Landtagssitzung 11. Dezember 2018

Weihnachtsbeihilfe wieder einführen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP, FP)

In den letzten Jahren gab es steiermarkweit eine Weihnachtsbeihilfe für bedürftige Menschen, die an den Bezirkshauptmannschaften ausbezahlt wurde. Jedes Jahr wurden damit einige Tausend Menschen unterstützt.

Diese wichtige Beihilfe wurde von der Landesregierung ausgesetzt. Dabei benötigen gerade in Zeiten erhöhter Armut viele Menschen eine zusätzliche Unterstützung, gerade vor den Weihnachtsfeiertagen. Die Unterstützung ist nach wie vor dringend nötig und sollte daher im nächsten Jahr unbedingt wieder gewährt werden. Dabei sollte aber unbedingt das Procedere verbessert werden: Am besten ließe sich die Beantragung in Verbindung mit der Einführung der landesweiten Sozialcard regeln, sodass  alle Berechtigten, die über eine gültige Sozialcard verfügen, die Beihilfe automatisch überwiesen bekommen. Jedenfalls sollte in Zukunft die Beantragung der Weihnachtsbeihilfe im Voraus auch schriftlich möglich sein und die Auszahlung durch Überweisung erfolgen.

Als Wirkungsziel des vorliegenden Globalbudgets Soziales wird angegeben: "Menschen werden bestmöglich abgesichert und ihnen soll Chancengleichheit ermöglicht werden". Laut aktuellem Armutsbericht sind trotz Sozialleistungen 16 Prozent der SteirerInnen armutsgefährdet. Die Wiedereinführung der Weihnachtsbeihilfe für alle Menschen in der Steiermark mit geringem Einkommen oder in schwierigen Lebenslagen, soll die Erreichung dieses Wirkungszieles ermöglichen.   

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen des Globalbudgets Soziales die Weihnachtsbeihlfe des Landes für bedürftige Menschen wieder einzuführen und die Auszahlung insofern zu modifizieren, dass die Beantragung in Zukunft schriftlich erfolgen und der Betrag auf das Konto des Anspruchsberechtigten überwiesen werden kann.

Transparentes Landesbudget

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP)

Durch die neue Budgetstruktur ist die bisher vorhandene Transparenz für die Steirerinnen und Steirer und für die Abgeordneten des Landtages verloren gegangen. Es ist nicht nachvollziehbar, welche Ausgaben wofür getätigt werden, jegliche Details sind derzeit für den Landtag und die Öffentlichkeit unsichtbar.

Die Angaben zur Wirkungsorientierung erfüllen teilweise nicht einmal die gesetzlichen Vorgaben der Relevanz, der inhaltlichen Konsistenz, der Verständlichkeit, der Nachvollziehbarkeit, der Vergleichbarkeit und der Überprüfbarkeit,. Als Beitrag zu einer erhöhten Transparenz kann dieses Instrument daher nur sehr bedingt gesehen werden.

Mit den Wirkungszielen müsste eine strategische Steuerung und ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess verbunden sein. Innerhalb des Leistungsspektrums soll eine Konzentration auf wirksame Leistungen erkennbar sein. Ziel muss es sein, dass die Budgetdarstellung für Landtag und Öffentlichkeit verständlich, nachvollziehbar und transparent wird. Nach Auffassung des Landesrechnungshofes ist es wesentlich, dass die Wirkungsziele die wesentlichen strategischen Zielsetzungen des Aufgabenbereiches eines Globalbudgets transparent machen, sowie eine Prioritätensetzung beinhalten, um eine Aussagekraft zu den angestrebten Wirkungen in den jeweiligen Politik- und Verwaltungsbereichen zu entfalten.
Fakt ist, dass auch das vorliegende Landesbudget 2019/20 in vielen Punkten diesen Anforderungen nicht gerecht wird.

·         Immer noch fehlen bei einigen Wirkungszielen verlässliche IST- und/oder SOLL-Daten für die Indikatoren, etwa in den Globalbudgets Soziales und Gesundheit, weshalb keine Vergleichbarkeit und Überprüfbarkeit gegeben ist.

·         Die inhaltliche Konsistenz ist nicht gegeben, wenn ausschließlich Output-Indikatoren eingesetzt werden, die keine Informationen über angestrebte Veränderungen zum Ausdruck bringen.

