Landtagssitzung 17. November 2020

LKW-Fahrverbote im Interesse von Bevölkerung und Gemeinden

Befragung eines Mitgliedes der Landesregierung (§ 69 GeoLT) (LR LH-Stv. Anton Lang)

Seit Jahren fordern AnrainerInnen und Betroffene sowie Bürgermeister von Gemeinden, die von sogenannten „Mautflüchtlingen“ betroffenen sind, ein Fahrverbot für Sattelkraftfahrzeuge mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. Das gilt etwa für die B114 zwischen Trieben und Pöls oder die B77 Gaberlsstraße, wo es Ende Oktober auch zu Protesten in sechs Gemeinden gekommen ist, bei denen ein LKW-Fahrverbot gefordert wurde. Nicht nur der Lärm, sondern vor allem auch ein erhöhtes Unfallaufkommen, gerade bei Schlechtwetter, wird von den AnrainerInnen und Gemeinden vorgebracht. Auch der Tourismus würde unter dem LKW-Verkehrsaufkommen leiden.

In der Landtagssitzung vom 9. Juni 2020 wurde ein Unselbständiger Entschließungsantrag (EZ/OZ: 340/7) einstimmig angenommen, mit dem die Landesregierung aufgefordert wurde, an die Bundesregierung mit dem Anliegen heranzutreten, eine Rechtsgrundlage für die Erlassung solcher LKW-Fahrverbote zu schaffen.

 

Es wird folgende

Anfrage

gestellt:

Wann sind Sie auf Basis des Landtagsbeschlusses Nr. 76 vom 9. Juni 2020 an die Bundesregierung herangetreten?

Attraktivierung der Pflegeausbildung

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP)

Die Wichtigkeit der medizinischen Versorgung durch gut ausgebildete Pflegerinnen und Pfleger tritt in der öffentlichen Aufmerksamkeit meist etwas zurück. Doch gerade in der jetzigen Corona-Krise wird deutlich, dass die medizinische Infrastruktur zu einem wesentlichen Teil von den engagierten und pflichtbewussten KrankenpflegerInnen abhängt. In dieser Krise tritt auch der seit vielen Jahren virulente Personalmangel sehr deutlich zu Tage. Leider wurde die Krankenpflege über lange Zeit gesellschaftlich nicht wahrgenommen.  Es müssen nun dringend Maßnahmen getroffen werden, nicht nur um den Pflegeberuf attraktiver zu machen, sondern vor allem auch in seiner hohen Bedeutung für die Gesellschaft wertzuschätzen.

In anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen erhalten bereits die Auszubildenden bereits ein Gehalt. PolizeischülerInnen etwa bekommen 1.740 Euro brutto im ersten Jahr, knapp 2.200 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und während der Praxis 2.335 Euro. Ähnliches gilt für die Ausbildung zur Justizwache. Erst 2017 wurde das Ausbildungsgehalt für diese Gruppen deutlich angehoben, um den Beruf zu attraktivieren und die Ausbildung auch für BerufsumsteigerInnen, die vielleicht schon eine Familie zu erhalten haben, interessant zu machen.

Auch im Militärbereich werden Gehälter ähnlicher Größenordnung schon während der Berufsausbildung bzw. während des Studiums an der Militärakademie bezahlt - zuzüglich zu freier Kost und Logis sowie ÖBB-Freifahrt.

Die Diplom-PflegeschülerInnen erhalten hingegen nur ein kleines monatliches Taschengeld zwölfmal pro Jahr. Laut einer Anfragebeantwortung der Landesregierung beträgt das Taschengeld in der Steiermark etwa 100 bis 280 Euro monatlich und damit nicht einmal die Hälfte dessen, was in anderen Bundesländern gebührt.
In früheren Zeiten wurden immerhin zusätzlich die Verpflegungskosten übernommen. Diese müssen seit 2017 aber auch von den SchülerInnen selbst getragen werden. 

Auf die mit der Novelle 2016 neu geschaffenen Pflegeassistenzberufe und Praktika während der Ausbildung wurde überhaupt "vergessen“. Dafür gibt es genauso wenig Geld wie für jene, die die neue Pflege-HTL besuchen oder Studierende an der neuen FH für Gesundheits- und Krankenpflege.

