Landtagssitzung 28. September 2021

Greenwashing bei der Airpower?

Befragung eines Mitgliedes der Landesregierung (§ 69 GeoLT) durch LAbg. Claudia Klimt-Weithaler

Die Ankündigung, dass im kommenden Jahr die Airpower wieder stattfinden soll, ist nicht nur bei der Bevölkerung, sondern auch bei KlimaexpertInnen auf Kritik gestoßen. Rund 2000 Tonnen CO­2 soll die Veranstaltung 2019 verursacht haben, womit eine erneute Abhaltung kontraproduktiv im Hinblick auf einen Emissionsabbau sein würde, der sowohl von der Landes- als auch von der Bundesregierung in den Regierungsprogrammen angestrebt wird.

Die Kleine Zeitung berichtete am 8. September 2021, dass die Emissionen der Airpower zu drei Vierteln von den Besuchern verursacht werden, während ein Viertel auf das Flugprogramm entfällt. Klimaforscher Gottfried Kirchengast, Experte des Wegener Centers der Universität Graz, schließt im selben Bericht daraus, dass ein Absenken der Emissionen ohne Zuschauerbegrenzung nicht möglich sei. Sigrid Stagl, Expertin der Universität Wien, sieht die bisher vorgelegten Maßnahmen lediglich als „Behübschung“. Es sei zu hinterfragen, wie zeitgemäß eine solche Veranstaltung noch sei, so Stagl.

Auch bei den Bürgerinnen und Bürgern der Region stoßen die angedachten Pläne auf Kritik. Viele Menschen, die sich vor Ort für den Klimaschutz engagieren, erleben die Ankündigungen von Bund und Land in puncto Airpower als unzureichend.

Eine erneute Abhaltung der Airpower ist aufgrund der verheerenden Signalwirkung in klima- und friedenspolitischer Hinsicht zu hinterfragen. Sollte sie weiterhin stattfinden, muss zumindest garantiert sein, dass sich Begleitmaßnahmen zur Reduktion der Emissionen nicht in einem Greenwashing erschöpfen, sondern eine messbare Wirkung haben.

Es wird folgende

Anfrage

gestellt:

Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die durch die Airpower verursachten CO2-Emissionen merklich zu reduzieren?

Droht eine Schließung der Abteilung für Chirurgie in Bruck an der Mur?

Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT) an LR Juliane Bogner-Strauß

Die Abteilung für Chirurgie am LKH Hochsteiermark, Standort Bruck an der Mur, soll laut KAGes Teil eines „Projektes zur Umstrukturierung“ sein. Auf Basis der Erfahrungen, die die Steirerinnen und Steirer mit der zunehmenden Ausdünnung der Spitalsinfrastruktur in unserem Bundesland gemacht haben, gibt es berechtigte Befürchtungen, ein solches Projekt könnte lediglich Vorwand zur Schließung der Abteilung sein. Einem Bericht der Steirerkrone von 2. September 2021 war zu entnehmen, dass es bereits Pläne geben soll, die Allgemeinchirurgie an den Standort Leoben zu verlegen.

Eine Schließung der Allgemeinchirurgie am LKH in Bruck an der Mur würde sich in einen langjährigen Kahlschlag im steirischen Gesundheitswesen einreihen. Alleine die Möglichkeit einer Schließung der chirurgischen Abteilung vermittelt einen chaotischen Eindruck und lässt eine transparente Strategie vermissen. Denn erst vor kurzer Zeit wurden Kompetenzen zwischen den Standorten des LKH Hochsteiermark neu aufgeteilt. „Die Unfallchirurgie wird ab April [2019, Anm.] nur noch am Standort Bruck angesiedelt sein. Der Zeitpunkt ist überraschend, jedoch nicht der Umstand, dass es passiert. Seit Jahren wird die Abteilung in langsamen Schritten nach Bruck transferiert. In Leoben soll eine Primärversorgung bleiben. Dramatischer sieht die Situation bei der Allgemeinen Chirurgie aus. Dort wird die gesamte Thoraxchirurgie nach Graz ausgelagert“, schrieb die Kleine Zeitung am 17. Jänner 2019. Kurz davor wurde das LKH Eisenerz geschlossen, während im Bezirk Liezen gleich drei Krankenhäuser vor dem Aus stehen, geht es nach der Landesregierung.

Mürzzuschlag, Eisenerz, Mariazell, Rottenmann, Schladming, Bad Aussee: In der Obersteiermark nimmt die Ausdünnung der medizinischen Versorgung bedenkliche Ausmaße an. Bereits im März 2016 kündigte die Landesregierung mit dem Steirischen Gesundheitsplan 2035 einen Radikalumbau des steirischen Spitalswesens an. Die Kleine Zeitung berichtete am 4. März 2016 über diese Pläne, die beinhalten, dass in der Steiermark bis 2035 nur noch zehn Landeskrankenhäuser – eines pro Region – erhalten bleiben sollen. Gleichzeitig wird immer offenkundiger, dass die medizinische Versorgung, gerade für Steierinnen und Steirer in den ländlichen Regionen, unter den Schließungen leidet.