·         Einige Angaben decken nicht die wesentlichen Problemstellungen ab, lassen keine Abschätzung der Entwicklung zu oder bilden Planwerte ab, auf die das Land keinen unmittelbaren Einfluss hat, wie etwa im Globalbudget Österreichring. 

·         Die Budgetrelevanz von Wirkungszielen ist in einigen Fällen nicht nachvollziehbar.

·         Auch wurden teilweise Indikatoren gewählt, aus denen der konkrete öffentliche Handlungsbedarf und der angestrebte Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger nicht hervorgehen, oder die keine Relevanz zur Erreichung des Wirkungsziels haben, wie etwa im Globalbudget Gesundheit und Pflegemanagement.

Um das Budget zu analysieren gäbe es das Instrument der Kosten- und Leistungsrechnung, zu dem der Landtag aber keinen Zugang erhält, bzw. das offenbar noch nicht einmal flächendeckend eingeführt wurde.

Weitere sinnvolle Instrumente für mehr Transparenz wären nach Vorbild des Bundesbudgets:

·         Detailbudgets 2. Ebene,

·         Veröffentlichung des Verzeichnis veranschlagter Konten für sämtliche Detailbudgets bis auf Kontenebene,

·         Beilagen mit Erläuterungen zu Teilbereichen des Budgets,

·         Erläuterungen zu Rücklagenentnahmen,

·         eine gesonderte Übersicht über Mittelaufbringung und –verwendung von besonderer Budget- und Steuerungsrelevanz,

·         eine detaillierte Budgetanalyse samt Analyse der Untergliederungen durch den Budgetdienst.

Die von der Landesregierung selbst gesetzten wesentlichen Ziele "Transparenz" und "wirtschaftliche Steuerung", aber auch die gesetzlichen Vorgaben werden von diesem dem Landtag vorliegenden Budget nicht ausreichend erfüllt.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag eine Regierungsvorlage vorzulegen, um ab dem Budget 2021 sicher zu stellen,

1. in Entsprechung des § 34 StLHG

·         verlässliche IST- und SOLL-Daten für die Indikatoren vorliegen, um die Überprüfbarkeit zu gewährleisten,

·         die vorgelegten Angaben die wesentlichen Problemstellungen abdecken, budgetrelevant sind und eine Abschätzung der Entwicklung zulassen,

·         Indikatoren gewählt werden, auf die das Land selbst Einfluss hat,

·         die Angaben zur Wirkungsorientierung über die Bereiche und Budgetebenen inhaltlich konsistent sind,

·         Ziele und Maßnahmen mit übergeordneten Zielsetzungen in einem logischen Zusammenhang stehen,

·         Wirkungsziele und Indikatoren gewählt werden, aus denen der konkrete öffentliche Handlungsbedarf und der angestrebte Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger klar hervorgeht;

2. dem Landtag und der Öffentlichkeit zumindest elektronisch zu weiteren wesentlichen Instrumenten zur Detailanalyse des Budgets Zugang zu gewähren, namentlich zu  

·         Kosten- und Leistungsrechnung,

·         Verzeichnis veranschlagter Konten für sämtliche Detailbudgets bis auf Kontenebene,

·         Detailbudgets 2. Ebene sofern vorhanden,

·         Beilagen mit Erläuterungen zu Teilbereichen des Budgets,

·         Erläuterungen zu Rücklagenentnahmen,

gesonderte Übersicht über Mittelaufbringung und –verwendung von besonderer Budget- und Steuerungsrelevanz.

PolitikerInnengehälter senken

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP, FP, Grüne)

Die KPÖ fordert seit Jahren, dass die Mitglieder der Landesregierung und des Landtages einen wirksamen Beitrag gegen das Auseinanderklaffen der Einkommensschere zwischen Bevölkerung und PolitikerInnen leisten. Es sollte daher ein Grundprinzip sein, bei der Festlegung von PolitikerInnenbezügen darauf Bedacht zu nehmen, dass ein nachvollziehbares Verhältnis zu einem durchschnittlichen Einkommen gewahrt bleibt.