Sollte es möglich sein, dass vorwiegend von Frauen dominierte Berufe einfach immer noch weniger wert sind als klassische „Männer“-Berufe? Die gesellschaftliche Relevanz der Berufsgruppe und der steigenden Bedarf an Auszubildenden kann schließlich bei den Pflegeberufen nicht geleugnet werden.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. an die Bundesregierung heranzutreten um sich für eine Entlohnung aller Auszubildenden in Pflegeberufen ähnlich jener der PolizeischülerInnen einzusetzen und
  2. das Taschengeld für die SchülerInnen der Krankenpflegeschulen zumindest auf das Wiener Niveau anzuheben sowie auf Auszubildende in der Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz auszudehnen.

Den Regionalen Strukturplan Gesundheit an die tatsächlichen Bedürfnisse anpassen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP)

In Bezug auf die öffentliche Gesundheitsversorgung ist es nötig, Lehren aus der aktuellen Krise rund um die Coronavirus-Erkrankung (COVID-2019) zu ziehen. Es hat sich gezeigt, dass eine dezentrale Versorgung nach wie vor von immenser Relevanz ist – nicht zuletzt, um dieser oder ähnlichen Situationen zu begegnen.

Auf Basis der in den letzten Monaten gewonnen Erfahrungen darf weder die Schließung von Krankenhäusern bzw. Stationen zum Zweck der Zentralisierung noch die Reduktion von Betten weiter auf der Tagesordnung stehen. Dementsprechend muss auch der Regionale Strukturplan Gesundheit Steiermark 2025 (RSG 2025) neu bewertet werden. Der Abbau von 950 Spitalsbetten und die Schließung von 10 bis 13 Landeskrankenhäusern ist auch nach den derzeitigen Erfahrungen nicht mehr argumentierbar. Denn mit dem Abbau der Infrastruktur ist ja auch der entsprechende Personalabbau vorgesehen.  

Auch die Pandemiepläne, die derzeit ebenso wie der RSG2025, einen erhöhten Bedarf von Intensivbetten überhaupt nicht in Erwägung ziehen, müssen dringend überarbeitet werden. Die daraus abzuleitenden Anforderungen müssen naturgemäß auch im RSG berücksichtigt werden.

Die im RSG 2025 diesbezüglich vorgesehenen Maßnahmen stellen offenkundig nicht den richtigen Weg dar, um eine breite Gesundheitsversorgung der Bevölkerung auch unter erschwerten Umständen, wie etwa bei einer Pandemie, sicherzustellen. Demnach erscheinen eine Rücknahme und eine Neuaufsetzung des Strukturplanes auf möglichst demokratischem Wege unerlässlich.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der RSG 2025 in der aktuellen Form zurückgenommen und vor allem im Hinblick auf eine Rücknahme der geplanten Bettenreduktion, der Schließung von Stationen und Spitälern, dem damit einhergehenden Personalabau und der Einarbeitung von aktualisierten Pandemieplänen im Rahmen einer breiten Einbindung der Bevölkerung neu aufgesetzt wird.

Krankenhaus-Personalgipfel einberufen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP)

Schon vor Beginn der Corona-Pandemie mussten viele Krankenhäuser Betten sperren und Operationen verschieben, weil sie nicht genügend Pflege- und/oder ärztliches Personal finden. Denn viele MitarbeiterInnen haben ihre Arbeitszeit reduziert oder sind ganz aus dem Beruf ausgeschieden, weil sie die Arbeitsverdichtung nicht mehr ertragen konnten oder wollten.

Die einzige gesetzliche Vorgabe zur Ermittlung des Personalbedarfes besteht derzeit gemäß § 8d KAKuG und auf Landesebene (wortgleich) § 31 StKAG. Danach sind die Träger von bettenführenden Krankenanstalten verpflichtet, regelmäßig den Personalbedarf, bezogen auf Berufsgruppen, auf Abteilungen und sonstige Organisationseinheiten, zu ermitteln und jährlich der Landesregierung zu berichten.

Eine übergeordnete Vorgabe für die Stellenbesetzung existiert nicht. Wir wissen daher heute nicht genau, wie viele Ärzte/Ärztinnen und Pflegekräfte fehlen, solange es kein objektives Instrument gibt, um den Bedarf zu bestimmen.

