Landtagssitzung 5. Mai 2020

Pflege darf nicht gewinnorientiert sein

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Zustimmung KPÖ, Grüne)

In keinem anderen österreichischen Bundesland gibt es so viele stationäre Pflegeeinrichtungen wie in der Steiermark. Und in keinem anderen österreichischen Bundesland gibt es so viele gewinnorientierte private Pflegeheime wie in der Steiermark. Die gewinnorientierten Einrichtungen sind auch für die enormen Kostensteigerungen in der Pflege verantwortlich.

Natürlich haben PflegeheimbetreiberInnen die für sie günstigen Effekte des aktuellen Finanzierungsmodells längst als lukrative Einnahmequelle erkannt. Zahlreiche HeimbetreiberInnen haben zur Erzielung zusätzlicher Gewinne ihre Immobilien nach der Baukosten-Refinanzierung durch das Land Steiermark an ausländische Fonds oder Finanzgesellschaften weiterverkauft. Nach den lukrativen Verkäufen werden die Objekte dann von den neuen BesitzerInnen zurückgemietet, während die Tagsätze aber völlig unverändert weiter fließen und weiterhin den Bau, die Ausstattung, die Instandhaltung und den laufenden Betrieb refinanzieren! Die BetreiberInnen können ihr Geschäftsmodell als besonders sicher und risikolos bewerben, sind doch die laufenden Einnahmen staatlich gesichert.

Profitstreben aber hat in einem sensiblen Bereich, wie es die Pflege betagter Menschen ist, nichts zu suchen!

Hinkünftig sollen nur mehr öffentliche und gemeinnützige Anbieter stationäre Pflegeleistungen erbringen dürfen, so wie es auch in der mobilen Pflege der Fall ist. Daher müssen bestehende Verträge mit privaten gewinnorientierten Pflegeheimen nach dem derzeitigen Normkostenmodell umgehend gekündigt werden und die Umstellung weg von der Gewinnorientierung in der Pflege in die Wege geleitet werden.

     
Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel für die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung mittelfristig auf öffentliche und gemeinnützige Heimträger beschränkt wird, um in Zukunft auszuschließen, dass öffentliche Gelder zur Subventionierung privater Gewinne verwendet werden.

Soziale Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Menschen in der Steiermark

Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT) - Frage an LR Kampus

Die Coronavirus-Pandemie hat die Arbeitslosenzahlen in Österreich auf einen historischen Höchststand in der zweiten Republik schnellen lassen. In Österreich sind derzeit rund 600.000 Menschen arbeitslos. 900.000 weitere sind zur Kurzarbeit angemeldet.

Die Lage ist dramatisch. Schon bisher waren 1,5 Millionen Menschen in Österreich (17,5% der Bevölkerung) armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Bis ins Jahr 2018 war es gelungen die Zahl der Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdeten seit der Wirtschaftskrise 2008 um 187.000 Personen zu senken. Doch gerade Ein-Eltern-Haushalte, kinderreiche Familien, Langzeitarbeitslose, Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft und Geringqualifizierte waren auch schon vor der Corona-Krise in hohem Maße armutsgefährdet. 372.000 Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren waren schon vor Corona von Armut betroffen und dadurch in vielen Bereichen von sozialer Teilhabe ausgeschlossen.

Der nun im Zuge der Corona-Krise erfolgte massive Anstieg der Arbeitslosigkeit lässt das Schlimmste befürchten. Seit dem 2. Weltkrieg ist keine vergleichbare Situation bekannt. Diese Krise trifft nun die gesamte Gesellschaft.

Der Landtag Steiermark muss in dieser Situation lückenlos über den Ist-Stand und die Pläne der Landesregierung informiert werden.

 

Es wird daher folgende Dringliche Anfrage gestellt:

  1. Wie viele Menschen sind derzeit in der Steiermark arbeitslos?
  2. Welche Branchen sind besonders betroffen?
  3. Welche Bezirke sind besonders betroffen?
  4. Wie viele Menschen befinden sich in Kurzarbeit?
  5. Wieviele Kinder sind durch die Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit ihrer Eltern armutsgefährdet?
  6. Wie viele Personen beziehen derzeit Mindestsicherung?
  7. Ist seitens der Landesregierung geplant, einen Krisenüberbrückungsfonds für ArbeitnehmerInnen und Arbeitslose einzurichten, um daraus Unterstützung für z.B. Mietrückstände oder Kredite zu geben, die nicht zurückgezahlt werden muss?

