Außerordentliche Landtagssitzung 17. Dezember 2013

Ausgliederung des Notarztdienstes

Dringliche Anfrage an LH Voves

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE 2013

Einl.Zahl 2398/1

eingebracht am 13.12.2013

Dringliche Anfrage an ein Regierungsmitglied (§ 68 GeoLT)

Regierungsmitglied: LH Mag. Franz Voves

LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg

Fraktion(en): KPÖ

Betreff:

Ausgliederung des Notarztdienstes

Begründung:

Das Notarztwesen in der Steiermark ist – wie in anderen Bundesländern, z.B. Niederösterreich, auch – an die Krankenanstalten angeschlossen. Das System funktioniert medizinisch sehr gut und hat den Vorteil, dass die Notärzte/Notärztinnen in das Krankenhaussystem eingebunden sind. Nur durch diese Anbindung sind die nötige Praxis und Fallzahlen zur Aufrechterhaltung der Fähigkeiten gegeben, welche die hohe Qualität des Notarztdienstes sichern. Dies versichern anerkannte ExpertInnen der Notfallmedizin, wie z.B. der erfahrene Flugrettungsarzt und Leiter der Anästhesie am UKH Salzburg Primarius Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Voelckel in einem Interview: „Ein Notarzt ist nur dann gut, wenn er auch in einem Krankenhaus arbeitet“ (ORF-Tirol, 10.11.10).

 

Bisher haben die Notärztinnen und Notärzte ihren Dienst zusätzlich zu ihrem normalen Journaldienst (max. 72 h/Woche) als Bereitschaftsdienst geleistet. Sie überschreiten damit aber häufig die gesetzliche Höchstarbeitszeit und die geltenden Ruhezeitbestimmungen. Würde der Notarztdienst arbeitsrechtlich einwandfrei etwa im Rahmen des Journaldienstes organisiert werden, wären zwangsläufig zusätzliche Notarztstellen notwendig.

 

Diesen Kostenfaktor scheuen das Land bzw. die KAGes und planen daher, das Notarztwesen gänzlich aus dem öffentlichen Bereich auszugliedern und privaten Organisationen zu überlassen.

 

Die arbeitsrechtliche Situation der Notärzte/Notärztinnen selbst würde sich dadurch nicht verändern: Die Gebietskrankenkasse hat erst vor einigen Jahren klargestellt, dass die notärztliche Tätigkeit nicht im Rahmen eines freien Dienstvertrages, sondern aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen nur im Rahmen einer Anstellung erfolgen darf. Auch bei einer etwaigen Anstellung durch einen privaten Träger müssten die Arbeits- und Ruhezeiten korrekterweise zusammengerechnet werden. Bei einer Vollzeittätigkeit an einer Klinik ist daher eine zusätzliche Tätigkeit als Notarzt/Notärztin auch bei einem privaten Träger rechtlich gar nicht möglich.

 

Durch eine Ausgliederung schiebt das Land nur seine Verantwortung für den notärztlichen Dienst ab. Zu einer rechtlichen Lösung kann eine solche Maßnahme nicht beitragen und schon gar nicht zur Rechtssicherheit für die betroffenen Notärzte/Notärztinnen. Stattdessen besteht die reale Gefahr, dass in Zukunft weniger hochqualifizierte Notärzte und Notärztinnen im Bedarfsfall zur Verfügung stehen!

 

Es liegt im Verantwortungsbereich von Landeshauptmann Voves, den Notarztdienst auf eine arbeitsrechtlich einwandfreie Basis zu stellen und gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass die eingesetzten Notärzte/Notärztinnen über die notwendige Praxis und Anbindung an den Spitalsbetrieb verfügen. Dazu ist es notwendig, auch mit den VertreterInnen der betroffenen Ärzte/Ärztinnen in Austausch zu treten. Jedenfalls kann es nicht zielführend sein, hinter verschlossenen Türen eine Ausgliederung des Notarztwesens vorzubereiten und die Betroffenen vor vollendete Tatsachen zu stellen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende Dringliche Anfrage:

  1. Wann und wie werden Sie sicherstellen, dass der Notarztdienst in der Steiermark arbeitsrechtlich einwandfrei in den Krankenhausbetrieb integriert wird?
  2. Sind Sie bereit, zur Lösung des Problems ernsthafte und gleichberechtigte Verhandlungen mit den VertreterInnen der NotärztInnen und anderen an der primären Versorgung von NotfallpatientInnen beteiligten Berufsgruppen sowie den involvierten Organisationen mit dem Ziel zu führen, die Qualität des Notarztdienstes in der Steiermark zu halten und noch weiter zu verbessern?

Absicherung des hochqualitativen Notarztdienstes in der Steiermark

Entschließungsantrag der KPÖ (abgelehnt von SPÖ, ÖVP)

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

 

Entschließungsantrag

zu: TOP D2

 

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LH Mag. Franz Voves, LR Mag. Kristina Edlinger-Ploder

Betreff:

Arbeitsrechliche konforme Integration des Notarztdienstes in die Krankenhausstruktur

Begründung:

Der Notarztdienst ist für die steirische Bevölkerung von essentieller Bedeutung und eignet sich nicht für kurzfristig gedachte Einsparungsmaßnahmen oder parteipolitisch motivierte Postenvergabe.

Vielmehr ist sicherzustellen, dass der Notarztdienst langfristig auf eine arbeitsrechtlich einwandfreie Basis gestellt wird und gleichzeitig ist dafür Sorge zu tragen, dass die eingesetzten Notärzte/Notärztinnen über die notwendige Praxis und Anbindung an den Spitalsbetrieb verfügen.

Dazu ist es notwendig, mit den VertreterInnen der betroffenen Ärzte/Ärztinnen in gleichberechtigten Austausch zu treten und unter Beteiligung aller beteiligten Berufsgruppen (NotärztInnen, niedergelassene ÄrztInnen, RettungsdienstmitarbeiterInnen, PflegedienstmitarbeiterInnen) und Organisationen (Rettungsdienste, Sozialversicherungsträger, Ärztekammer, Krankenanstaltenträger, Land, Bund) eine tragfähige und dauerhafte Lösung zu erarbeiten, die sowohl den arbeitsrechtlichen Anforderungen langfristig Genüge tut als auch die hohe medizinische Qualität des Notarztdienstes in der Steiermark erhält und weiter steigert.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, ernsthafte und gleichberechtigte Verhandlungen mit den VertreterInnen der NotärztInnen und anderen an der primären Versorgung von NotfallpatientInnen beteiligten Berufsgruppen sowie den involvierten Organisationen zu führen, um sicherzustellen, dass die notwendige Reform des Notarztdienstes so ausgestaltet wird, dass sowohl die Qualität des Notarztdienstes in der Steiermark gehalten und noch weiter verbessert werden kann als auch die arbeitsrechtlichen Bestimmungen dauerhaft eingehalten werden können und dem Landtag über das Ergebnis der Verhandlungen zu berichten.

Veröffentlicht: 17. Dezember 2013