Landtagssitzung 8. April 2014

Abschaffung des steirischen Unikums "Kinder-Pflegeregress"

Entschließungsantrag der KPÖ (abgelehnt von SPÖ, ÖVP)

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

Einl.Zahl 2653/2

Entschließungsantrag

zu: TOP D1

 

LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LR Mag. Christopher Drexler

Betreff:

Abschaffung des steirischen Unikums "Kinder-Pflegeregress"

Begründung:

Die Steiermark ist das letzte Bundesland, das den Pflegeregress für Kinder von pflegebedürftigen Menschen noch aufrecht erhält. Die steirische „Reformpartnerschaft“ aus SPÖ und ÖVP beharrt unverdrossen auf dieser unsozialen Maßnahme - dem Willen der Bevölkerung zum Trotz, unter Verletzung einschlägiger Vereinbarungen gem Art. 15a B-VG mit dem Bund, sowie unter Missachtung aller Warnsignale die überdeutlich machen, welch eine sozialpolitische Fahrlässigkeit dies ist, deren finanzieller Ertrag für das Land die finanzielle wie seelische Belastung für die betroffenen Menschen nicht aufwiegt. Die vorliegende Dringliche Anfrage bietet erneut die Gelegenheit beim Thema Pflegeregress neue Weichenstellungen vorzunehmen.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag Steiermark einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes vorzulegen, mit dem die nur in der Steiermark geltende Kostenbeteiligungspflicht bzw. der Regress für Kinder von PflegeheimbewohnerInnen abgeschafft wird, sowie in Folge die damit verbundenen Durchführungsverordnung entsprechend zu ändern.

Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.

Runder Tisch betreffend die Zukunftssicherheit steirischer Tierheime

Selbstständiger Antrag der KPÖ

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE 2013

Einl.Zahl 2304/1

eingebracht am 04.11.2013

Selbstständiger Antrag (§ 21 GeoLT)

LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg

Fraktion(en): KPÖ

Zuständiger Ausschuss: Umwelt

Regierungsmitglied(er): LR Dr. Gerhard Kurzmann

Betreff:

Runder Tisch betreffend die Zukunftssicherheit steirischer Tierheime

Begründung:

Die leitenden Verantwortlichen mehrerer steirischer Tierheime sahen sich jüngst zu einem öffentlichen Warnruf veranlasst, da mehrere dieser unverzichtbaren Einrichtungen Opfer einer durch die Förderpolitik des Landes Steiermark verursachte Notlage zu werden.

 

Die in ihrer glaubwürdigen und gut belegten Darstellung  dargelegte Perspektive ist düster: Anscheinend wird Insolvenz und Betriebsauflösung mehrerer Tierheime vom zuständige Mitglied der Landesregierung Landesrat Dr. Kurzmann durch seine  Vorgangsweise für 2013 existenzsichernde Sonderförderungen, unter Hinweis auf neue Förderrichtlinien die 2014 zur Anwendung kommen sollen, zu verweigern billigend in Kauf genommen.

 

Die KPÖ hat deswegen eine Anfrage an ihn gestellt, die Antwort ist noch ausständig. Ein großer Teil der Arbeit in diesen Einrichtungen wird ehrenamtlich verrichtet. Das Tierheim Franziskus im weststeirischen Rosental beispielsweise sah sich kurz nach seiner Eröffnung bereits mit einer unangekündigten Reduktion der der Förderung um 40 % konfrontiert.

 

Derzeit bekommen die Tierheime unterschiedliche Sätze für jeden Platz, jährlich zwischen 800 und 1600 Euro, die BetreiberInnen der Tierheime kritisieren hierbei auch die uneinheitliche und schwer nachvollziehbare Abgeltung ihrer Leistungen.  Die Tierheime brauchen nicht mehr Mittel, so die Obleute der betroffenen Heime, aber diese müssen endlich sinnvoll und gerecht eingesetzt werden. Diese Ansage weist deutlich auf die Notwendigkeit klärender Gespräche zwischen den politisch Verantwortlichen und den Betroffenen hin.

 

Die Hoffnung der TierheimbetreiberInnen, dass Landesrat Dr. Kurzmann einen Runden Tisch einberuft, in dem die Probleme offen diskutiert werden können, hat sich bislang nicht erfüllt.  

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Das ressortzuständige Mitglied der Landesregierung möge VertreterInnen der, von der in der Begründung skizzierten Entwicklung betroffenen Tierheime, zu einem runden Tisch einladen, mit dem Ziel, auf dem Verhandlungswege zu einer, die Existenz dieser wichtigen Tierschutzeinrichungen sichernden, Lösung zu kommen.

Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.

