. Wir wollen, dass die Eltern nach der Karenz wieder direkt mit Vollzeit in das Arbeitsleben zurückkehren können.“

Dementsprechend fordern die Jugendlichen in ihrem Antrag, der vom Jugendlandtag angenommen wurde, weitere Investitionen in die Kleinkindversorgung. Der ländliche Raum soll eine möglichst flächendeckende Versorgung auch an Kinderkrippen und Ganztagesbetreuung aufweisen.

Eine Studie der Arbeiterkammer unterstreicht die Forderung der Jugendlichen. Wie die AK feststellt, ist außerhalb der Zentren vor allem ein Mangel an Kinderkrippen zu attestieren. Der Bedarf sei weit höher, als durch den zu langsamen Ausbau abgedeckt werden kann, so AK und Kinderdrehscheibe in einem Bericht der Kleinen Zeitung von 19. Juni 2019. Dadurch würden vor allem Mütter gezwungen werden, aus dem Erwerbsleben auszusteigen oder Teilzeit zu arbeiten. Auch eine Ganztagesbetreuung ist nicht in dem Ausmaß verfügbar, wie es für Eltern und Kinder nötig wäre. Beim Ausbau von Krippen und Ganztagesbetreuung ist darauf zu achten, dass die Kinder über die gesamte Zeit von qualifiziertem pädagogischen Personal betreut werden.

     
Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert:

1. ein Konzept für den Ausbau der Kinderbetreuung in den steirischen Regionen auszuarbeiten und dem Landtag vorzulegen, um den Betreuungsengpass bei Krippen und Ganztagesbetreuung abseits der Zentren zu beheben und

2. in diesem Konzept darauf zu achten, dass die Kinder dabei durchgehend von qualifiziertem pädagogischen Personal betreut werden.

Forderungen des Jugendlandtags zum Thema Mobilität

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP)

Im Rahmen des Jugendlandtages 2019 war auch die Mobilität junger Menschen ein großes Thema. Dabei ging es den Jugendlichen darum, das Modell des Toptickets weiter zu verbessern um so jungen Menschen Mobilität zu leistbaren Preisen zu garantieren. Ein Antrag unter dem Titel „Reformation des Toptickets“ wurde im Jugendlandtag unter anderem folgendermaßen begründet:

„Wir fordern, dass sich das Topticket von Grund auf geändert und angepasst werden soll. Eine unserer Hauptforderungen besteht darin, dass die Gültigkeit ausgeweitet werden soll, dies könnte unserer Meinung nach dem Beispiel des Jugend-Toptickets des Verkehrsbundes Ost- Region folgen (Kosten -> 70 € im Jahr, Gültigkeit -> Wien – Niederösterreich – Burgenland). Zusätzlich sollte es eine Änderung geben, dass es auch Studierenden möglich ist, kostengünstig und komfortabel mit den öffentlichen Verkehrsmitteln durch die Steiermark und ihre Nachbarbundesländer zu fahren. Hierzu müssen die Steiermärkischen Verbundlinien mit den Verkehrsbünden der anderen Bundesländer kooperieren.“

Der Antrag, der vom Jugendlandtag angenommen wurde, enthielt weiters den Vorschlag, die jährliche Teuerung der Fahrscheine für den Öffentlichen Verkehr nicht über der jeweiligen Inflationsrate anzusetzen („Preisstabilität: Preisaufschlag soll der Inflationsrate entsprechen“). Die aktuelle Praxis erlaubt eine jährliche, automatische Preiserhöhung um das 1,5-Fache der Verbraucherpreisindex-Entwicklung, was zu massiven Teuerungen führen kann.

Aus praktischen Gründen forderten die Jugendlichen zudem, dass das Topticket auch in einer digitalen Form, zum Beispiel im Rahmen einer App, verfügbar sein solle: „Topticket soll digital (App) oder als Scheckkartenformat verfügbar sein (Durch QR-Code prüfbar sein).“

Um den Öffentlichen Verkehr auch für junge Menschen leistbar zu gestalten und um die praktischen Erfahrungen von Jugendlichen mit dem Topticket in dessen Weiterentwicklung einfließen zu lassen, wäre es wünschenswert, dass die Landesregierung die Forderungen, welche im Rahmen des Jugendlandtages beschlossen wurden, nach Möglichkeit zur Umsetzung bringt.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert:

die Möglichkeit der Ausweitung des Toptickets auf andere Bundesländer zu prüfen und das Ergebnis dem Landtag vorzulegen.

dafür Sorge zu tragen, dass in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund neben der bestehenden Form des Toptickets eine digitale Variante des Tickets, etwa im Rahmen einer App, entwickelt wird.

die vom zuständigen Landesrat Anton Lang in den Lenkungsausschuss des Verkehrsverbundes Steiermark entsendeten Vertreter anzuweisen, sich zukünftig in diesem Gremium gegen die Anhebung der Fahrpreise um das bis zu 1,5-fache des Verbraucherpreisindexes im auszusprechen.

17. September 2019