Landtagssitzung 14. Mai 2013

 

Das Land Steiermark als Streithelfer des Glücksspielkonzerns Novomatic?

Dringliche Anfrage an LH Voves

Wie durch einen Bericht des „Falter“ bekannt wurde, überlegt das Land Steiermark, eine Tochter der Novomatic AG im Prozess eines Spielsüchtigen zu unterstützen, indem es als Streithelfer dem Verfahren beitritt. Der betroffene Spieler hatte mehr als 450.000 Euro verloren, weil die in der Steiermark zugelassenen Automaten weit höhere Spieleinsätze zuließen, als das Glücksspielgesetz des Landes vorsieht.

 

Der von einem Spitzenbeamten der Landesverwaltung ventilierte Plan, das Land solle  auf Seiten eines Glücksspielkonzerns in einem Prozess gegen einen in seiner Existenz ruinierten Spielsüchtigen Partei nehmen, zeugt nicht nur von verblüffendem Zynismus, sondern auch vom offensichtlich mangelnden Vertrauen in die Qualität der Vollziehung und aufsichtsbehördliche Überprüfung der einschlägigen landesgesetzlichen Bestimmungen in den letzten Jahren. 

 

So hat auch die KPÖ seit Jahren darauf aufmerksam gemacht, dass das Glücksspielgesetz in der Steiermark systematisch gebrochen wird. Darin ist festgelegt, dass an Automaten Einsätze von höchstens 50 Cent und Gewinne von maximal 20 Euro zulässig sind. Automaten, die höhere Summen zulassen, sind illegal. Trotzdem erteilt das Land Automaten Bewilligungen an denen man binnen Stunden mehrere tausend Euro verspielen kann – gestützt auf Gutachten, die deren Hersteller selbst bezahlt haben. Darauf weist die Anwältin des Klägers hin.

 

Es stellt sich die Frage, wie es passieren konnte, dass Automaten, die keinesfalls genehmigungsfähig gewesen waren, massenhaft zur Aufstellung gelangen konnten. Selbst illegal aufgestellte Automaten wurden oft jahrelang behördlich geduldet, ebenso wie die Geldvernichtungsmaschinen mit aufrechter Bewilligung. Sogar Landeshauptmann Voves deutete im Frühjahr des Jahres 2007 in einer Anfragebeantwortung grobe Mängel in der Überwachung an, meinte aber, dass „sich die Betreiber einer strengen Selbstkontrolle unterwerfen.“.


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende Dringliche Anfrage:
1. Stimmt es, dass, wie der Falter in seiner Ausgabe vom 17.4.2013 berichtet, das Land Steiermark überlegt, sich auf Seiten des Glücksspielkonzerns NOVOMATIC an einem Prozess eines Spielsüchtigen zu beteiligen?

 

2. Im oben genannten Artikel ist von Geldspielapparaten die Rede, welche Einsätze von über 50 Cent sowie Gewinne von über 20 Euro zulassen. Entsprachen Ihrer Meinung nach solche Apparate in der Steiermark den einschlägigen Bestimmungen des Steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes und waren daher zulässig?

 

3. Sollten solche Geldspielapparate unzulässig sein, können Sie dann ausschließen, dass für diese Geräte behördliche Bewilligungen erteilt wurden?
4. Können Sie ausschließen, dass durch Automaten, welche dem Glücksspielgesetz widersprechen, aber dennoch bewilligt wurden, Personen finanziellen Schaden erlitten haben?
 
5. Wer erstellt die Gutachten für die in der Steiermark zugelassenen Glücksspielautomaten und wie viele Personen in der Landesverwaltung sind in der Lage, die Gesetzeskonformität dieser Geräte und der auf ihnen zum Einsatz kommenden Software sicherzustellen?
 
6. Wie ist die Überprüfung der Bewilligungswerber und der aufgestellten Geldspielapparate gestaltet, erfolgt sie systematisch und flächendeckend, gibt es einen Prüfplan?
 
7. Wieviele Aufstellungsorte und Geldspielapparaten wurden im abgelaufenen Kalenderjahr kontrolliert, welcher Prozentsatz insgesamt bewilligten Geldspielapparate wurde dabei kontrolliert, und wieviele Beanstandungen, Strafverfahren oder Beschlagnahmungen resultierten aus diesen Überprüfungen?
 
8. Ist es richtig, dass in der Steiermark Zulassungsplaketten, die beim Abmelden eines Glücksspielautomaten der Landesverwaltung retourniert werden müssen, in vielen Fällen aufgrund vermeintlicher Beschädigung auf nicht angemeldete Geräte übertragen werden, wodurch Abgaben hinterzogen und Automaten illegal betrieben werden können? Wenn ja, wie viele der vergebenen Plaketten wurden seit dem Jahr 2005 nicht retourniert?

Die Steiermark darf nicht Steigbügelhalter der Glücksspielindustrie werden

Entschließungsantrag (Abgelehnt von SPÖ, ÖVP, FPÖ)

Das skandalöse, durch einen führenden Beamten der Landesverwaltung gegenüber der Wochenzeitschrift „Falter“ in den Raum gestellte Vorhaben, eine Tochter des Novomatic-Konzerns bei einem Prozess gegen einen ruinierten Spielsüchtigen als Streithelfer zu unterstützen, darf keinesfalls zur Ausführung gelangen. Wenn der betroffene Spieler tatsächlich mehr als 450.000 Euro verlor, weil die in der Steiermark zugelassenen Automaten weit höhere Spieleinsätze zuließen, als das Veranstaltungsgesetz des Landes vorsieht, dann sollte eher an einer Verbesserung der Kontrollen und der Effektivität der Aufsichtsbehörde gearbeitet werden als an juristischen Winkelzügen, deren Ziel es ist, sich den gerechtfertigten Ansprüchen eines Betroffenen zu entziehen.

