Landtagssitzung 19. März 2013

 

Therme Bad Gleichenberg: Undurchsichtiges Netzwerk gefährdet Fortbestand und schädigt das Land Steiermark

Dringliche Anfrage der KPÖ an LH-Stv. Schützenhöfer


Der Fortbestand der Therme Bad Gleichenberg, in die das Land 13,6 Millionen Euro investiert hat, ist durch den Konkurs der Kappa GmbH, der die Thermen-Immobilien gehören, gefährdet.


Mit Inbetriebnahme der neu errichteten Therme im Jahr 2008 wurde im Hintergrund ein unübersichtliches Firmennetzwerk errichtet, in dem Christian Köck als Hauptakteur aufscheint. In Bad Gleichenberg ist die gesamte Firmenkonstruktion dazu geeignet, Christian Köck die alleinige Kontrolle über die auch mit öffentlichen Geldern finanzierte Therme zu geben. Zum Unterschied zur Republik Österreich hat das Land Steiermark Fördermittel mit bei weitem geringerer Absicherung vergeben.


Nun steht das Land vor einem doppelten Scherbenhaufen: Einerseits ist der Fortbestand dieser wichtigen Tourismuseinrichtung über 2013 nicht garantiert. Zum anderen sind die stille Beteiligung des Landes und die Investitionen der öffentlichen Hand verloren.


Dieses Projekt reiht sich nahtlos ein in eine Serie von Tourismusprojekten, bei denen Private zum Nachteil des Landes bevorteilt werden: Bad Gleichenberg, Vivarium, Europeum, Herberstein und Tierpark Mautern.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende Dringliche Anfrage:

Können Sie als verantwortlicher Landesrat und entscheidender Fördergeber und Beteiligter mit gutem Gewissen behaupten, dass Sie das um die Therme Bad Gleichenberg errichtete Firmengeflecht nachvollziehen können?


Die Republik Österreich hat sich für die Förderung über rund 7 Mio € von der Kappa Thermenbeteiligungs GmbH unter Beitritt der Kurhaus Bad Gleichenberg GmbH eine Fortführungsgarantie bis Ende 2016 und eine Beschäftigungsgarantie für 310 Vollzeitarbeitsplätze bis Ende 2014 geben lassen. Warum hat sich das Land mit viel ungünstigeren Förderungsbedingungen (147 Arbeitsplätze, kürzere Bestandsgarantie, keine Bankgarantie) zufrieden gegeben?


Erfüllen die Förderungsnehmer die Verpflichtungen aus den Förderungsvereinbarungen des Landes und des Bundes?


Musste dem Land Steiermark nicht bewusst sein, dass es sich bei diesem Projekt um ein, wie Christian Köck wörtlich sagt "Hochrisikoprojekt" handelt?
Ist irgendeine Gesellschaft des Therme Bad Gleichenberg-Netzwerks nicht überschuldet?


Würden Sie zustimmen, dass das unübersichtliche Firmennetzwerk, das aus der ursprünglich einzigen Thermengesellschaft Gleichenberger und Johannsibrunnen AG von den neuen privaten Betreibern geschaffen wurde - mehrheitlich im Eigentum von Christian Köck - vor allem den Zweck hat, die Haftung der privaten Betreiber zu minimieren und die öffentliche Hand in Anspruch zu nehmen?


Ist es richtig, dass der Geschäftsführer des Pachtschuldners (Kurhaus Bad Gleichenberg GmbH) sowie des Pachtgläubigers (Kappa) ein und dieselbe Person ist, nämlich Christian Köck?


Ist es richtig, dass Christian Köck als Geschäftsführer der KBG Krankenhaus BeteiligungsGmbH auch Hauptgläubiger der Kappa ThermenbeteiligungsGmbH ist und es so in der Hand hätte, die insolvente Kappa GmbH weiterzuführen, womit die stille Beteiligung des Landes gesichert wäre?


Können Sie beziffern wie hoch die jährlichen Einnahmen aus der Management Fee der Kurhaus Bad Gleichenberg GmbH für den Betrieb der Therme seit 2008 sind?
Welche Perspektive haben Sie als zuständiger Tourismuslandesrat für den gesicherten Weiterbetrieb der Therme Bad Gleichenberg?

Unvereinbarkeit im Spitalswesen

Dringliche Anfrage der KPÖ an LR Edlinger-Ploder

In der Steiermark werden im öffentlichen Gesundheitsbereich hohe Summen für Beratung ausgegeben. Sowohl die KAGes als auch der Gesundheitsfonds Steiermark kommen offenbar nicht ohne externe Beratung aus; dafür werden jährlich Beträge in Millionenhöhe aufgebracht.