Schon jetzt klafft die Schere zwischen dem Einkommen von PolitikerInnen und jenem der Masse der Beschäftigten und PensionistInnen zu stark auseinander. EntscheidungsträgerInnen, die durch ihre hohen Bezüge von der Lebensrealität der Bevölkerung weit entfernt sind, können erfahrungsgemäß die Folgen ihres Handelns für diejenigen, die mit einem durchschnittlichen Einkommen das Auslangen finden müssen, schwer abschätzen. Es sollte daher ein Grundprinzip sein, bei der Festlegung von PolitikerInnenbezügen darauf Bedacht zu nehmen, dass ein nachvollziehbares Verhältnis zur Lebensrealität der Bevölkerung gewahrt bleibt.
So könnte eine Koppelung der Bezüge an den Ausgleichszulagenrichtsatz für PensionistInnen eine sinnvolle Verknüpfung mit den sozial Schwächsten herstellen.

Alle diesbezüglichen Anträge der KPÖ wurden bisher im Landtag abgelehnt, obwohl die Einsparungen die dadurch erreicht würden, einen signifikanten Beitrag zu Konsolidierung des Landeshaushalts leisten könnten. 

Wenn der Bezug des Landeshauptmannes in der Steiermark beispielsweise das Fünfzehnfache des Ausgleichzulagenrichtsatzes betragen würde, so wären das immer noch 13.641 Euro. Selbstverständlich müssten alle PolitikerInnenbezüge entsprechend der Gehaltspyramide gekürzt werden. Dies würde eine Einsparung im Globalbudget Zentrale Dienste von zirka 30 Prozent bedeuten und daher auch aus dieser Perspektive als wünschenswertes Ziel erscheinen.  

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag eine Berechnung vorzulegen, wie sich die Reduzierung der Bezüge der Mitglieder der Landesregierung und des Landtages um mindestens 30 Prozent, wobei der höchste Bezug das Fünfzehnfache des Ausgleichszulagensatzes nicht überschreitet, budgetär auswirken würde.

 

Parkplatzabgabe einführen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP, FP)

Ein Wirkungsziel des Globalbudgets Verkehr lautet: "Die Grundversorgung im öffentlichen Verkehr ist für die steierische Bevölkerung geisichert und hat sich verbessert".

Die Parkplatzabgabe sollte von allen bestehenden und zukünftigen Einkaufszentren - ausgenommen  jene, welche sich in Kerngebieten in Zentrumslage befinden und gleichzeitig über eine ausreichende Bedienungsqualität durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verfügen - jährlich eingehoben werden und sollte als zwischen den Gemeinden und dem Land Steiermark geteilte Landesabgabe ausgestaltet sein und in ihrer Höhe etwa den Parkgebühren in der Innenstadt entsprechen.

Die daraus zu gewinnenden Einnahmen sollen zweckgebunden für den öffentlichen Personennahverkehr verwendet werden und die Erreichung des oben genannten Wirkungsziels ermöglichen.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend dem Landtag eine Regierungsvorlage zur Einführung einer Parkplatzabgabe für bestehende und zukünftige Einkaufszentren, ausgenommen solchen innerhalb von Kerngebieten in Zentrumslage mit ausreichender Bedienungsqualität durch den ÖPNV vorzulegen, welche als gemeinschaftliche Landesabgabe ausgestaltet und für Mittel des öffentlichen Personennahverkehrs im Rahmen des Globalbudgets Verkehr zweckgebunden ist.

Naturnutzungsabgabe einführen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP, FP)

Sowohl der Landtag Steiermark als auch die Landesregierung wurden in den vergangenen Jahren wiederholt mit Initiativen zur Einführung einer Landesabgabe für das obertägige Gewinnen mineralischer Rohstoffe zur Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege befasst.

So hat der Landtag in der Legislaturperiode am 24. April 2007 die Landesregierung mit Beschluss aufgefordert, "einen Gesetzesvorschlag über ein Naturnutzungsabgabegesetz zu erarbeiten und dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen, mit dem die Einnahmen des Landes aus der Abgabe im Vollzug des Landesvoranschlags ausschließlich dem Landschaftspflegefonds (§ 29 Steiermärkisches Naturschutzgesetz) zweckgewidmet werden."

Dass die Landesregierung  auf die Einführung einer derartigen Abgabe bisher verzichtete, ist angesichts der unbefriedigenden Entwicklung der für den Naturschutz zur Verfügung stehenden Mittel völlig unverständlich.