 

Geschäftsbehandlung Landtag

Gegen Verkauf der Straßenmeisterei Liebenau


Geschäftsbehandlung Landtag
Bezug auf Geschäftsstück:
Einl.Zahl 2581/2, Verkauf der Straßenmeisterei Liebenau, Grundstück Nr. 270/3, EZ 1349, KG 63113 Liebenau, Eigentümer Land Steiermark / Landesstraßenverwaltung an REAL INVEST, Plüddemanngasse 45, 8010 Graz um € 2,3 Mio., Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben bei der VSt. 1/611203-0602 „Straßen- und Brückenneu- und“ -ausbau, Vergebung an Dritte“ Bedeckung dieser Ausgabe durch die Mehreinnahme bei der VSt. 2/840008-0001 „Erlöse aus Liegenschaftsveräußerungen – bebaute Grundstücke“
Vertagung (Frist bis)
Fraktionen: KPÖ
Ausschuss: Finanzen
Anmerkung
Laut Regierungsvorlage hat die Stadt Graz hat im Rahmen ihres „Sozialen Wohnbauprogramms“ Interesse an der Liegenschaft angemeldet, hat jedoch etwas weniger geboten, als der nun genannte potientielle Käufer.
Unter dem Gesichtspunkt des allenthalben geäußerten Bekenntnis zum leistbaren Wohnen ist zu forden, ernsthafte und zielgerichtete Verhandlungen mit der Stadt Graz aufzunehmen.
Es wird daher die Zurückstellung des Stückes an den Ausschuss Finanzen gemäß § 41 GeoLT beantragt.
LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg
Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.

Petition an die Bundesregierung bezüglich des neuen LehrerInnendienstrechts

Petition

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE 2013

Einl.Zahl 2458/1

eingebracht am 30.12.2013

Selbstständiger Antrag (§ 21 GeoLT)

LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg

Fraktion(en): KPÖ

Zuständiger Ausschuss: Bildung

Regierungsmitglied(er): LR Mag. Michael Schickhofer

Betreff:

Petition an die Bundesregierung bezüglich des neuen LehrerInnendienstrechts

Begründung:

Im Dezember 2013 wurde das so genannte neue LehrerInnendienstrecht (Dienstrechts-Novelle 2013 - Pädagogischer Dienst) vom Nationalrat beschlossen - trotz 1.700 negativer Stellungnahmen von SchulexpertInnen.

Mit dieser Dienstrechts-Novelle ist ein einheitliches Dienstrecht für alle PädagogInnen vorgesehen und kann somit auch nicht den unterschiedlichen pädagogischen Erfordernissen der unterschiedlichen Schulen gerecht werden. Unterschiedliche Regelungen für LandeslehrerInnen (Volks-, Haupt, Sonder-, Berufs- und Polytechnische Schule) und BundeslehrerInnen (AHS; berufsbildende mittlere und höhere Schulen, BMHS) wird es in Zukunft nicht mehr geben.

Dies stößt nicht nur auf Unverständnis bei LehrerInnen-Fachgewerkschaften, sondern auch bei Eltern- und SchülervertreterInnen. Selbst die Industriellenvereinigung sieht beim neuen LehrerInnendienstrecht weiterhin keine konkreten, auf Engagement und Qualität basierenden Leistungsanreize und der Steiermärkische Landeschulrat findet es inakzeptabel, dass LehrerInnen mit einem Bachelorstudium in Zukunft die Anstellungserfordernisse für alle Schularten erfüllen und hält dies für qualitätsmindernd.

Es scheint so, dass mit dieser Dienstrechts-Novelle die Bundesregierung einen weiteren Anschlag auf den Schulstandort Österreich vorhat und mit dem neuen LehrerInnendienstrecht eine weitere Sparmaßnahme im Bildungsbereich umsetzt. So wurden die Bildungsausgaben in Österreich seit 1995 kontinuierlich in 15 Jahren von 4,2% des BIP auf 3,6% des BIP zurückgefahren (OECD-Durchschnitt: 3,9%). Das durchschnittliche LehrerInnengehalt beträgt in Österreich nur mehr rund Zwei-Drittel eines durchschnittlichen AkademikerInnengehalts, während es im OECD-Schnitt immerhin 85% sind. Die österreichischen Lehrkräfte arbeiten dafür in einer normalen Schulwoche in Summe 43 Stunden, der OECD-Schnitt 39 Stunden (Ergebnisse stammen aus TALIS 2008).