 

Nachdem der Plan, eine Privatfirma mit der Geschäftsführung der KAGes zu betrauen, aufgrund von Unvereinbarkeiten gescheitert ist, wurde der Managementvertrag der KAGes mit dem Beratungs-Unternehmen von Christian Köck  trotzdem abgeschlossen und über viele Jahre aufrecht gehalten.

Dieser Managementvertrag beinhaltet vor allem die "Steuerung der operativen Geschäftsführung" und die "Restrukturierung der KAGes". Zur Verbesserung der Optik hat sich Christian Köck formal von Ebner-Hohenauer getrennt und nach eigenen Aussagen eine "chinesische Wand" zwischen den Unternehmen errichtet, die verhindern soll, dass Informationen ausgetauscht werden. Ebner-Hohenauer beraten nunmehr den Gesundheitsfonds im Rahmen der Erstellung des Regionalen Strukturplan Gesundheit und auch die KAGes, Köck konzentriert sich in der Steiermark vermehrt auf die Leitung von Kliniken, die Therme Bad Gleichenberg, hat aber ebenfalls die KAGes beraten.

 

Im Rahmen der Therme Bad Gleichenberg hat Christian Köck ein undurchsichtiges Firmennetzwerk aufgebaut. Der wirtschaftliche Erfolg dieses Projektes ist bislang ausgeblieben, ein Unternehmen dieser Gruppe befindet sich in Konkurs. Das Land Steiermark war von den privaten Betreibern als Fördergeber und stiller Teilhaber sehr erwünscht und muss nun vermutlich Millionen an öffentlichen Geldern in den Rauchfang schreiben.

Der selbe Christian Köck hat sich als wesentlicher Berater der KAGes hervorgetan, ihre Geschicke in den vergangenen Jahren mitbeeinflusst wodurch die Weichen in Richtung Privatisierung des öffentlichen Gesundheitswesens gestellt wurden.

 

Das fundierte Wissen über das öffentliche Spitalswesen, das für das Engagement am privaten Gesundheitssektor unabdingbar ist, beziehen die privaten Berater gerade aus dem tiefen Einblick, den sie aus ihren hoch dotierten Beratungsverträgen mit öffentlichen Spitalsbetreibern wie der KAGes in der Steiermark nehmen können.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende Dringliche Anfrage:

  1. 2004 wurde laut Aussage von LRin Edlinger-Ploder ein Managementvertrag zwischen KAGes und HCC KrabAG geschlossen. Doch sowohl die Firma HCC Health Care Company GmbH als auch die Ebner Hohenauer HC Consult GmbH geben auf ihrer Website den KAGes-Managementvertrag als Referenz an. Wer erfüllt den 2004 geschlossenen Managementvertrag mit der KAGes tatsächlich?
  2. Für welchen Zeitraum wurde der Vertrag abgeschlossen und wurde er allenfalls verlängert?
  3. Besteht oder bestand mit der KBG Krankenhaus BeteiligungsGmbH oder mit der HCC Health Care Company GmbH bzw. mit einem anderen Unternehmen aus dem Einflussbereich von Christian Köck ein Beratungs- oder Managementvertrag seitens der KAGes, des Landes Steiermark oder des Gesundheitsfonds Steiermark?
  4. Sie haben 2011 auf eine schriftliche Anfrage geantwortet, dass Gegenstand des Managementvertrags die Geschäftsführung der KAGes ist. Warum ist es aus Ihrer Sicht notwendig, eine private Firma mit der Geschäftsführung der KAGes zu beauftragen, obwohl die operative Geschäftsführung Aufgabe des bestellten Vorstandes ist?
  5. Sind Sie der Ansicht, dass jemand, der im Fall Therme Bad Gleichenberg ein undurchsichtiges Firmengeflecht errichtet hat, die geeignete Persönlichkeit ist, um das öffentliche Spitalswesen des Landes Steiermark zu beraten?
  6. Besteht oder bestand mit Ebner Hohenauer HC Consult oder Bertl-Fattinger&Partner ein Beratungsverhältnis seitens der KAGes, des Landes Steiermark oder des Gesundheitsfonds Steiermark?
  7. Wie hoch waren die Gesamtsummen, die seitens der KAGes für Beratungsleistungen in den letzten fünf Jahren jährlich ausgegeben wurden?
  8. Sind Sie ebenso, wie die Ärztekammer Christian Köck zitiert, der Meinung, dass bis zu 50 Prozent der Leistungen und 50 Prozent der Spitalsbetten im Krankenhauswesen überflüssig sind?
  9. Können Sie ausschließen, dass die privaten Berater bzw. Manager des steirischen öffentlichen Gesundheitswesens tätigen Personen, das aus dieser Position erlangte Know-how zum Nachteil der öffentlichen Hand bzw. des öffentlichen Gesundheitswesens verwenden?

