Landtagssitzung 11. Februar 2020

Weniger KassenärztInnen für Liezen und Murau?

Befragung eines Mitgliedes der Landesregierung (§ 69 GeoLT) - Frage an LR Bogner-Strauß

Am 30. Jänner 2020 berichtete die Kleine Zeitung über gröbere Unstimmigkeiten im steirischen Regionalen Strukturplan Gesundheit 2025 (RSG) in Bezug auf die Kassenplanstellen für Allgemeinmedizin. Besonders die Versorgungsregion Liezen aber auch die Region Murtal sind offenbar von einer deutlichen Verringerung der Kassenstellen betroffen.

Statt den derzeit bestehenden 45 Kassenstellen für Allgemeinmedizin soll es in Liezen laut RSG ab 2025 nur mehr 26 Kassenstellen geben. Zusätzlich sieht der RSG bis 2025 4 Primärversorgungseinheiten vor, mit denen laut Gesundheitsfonds die Verringerung um 19 Einzelordinationen ausgeglichen werden soll. Im Murtal sind statt der bestehenden 63 Kassenplanstellen nur mehr 48 vorgesehen, plus drei PVE.

Die Versorgungswirksamkeit einer Primärversorgungseinheit (PVE) wird im steirischen RSG offenbar über die Maßen hoch angesetzt. Eine PVE-Ordination mit zwei oder drei Kassenstellen könne – laut Gesundheitsfonds -  fünf (!) niedergelassene praktische Ärzte ersetzen. In keinem anderen Bundesland in Österreich ist eine solche überdimensionale Versorgungswirksamkeit eines PVE-Arztes bekannt. In allen anderen Gesundheitsplänen werden daher Einzelstellen 1:1 in Primärversorgungseinheiten ersetzt.

Es wird folgende

Anfrage

gestellt:

Teilen Sie die im geltenden RSG Steiermark vertretene Auffassung, dass in den Versorgungsregionen Liezen und Murtal die §2-Kassenstellen für Allgemeinmedizin deutlich verringert werden können, weil ein Arzt/eine Ärztin in einer Primärversorgungseinheit doppelt so viel an Versorgung leistet, wie ein Arzt/eine Ärztin in einer Einzelordination?

Konkrete Klimaschutzmaßnahmen in Raumordnung und Baugesetz

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, FPÖ)

Die Raumplanung spielt eine zentrale Rolle für den Klimaschutz und bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Zudem sind Raumordnung und Baugesetz Instrumente, die in die Kompetenz des Landes fallen.

Als wichtige Klimaschutzmaßnahme empfehlen KlimaschutzexpertInnen, unter anderem auch Univ.-Prof. Dr. Kirchengast in seinem Statement im Unterausschuss Klimaschutz am 27.8.2019, eine klar klimaschutzorientierte Energie- und Mobilitäts-Raumplanung mit Schwerpunkt auf urbane und regionale Kernräume nach den Grundsätzen von Funktionsmischung, maßvoller Dichte und Innenentwicklung, die kurze Wege schafft und den Energie- und Mobilitätsbedarf strukturell verringert. Bau- und Raumordnung sind hier wichtige Stellschrauben des Klimaschutzes und zur Verringerung der verkehrsbedingten CO2-Emissionen und Schaffung verkehrsarmer Siedlungsstrukturen.

Leider berücksichtigen die das Baugesetz und die Raumordnung klimarelevanten Ansatzpunkte derzeit noch viel zu wenig.

Flächenverbrauch und Bodenversiegelung liegen in Österreich nach wie vor auf viel zu hohem Niveau. Was sich für die Bauwirtschaft kurzfristig positiv auswirkt, ist für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung von Nachteil, vor allem dann, wenn die Siedlungsentwicklung „auf der grünen Wiese“ erfolgt: Die Anzahl brachliegender Gebäude nimmt kontinuierlich zu und Ortskerne veröden. Eine zerstreute Siedlungsstruktur erhöht nicht nur die Aufwendungen der Gemeinden für Infrastruktur, sondern führt zu starker Abhängigkeit vom motorisierten Individualverkehr. Das Bauen von Einkaufs- und Fachmarktzentren sowie Gewerbebetrieben außerhalb von Ortskernen auf der grünen Wiese verstärkt die Problematik.
Die tägliche Flächeninanspruchnahme in Österreich beträgt 11,8 ha/Tag im Durchschnitt der Drei-Jahres-Periode 2016-2018 und liegt damit noch immer ganz deutlich über dem Reduktionsziel der Strategie für nachhaltige Entwicklung von 2,5 ha/Tag.

