Landtagssitzung 6. Februar 2018

Kann sich die Steiermark Olympische Winterspiele leisten?

Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT)

Nachdem die Bewerbung Innsbrucks als Austragungsort für die Olympischen Winterspiele 2026 aufgrund einer Volksbefragung, bei der sich die Mehrheit der TirolerInnen dagegen ausgesprochen hat, abgesagt wurde, hat der Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl angekündigt, dass sich Graz als „Host City“ für die Winterspiele 2026 bewerben werde.

Bei der Debatte um die Bewerbung von Graz und Schladming als Austragungsorte der Olympischen Winterspiele sind allerdings viele Fragen offen. Nicht nur die Abhaltung von Spielen, sondern schon die Bewerbung als Austragungsort verschlingt immense Summen, Beträge im hohen zweistelligen Millionenbereich sind hier üblich. Innsbruck hat für die gescheiterte Olympia-Bewerbung bisher mindestens 700.000 Euro ausgegeben: 300.000 Euro für eine Machbarkeitsstudie sowie 400.000 Euro für Promotion. Für die Bewerbung selbst waren 15 Millionen Euro vorgesehen.

Zwischen 10 und 15 Milliarden Euro haben Olympische Sommer- und Winterspiele zuletzt gekostet. Für die Spiele in Sotschi wurden sogar 40 Milliarden Euro ausgegeben, da Sotschi – so wie Graz – keine Wintersportregion ist. Nur ein Bruchteil dieser Kosten ist „sportrelevant“. Die im Vergleich zu Olympischen Winterspielen klein dimensionierte Schi-WM in Schladming 2013 hat 414 Millionen Euro gekostet, wie der Rechnungshof 2015 festhielt.

Neben der massiven Belastung der Finanzen des Landes sind durch Olympische Spiele auch weitreichende negative Auswirkungen auf die Umwelt sowie die Lebenshaltungskosten der GrazerInnen und SteirerInnen zu erwarten.

In Anbetracht der dringend nötigen Investitionen im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialbereich in der Steiermark wäre die Verwendung von großen Summen aus Mitteln des Landes für die Abhaltung von Olympischen Winterspielen oder für eine Bewerbung ein grundsätzlich falsches Signal. Keineswegs darf eine finanziell so weitreichende Entscheidung über die Köpfe der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler hinweg getroffen werden.

Es wird daher folgende Dringliche Anfrage gestellt:

Soll das Land eine Bewerbung steirischer Gemeinden um Abhaltung Olympischer Winterspiele aus Mitteln des Landesbudgets unterstützen?

Sind Sie der Meinung, dass die Bevölkerung über die allfällige Abhaltung von Olympischen Winterspielen in unserem Bundesland befragt werden sollte?

Kein Landesgeld für Olympische Winterspiele 2026 in der Steiermark ohne Zustimmung der Bevölkerung

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP, FP)

Am 23. Jänner war davon zum ersten Mal in steirischen Zeitungen zu lesen: Graz und Schladming wollen sich um die Olympischen Winterspiele 2026 bewerben.

Nicht alleine, denn in der Steiermark gibt es nicht genug Sportstätten. Die Spiele würden auch, je nach medialer Darstellung, in Tirol, Bayern, Salzburg und Slowenien stattfinden. Neu errichtete Wintersportstätten in Graz wären nach den Olympischen Spielen kaum sinnvoll zu nutzen.

Das Internationale Olympische Comitee (IOC) schreibt der Gastgeberstadt bzw. „Host City“ sehr vieles vor, denn Olympische Spiele im 21. Jahrhundert sind zwar auch Sportveranstaltungen, aber sie sind vor allem minutiös durchgeplante kommerzielle Unterfangen, bei denen nichts dem Zufall überlassen wird. Die Kosten der letzten olympischen Winterspiele lagen in jüngster Vergangenheit zwischen 4,5 Milliarden Euro in Vancouver 2010 und 40 Milliarden Euro in Sotschi 2014. Eine Studie der Universität Oxford zeigt zudem, dass Olympische Spiele im Durchschnitt (!) um 179 Prozent mehr gekostet haben als geplant (Quelle: „Olympic Proportions: Cost and Cost Overrun at the Olympics 1960-2012“, Flyvberg&Steward).

