Landtagssitzung 23. September 2014

Rücknahme der Umwandlung der Rundfunkabgabe in einen Selbstbedienungsladen

Entschließungsantrag der KPÖ

Der in lobenswerter Weise detailreiche und übersichtliche Kulturbericht macht nicht nur die Vielfalt der fördernswerten steiermärkischen Kulturlandschaft deutlich, er belehrt auch darüber, wie wichtig der qualitativ hochwertige gesellschaftliche Beitrag ist, den die hiesigen Kulturschaffenden mit ihrer Arbeit leisten. So schreibt Landeshauptmann-Stellvertreter Hermann Schützenhöfer in dem von ihm als für Volkskultur ressortverantwortlichen Landesregierungsmitglied beigesteuerten Vorwort diesbezüglich Folgendes:

 

„Der Wunsch zur freien Entfaltung kultureller Äußerungen zählt zu den wesentlichen Grundbedürfnissen aller Menschen. Kultur bildet eine unverzichtbare Basis für unsere Identität und unterstreicht die Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit unseres Landes. Eine breite Vielfalt an Kultur zu leben und zu erleben nimmt in unserer heutigen Gesellschaft einen ganz besonders hohen Stellenwert ein.“

 

Diesen hehren Lippenbekenntnissen stehen freilich diametral entgegengesetzte Maßnahmen der ÖVP-SPÖ-Koalition gegenüber:

 

Eine erst dieses Jahr kurz vor dem Sommer durch den Landtag beschlossene Neuaufteilung der Rundfunkabgabe setzt heimische Bildungseinrichtungen unter Druck. Der ohnehin schwach dotierte Topf für heimische Museen und Sammlungen und Kultureinrichtungen wird weiter ausgeräumt, die Mittel fließen künftig in die dubiose Rubrik „Allgemeine Widmung“, aus dem unter anderem „Öffentlichkeitsarbeit“ finanziert wird.

 

Die KPÖ lehnt diese Vorgangsweise weiterhin ab und nimmt den vorliegenden Bericht zum Anlass, die Landesregierung zum Umdenken aufzufordern. Es sei zum Beispiel daran erinnert, unter welch schwierigen Bedingungen steirische Museen und Sammlungen schon jetzt arbeiten müssen. Renommierte Einrichtungen wie das Freilichtmuseum in Stübing oder das Österreichische Kabarettarchiv wären beinahe der verfehlten Kulturpolitik zum Opfer gefallen, wenn sich nicht breiter Widerstand geregt hätte.

 

Vor der jüngst erfolgten Novelle des Steiermärkischen Rundfunkabgabegesetzes (StRAG) waren 26 % der Erträge für Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich von Museen und Kultureinrichtungen des Landes zu verwenden. Dieser Anteil wurde auf 15 % abgesenkt.

 

Zwar verbleibt der restliche Betrag weiterhin im Bereich der Sport- und Kulturförderung, jedoch kann der Großteil des bisher für die Erhaltung der Museen zweckgewidmeten Geldes für völlig andere Zwecke verwendet werden – unter anderem für als „Öffentlichkeitsarbeit“ deklarierte Selbstdarstellung und Eigenwerbung der „Reformpartner“. Hier muss die Landesregierung im Sinne der Zukunftssicherung der hiesigen Kultureinrichtungen, Museen und Sammlungen den Rückwärtsgang einlegen, um deren Zukunft zu sichern.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
 
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, die jüngst erfolgte Novelle des Steiermärkischen Rundfunkabgabegesetzes (StRAG), und dort insbesondere die Änderung in der prozentuellen Aufteilung der Zweckwidmungskategorien, vollständig zurückzunehmen und dem Landtag ehestmöglich eine Regierungsvorlage in diesem Sinne zur Beschlussfassung zuzuleiten.

Ein gerechteres Besoldungsrecht aller Bediensteten des Landes im Gesundheits- und Pflegebereich ist notwendig.

Entschließungsantrag der KPÖ

Der Ausschuss "Verfassung" hat in seiner Sitzung vom 16.09.2014 über eine Modifikation der Entlohnungsschemata für die Betriebsdirektoren/Betriebsdirektorinnen und Pflegedirektoren/Pflegedirektorinnen beraten, da der hohen Anzahl von Bediensteten in dieser Verwendungsgruppe, die auf der bisher höchsten Stufe des Besoldungsschemas angelangt sind, keine weiteren Vorrückungen möglich sind. Dies führte zum vorliegenden Ausschussbericht, der eine Erweiterung des Entlohnungsschemas SDir um weitere fünf Entlohnungsstufen vorsieht.

 

Wiewohl diese Begründung nachvollziehbar erscheint, so ist sie angesichts der massiven Ungleichgewichte und Defizite im Arbeitsumfeld, bei der Personalentwicklung und in der Besoldung der vielen anderen Kategorien und Verwendungsgruppen von DienstnehmerInnen in den steiermärkischen Krankenanstalten und den seit Jahren virulenten Problemfeldern wie etwa der Abwanderung von JungärztInnen oder inadäquaten Entlohnung bzw. unbefriedigenden Personalschlüsselregelungen im Pflegebereich sowohl als zu kurz greifend als auch in bestimmtem Umfang ungerecht.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
 
Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Reform des Dienst- und Besoldungsrechtes der im Gesundheitswesen tätigen Landesbediensteten vorzulegen, welche auf deren spezifische berufsbedingte Belastungen Rücksicht nimmt, adäquate Einstufung und Besoldung aller Bediensteten gewährleistet und Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten bietet, die auch im Sinne der PatientInnen und KlientInnen ist.

23. September 2014