Ein solches Planungsinstrument wäre aber nötig. Darin muss vor allem auch die Versorgung der vulnerablen Patientengruppen adäquat abgebildet sein und auch die Beratung des/der zu Pflegenden und seiner/ihrer Angehörigen mit aufgenommen werden – sowohl im Hinblick auf die individuellen Pflegeprobleme und den Erhalt der persönlichen Ressourcen als auch im Hinblick auf den nachstationären Bedarf im Sinne des Entlassungsmanagements. In der Bewertung der Pflegeleistung muss auch die Beziehungsarbeit und Zuwendung der Pflegenden beachtet werden, durch die ein Eingehen auf individuelle Krisen und auch ein professionelles Eingehen auf herausforderndes Verhalten erst möglich wird. Nur dann wird es Pflegenden möglich, ihren Beruf so auszuführen, wie sie ihn erlernt haben. Und nur so wird man Pflegende, die ihrem Beruf den Rücken gekehrt haben, motivieren zurückzukehren. Zudem ist es wichtig, in diesem Zusammenhang auch die Entbürokratisierung in der Pflege in den Fokus zu rücken und zu berücksichtigen, dass immer mehr Tätigkeiten vor allem aus dem medizinischen Bereich heute vom Pflegepersonal übernommen werden.

Parallel dazu müssen die nötigen Maßnahmen getroffen werden, um die Zahl der ausgebildeten Ärzte/Ärztinnen und Pflegekräfte, die in der Steiermark im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems tätig sind, zu erhöhen.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird daher aufgefordert, einen breit angelegten Personalgipfel einzuberufen, um die Problematik der fehlenden Arbeitskräfte im Spitalsbereich zu analysieren, ein objektives verbindliches Personalbedarfsplanungsinstrument zu erarbeiten, das Ausbildungssystem auch quantitativ an den tatsächlichen Bedarf anzupassen und genügend Personal im ärztlichen und pflegenden Bereich zu gewinnen.  

Maßnahmen gegen Strom- und Heizungsabschaltungen angesichts der Auswirkungen der Coronakrise auf Arbeitslosigkeit und Armut

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP)

Viele Menschen in der Steiermark sind aufgrund der aktuellen Krise in fürchterlicher Bedrängnis. Sie können ihre Strom- oder Heizungsrechnungen nicht bezahlen, weil sie aufgrund von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit infolge von Coronamaßnahmen große Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Der Bericht der Landesregierung über die Auswirkungen auf die Bereiche Arbeit und Armut in der Steiermark seit Beginn der COVID-19-Krise (EZ 847/1) zeigt, welcher massive Anstieg hier jeweils zu verzeichnen war und ist.

Ohnehin ist Energiearmut eine vielfältige Problemlage, bei der betroffene Haushalte vor allem durch niedrige Einkommen, keinen bzw. einen schlechten Zugang zu Energieversorgung, durch thermisch ungenügend sanierte Wohnhäuser sowie ineffiziente Heizungssysteme belastet sind.

Schon die letzten Jahre haben gezeigt, dass mit Anfang des Herbstes die Anzahl jener steigt, die mit Zahlungsschwierigkeiten und damit Energieabschaltungen konfrontiert sind. Dieses Jahr dürfte sich die Situation weiter verschärfen, da aufgrund von Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit durch die Corona-Krise die finanzielle Lage bei vielen angespannt ist. Im ersten Halbjahr dieses Jahres konnte die Bezahlung der Energierechnungen durch eine freiwillige Branchenvereinbarung der Energiewirtschaft aufgeschoben werden. Mit dem Auslaufen dieser Vereinbarung Ende Juni und den nun wieder gültigen gesetzlichen Mahnfristen ist zu damit rechnen, dass sich die Situation im Herbst und Winter zuspitzen wird und Abschaltungen drohen.

Auch bei bestehenden Rückständen muss es praktikable Lösungen geben. Dazu zählen nicht nur langfristige Ratenvereinbarungen. Eine Variante wäre etwa ein Unterstützungsfonds für einkommensschwache Haushalte, wie ihn die Arbeiterkammer vorgeschlagen hat.

Ganz konkret müssen allerdings jetzt Maßnahmen getroffen werden, um im Herbst und Winter 2020/21 Strom- und Heizungsabschaltungen in der Steiermark zu verhindern.