Die schon jetzt nicht gering verschuldete Stadt Graz müsste nicht nur ein olympisches Dorf, sondern auch mehrere Sportstätten und zusätzliche Infrastruktur errichten. Es besteht kein Zweifel, dass die Stadt das nicht aus eigener Kraft und auch nicht mit den Mitteln des IOC schaffen wird. Eine Förderung durch das Land Steiermark wäre wohl unumgänglich und wird offenbar von den Befürwortern bereits miteingeplant.

Die Durchführung Olympischer Spiele in der Steiermark hätte somit weitreichende Auswirkungen auf die Landesfinanzen, aber auch auf die öffentliche Infrastruktur, die Lebenshaltungskosten und nicht zuletzt auf die Umwelt. Eine solche Entscheidung ist nicht Teil des politischen Tagesgeschäfts, sondern bedarf gründlicher Planung und Abschätzung aller Kosten und Folgen. Und: Eine solche Entscheidung kann nicht ohne Einbeziehung der Bevölkerung getroffen werden, zumal die Abhaltung Olympischer Winterspiele in den letzten Jahren weder in Wahlkämpfen noch in öffentlichen Debatten eine Rolle gespielt hat und somit kein fundiertes Meinungsbild vorliegt, an dem sich die Politik orientieren könnte.

Olympische Spiele haben in der Vergangenheit immer dazu geführt, dass an den Veranstaltungsorten Mieten und Grundstückspreise rasant nach oben geschnellt sind. Eine Teuerung zwischen 20 und 30 Prozent ist zu befürchten. Auch Lebensmittel und die Gastronomie werden teurer. Durchschnittlich sind die Lebenshaltungskosten um 8,6 Prozent gestiegen.In Schladming, das berichtete der ORF am 3. Februar 2018, erhöhten sich die Grundstückspreise seit der WM 2013 um 30 Prozent. Übrig bleibt ein riesiger Schuldenberg, den die Bevölkerung für ein paar Tage Winterspiele noch jahrzehntelang abbezahlen muss.

Die budgetäre Lage des Landes Steiermark ist seit Jahren angespannt. Notwendige Investitionen in die öffentliche Infrastruktur wie Schulen, öffentlicher Verkehr, Straßen und Krankenhäuser können nicht im nötigen Ausmaß getätigt werden – im Gegenteil: Seit 2011 folgt ein Kürzungsbudget dem anderen. Zahlreiche Schulen wurden geschlossen, der ÖV-Ausbau im Großraum Graz stockt, im Behinderten- und Jugendbereich wurde massiv gespart und jahrelang mussten Steirerinnen und Steirer für pflegebedürftige Angehörige Regress bezahlen, während die Regelung in allen anderen Bundesländern bereits abgeschafft war. Im Gesundheitsbereich hat es bereits grobe Einschnitte gegeben, zahlreiche Spitalsabteilungen wurden geschlossen und die Versorgung dadurch eingeschränkt.

Das war nur die Spitze des Eisbergs, da mit dem Regionalen Strukturplan Gesundheit 2025 in den kommenden Jahren weitere Schließungen bevorstehen, die das Gesundheitswesen der Steiermark regional stark ausdünnen werden. Zuletzt schreckte die Landesregierung nicht davor zurück, Obdachlosen die Mindestsicherung um 25 Prozent zu kürzen, da diese Menschen „keinen Wohnbedarf“ hätten. Wenn es so schlecht um unser Land bestellt ist, dass solche Maßnahmen angezeigt erscheinen, müssen Olympische Spiele auf der Prioritätenliste öffentlicher Ausgaben ganz unten stehen.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

  1. Der Landtag spricht sich für die Durchführung einer steiermarkweiten Volksbefragung über die Abhaltung olympischer Winterspiele in der Steiermark aus. 
  2. Der Landtag spricht sich dafür aus, dass für die Bewerbung und allfällige Durchführung Olympischer Spiele in Graz und Schladming keine Landesmittel zur Verfügung gestellt werden, es sei denn die Bevölkerung entscheidet sich in einer steiermarkweiten Volksbefragung für die Bewerbung und Durchführung von Winterspielen in der Steiermark 2026.