Die bestehenden Pläne zur Gesundheitsreform sind alarmierend. Sowohl der Regionale Strukturplan Gesundheit 2025 als auch der Gesundheitsplan 2035 weisen in die falsche Richtung. Die stationäre Versorgung soll massiv zurückgefahren werden, Abteilungen und Spitäler sollen dem Zusperrkurs zum Opfer fallen. Nun könnte die Abteilung für Chirurgie in Bruck an der Mur an der Reihe sein. Fraglich bleibt, wie die Qualität der Versorgung für die Menschen in der Region gesichert werden soll.

            

Es wird daher folgende

Dringliche Anfrage

gestellt:

  1. Welche Gründe stehen hinter der geplanten Schließung der Abteilung für Chirurgie am Standort Bruck an der Mur?
  2. Wie viele chirurgische Untersuchungen und Eingriffe wurden seit 2015 jährlich an den Standorten Bruck an der Mur und Leoben durchgeführt?
  3. An welchem Standort sollen Untersuchungen und Operationen, die bislang in Bruck durchgeführt wurden, nach Schließung der Abteilung stattfinden und welche Mehrkosten werden für dadurch nötige PatientInnentransporte in den Planungen veranschlagt?
  4. Welche Schließungen von weiteren Krankenhausabteilungen an KAGes-Standorten sind bis 2025 geplant und wann soll die Bevölkerung darüber informiert werden?

Allgemeinchirurgie in Bruck/Mur erhalten

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von ÖVP, SPÖ, Neos)

Auf die Gerüchte um die Schließung der Allgemeinchirurgie am LKH in Bruck/Mur hat die KAGes mit einer halbherzigen Entgegnung reagiert. Es käme zu keiner Schließung, nur zu einer Umstrukturierung. Eine Ambulanz für Allgemeinchirurgie bliebe ja vorerst erhalten. 

Hintergrund dieser neuen Einschränkungen im akutstationären Bereich sind wieder einmal strukturelle Personalprobleme. Nicht erst seit der Corona-Pandemie flüchten Pflegekräfte aus ihrem Beruf. Auch der ÄrztInnenmangel an den steirischen Kliniken wird immer drängender. Die Landesregierung reagiert darauf einzig mit dem Zurückfahren der stationären Versorgung. Laut Gesundheitsplan 2035 sollen in der gesamten Steiermark nur mehr 10 Landeskrankenhäuser erhalten bleiben. 

Dass dies der falsche Weg ist, hat die Corona-Pandemie eindrucksvoll bewiesen. Die qualitätsvolle flächendeckende regionale Gesundheitsversorgung im ambulanten und stationären Bereich in der Steiermark darf nicht zugrunde gerichtet werden.

    

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Allgemeinchirurgie im LKH in Bruck an der Mur langfristig zu garantieren.

Verbesserungen im elementaren Bildungsbereich

Nicht eingebracht, da Dringliche zurückgezogen wurde: Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

In der Begründung des vorliegenden Entschließungsantrages EZ 1658/2 wird ganz richtig ausgeführt, wie wichtig funktionierende Kinderbildung- und –betreuung auch für das Wirtschaftsleben ist.  Die Betreuungsquote bei den unter 3-jährigen Kindern liegt derzeit nur bei 19 %. Klar ist, dass die Anzahl der Einrichtungen deutlich erhöht werden muss.

Eine Flexibilisierung des Angebots trifft aber vor allem die Beschäftigten in den Einrichtungen massiv. Vielmehr ist die Erhöhung des ganztägigen Angebots zu fordern.

In diesem Zusammenhang muss vor allem darauf hingewiesen werden, dass die Unzufriedenheit der Beschäftigten in elementarpädagogischen Einrichtungen mittlerweile massiv ist.  

Mehr als 10.000 Unterschriften hat die breit angelegte parteifreie Initiative IFEB (Initiative für Elementare Bildung) von PädagogInnen und Eltern binnen kürzester Zeit gesammelt, um der Landespolitik die Forderung nach dringend notwendigen Verbesserungen im Bereich der Elementarpädagogik in der Steiermark deutlich zu machen.

In der Steiermark gibt es seit Jahrzehnten ungelöste Probleme: zu große Gruppen, Personalmangel durch unbefriedigende Arbeitsbedingungen, zu wenig Vorbereitungs- und Reflexionszeit (Supervision) und eine Bezahlung, von der man schwer leben kann.