      
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den steirischen Energieanbietern rasche und konkrete Maßnahmen gegen Strom- und Heizungsabschaltungen im kommenden Herbst und Winter 2020/21 zu setzen.

Mehr FH-Ausbildungsplätze für Gesundheits- und Krankenpflege

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP)

Der Personalmangel in den Spitälern und Pflegeeinrichtungen ist in Österreich eklatant. Besonders im Bereich Pflegekräfte liegt Österreich im Vergleich zu anderen EU-Staaten zurück.

Laut OECD-Vergleich liegt Österreich bei der Anzahl der Pflegepersonen mit 8,0 pro 1.000 EinwohnerInnen hinter Staaten wie Tschechien, Slowenien, Frankreich, Belgien, Irland, Luxemburg und Deutschland (12,8 Pflegekräfte pro 1000 EinwohnerInnen).

Die Situation in der Steiermark ist besonders besorgniserregend:

Besonders die jungen Pflegekräfte fehlen. Von den diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen sind etwa 16 Prozent älter als 50 Jahre. Bei den PflegeassistentInnen sind es sogar 33 Prozent.

Die EPIG-Studie kommt zum Schluss, dass die Anzahl des Pflegepersonals erhöht werden muss. Mit einem Prozent mehr an Personal könne man bis 2025 auskommen. Dies allerdings nur, wenn ambulante Leistungen gestärkt und die mobile Pflege und die Primärversorgung ausgebaut werden und im Gegenzug im Spitalsbereich das Pflegepersonal um fünf Prozent gesenkt werde!

Im Lichte der Corona-Krise erscheint diese zweite Voraussetzung nun aber als schlichtweg undenkbar. Tatsächlich müssen in der derzeitigen Situation des massiven Personalmangels dem Vernehmen nach selbst diejenigen Ärzte, Ärztinnen und Pflegekräfte regulär weiterarbeiten, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, solange sie keine Symptome zeigen. Eine weitere Senkung des Personalstandes wäre in der jetzigen Situation äußerst gefährlich.

Daher muss das Möglichste getan werden, um mehr Menschen im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege auszubilden.

In der Steiermark werden derzeit an der Fachhochschule Joanneum etwa 120 Ausbildungsplätze für Gesundheits- und Krankenpflege angeboten. Auf diese 120 Plätze haben sich zuletzt 360 Personen beworben. Zum Vergleich: In Oberösterreich stehen fast dreimal soviele FH-Ausbildungsplätze zur Verfügung, nämlich 340. In ähnlichem Ausmaß liegen etwa Tirol und Niederösterreich.

In Wien wurden, um den demografischen Entwicklungen und dem Personalbedarf gerecht zu werden, die Ausbildungskapazitäten für Gesundheits- und Pflegeberufe erhöht. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege von derzeit 1.300 Ausbildungsplätzen auf 2.300 Plätze (+1.000), Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz von derzeit 1.100 Ausbildungsplätzen auf 1.800 Plätze (+700) und medizinisch-therapeutisch-diagnostische Gesundheitsberufe und Hebammen von derzeit 1.300 Ausbildungsplätzen auf 2.100 Plätze (+800).

Die Steiermark hat speziell bei den Ausbildungsplätzen für die gehobene Krankenpflege massiven Aufholbedarf.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Anzahl der Ausbildungsplätze für Gesundheits- und Krankenpflege an der FH Joanneum ab dem nächsten Studienjahr deutlich anzuheben. 

Wie knapp sind die Kapazitäten in den steirischen Akutkrankenhäusern?

Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT) an LR Dr.in Juliane Bogner-Strauß

Wie knapp sind die Kapazitäten in den steirischen Akutkrankenhäusern?

Am 9. Juni 2020 hielt der Landtag auf Antrag der KPÖ eine Aktuelle Stunde zum Thema „Die Lehren aus der Corona-Krise: Was sind die Konsequenzen für den Regionalen Strukturplan Gesundheit (RSG) und für die Spitalspläne der Steiermärkischen Landesregierung?“ ab. KPÖ-LAbg. Werner Murgg stellte dabei das Vorhaben in Frage, über 950 Spitalsbetten abzubauen. Schon im Frühjahr musste die Gesundheitsversorgung auf deutlich reduziert werden, um Kapazitäten für Corona-Notfälle freizuhalten. In den Krankenhäusern der Landesspitalsgesellschaft KAGES müssen seit Monaten immer wieder nicht unmittelbar lebensnotwendige Operationen verschoben werden. Wieviele Menschen durch nicht zeitgerechte Behandlung ihrer Erkrankungen zu Schaden gekommen sind, wird sich erst in den nächsten Monaten zeigen. Die Antwort von Gesundheitslandesrätin Bogner-Strauß relativierte die von der KPÖ vorgebrachte Kritik.