Laut Umweltbundesamt gibt es in Österreich ca. 50.000 leerstehende Wohn- und Geschäftsimmobilien. Ein wirksames Leerstandsmonitoring und -management gibt es bis dato nicht. Ein wesentlicher „Flächenfresser“ sind Einkaufszentren. Österreich weist mittlerweile eine rekordverdächtig hohe Dichte an Einkaufszentren und Fachmarktzentren auf. Für Auto-Stellplätze wird Boden großflächig versiegelt. Hallen und Gebäude von Gewerbe- und Industrieanlagen, sowie asphaltierte Autoabstellflächen, bleiben auch nach ihrer Nutzungszeit bestehen, weil es keinerlei Verpflichtung zum Rückbau gibt. Die seit 2010 mögliche Auffüllung im Freiland ermöglicht die weitere Zersiedelung mit all ihren Auswirkungen auf Infrastruktur, Mobilitätsverhalten, Energie- und Flächenverbrauch. Für bestehende Heizungen mit fossilen Brennstoffen gibt es kein Ausstiegsszenario.  

In all diesen Punkten hätte es das Land Steiermark in der Hand, konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz gesetzlich zu regeln. Die Landesregierung soll daher aufgefordert werden, rasch konkrete Regierungsvorlagen auszuarbeiten, die in den jüngst eingerichteten Unterausschüssen für Baugesetz und Raumordnungsgesetz beraten werden sollen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, so rasch wie möglich Regierungsvorlagen zur Novellierung von Raumordnungsgesetz und Baugesetz auszuarbeiten und dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, mit der klimarelevante Maßnahmen implementiert werden, wie

  • die Abschaffung der 2010 in Kraft getretenen Möglichkeit der Auffüllung im Freiland in § 33 Abs. 3 Z. 2 ROG,
  • die Vorgabe, dass Kfz-Stellplätze nur mehr ohne Bodenversiegelung, d.h. versickerungsfähig, errichtet werden dürfen,
  • die Vorschrift, dass Baugenehmigungen für Gewerbehallen, Einkaufszentren und Industrieanlagen nur unter der Auflage erteilt werden dürfen, dass sie am Ende ihrer Nutzungsdauer vom Eigentümer zurückzubauen sind bzw. auf dessen Kosten entfernt werden müssen,
  • ein Förderungsprogramm zur Umstellung bestehender Heizungen mit fossilen Brennstoffen, wobei die Förderung mindestens 50 Prozent der Kosten betragen soll,
  • die Festlegung von quantitativen Zielwerten für die Bodenerhaltung nach Raumtypen bzw. für die Inanspruchnahme von Flächen,
  • die Implementierung eines Leerstands- und Brachflächenmonitoring und
  • die Untersagung von Neuwidmungen bei Vorhandensein von Leer- und Brachflächen.

Maßnahmen gegen Asbestgefahr

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP; Punkt 3 auch FPÖ)

Asbest ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene natürlich vorkommende, faserförmige kristallisierte Silikat-Minerale, die nach ihrer Aufbereitung technisch verwendbare Fasern unterschiedlicher Länge ergeben. Aufgrund seiner Eigenschaften wurde Asbest einst als „Wunderfaser“ angesehen, weil er eine große Festigkeit besitzt, hitze- und säurebeständig ist, hervorragend dämmt und die Asbestfasern zu Garnen versponnen und diese verwebt werden können.

Asbest als Feinstaub und als asbesthaltiger Feinstaub ist in der Liste krebserzeugender Arbeitsstoffe als eindeutig krebserzeugend ausgewiesen. Die AUVA weist nachdrücklich darauf hin, dass selbst bei Einhaltung der Grenzwerte das Krebsrisiko nur verringert, aber keineswegs beseitigt ist (AUVA, "Asbest – richtiger Umgang", 11/2014).

Das Problem bei Asbestvorkommen ist, dass sie meist nicht frühzeitig von den Behörden erkannt werden. Betriebe werden derzeit nicht regelmäßig kontrolliert bzw. werden nicht regelmäßig Stichproben genommen. Zu fordern ist in diesem Zusammenhang ein allgemeines Minimierungsgebot für Asbest, ein gesetzlich vorgeschriebenes regelmäßiges Monitoring und ein öffentlich zugängliches Asbestkataster, das zur Information und Aktion von Unternehmern, staatlichen Stellen, Gewerkschaften, Betriebsräten und Organisationen genutzt werden kann. 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag spricht sich dafür aus,

  • ein allgemeines Minimierungsgebot für Asbest,
  • ein gesetzlich vorgeschriebenes regelmäßiges Monitoring und
  • ein öffentlich zugängliches Asbestkataster, das zur Information und Aktion von Unternehmern, staatlichen Stellen, Gewerkschaften, Betriebsräten, Interessierten und Organisationen genutzt werden kann,

einzurichten.

10. März 2020