 

Diese Groteske wirft neuerlich ein grelles Schlaglicht auf ein seit langem schwelendes Problem:

 

Seit Jahren schon lässt sich ein beunruhigendes Wachstum der Zahl der Spielsüchtigen in der Steiermark beobachten. Viele der Betroffenen vernichten im Verlauf ihres pathologischen Spielverhaltens ihre eigene Existenz und die ihrer Angehörigen. Die Folgekosten für die öffentliche Hand sind enorm. Betroffene müssen durch das bereits stark strapazierte und weitmaschige Sozialnetz aufgefangen werden, die Bedarf an Therapie- und Beratungsangeboten steigt, die Medienberichte über Beschaffungskriminalität im Zusammenhang mit Spielsucht sind Legion.

 

Der Anteil des Landes an den Abgaben der Bewilligungsinhaber, die durch die Automatensalons geschaffenen Arbeitsplätze und das doch eher bescheidene Vergnügen, dass diese Automaten zu bieten imstande sind, stehen in keinem Verhältnis zu dem Leid und Schaden, der durch die Spielsucht entsteht. Die für die Glücksspielgesetz-Novelle 2010 ins Treffen geführte Verbesserung des Spielerschutzes und der Präventionsmaßnahmen erlangen nur dann Wirksamkeit, wenn enorme Ressourcen für die Tätigkeit der Aufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt werden, um den Vollzug dieser Bestimmungen zu überwachen. Daran ist angesichts der gespannten Budgetlage zu zweifeln. Dazu kommt der beträchtliche Einfallsreichtum, mit dem HerstellerInnen und BetreiberInnen von Glücksspielautomaten bereits bisher derartige Maßnahmen zum Schaden der Betroffenen umgangen haben.

 

Das Land Steiermark sollte die jüngst erfolgte Änderung der gesetzlichen Grundlagen zum Anlass nehmen, die Spielsucht in der Steiermark möglichst weit zurückzudrängen.

 

Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. davon abzusehen, sich auf Seiten des Glücksspielkonzerns NOVOMATIC an einem Prozess eines Spielsüchtigen zu beteiligen, wie der Falter in seiner Ausgabe vom 18.4.2013 berichtete;

 

2. für eine Intensivierung und Qualitätssteigerung bei der Kontrolle der verbliebenen Geldspielapparate, die sich derzeit in Aufstellung befinden, zu sorgen, und dem Landtag hierüber Bericht zu erstatten;

 

3.  keine Bewilligungen nach §5 Glückspielgesetz zu erteilen und ein allfällig dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegtes Landesgesetzes über Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten legistisch bereits im Hinblick auf diese Zielsetzung zu gestalten;

 

4. im Rahmen des nächsten vorzulegenden Suchtberichtes dem Bereich Spielsucht größere Aufmerksamkeit zu schenken und dabei insbesondere auch
-Daten über die Anzahl der Spielsüchtigen und betroffenen Angehörigen,
-die Anzahl der Spielsüchtigen, welche Beratungs- und Therapieeinrichtungen in Anspruch nehmen,
-die Tätigkeit der Fach- und Koordinationsstelle für Glücksspielsucht,
-das Angebot sowie den Bedarf von Beratungs- und Therapiemöglichkeiten für Spielsüchtige,
-den Problemkreis Spielsucht im Bereich der SchuldnerInnenberatung,
-Daten über die mit der Spielsucht verbundene Beschaffungskriminalität,
-Daten über die mit Spielsucht verbundenen Todesfälle (etwa durch Suizid),
-Empfehlungen zu behördlichen Maßnahmen bzw.
-Vorschläge für Modifizierung der gesetzlichen Grundlagen des Glücksspiels im Hinblick auf Prävention und SpielerInnenschutz in seinem Rahmen vorzulegen.

Privatisierung der Reinigungsdienste

Entschließungsantrag (abgelehnt von SPÖ und ÖVP)

Dem vorliegenden Stück ist zu entnehmen, dass die Landesregierung plant, weitestgehend auf Fremdreinigung umzustellen (GZ ABT05-11/2012-67). Damit sollen die Flexibilität erhöht und Kosten reduziert werden.
Konkret ist vorgesehen an mehreren steirischen Schulen und Bezirkshauptmannschaften künftig Aufgaben, die bisher von Landesbediensteten erfüllt wurden, an private Unternehmen zu übertragen.  

 

Dass die Kosten durch diesen Schwenk gesenkt werden könnten, ist durchaus möglich, setzen doch viele Reinigungsfirmen aus Kostengründen auf Leiharbeit und prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Solch schlecht bezahlte Arbeitskräfte kommen selbstverständlich billiger als das hauseigene Personal. Die damit verbundenen „Einsparungen“ gehen letztlich nur auf Kosten der Beschäftigten, bei denen es sich meist um Frauen handelt.

 

Die öffentliche Verwaltung und landeseigene Unternehmen haben hier eine besondere Vorbildfunktion. Keinesfalls darf das Land Steiermark selbst aktiv zum Lohndumping im Reinigungsbereich beitragen!


 

Es wird daher der Antrag gestellt:Der Landtag wolle beschließen:
 
Die Landesregierung wird aufgefordert, von der geplanten Umstellung auf Fremdreinigung Abstand zu nehmen.

14. Mai 2013