Gefordert wird daher ein Kinderbildungsgipfel, bei dem das Land Steiermark gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Praxis und dem Lehr- und Forschungsbereich, SchülerInnenvertretungen, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Trägern (private und öffentliche Einrichtungen), Städte- und Gemeindebund, Elterninitiativen, Lehrenden und DirektorInnen der BAfEP und Kollegs Lösungen für die aktuellen Probleme erarbeiten.

Die von der Landesregierung – als Reaktion auf die Flucht der Elementar-PädagogInnen aus dem Beruf - eingeführte Senkung der Anstellungserfordernisse ist ein Schritt in die falsche Richtung und dient nicht der Weiterentwicklung einer qualitätsvollen Elementarbildung.

Ein Grund für die Misere mag in der zu geringen Finanzierung des so wichtigen elementaren Bildungsbereichs in Österreich liegen:

Vergleicht man die Ausgaben der EU-Staaten für die elementare Bildung wird deutlich, dass die Ausgaben in Österreich mit 0,64 % des BIP hinter dem EU-Durchschnitt zurückliegen. Dieser liegt nämlich bei etwa 1 % des BIP. Würde auch Österreich 1 % seines BIP für die Elementarbildung ausgeben, wäre das über 1 Milliarde Euro mehr als aktuell budgetiert wird.

Der Ausbau der Einrichtungen allein ist aber nicht ausreichend, wenn die Eltern die Ausgaben nicht stemmen können.

Für Kinder unter 3 Jahren, die eine elementare Kinderbildungseinrichtung besuchen, existiert kein Sozialstaffel-Beitragsersatz des Landes. Eltern, deren Kinder eine solche Einrichtung besuchen, müssen damit im Regelfall weit höhere Kosten in Kauf nehmen, als für den Besuch ihres Kindes im Kindergarten.

Der Zugang von Kindern zur Bildung darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängig sein. Die Elternbeiträge müssen daher in allen elementaren Kinderbildungseinrichtungen sozial gestaffelt sein.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. das Angebot an ganztägigen elementaren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in der gesamten Steiermark auszubauen, mit besonderem Gewicht auf Einrichtungen für Unter-3-Jährige,
  2. den Personalschlüssel in elementaren Bildungseinrichtungen deutlich zu verbessern,
  3. als ersten Schritt gegen die Flucht der ElementarpädagogInnen aus ihrem Beruf einen Kinderbildungsgipfel einzuberufen, um Lösungen für die vielfältigen Probleme zu erarbeiten,
  4. die Sozialstaffel für Elternbeiträge auf ALLE elementaren Bildungseinrichtungen auszuweiten und
  5. den Bund aufzufordern, eine zusätzliche Milliarde Euro für die elementare Bildung in Österreich bereitzustellen

Wohnbauförderung nicht für steueroptimierte Bauherrenmodelle missbrauchen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von ÖVP, SPÖ, FPÖ, Neos)

Der Zweck der steirischen Förderung der Assanierung ist es in erster Linie, den Immobilieninvestoren zahlreiche finanzielle und steuerliche Vorteile zu gewähren.

Denn erst durch die Gewährung einer Wohnbauförderung, die von den Investoren nicht einmal zurückgezahlt werden muss, wird es möglich, dass die Investoren ihre Kosten beschleunigt in 15 Jahren, statt wie sonst bei Immobiien vorgesehen in 67 Jahren, abschreiben können. Für den Investor bedeutet die beschleunigte Abschreibung 100 Prozent mehr Nettoertrag, wird doch seine Einkommenssteuervorschreibung über 15 Jahre radikal gesenkt. 

Zudem wird der Investor durch die Assanierung zum Unternehmer, selbst wenn er sonst keinerlei Voraussetzungen dafür hat, und damit berechtigt zum Vorsteuerabzug und zur Sofortabschreibung der Werbungskosten. 

Dem Staat entgehen so wertvolle Einnahmen. Die Investoren freuen sich, diese Wohnungen praktisch zum halben Preis erwerben zu können.

Zwar werden die Mietpreise für die Dauer der Förderung reglementiert. Doch im Gegensatz zu geförderten Sanierungen, wo der Hauptmietzins mit 2/3 des Richtwertes beschränkt wird, darf bei Assanierungen der Mietzins den vollen Richtwert betragen. Bei "erhöhtem Schwierigkeitsgrad" der Assanierung darf der Mietzins den Richtwert sogar noch um 10 Prozent überschreiten. Zudem dürfen noch jeweils extra Zuschläge zum Mietzins verrechnet werden für Küchenblock, SAT-Anlage, Internetanschluss und Kellerabteil.

Dass dieses Modell höchst lukrativ und attraktiv für die Investoren ist, erkennt man an der Statistik. Seit Einführung der "Assanierung" ist die Anzahl dieser Förderungsfälle stetig angestiegen.