In den meisten österreichischen Bundesländern wird mittlerweile eine Naturnutzungsabgabe eingehoben. Auch in der Steiermark sollte auf die Einhebung einer solchen Abgabe für Maßnahmen der Naturinanspruchnahme wie der Entnahme von Bodenmaterialien aus ihren natürlichen Lagerstätten sowie für die Errichtung oder den Ausbau von Seilbahnen, Sportanlagen, Anlagen zur Erzeugung von Schnee und für die Ableitung oder Entnahme von Wasser zum Betrieb von Stromerzeugungsanlagen nicht verzichtet werden. Mit einer solchen Maßnahme kann die Erreichung des Wirkungsziels des Globalbudgets Umwelt und Raumordnung („Fauna und Flora in der Steiermark sind bestmöglich zu erhalten“) ermöglicht werden.  

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag umgehend eine Regierungsvorlage zur Einführung einer Naturnutzungsabgabe für Maßnahmen der Naturinanspruchnahme, wie der Entnahme von Bodenmaterialien aus ihren natürlichen Lagerstätten sowie für die Errichtung oder den Ausbau von Seilbahnen, Sportanlagen, Anlagen zur Erzeugung von Schnee und für die Ableitung oder Entnahme von Wasser zum Betrieb von Stromerzeugungsanlagen vorzulegen, wobei die Verteilung auf die Gemeinden nach dem örtlichen Aufkommen erfolgen soll und die Landeserträge im Rahmen des Globalbudgets Umwelt und Raumordnung zweckgebunden sind.

 

Nahverkehrsabgabe

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP, FP)

Aufgrund der Notwendigkeit, die Budgetkonsolidierung des Landes Steiermark auch durch einnahmenseitige Maßnahmen zu unterstützen, soll zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs eine Nahverkehrsabgabe eingeführt werden.

1970 wurde im Bundesland Wien das Gesetz über die Einhebung der Dienstgeberabgabe, besser bekannt als Wiener U-Bahn-Steuer, beschlossen. Sie ist als Dienstgeberabgabe konzipiert und wird somit von den dort ansässigen Unternehmungen geleistet. Sie hat erheblich zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wien beigetragen. Sie beträgt 2  Euro pro DienstnehmerInnen pro angefangener Arbeitswoche. Alle DienstgeberInnen, die mindestens einen Dienstnehmer bzw. eine Dienstnehmerin in Wien beschäftigen, sind zur Abgabe verpflichtet.

In Ansehung der Erfolge des Wiener Wirtschaftsraums lässt sich nicht erkennen, dass diese Abgabe der Wiener Wirtschaft Schaden zugefügt hätte. Das Gegenteil ist der Fall. Die Vorteile für die Wirtschaft und die Bevölkerung liegen auf der Hand:

Investitionen in den Öffentlichen Verkehr bringen Beschäftigung.

Gut funktionierende öffentliche Verkehrsmittel bedeuten eine höhere Attraktivität als Wirtschaftsstandort.

Weniger Staukosten und Unfall-Folgekosten.

Entlastung der Umwelt durch Reduzierung des Feinstaubes.

Das Bundesland Steiermark weist in Bezug auf den öffentlichen Personennahverkehr vielfältige Defizite auf. Das Feinstaubproblem in einzelnen steirischen Regionen resultiert nicht zuletzt aus der mangelnden Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs. Für eine Verbesserung des öffentlichen Verkehrsangebots sowie zur Absicherung des Wirtschaftsstandortes Steiermark ist es aus wirtschaftspolitischer Sicht und in Anbetracht der leeren Kassen der Gebietskörperschaften angezeigt, eine zweckgebundene Nahverkehrsabgabe einzuheben.

Mit einem Monatsbetrag von 8 Euro pro ArbeitnehmerIn wird die steirische Wirtschaft ihre internationale Konkurrenzfähigkeit nicht verlieren. Die einzelnen ArbeitnehmerInnen werden durch eine solche Abgabe nicht zusätzlich belastet.

Unter überschlagsmäßiger Veranschlagung der Befreiungen mit etwa 20 Prozent der DienstnehmerInnen ist mit einem Abgabenertrag in der Größenordnung von  mindestens 30 Millionen Euro zu rechnen. Mit dieser Maßnahme kann die Erreichung des Wirkungsziels des Globalbudgets Verkehr ("Die Grundversorgung im öffentlichen Verkehr ist für die steierische Bevölkerung geisichert und hat sich verbessert") ermöglicht werden.

Es wird daher derAntraggestellt:Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend eine Regierungsvorlage zur Einführung einer Nahverkehrsabgabe nach dem Vorbild der "Wiener U-Bahn-Steuer" auszuarbeiten und dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen, welche von den steirischen Unternehmen eingehoben wird und für Mittel des öffentlichen Personennahverkehrs im Rahmen des Globalbudgets Verkehr zweckgebunden ist.