Mit dem jetzt beschlossenen LehrerInnendienstrecht wird den LehrerInnen jetzt noch mehr zugemutet, und zwar bis zu 40%-Mehrarbeit bei deutlich weniger Gehalt. Der ehemalige BIFIE-Direktor DDr. Günter Haider bringt es auf den Punkt: „Diese ganzen Verhandlungen sind ja als Sparpaket angelegt gewesen und dienen eigentlich dazu, Geld einzusparen, wurden aber von der Ministerin als Schulreform verkauft.“

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Der Steiermärkische Landtag zeigt sich mit den allen LehrerInnen solidarisch und fordert die Landesregierung auf, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, die Dienstrechts-Novelle 2013 ­"Pädagogischer Dienst" (das so genannte "neues LehrerdInnenienstrecht") wieder aufzuheben und mit den LehrerInnen-Fachgewerkschaften neu in Verhandlung zu treten, um gemeinsam ein modernes, attraktives und leistungsorientiertes LehrerInnendienstrecht zu verhandeln und langfristig die Bildungsausgaben wieder deutlich über den OECD-Schnitt zu steigern, um „moderne LehrerInnen-Arbeitsplätze“ zu schaffen und die Forderung nach Dienstposten im Bereich des Unterstützungspersonals SozialarbeiterInnen und PsychologInnen zu erfüllen.

Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.

Dienstgeberabgabe zum Ausbau der Kinderbetreuung

Selbstständiger Antrag der KPÖ

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE 2013

Einl.Zahl 2305/1

eingebracht am 06.11.2013

Selbstständiger Antrag (§ 21 GeoLT)

LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg

Fraktion(en): KPÖ

Zuständiger Ausschuss: Finanzen

Regierungsmitglied(er): LR Dr. Bettina Vollath, LR Mag. Michael Schickhofer

Betreff:

Dienstgeberabgabe zum Ausbau der Kinderbetreuung

Begründung:

Die Neuregelung der Kinderbetreuungsförderung in der Steiermark wurde in den Erläuterungen der ursprünglichen Regierungsvorlage mit dem Wunsch, folgende Ziele zu erreichen, begründet:

Die vielbeschworene Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollte verbessert, die Vermittlung von umfassenden Basiskompetenzen – vor allem in der frühen sprachlichen Förderung – sollte als Vorbereitung für den Schulbesuch ermöglicht und eine größere Zahl von Kinderbetreuungsplätzen für Kinder im Alter von 0-3 Jahren geschaffen werden.

Auch die zaghaft im Konjunktiv formulierte Hoffnung, die unentgeltliche flächendeckende  Kinderbetreuung könne die Geburtenrate heben, findet sich im Vorblatt, was angesichts der besorgniserregenden demografischen Entwicklung in der Steiermark eine starke Motivation darstellen sollte, geeignete politische Maßnahmen zu treffen.

 

Bekanntermaßen haben Frankreich mit seinem diversifizierten und niederschwelligen Angebot an Kinderbetreuung, auch für Kinder in den ersten drei Lebensjahren, und Finnland, mit seinem gesetzlich garantierten Anspruch auf Kindertagesbetreuung bereits in den ersten Lebensjahren, eine im europäischen Vergleich vielbeachtete Vorreiterrolle eingenommen.

Beiden Ländern ist es gelungen vor allem durch den Ausbau der Angebote für Kinderbetreuung die Geburtenraten zu steigern, die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern zu verringern und sowohl die allgemeine Frauenerwerbsquote als auch die so genannte RückkehrerInnenquote insbesondere im Vergleich mit Österreich signifikant zu steigern.

 

Die steiermärkische Wirtschaft trägt die Mitverantwortung für das Wohl ihrer Beschäftigten, und sollte daher auch einen Beitrag dazu leisten, dass diese in der Lage sind, ihre Erwerbstätigkeit mit ihrem Familienleben zu vereinbaren. Bedauerlicherweise sind Unternehmen, die diese Verantwortung übernehmen, indem sie Betriebskindergärten einrichten, rar gesät. Steirische Unternehmen, die selbst keine betriebliche Kinderbetreuung anbieten, sollten daher dazu verpflichtet werden, eine  Abgabe zu leisten, die dazu dienen soll, ausreichend Kinderbetreuungsangebote zu schaffen. Diese könnte in Anlehnung an die Wiener Dienstgeberabgabe (2 Euro pro Dienstnehmer und Woche) ausgestaltet sein.

In der Steiermark gibt es 2013 laut offizieller Zahlen der Landesstatistik 492.586 unselbständig Beschäftigte. Auf dieser Basis wäre - unter überschlagsmäßiger Veranschlagung der Befreiungen mit etwa 20 Prozent der DienstnehmerInnen (z.B. Lehrlinge, ältere ArbeitnehmerInnen, öffentlicher Dienst) - mit einem Abgabenertrag in der Größenordnung von 40 Millionen Euro zu rechnen.

Zum Vergleich: Laut Voranschlag für 2013 und 2014 betragen allein die Beiträge des Landes an private Kindergärten (Budgetposten 1/240104, 7670) jeweils ca. 27 Millionen Euro.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, um Dienstgeber in der Steiermark, die keine betriebliche Kinderbetreuung anbieten, zu einer Dienstgeberabgabe zu verpflichten, die für den Ausbau und die Aufrechterhaltung von Kinderbetreuungsplätzen für Kinder ab dem ersten Lebensjahr zweckgewidmet ist, und diese Vorlage dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.

 

8. April 2014