Verbindliche Maßnahmen zur Frauenförderung im Rahmen der Wirtschaftsförderung

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Das nun vorgestellte Maßnahmenpaket "Besondere Anreize für Chancengerechtigkeit im Rahmen der Wirtschaftsförderung" ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Das Stmk. Wirtschaftsförderungsgesetz weist allerdings in § 2 Abs. 3 bloß darauf hin, dass FörderungsempfängerInnen verpflichtet sind, das Gleichbehandlungsgesetz einzuhalten. Diese Bestimmung hat lediglich deklarativen Charakter. Um verbindliche Maßnahmen zur Frauenförderung zu erreichen, sind aber darüber hinaus konkrete Schritte nötig. FörderungsempfängerInnen sollten verpflichtet werden, konkrete Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Unternehmen zu setzen, wenn sie Wirtschaftsförderung des Landes erhalten wollen. 

Zur Erlangung von Wirtschaftsförderungen sollte jedenfalls für Mittel- und Großunternehmen 

  • die Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans,
  • gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer,
  • verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen,
  • die Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen

zwingend erforderlich sein.

Dass diese Vorgaben "der freien Unternehmensentscheidung widersprechend" seien, wie in der Regierungsvorlage ausgeführt wird, kann kein Hindernis für die Einführung solcher Maßnahmen sein. Auch bei allen anderen vom Land Steiermark privatwirtschaftlich vergebenen Förderungen werden selbstverständlich vom Fördergeber Bedingungen und Vorgaben gestellt, die von den FörderungsnehmerInnen zu erfüllen sind.

     
Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag

1.) bekennt sich dazu, dass zum Zwecke der Erreichung der Gleichstellung von Frauen für Mittel- und Großunternehmen zur Erlangung von Wirtschaftsförderung des Landes Steiermark konkrete Maßnahmen, wie 

  • die Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans,
  • gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer,
  • verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen,
  • die Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen

 zwingend erforderlich sein sollen, und

2.) ist sich darüber im Klaren, dass ohne weiteren Eingriff in die freie Unternehmensentscheidung oben genannte Punkte nicht durchführbar sind.

Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Die Löhne in Österreich haben seit Jahren keinen Anstieg in relevantem Ausmaß erfahren – trotz eines fortlaufenden Anstiegs des gesellschaftlichen Reichtums und der Produktivität. Die Reallohneinbußen stellen, gepaart mit den stetig ansteigenden Kosten bei Wohnen und Energie, für Teilzeitbeschäftigte und für diejenigen Beschäftigten, die trotz Vollzeitbeschäftigung ein geringes Einkommen beziehen, eine zunehmende Belastung dar. Das Sozialministerium stellte in seinem Sozialbereicht 2015-2016 zur Entwicklung der Reallöhne fest: „In der unteren Hälfte der Einkommen sehen wir einen dynamischen Anstieg bis zum Jahr 1996, danach eine Phase der Stagnation und seit dem Jahrtausendwechsel einen stetigen Rückgang der realen Konsummöglichkeiten.“

Laut einer WIFO-Studie gab es in den letzten zwanzig Jahren einen Produktivitätszuwachs von mehr als zwanzig Prozent, während hingegen die reale Lohnentwicklung netto um drei Prozent gesunken ist. Die Lohnquote in Österreich stagnierte in den letzten zwanzig Jahren auf einem Niveau, das weit geringer ist, als jenes vierzig Jahre zuvor, im Jahr 2016 lag sie bei 69,8 Prozent. Die Arbeiterkammer sagt für die Zukunft ein weiteres Absinken voraus. Dies zeigt, dass die Beschäftigten trotz harter Arbeit von der größer werdenden Wertschöpfung anteilsmäßig immer weniger bekommen.

Relevante Teile der österreichischen und der steirischen Beschäftigten sind so mit einer Verschlechterung ihrer sozialen Situation konfrontiert. In der Steiermark sind, wie die Abteilung 17 – Landes- und Regionalentwicklung, Referat Statistik und Geoinformation in ihrem Bericht „Armut und Lebensbedingungen in der Steiermark 2014“ feststellt, rund 156.000 Menschen armutsgefährdet. Eine Tendenz zur Besserung dieser Situation war laut genanntem Bericht im untersuchten Zeitraum nicht zu erkennen. Rund sieben Prozent aller Erwerbstätigen in der Steiermark zählen zu den sogenannten „working poor“. Dies entspricht einer Anzahl von 35.000 Menschen. Trotz Erwerbstätigkeit liegt deren Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle. Fast 40.000 Steirerinnen und Steirer verdienen in einer Vollzeitbeschäftigung weniger als 1.500 Euro brutto pro Monat.

