Landtagssitzung 21. Oktober 2014

Neuregelung des Gemeindesanitätsdienstes

Selbstständiger Antrag der KPÖ

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE 2011

Einl.Zahl 783/1

eingebracht am 30.09.2011

Selbstständiger Antrag (§ 21 GeoLT)

LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg

Fraktion(en): KPÖ

Zuständiger Ausschuss: Gesundheit

Regierungsmitglied(er): LH Mag. Franz Voves, LHStv. Hermann Schützenhöfer, LR Mag. Christopher Drexler

Betreff:

Neuregelung des Gemeindesanitätsdienstes

Begründung:

Im Bezirk Liezen hat sich die Situation um die GemeindeärztInnen zugespitzt. In den vergangenen Tagen haben die Gemeindeärzte von Haus/Aich/Gössenberg, Schladming und Ramsau ihre Verträge per 31.12.2011 gekündigt.

 

Die Marktgemeinde Haus sieht nun die einzige Möglichkeit darin, in allen Belangen auf den Amtsarzt der Politischen Expositur Gröbming zu verweisen. Die Politische Expositur Gröbming hat aber schon in einem Antwortschreiben darauf hingewiesen, dass der Amtsarzt der Politischen Expositur Gröbming für Aufgaben des

Gemeindesanitätsdienstes nicht zur Verfügung stehe. Amtshilfe durch den Amtsarzt könne nur in wenigen Ausnahmefällen geleistet werden, bei der Totenbeschau aber keinesfalls.

 

Ursprünglich waren die Aufgaben des Gemeindesanitätsdienstes zu aller Zufriedenheit von den DistriktsärztInnen erfüllt worden, die im Dienste des Landes standen. Dieses System wurde durch Erlassung des Stmk. Gemeindesanitätsdienstgesetzes 2003 zerschlagen. Die Gemeinden wurden verpflichtet, sich selbst um den Aufbau und die Organisation des Gemeindesanitätsdienstes zu kümmern, der die Aufgaben der DistriktsärztInnen übernehmen soll.  

 

Das Land hat vor der Umstellung des Systems alle Warnungen in den Wind geschlagen. Nun zeigt sich, dass das neu eingeführte Gemeindesanitätsdienst-Modell zu großen Problemen führt. Es findet sich oft tagelang kein Gemeindearzt/ keine Gemeindeärztin, der/die Totenbeschau durchführt, was speziell in den Sommermonaten ein untragbarer Zustand ist. Auch für die zwangsweise Unterbringung gemäß § 8 Unterbringungsgesetz sind in erster Linie die GemeindeärztInnen zuständig und auch hier kommt es immer wieder zu schwierigen Situationen in den Gemeinden. Weitere Agenden des Gemeindesanitätsdienstes sind etwa Sachverständigenleistungen im Umweltbereich (Wasserproben) und gesetzlich vorgeschriebene Schuluntersuchungen.

 

Kein Arzt/keine Ärztin kann von der Gemeinde verpflichtet werden, für den Gemeindesanitätsdienst zur Verfügung zu stehen. Die Ablehnung der ÄrztInnen liegt vor allem in der Frage der zu übernehmenden Verantwortung begründet. Im Gegensatz zum DistriktsärztInnen-Modell ist für die GemeindeärztInnen nämlich die rechtliche Absicherung entfallen!

 

Das schon bestehende Problem wird sich, wenn nicht gegengesteuert wird, weiter massiv verschärfen. Derzeit bestehen ja noch mit etwa 200 DistriktsärztInnen Verträge. Diese Verträge laufen aber zunehmend aus. Das Land ist daher dringend aufgefordert, sich dem Problem endlich zu stellen. 

 

Nachdem nun offenkundig ist, dass der eingeschlagene Weg in die Sackgasse geführt hat, sollte die Notbremse gezogen werden. Am zielführendsten wäre es, das Distriktsärztemodell inhaltlich wieder herzustellen. Jedenfalls muss aber eine Lösung gefunden werden, die die GemeindeärztInnen rechtlich absichert und eine faire Entlohnung gewährleistet.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird dringend aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um eine tragfähige Lösung für die Aufgabenbereiche, rechtliche Absicherung und faire Entlohnung der GemeindeärztInnen herbeizuführen.