Einführung einer steirischen Sozialcard

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP, FP)

Das Konzept eines steirischen Sozialpasses wird von der steirischen KPÖ seit mehr als 15 Jahren konsequent verfolgt. Anstrengungen auf kommunaler Ebene bezeugen den Bedarf nach derartigen Angeboten, können aber nicht in vollem Umfang das Potential einer solchen Maßnahme realisieren. 

Als Wirkungsziel des vorliegenden Globalbudgets Soziales wird angegeben: "Menschen werden bestmöglich abgesichert und ihnen soll Chancengleichheit ermöglicht werden". Laut aktuellem Armutsbericht sind trotz Sozialleistungen 16 Prozent der SteirerInnen armutsgefährdet. Die Einführung eines Ausweises im Scheckkartenformat für Menschen mit geringem Einkommen oder in schwierigen Lebenslagen, die deren Teilhabe am öffentlichen Leben erleichtern soll, ist auf Landesebene nötig und als Maßnahme für Chancengleichheit wichtig.

Eine Sozialcard, wie sie die KPÖ seit langem vorschlägt, umfasst den vergünstigten Zugang zu Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Ermäßigungen bei den Tarifen öffentlicher Verkehrsmittel. Sie soll aber auch Behördenwege reduzieren, alle bestehenden Ansprüche auflisten, den Bezug des Heizkostenzuschusses und der wiedereinzuführenden Weihnachtsbeihilfe unkompliziert ermöglichen, sowie die Befreiung von Grundpreis bei Gas, Strom und Fernwärme garantieren.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert,

1.) für Menschen mit geringem Einkommen eine Sozialcard einzuführen, welche 

·         zu kostenlosem oder stark ermäßigtem Eintritt zu öffentlichen bzw. öffentlich subventionierten Kultur-, Sport- und Bildungseinrichtungen berechtigt,

·         ermäßigte oder kostenlose Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel ermöglicht und

·         zur unbürokratischen Inanspruchnahme öffentlicher Zuschüsse, Beihilfen und staatlichen Transferleistungen berechtigt und

2.) die dafür nötigen finanziellen Mittel aus dem Globalbudget Soziales bereitzustellen.

 

Heizkostenzuschuss für alle, die ihn brauchen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP)

Aus der Beantwortung der Anfrage Einl.Zahl 2352/1 geht hervor, dass im Jahr 2017 11.714 Haushalte einen Heizkostenzuschuss bezogen haben.

In der Heizperiode 2009/10 bezogen noch 14.801 Haushalte den Heizkostenzuschuss. Diese Zahl sank in den folgenden Jahren immer weiter. 2015/16 bezogen nur mehr 10.165 Haushalte diese Unterstützung.

Tatsächlich wurden in den vergangenen Jahren immer rund 1,5 Millionen Euro im Budget für den Heizkostenzuschuss zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wurde aber aufgrund der geringen Anzahl an Berechtigten in den letzten Jahren nicht nur nicht überschritten, sondern bei weitem nicht erreicht. So wurden etwa in der Heizperiode 2015/16 statt den budgetierten 1,5 Mio. Euro nur knapp 1,02 Mio. Euro als Heizkostenzuschuss ausbezahlt.

Hunderttausende Euro, die eigentlich für den Heizkostenzuschuss gewidmet waren, sind so in den letzten Jahren regelmäßig ins Budget zurückgeflossen. Gleichzeitig werden auch im heurigen Winter wieder viele Steirerinnen und Steirer, die schon unter der Abschaffung der Wohnbeihilfe leiden, angesichts hoher Heizkosten vor finanziellen Problemen stehen.

Als Wirkungsziel des vorliegenden Globalbudgets Soziales wird angegeben: "Menschen werden bestmöglich abgesichert und ihnen soll Chancengleichheit ermöglicht werden". Laut aktuellem Armutsbericht sind trotz Sozialleistungen 16 Prozent der SteirerInnen armutsgefährdet. Die vorgeschlagene Maßnahme soll die Erreichung dieses Wirkungszieles ermöglichen.    

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen des Globalbudgets Soziales den Heizkostenzuschuss unabhängig vom Bezug der Wohnunterstützung zu gewähren und die Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses deutlich zu erhöhen.

11. Dezember 2018