Ein wirksames Mittel gegen diesen Trend ist die Einführung eines Mindestlohns, welcher zuletzt auch von Landesrätin Mag. Doris Kampus im Rahmen der 33. Landtagssitzung am 16.01.2018 befürwortet wurde.

Zur größtmöglichen Treffsicherheit sollte dieser Mindestlohn gesetzlich in Höhe von 1.700 Euro brutto pro Monat bei einer Vollzeitstelle festgelegt werden.

Von einem ausnahmslosen Mindestlohn in Höhe von 1.700 Euro würden vor allem Frauen, junge Menschen und Personen mit geringer Ausbildung profitieren, die besonders unter prekären Beschäftigungsverhältnissen und niedrigen Löhnen leiden und dadurch armutsgefährdet sind. Somit könnte dadurch eine effektive Maßnahme gegen die hohe Anzahl der von Armut betroffenen Menschen in der Steiermark gesetzt werden. 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Anliegen heranzutreten, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern ein Konzept zur Umsetzung eines flächendeckenden, allgemeinen und wertgesicherten Mindestlohns in Höhe von 1.700 Euro brutto pro Monat bei Normalarbeitszeit auszuarbeiten und dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Personalstand des Referats "Gemeindeaufsicht und Wirtschaftliche Angelegenheiten" erhöhen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Der Landesrechnungshof stellt in seinem Prüfbericht "A7 – Referat Gemeindeaufsicht und Wirtschaftliche Angelegenheiten" fest, dass diese Referat aufgrund der anstehenden Personalnachbesetzungen im Gebarungsbereich aber auch aufgrund des neuen Haushaltsrechts der Gemeinden (VRV 2015) vor großen Herausforderungen stehen wird. In dieser Bestandsaufnahme ist noch nicht berücksichtigt, was alles an zusätzlichen Forderungen an die Gemeindeaufsicht herangetragen wird. Um nur einige zu nennen:

Der LRH stellte fest, dass es Stadtgemeinden gibt, die das letzte Mal vor mehr als 30 Jahren, teilweise vor mehr als 50 Jahren oder noch nie von der Gemeindeaufsicht geprüft wurden und verlangt, dass diese Prüfungen nachgeholt werden sollen.

Der LRH stellt weiters fest, dass sich der Erfüllungsgrad von 62,3 % in den Vorjahren im Zeitraum von 2015 bis 2016 auf rund 61,5 % reduzierte und das Referat damit die Vorgabe, jede steirische Gemeinde – mit Ausnahme der Landeshauptstadt Graz – innerhalb von fünf Jahren zumindest einmal zu prüfen, nicht einhalten könne. Verlangt wird, dass in Zukunft der Prüfintervall eingehalten werden solle.

Der LRH empfiehlt, verstärkt auf die Einhaltung der gesetzlichen Erledigungsfrist von sechs Monaten zu achten.

In die Zuständigkeit des Referats fallen insgesamt zwölf Sozialhilfeverbände, 43 Kleinregionen und fünf Wegeerhaltungsverbände. Tatsächlich wurden im gesamten Zeitraum von 2012 bis 2015 aus Kapazitätsgründen keine Gemeindeverbände geprüft. Gefordert wird eine regelmäßige Kontrolle der steirischen Gemeindeverbände.

Zur Bewältigung aller geforderten Aufgaben wird es sicher nicht ausreichend sein - wie der Landesrechnungshof empfiehlt - die "Möglichkeiten des Wissensmanagements verstärkt und nachhaltig zu nutzen, um einen optimalen Wissenstransfer zu gewährleisten".

Dem Referat muss unbedingt das notwendige zusätzliche Personal für die gestiegenen Anforderungen zur Verfügung gestellt werden. Jedenfalls sollte diese Aufstockung in Angriff genommen werden, bevor die zu erwartenden Pensionierungen im Referat schlagend werden, damit die Einarbeitung der neuen MitarbeiterInnen reibungslos vonstatten gehen kann.

    

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert den Personalstand der Abteilung 7 – Referat Gemeindeaufsicht und Wirtschaftliche Angelegenheiten entsprechend den zu erfüllenden Aufgaben und in Hinblick auf die anstehenden Pensionierungen rechtzeitig und deutlich aufzustocken.

6. Februar 2018