Laut Wohnbaustatistik waren es

  • 2012: 31 Wohneinheiten
  • 2015: 154 Wohneinheiten
  • 2019: 506 Wohneinheiten
  • 2020: bereits 878 Wohneinheiten,

die im Rahmen der Assanierung in der Steiermark gefördert wurden. Die zahlreichen aktuellen Beispiele geförderter Assanierungen zeigen, wie attraktiv derzeit Assanierungsprojekte für private Investoren speziell in Graz sind.​

Es ist offensichtlich: Das bestehende Förderinstrument der Assanierung ist als Steuersparmodell für Investoren gedacht, geht nur zu Lasten der öffentlichen Hand und ist volkswirtschaftlich unsinnig.    

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage zur Änderung des Stmk. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 auszuarbeiten und dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen, mit der die im Jahr 2011 mit § 24 Abs. 1 Z. 13 eingeführte Förderung von Assanierungen wieder abgeschafft wird.

Schulsozialarbeit im Bezirk Liezen umgehend wieder aufnehmen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von ÖVP, SPÖ)

Streit mit den Eltern, Wut, Langeweile, Essprobleme und Unsicherheit treten seit Beginn der Corona-Pandemie verstärkt auf. Dass die Krise besonders sozial benachteiligten Kindern zu schaffen macht, zeigen alarmierende Erhebungen wie jene der Volkshilfe Österreich und der Universität Salzburg: Jedes fünfte Kind gibt an, trauriger und einsamer als vor der Pandemie zu sein. Kinder aus armutsgefährdeten Haushalten sind dreimal so häufig betroffen. In einer Studie der Donau-Universität Krems, bei der 3000 Jugendliche befragt wurden, wies mehr als die Hälfte depressive Symptome auf, jede/r sechste Befragte hat suizidale Gedanken. Symptome und Ängste haben sich verzehnfacht.

In der vorliegenden Regierungsvorlage werden einzelne Maßnahmen aufgezählt, die zu einem Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie geschnürt werden sollen. Die Schulsozialarbeit wird darin zwar nicht explizit erwähnt, allerdings ist aus folgender Formulierung in der RV zu schließen, dass auch die Schulsozialarbeit als wesentliche Maßnahme in diesem Zusammenhang erachtet wird:

Die KJH ist im Sinne einer gesamthaften Betrachtung der Familien stark vom Funktionieren der an sie angrenzenden Systeme (insbesondere Bildungs-, Jugend- und Gesundheitsbereich, aber auch Arbeitsmarktservice etc.) abhängig und ist darauf angewiesen, dass in allen Bereichen auf die Auswirkungen der Pandemie entsprechend reagiert wird. Die Abteilung 11 Arbeit, Soziales und Integration wird dementsprechend die erforderlichen Schnittstellen zu anderen Zuständigkeitsbereichen aufgreifen und in die Planung bzw. Umsetzung der Maßnahmen einbinden.“

Die Schulsozialarbeit in der Steiermark fungiert eben als eine solche Schnittstelle zwischen Bildung und Jugendhilfe. Auf der entsprechenden Website des Landes Steiermark (https://www.jugendreferat.steiermark.at/cms/beitrag/12415592/100092456) heißt es:

Das Handlungsfeld der Schulsozialarbeit in der Steiermark stellt in der Zwischenzeit ein zentrales Element der Kinder- und Jugendarbeit dar. … Als Schnittstelle zwischen der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler, dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie dem schulischen Bereich, kommt der Schulsozialarbeit eine wichtige vermittelnde Aufgabe zu. Kooperative Prozesse und Vernetzung innerhalb und außerhalb der Schule sind wesentliche Eckpfeiler der Schulsozialarbeit.“

Leider gibt es seit 1. September im Bezirk Liezen nun keine Schulsozialarbeit mehr. Damit fällt gerade in dieser herausfordernden Zeit für die SchülerInnen eine wesentliche Unterstützung weg. Dabei wird auch von Seiten der Landesregierung auf der oben genannten Webseite darauf hingewiesen, wie wichtig gerade die Kontinuität des Angebotes ist:

Ebenso soll dieses Tätigkeitsfeld in der Steiermark durch Kontinuität geprägt sein. Ein fortdauerndes, niederschwelliges, beratendes Angebot ist das Um und Auf für ein qualitätsvolles Arbeiten.

Gerade jetzt sollte es daher der Landesregierung ein wesentliches Anliegen sein, die Schulsozialarbeit in allen Bezirken der Steiermark zu halten, Kontinuität zu wahren und gegebenenfalls das Angebot noch auszuweiten.

    

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, alle Maßnahmen zu setzen, damit die Schulsozialarbeit im Bezirk Liezen umgehend wieder aufgenommen wird.

28. September 2021