Arbeitslosengeld erhöhen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, Neos)

Die Coronavirus-Pandemie hat die Arbeitslosenzahlen in Österreich auf einen historischen Höchststand in der zweiten Republik schnellen lassen. In Österreich sind derzeit rund 600.000 Menschen arbeitslos. Damit droht nach der Gesundheitskrise eine noch nie dagewesene Sozialkrise. In der Steiermark sind die Arbeitslosenzahlen um beinahe 100 Prozent gestiegen.

Nun muss alles getan werden, um die Armutsgefährdung zu verringern. Es darf nicht vergessen werden, dass hinter jedem und jeder einzelnen Arbeitslosen ein Schicksal und eine Existenz stehen. Über eine halbe Million Menschen in Österreich haben aktuell nur mehr etwas mehr als die Hälfte des ursprünglichen Gehalts zur Verfügung, da die Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld nur 55 Prozent beträgt. Das ist schon für eine kurze Zeitspanne schwer zu verkraften, zumal die monatlichen Fixkosten ja nicht weniger werden. Aufgrund der wirtschaftlichen Gesamtsituation sehen nun die Chancen für eine schnelle Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt aber alles andere als rosig aus. Eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes ist daher dringend geboten, um auch die Kaufkraft und somit die Wirtschaft wieder anzukurbeln.

Zwar wurde nun für die Zeit bis 30.9. die Notstandshilfe aufgestockt. Doch diese Maßnahme ist angesichts des Ausmaßes der Krise nicht ausreichend. Die Nettoersatzrate des Arbeitslosengeldes ist  daher auf mindestens 70 Prozent zu erhöhen und diese Erhöhung auch entsprechend auf die Notstandshilfe zu übertragen.

Der Landtag Steiermark hat übrigens schon einmal, nämlich am 10.2.2009 im Zuge der Weltwirtschaftskrise,einstimmig (!) einen ähnlichen Beschluss (Landtagsbeschluss Nr. 1390).gefasst.

     
Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, dem Nationalrat ehestens einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, mit dem die Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung von 55% auf 70% angehoben und diese Erhöhung vollständig in der Notstandshilfe abgebildet wird.

Dringende Hilfe für von der Corona-Krise massiv betroffene Menschen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, FPÖ, Neos)

Die Corona-Pandemie trifft die gesamte Gesellschaft. Viele Menschen in der Steiermark sind arbeitslos geworden, noch mehr in Kurzarbeit. Andere wiederum waren geringfügig beschäftigt und haben jetzt weder Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf Kurzarbeit.

Während die Hilfen für die Wirtschaft angelaufen sind, gibt es für die Menschen, die durch die Corona-Krise deutliche Einkommensverluste hinnehmen müssen, kaum direkte Hilfen.

Notwendig ist daher ein Krisenüberbrückungsfonds, um daraus direkt an Betroffene Unterstützung zu geben (für z.B. Mietrückstände, Kredite), die nicht zurückgezahlt werden muss.

Zudem muss der Zugang zu Leistungen der Mindestsicherung bzw. der Sozialhilfe insofern erleichtert werden, als in der Zeit der Corona-Krise auf die Vermögensverwertung verzichtet wird. Menschen in Eigenheimen droht sonst der Verlust ihres Heims.

     
Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

* einen Krisenüberbrückungsfonds einzurichten, aus welchem nicht rückzahlbare Zuschüsse für Menschen geleistet werden, die durch die aktuelle Corona-Krise nachweislich und unmittelbar von existenzbedrohenden Einkommensverlusten betroffen sind, und

* für die Dauer der Corona-Krise auf jegliche Vermögensverwertung im Rahmen der Mindestsicherung und Sozialhilfe zu verzichten.

Grundlagenerhebung für die Einführung einer Nahverkehrsabgabe

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Eine Nahverkehrsabgabe, wie sie im Bundesland Wien bereits seit Jahrzehnten existiert, würde ein probates Mittel für den Ausbau des Öffentlichen Verkehrs (ÖV), wie er in der sogenannten „Agenda Weiß-Grün“ als ein politischer Schwerpunkt der Landesregierung für die aktuelle Periode angeführt wird, darstellen.

Die Nahverkehrsabgabe hat erheblich zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wien beigetragen. Sie beträgt 2 Euro pro DienstnehmerInnen pro angefangener Arbeitswoche. Alle DienstgeberInnen, die mindestens einen Dienstnehmer bzw. eine Dienstnehmerin in Wien beschäftigen, sind zur Abgabe verpflichtet.

In Ansehung der Erfolge des Wiener Wirtschaftsraums lässt sich nicht erkennen, dass diese Abgabe der Wiener Wirtschaft Schaden zugefügt hätte. Das Gegenteil ist der Fall. Die Vorteile für die Wirtschaft und die Bevölkerung liegen auf der Hand:

  • Investitionen in den Öffentlichen Verkehr bringen Beschäftigung.
  • Gut funktionierende öffentliche Verkehrsmittel bedeuten eine höhere Attraktivität als Wirtschaftsstandort.
  • Weniger Staukosten und Unfall-Folgekosten.
  • Entlastung der Umwelt durch Reduzierung des Feinstaubes.

Eine Stellungnahme der Landesregierung (EZ: 118/3) zu einem KPÖ-Antrag auf Einführung einer Nahverkehrsabgabe in der Steiermark hat die dafür nötigen Grundlagenerhebungen hervorgehoben: „Die allfällige Einführung einer landesgesetzlichen Nahverkehrsabgabe in der Steiermark würde daher jedenfalls umfassende Grundlagenerhebungen erfordern.“

Eine Verbesserung des ÖV-Angebotes, welche auch in Bezug auf den Klimaschutz dringend nötig wäre, ist mit Investitionen verbunden. Die Kosten müssen allerdings nicht zwangsläufig auf die Fahrgäste abgewälzt werden, wie häufig argumentiert wird. Insofern wäre es im Interesse des Ausbaus des ÖV, der Fahrgäste und des Klimaschutzes, dass seitens der Landesregierung die in Bezug auf die Einführung einer Nahverkehrsabgabe nötigen Grundlagenerhebungen durchgeführt werden.

     
Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die zur Einführung einer landesgesetzlichen Nahverkehrsabgabe nötigen Grundlagenerhebungen durchzuführen und das Ergebnis dem Landtag zur Kenntnis zu bringen.

[Wird als selbstständiger Antrag eingebracht, bei Sitzung nicht möglich] Verlängerung des Toptickets für Studierende

Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs sowie möglichst viele Menschen zum Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel zu bewegen sind erklärte Ziele der Landesregierung für die aktuelle Gesetzgebungsperiode. Während die Nahverkehrsabgabe eine Maßnahme zur Erlangung von Mitteln für den ÖV-Ausbau darstellt, ist die Preisgestaltung bzw. die Gestaltung von Ticketangeboten für spezielle Zielgruppen eine nahliegende Methode, den ÖV zu attraktiveren.

Seit August 2019 besteht für Studierende die Möglichkeit, ein vergünstigtes Semesterticket für den öffentlichen Verkehr zu erstehen. Das sogenannte „Topticket“ ist steiermarkweit gültig, vom Topticket für SchülerInnen und Lehrlinge unterscheidet es sich durch den höheren Preis (150 Euro) und die kürzere Gültigkeitsdauer, welche sich auf jeweils ein Semester beschränkt.

Aufgrund der Corona-Krise ist nun für viele Studenten und Studentinnen die Situation eingetreten, dass sie das Topticket für das Sommersemester bereits bezahlt haben, während wenige Tage nach Semesterbeginn der Universitätsbetrieb vor Ort eingestellt wurde.

Zwar wird analog zu Halbjahres- und Jahreskarten seitens des Verkehrsverbundes auch den Studierenden ein zehnprozentiger Rabatt auf das kommende Topticket angeboten. Viele Studierende fallen jedoch über den größten Zeitraum der Ticketgültigkeit um den eigentlichen Zweck des Tickets – die Fahrt zur Universität oder Fachhochschule – um. Studierende, die bis zum Wintersemster die Altersgrenze für das Topticket überschritten haben, haben auch keine Möglichkeit mehr, den Rabatt einzulösen. Zudem warnt die ÖH vor großen finanziellen Schwierigkeiten vor allem für jene Studierenden, die sich mit geringfügigen oder Teilzeitbeschäftigungen selbst finanzieren, aber aufgrund ihres Studiums keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Gerade für StudentInnen, die sich selbst erhalten, stellt das Topticket eine große Ausgabe, 15 Euro Rabatt aber eine kaum nennenswerte Unterstützung dar.

Lösungen, bei denen es zu einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Studierendentickets gekommen ist, gibt es mittlerweile beispielsweise in Oberösterreich und Wien.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, in Absprache mit dem Verkehrsverbund Steiermark eine Ausweitung der Gültigkeit des Studierenden-Toptickets des aktuellen Sommersemesters auf das Wintersemester 2020/21 zu erwirken.

                   
 

6. Mai 2020