Interessenkonflikte zwischen der öffentlichen Hand und von ihr beauftragten BeraterInnen im Gesundheitswesen ausschließen

Entschließungsantrag (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, FPÖ)

Die Vorgänge rund um die Insolvenz der Kappa Thermenbeteiligungs GmbH und das dubiose Firmengeflecht, das die privaten Betreiber und Eigentümer rund um ihre Beteiligung am Thermenbetrieb in Bad Gleichenberg aufgebaut haben, zeigen deutlich eine dringend zu korrigierende Fehlentwicklung in der steiermärkischen Gesundheitspolitik auf.

Gemeint ist damit natürlich die Tatsache, dass mehrere Beteiligte, die bei dem in wirtschaftliche Schieflage geratenen Thermenprojekt engagiert sind, über Jahre hinweg durch das Land zur Vorbereitung weitreichender Weichenstellungen im Gesundheitswesen und Beratung der steiermärkischen Krankenanstalten eingesetzt wurden. 

Personen und Firmen, die in der Steiermark profitorientierte Gesundheitseinrichtungen betreiben oder an Betrieben beteiligt sind, welche therapeutische oder diagnostische Leistungen anbieten, bzw. zumindest wirtschaftlich eng mit solchen Investoren verflochtene Geschäftspartner, die mittelbar oder unmittelbar an der Entscheidungsbildung oder Bedarfserhebung für die langfristige Angebotsplanung im Gesundheitswesen oder direkt bei Managementprozessen in der KAGes eingebunden werden, sind einem unmittelbaren und durch die öffentliche Hand dringend zu vermeidenden Interessenkonflikt ausgesetzt.

Ebenfalls nicht zu unterschätzen ist der unvermeidbare Transfer von Know-how beziehungsweise das Erlangen manifester Wettbewerbsvorteile durch den tiefen Einblick in die öffentliche Gesundheitsverwaltung, den BeraterInnen durch ihre Tätigkeit gewinnen.

Die rund um Therme Bad Gleichenberg zutage getretene Vermischung privatwirtschaftlicher Interessen mit der Entscheidungsfindung bei gesundheitspolitischen Belangen, ist für die Zukunft unbedingt auszuschließen.

 

Es wird daher der Antrag gestellt:  Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

i) von der Beauftragung externer Berater im Gesundheitsressort und der KAGes soweit wie möglich abzusehen und durch den Aufbau entsprechender Expertise im Haus auch dort überflüssig zu machen, wo sie derzeit unumgänglich erscheint;

ii) von der Beauftragung von Personen und Unternehmen mit Beratungsleistungen im Gesundheitsbereich abzusehen, wenn diese in der Steiermark privatwirtschaftliche Interessen, zum Beispiel durch den Betrieb privater Gesundheitseinrichtungen, verfolgen, und

iii) bei der Vergabe von Beratungsverträgen im Gesundheitsbereich durch die Aufnahme entsprechender  Konkurrenzklauseln zu verhindern, dass diese Dienstleister das gewonnene Know-how zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil verwenden, beziehungsweise im eigenen Interesse die von ihnen zur Verfügung gestellten Entscheidungsgrundlagen manipulieren.

Öffnungszeiten der Landesbibliothek

Selbstständiger Antrag der KPÖ


Die umfassende bauliche Neugestaltung der Landesbibliothek im Rahmen des Joanneum Projektes zog eine Reihe von Neuerungen nach sich, die eine bessere Lagerung, Präsentation, Erschließung und Pflege ihrer Bestände erlaubt und sich auch in zahllosen größeren und kleineren Verbesserungen bzw. einer Erweiterungen des Serviceangebotes für die BenutzerInnen ihren niederschlugen.


Die für eine Einrichtung dieser Größe und Bedeutung überraschend knapp bemessenen Öffnungszeiten stellen gerade deswegen einen umso großer Wehrmutstropfen dar. Die Bibliothek steht BenutzerInnen nämlich grundsätzlich lediglich von Montag bis Freitag jeweils zwischen 10:00-17:00 Uhr offen, wobei dieses ohnehin kleine Zeitfenster während steirischen Schulferien sogar auf 10:00-14:30 Uhr eingeschränkt wird.  


Das Gros der berufstätigen EntlehnkartenbesitzerInnen ist dadurch nicht nur mit der Herausforderung konfrontiert, allfällige Entlehnvorgänge in ihrer Kernarbeitszeit unterbringen zu müssen. Allein dies limitiert die Nutzungsmöglichkeit der Bibliothek für die Betroffenen entscheidend, wobei natürlich Faktoren wie zum Beispiel die Entfernung bzw. Wegzeit zwischen Arbeitsstätte und Bibliothek das Ausmaß dieser Einschränkung erheblich beeinflußt und z.T. beträchtlich beeinträchtigt. 