Inzwischen ist die zweite Welle der Corona-Pandemie in besorgniserregendem Ausmaß eingetroffen. Eine langanhaltende Pandemie, wie wir sie derzeit erleben, wird im Strukturplan Gesundheit nicht einmal ansatzweise in Erwägung gezogen. Auch der Pandemieplan des Landes bietet für die jetzige Situation keine praktikable Handlungsgrundlage. Der gesteigerte Bedarf an Spitalsbetten, Intensivbetten oder Beatmungsgeräten sowie Personal wird mit keinem Wort erwähnt oder bedacht.

Das Ergebnis sind Pflegekräfte, Ärzte und Ärztinnen, die im Rande ihrer Kräfte sind. Die weit über das gesetzlich zulässige Ausmaß arbeiten. Die trotz positivem Corona-Test weiterhin bei den PatientInnen sein müssen, solange sie keine deutlichen Symptome haben. Die ihren Urlaub – und schon gar nicht die zusätzlichen „Corona-Urlaubstage“ – nicht verbrauchen können, weil sie ihre KollegInnen nicht im Stich lassen können.

Die Zahl der Covid-Infektion ist derzeit noch im Steigen begriffen. Zudem wirkt sich der Anstieg der Infektionszahlen in den Spitälern zeitverzögert aus. Die schlimmsten Belastungen der Spitäler stehen also noch bevor.

Um das Gesundheitssystem zu entlasten, ist daher nun der zweite Lockdown in Kraft getreten. Ziel ist es, die Infektionsentwicklung zu verlangsamen, damit die Spitäler, und hier vor allem die Intensivstationen, nicht völlig überlastet werden. Und damit es nicht zu Situationen kommt, in denen die für die Verantwortlichen sehr belastende Entscheidung gefällt werden muss, wer noch ein Intensivbett oder ein Beatmungsgerät erhält und wer nicht.

Nun zeigen sich auch die Auswirkungen der Deckelung der Gesundheitsausgaben in den vergangenen Jahren: Gab es 1990 noch 8,1 Akutbetten pro 1.000 EinwohnerInnen, so waren es 2017 nur mehr 5,3 (https://data.oecd.org/healtheqt/hospital-beds.htm). Und dabei ist die Situation in Österreich, ähnlich wie auch in Deutschland, im Gegensatz zu anderen Ländern eher günstig, weil wir im Europavergleich noch über höhere Bettenkapazitäten im Intensiv- und Akutbereich verfügen.

Klar ist heute, dass nicht nur bei den Betten, sondern damit einhergehend auch beim Personal gewisse Kapazitäten vorgehalten werden müssen. Pflege und Behandlung, speziell von IntensivpatientInnen, brauchen hohe Qualifikation. Das Bett, das Beatmungsgerät allein nützt gar nichts, es muss auch ausreichend Menschen geben, die damit umgehen können. Diese Infrastruktur kann nicht einfach bei Bedarf plötzlich hochgefahren werden!

Anders als bei der Bettenanzahl ist der Personalstand in Österreichs Spitälern mit 6,9 Pflegekräften pro 1000 EinwohnerInnen im internationalen Vergleich sehr gering. Österreich liegt damit im untersten Drittel, gerade noch vor Italien. Der OECD-Schnitt beträgt 8,8. Mit diesem Wissen verwundert es nicht, dass in Österreich die Pflegekräfte schon vor der Corona-Krise chronisch überlastet und Burnout-gefährdet waren. So zeigten laut einer 2014 veröffentlichten AK-Studie 39 % der Beschäftigten eine beginnende oder bereits fortgeschrittene Burnout-Symptomatik, 5,4 % sogar im klinischen Bereich (AK-Studie „Arbeitsbedingungen Gesundheitsberufe“).