Altersdiskriminierung bei österreichischen Behörden

Selbstständiger Antrag der KPÖ

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE 2013

Einl.Zahl 1961/1

eingebracht am 27.06.2013

Selbstständiger Antrag (§ 21 GeoLT)

LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg

Fraktion(en): KPÖ

Zuständiger Ausschuss: Soziales

Regierungsmitglied(er): LHStv. Siegfried Schrittwieser

Betreff:

Altersdiskriminierung bei österreichischen Behörden

Begründung:

In einem von SPÖ und ÖVP gemeinsam eingebrachten Antrag versuchten die beiden Fraktionen in der Gemeinderatssitzung der Landeshauptstadt Graz am 25. April 2013 auf eine wichtige Problematik aufmerksam zu machen, die aufgrund des demographischen Wandels in Österreich immer drängender wird: Technische und bürokratischen Hürden für ältere Menschen. Dieser Antrag, dessen Begründung durch die KPÖ ungeteilte Unterstützung findet, wird hier anschließend unverändert widergegeben:

 

"Der Anteil alter Menschen in der Bevölkerung wächst kontinuierlich und damit auch die Nachfrage nach einer alter(n)sgerechter Umwelt. Vor diesem gesellschaftlichen Wandel und auf Grund dieser demografischen Entwicklungen sind alle aufgefordert, sich auf diese Herausforderung vorzubereiten und dieser entsprechend zu begegnen, bzw. Rechnung zu tragen.

 

Der Begriff Altersdiskriminierung bezeichnet eine soziale und ökonomische Benachteiligung von Einzelpersonen oder von Personengruppen aufgrund ihres Lebensalters. Den Betroffenen wird es im Falle einer Diskriminierung erschwert, in angemessener Weise am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Diskriminierungsgründe - im Sinne von Benachteiligung bei der Zuteilung von Chancen in verschiedensten Lebensbereichen -  gibt es auch auf struktureller Ebene durch technische und bürokratische Hürden.

Ein solches Beispiel lieferte heuer das Finanzamt:

Die ArbeitnehmerInnenveranlagung des Finanzamtes wird besonders für Seniorinnen und Senioren Jahr für Jahr komplizierter, denn durch die Umstellung auf die elektronische Datenverarbeitung wird es vor allem älteren BürgerInnen fast unmöglich gemacht, bzw. sehr stark erschwert, den Jahresausgleich zu machen, da die Formulare in Papierform nun nicht mehr zugesendet werden.  So kann für das Jahr 2012 das Formular nur mehr beim Finanzamt persönlich abgeholt werden oder man muss einen Finanz-Online-Account haben. Es kann jedoch nicht angenommen werden, dass jeder Senior/ jede Seniorin über einen PC und Internetzugang verfügt, bzw. gut genug auskennt, um es zu schaffen, auf elektronischen Weg das Steuerausgleichsformular auszufüllen.

 

Weiters haben Seniorinnen und Senioren, die auf Grund mehrerer Pensionen/Einkünfte eine Einkommenssteuervorauszahlung leisten müssen, erstmals in diesem Jahr lediglich eine Benachrichtigung erhalten, aus der Jahresbetrag und Fälligkeitsdatum hervorgehen,  ein bisher mitgeschickter Zahlschein fehlte diesmal – stattdessen steht unter „Hinweis zur Zahlung“, dass entweder die elektronische Zahlung über FinanzOnline oder über Telebankingsystem das Service „Finanzamtszahlung“ gewählt werden kann.

Bei einem Zahlungsverzug – die meisten älteren Menschen lesen das Kleingedruckte nicht und warten auf den Zahlschein, der nun nicht mehr zugesendet wird – werden Verzugszinsen verrechnet.

Durch diese Vorgehensweise zwingt das Finanzamt/Finanzministerium ältere Menschen zum System FinanzOnline, bzw. benachteiligt sie, denn das System FinanzOnline ist durchaus auch für jüngere SeniorInnen eine Herausforderung.

 

Auch in Banken finden ältere Menschen oft Voraussetzungen vor, denen sie nur schwer entsprechen können. Für bestimmte Hilfestellungen durch die Schalterangestellten werden extra Kosten  verrechnet.

Man zwingt dadurch BankkundInnen ausschließlich die Automaten zu verwenden – für ältere Menschen stellt dies aber eine oft unüberwindbare Hürde dar!

 

Angesichts der demografischen Entwicklung zu immer mehr hochaltrigen Menschen stellen derartige Vorgehensweisen eine bedenkliche Altersdiskriminierung dar, die es aufzuzeigen gilt und der entsprechend zu entgegnen ist, denn diese infrastrukturellen Ausgrenzungen behindern ältere Menschen zusätzlich.

Es müssen daher Voraussetzungen in allen Lebensumwelten geschaffen werden, damit ältere Menschen am öffentlichen Leben barrierefrei teilnehmen können und nicht durch technische oder bürokratische Hürden daran gehindert werden!"

 

Die von den ursprünglichen AntragstellerInnen erhobenen Forderungen sollten auch von der Landespolitik aufgegriffen werden, daher stellen wir sie in dieser Form zur Diskussion.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung mit dem Anliegen heranzutreten, mit dem Anliegen Maßnahmen zu setzen, um die in der Begründung geschilderten technischen und bürokratischen Hürden für ältere BürgerInnen abzubauen und generell auf eine alternsgerechte Umwelt im Sinne der Bedürfnisse der älteren Menschen zu achten.

 

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses "Pflege"

Entschließungsantrag der KPÖ

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

Einl.Zahl 2647/5

Entschließungsantrag

zu: TOP 14

 

LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LR Mag. Christopher Drexler

Betreff:

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses "Pflege"

Begründung:

Der vorliegende Bericht des Landesrechnungshofs "Bericht Pflege - Folgeprüfung Teil 2" weist auf schwerwiegende Mängel und Verfehlungen speziell im Bereich des Finanzierungssystems für Pflegeheime hin.

  • Die Ausgaben für Heime privater Betreiber stiegen von 2005 bis 2013 um rund 177 Prozent, während im selben Zeitraum die Ausgaben der Landesheime nur um 58 Prozent anstiegen.
    In der Steiermark wurde in der Vergangenheit vor allem der Ausbau gewinnorientierter privater Heime forciert; die Steiermark österreichweit heute die höchste Anzahl privater gewinnorientierter Pflegeheime.
  • Der Ausbau alternativer Versorgungsformen wurde in der Steiermark in der Vergangenheit sträflich vernachlässigt.
  • Das unter Landesrat Flecker installierte Normkostenmodell ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und für das Land Steiermark nur unter Einhaltung einer 10jährigen Kündigungsfrist kündbar, während für die Einrichtungen nur eine Frist von 5 Jahren
  • vereinbart wurde; dadurch geriet das Land in eine fatale Abhängigkeit von den privaten Betreibern.
  • Das Normkostenmodell ist objektiv nicht nachvollziehbar; von den Gesamtkosten wurden 90  als fix und lediglich 10 % als variabel fixiert.
  • Valorisierungen der Tagsätze erfolgten jahrelang weit über dem Inflationsniveau und führten zu überhöhten Leistungsabgeltungen; die Steiermark wurde für private Betreiber im Pflegebereich außergewöhnlich interessant.
  • Wider besseres Wissen hat das Land die Bedarfs- und Entwicklungsplanung im Pflegebereich aber auch die Kontrolle der privaten Betreiber vernachlässigt, indem etwa die Vorlage von Jahresabschlüssen oder die Kontrolle durch den Landesrechnungshof nicht vereinbart wurde.
  • Speziell große private Betreiber konnten ihre Organisationsstruktur und ihr Management so verändern, das sie aus dem Normkostenmodell einen ungerechtfertigt hohen Nutzen erzielen konnten.

 

Es ist daher unter anderem zu klären,

  • wie es zu dieser Entwicklung kommen konnte, obwohl es sehr wohl immer wieder Hinweise (ÖBIG-Studie 2002,KDZ-Studie 2008, Bericht des Stadtrechnungshof Graz 2009) auf diese Fehlentwicklungen gab, 
  • warum dieses Normkostenmodell, das speziell für große private gewinnorientierte Betreiber von Pflegeheimen von Vorteil war und ist, installiert wurde,
  • warum selbst nachdem intern aufgezeigt wurde, dass seit 2006 jährlich zwischen 30 und 60 Millionen Euro an öffentlichen Geldern im Pflegebereich zweckwidrig und am Wirkungsziel vorbei investiert wurden, keine Maßnahmen getroffen wurden diese Ausgaben abzustellen, 
  • warum selbst nach internen Studien, die darauf hinwiesen, dass das Normkostenmodell vor allem privaten Betreibern Gewinne ermöglicht, nicht gegengesteuert wurde.

 

Die Verantwortung für diese Verfehlungen liegt vor allem im Bereich der früheren Regierungsmitglieder. Diese stehen dem Kontrollausschuss zur Befragung nicht zur Verfügung.

 

Zur Klärung der politischen Verantwortung ist daher das einzige mögliche Mittel die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses.

 

Die KPÖ wird gegebenenfalls einen selbständigen Antrag zur Einrichtung eines Untersuchungsausschusses "Pflege" einbringen, der den Untersuchungsgegenstand, den Untersuchungsauftrag sowie die zahlenmäßige Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses enthält.
 

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag Steiermark wird raschest möglich einen Untersuchungsausschuss "Pflege" einsetzen.

21. Oktober 2014