Die Inanspruchnahme von Leistungen und Angeboten der Landesbibliothek die zeitaufwändig oder nur vor Ort konsumierbar sind, wie die Konsultation von nichtentlehnbaren Freihandaufstellungen oder Magazinbeständen mit Erscheinungsdatum vor 1900 genauso wie als Microfichearchive archivierte Zeitungsausgaben ist für Berufstätige de facto gar nicht in dem von ihnen gewünschten oder für sie notwendigen Ausmaß möglich.


Dieser bedauerliche Zustand ist gerade in Anbetracht der jüngst erfolgten Renovierung und sonst erfolgten Leistungsverbesserung bzw. Serviceausweitung nicht nachvollziehbar.


Die Landesbibliothek Steiermark hat damit im österreichweiten Vergleich kürzesten Öffnungszeiten, nur vergleichbar mit jenen der Landesbibliothek des Burgenlandes, die zwar ebenfalls ungünstig sind, aber mit 37 Stunden pro Woche trotzdem die hiesige Landesbibliothek hinter sich lassen.


Die Landesbibliothek des Landes Niederösterreich bietet an vier Tagen der Woche mit 7,5 Stunden ebenfalls vergleichbare wenn auch längere Öffnungszeiten, trägt aber den Bedürfnissen Berufstätiger NutzerInnen an zumindest an einem Werktag mit einer Öffnüngszeit von 8:30-18:00 Rechnung.


Die Öffnungszeiten der anderen Landesbibliotheken sind demgegenüber qualitativ und quantitativ noch wesentlich großzügiger und KundenInnenfreundlicher.
Der bestehende Zustand scheint dem Bildungsstandort Steiermark und der Bildungs- und Universitätsstadt Graz bei weitem nicht angemessen zu sein.


Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, für eine deutliche Ausweitung der Öffnungszeiten der Landesbibliothek Sorge zu tragen, und hierbei insbesondere durch eine längere Abendöffnung werktags den Bedürfnissen berufstätiger NutzerInnen verstärkt Rechnung zu tragen.  

Naturnutzungsabgabe

Selbstständiger Antrag der KPÖ (Abgelehnt von SPÖ, ÖVP, FPÖ)


Die Bemühungen um die Einführung einer Naturnutzungsabgabe gehen auf das Jahr 1996 zurück. Damals wurde das Stmk. Naturnutzungsabgabegesetz wegen einer darin verankerten Wasserentnahmeabgabe von der Bundesregierung beeinsprucht. In den meisten österreichischen Bundesländern wird mittlerweile eine Naturnutzungsabgabe eingehoben. Auch in der Steiermark sollte auf die Einhebung einer solchen Abgabe nicht verzichtet werden.


Im Jahr 2006 wurde Joanneum Research mit der Erstellung einer Studie über die Auswirkungen der Einführung einer Naturnutzungsabgabe für Schotter und Kies im Bundesland Steiermark beauftragt. Das Gesamtaufkommen einer Schotterabgabe im Bundesland Steiermark wird in dieser Studie auf rund  € 3,1 Mio. geschätzt, wenn die Abgabe pro Tonne 40 Cent betragen würde. Die Studie erwartet einen Nachfragerückgang von 670.000 Tonnen und einen Rückgang der Wirtschaftsleistung am Schottermarkt um 10,8 Mio. €. Demgegenüber stünden jedoch Steuereinnahmen von 3,1 Mio. €, die zur Schaffung von mehr Arbeitsplätzen im Umweltbereich dienen könnten als durch den Rückgang im Schotterabbau verloren gingen.


Die Steiermark hat sich mit dem Beitritt zur Europäischen Union im Jahr1995 verpflichtet, die EU-Naturschutzrichtlinien umzusetzen. Dies bedeutet auch ausgewählte Landschaften unter Schutz zu stellen und dafür zu sorgen, dass die jeweiligen Schutzgüter in einem günstigen Zustand erhalten bleiben. Daher wurden bereits 41 Europaschutzgebiete ausgewiesen. Für den dauerhaften Erhalt dieser Schutzgüter sind große finanzielle Mittel erforderlich.


Der steirische Naturschutz und die Landschaftspflege benötigen daher dringend jene Mittel, die aus der Abgabe eingenommen werden könnten.


Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen: Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert einen Gesetzesvorschlag für ein Naturnutzungsabgabegesetz im Sinne der Begründung zu erarbeiten, mit dem die Einnahmen des Landes aus der Abgabe im Vollzug des Landesvoranschlags ausschließlich dem Landschaftspflegefonds (§ 29 Stmk. Naturschutzgesetz) zweckgewidmet werden und diesen Gesetzesvorschlag dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.

19. März 2013