Besonders besorgniserregend ist, dass trotz des bestehenden Mangels an Pflegekräften nicht massiv in die Ausbildung investiert wird. Tatsächlich liegen wir bei den Ausbildungsplätzen unter dem OECD-Schnitt und weit hinter Deutschland oder der Schweiz (OECD-Studie „Health at a glance 2019“, 181). Und innerhalb von Österreich bietet die Steiermark besonders wenige Ausbildungsplätze an!

Corona hat eines deutlich gemacht: Die steirischen Krankenhäuser haben nicht zu viele Betten, sie haben zu wenig Personal. Doch anstatt hier gegenzusteuern, plant die Landesregierung weiterhin, bis 2025 die Spitalsbetten im Vergleich zu 2014 um 950 zu reduzieren. Bis 2035 sind weitere massive Einschnitte geplant: 10 bis 13 Spitäler sollen geschlossen werden, sodass in jeder der sieben steirischen Regionen nur mehr ein Spital übrigbleibt.

     
       

Es wird daher folgende

Dringliche Anfrage

gestellt:

  1. Wie viele Intensivplätze sind zum jetzigen Zeitpunkt für Corona-PatientInnen in der Steiermark reserviert?
  2. Wieviele Intensivplätze gibt es insgesamt in der Steiermark?
  3. Inwiefern werden sich die Erfahrungen aus der Covid19-Pandemie im Strukturplan Gesundheit und im Pandemieplan der Steiermark niederschlagen?
  4. Welche Maßnahmen werden sie setzen, um den andauernden Personalengpass in den steirischen Spitälern zu beenden?
  5. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Anzahl der Ausbildungsplätze für Gesundheits- und Krankenpflege in der Steiermark deutlich erhöht werden?
  6. Halten Sie Ihre Aussagen vom 9. Juni 2020 auch heute noch aufrecht, nämlich dass
    a) das Spitalspersonal ausreichend ist und
    b) Krankenhäuser als „überflüssige Infrastruktur“ aufgelassen werden können?

     
 

Corona-Prämie für KAGes-Bedienstete

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

Die aktuellen Dimensionen der Corona-Krise durch die stark ansteigenden Infektionszahlen stellen die Bediensteten in den steirischen Krankenanstalten vor immens schwierige Aufgaben. Sie müssen unter teils massiv erschwerten Bedingungen arbeiten. Neben dem Risiko einer Corona-Infektion ist hier auch eine Verschärfung der Personalsituation aufgrund von Krankenständen zu nennen sowie die erschwerten Arbeitsbedingungen durch die nötigen Schutzmaßnahmen.

In der Landtagssitzung vom 7. Juli 2020 wurde mehrheitlich ein Antrag auf eine Prämie für Beschäftigte zur Abgeltung der Gefahren und Belastungen, die im persönlichen und physischen Kontakt mit Klientinnen/Klienten, Patienten/Patientinnen, Kundinnen/Kunden und Kindern aufgrund von COVID 19 vorliegen, beschlossen. Die beschlossene Prämie in Höhe von 500 Euro galt jedoch nicht für die Bediensteten der Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes). Diese sollten lediglich die Möglichkeit bekommen, bis zu zwei Urlaubstage als Ausgleich für die erschwerten Arbeitsbedingungen und das Risiko, dem die Bediensteten ausgesetzt sind und waren, in Anspruch zu nehmen. Dies stieß bei vielen Bediensteten der KAGes auf großen Unmut, zumal die Inanspruchnahme der Urlaubstage aufgrund der ohnehin angespannten Personalsituation in vielen Fällen noch nicht möglich gewesen sein soll und auch auf absehbare Zeit nicht möglich sein wird.

Die aktuellen Infektionszahlen und die damit einhergehende Situation an den steirischen Krankenanstalten bedingen noch schwierigere Arbeitsbedingungen für die Bediensteten, als dies im Frühjahr der Fall war. Die Anstrengungen der Bediensteten der KAGes, die Unglaubliches leisten, sollten endlich auch eine finanzielle Honorierung erfahren, die ohnehin nur symbolisch das Ausmaß der Leistungen erfassen kann.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, eine steuerfreie Prämie für Beschäftigte der KAGes zur Abgeltung der Gefahren und Belastungen aufgrund von COVID 19 in Höhe von 500 Euro zu veranlassen.

Veröffentlicht: 17. November 2020

Aus dem Landtag: