Landtagssitzung 21. April 2009

Initiativen der KPÖ

 

Vorzeitige Auflösung von Lehrverhältnissen

Landtag Steiermark
LANDTAG
STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE
 
Einl.Zahl 2672/6
Entschließungsantrag
zu: TOP 7

LTAbg.: Ing. Renate Pacher, Ernest Kaltenegger, Claudia Klimt-Weithaler
Fraktion(en): KPÖ
Regierungsmitglied(er): LH Mag. Franz Voves
Betreff:
Vorzeitige Auflösung von Lehrverhältnissen
Begründung:
In den Erläuterungen zur vorliegenden Novelle der Steiermärkische Landarbeitsordnung wird ausgeführt: „Das Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode sieht unter dem Kapitel „Jugendbeschäftigung/Lehrlinge“ vor, dass eine wechselseitige außerordentliche Auflösungsmöglichkeit am Ende des ersten und zweiten Lehrjahres (Auflösungsfrist ein Monat) einzuführen ist.“ Vor dem Scheitern dieser Bundesregierung kam es tatsächlich 2007 zu beruhend auf einer Übereinkunft der Sozialpartner zu einer Liberalisierung des vorher wesentlich restriktiver geregelten Kündigungsschutzes bei Lehrlingen.
Die dieser Maßnahme zugrundeliegende Überlegung war, Betriebe zur vermehrt Aufnahme von Lehrlingen ermuntern zu können, wenn diese über die Möglichkeit verfügten weniger geeignete Auszubildende vor Ablauf der Lehrzeit unter bestimmten Bedingungen zu kündigen.
Nach der Verlängerung der Probezeit für Lehrlinge auf den Zeitraum von drei Monaten war dies der zweite massive Eingriff in die bis dahin mit einem starken gesetzlichen Schutz versehenen Ausbildungsverhältnisse.
Die zur Beschlussfassung vorliegende Novelle setzt die vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses im Bereich der Landarbeitsordnung um.
Aus den einschlägigen statistischen Daten lässt sich keineswegs ausmachen, dass diese Maßnahmen irgendwelche messbaren positiven Effekte auf die Anzahl der angebotenen Lehrstellen hatten.
Nachdem das AMS im Dezember 2008 auf einen Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit um 16,5% bekanntgab, meldeten sich Funktionäre des ÖGB in Aussendungen zu Wort und warnten vor einer Kündigungswelle im Lehrlingsbereich im Rahmen der sich entfaltenden Wirtschaftskrise, die von VertreterInnen der Bundesregierung und Wirtschaft als Panikmache zurückgewiesen wurden. 

Die KPÖ lehnt sowohl jüngst erfolgte Lockerung des Kündigungsschutzes als auch die seinerzeitige Verlängerung des Probezeit grundsätzlich ab, und fordert eine Rücknahme dieser beiden Maßnahmen  um die Lehrlinge, die sich Sorgen um ihre Ausbildungsplätze machen, nicht zusätzlich unter Druck zu setzen.  Wer eine Lehrstelle gefunden hat, muss sicher sein können, sie auch abschließen zu können. Eine gute Ausbildung ist immer noch das beste Mittel gegen Arbeitslosigkeit.

Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten im Rahmen einer Novelle des Bundesgesetzes vom 26. März 1969 über die Berufsausbildung von Lehrlingen die jüngst erweiterten Möglichkeiten zur vorzeitigen Auflösung von Lehrverhältnissen wieder zurückzunehmen.


Unterschriften:
Ing. Renate Pacher eh., Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh.

Entfall bzw. Umformulierung des Begriffes der Züchtigung

Landtag Steiermark
LANDTAG
STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE
 
Einl.Zahl 2686/4
Entschließungsantrag
zu: TOP 8

LTAbg.: Erwin Gruber, Monika Kaufmann, Ing. Renate Pacher, Mag. Edith Zitz, Franz Riebenbauer, Detlef Gruber, Bernhard Ederer, Johannes Schwarz
Fraktion(en): ÖVP, SPÖ, Grüne, KPÖ
Regierungsmitglied(er): LR Johann Seitinger
Betreff:
Entfall bzw. Umformulierung des Begriffes der Züchtigung
Begründung:
Mit Entschließungsantrag vom 1.Juli 2008 wurde die Landesregierung aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten, um den nicht mehr zeitgemäßen Begriff der Züchtigung, der sich im Landarbeitsgesetz 1984 findet, zu streichen bzw. in den entsprechenden Bestimmungen durch einen zeitgemäßen Begriff zu ersetzen. Vom Bundeskanzleramt wurde mitgeteilt, dass eine Streichung im genannten Gesetz insofern nicht einfach ist, als sich der Begriff in zahlreichen einschlägigen Gesetzen ebenfalls findet und deshalb Neufassungen von mehreren Gesetzen notwendig seien.

Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, mit dem Ersuchen an die Bundesregierung heranzutreten, unter Einbindung der Sozialpartner ehestmöglich die notwendigen Gesetzesänderungen herbeizuführen, damit der nicht zeitgemäße Begriff der Züchtigung durchgängig in allen Gesetzen entfällt bzw. durch einen zeitgemäßen Begriff ersetzt wird.

Unterschriften:
Erwin Gruber eh., Monika Kaufmann eh., Ing. Renate Pacher eh., Mag. Edith Zitz eh., Franz Riebenbauer eh., Detlef Gruber eh., Bernhard Ederer eh., Johannes Schwarz eh.

Umkehr bei Liberalisierung und Privatisierung im Postbereich

Landtag Steiermark
LANDTAG
STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE 2009
 
Einl.Zahl 2807/1
eingebracht am 17.03.2009
Selbstständiger Antrag (§ 21 GeoLT)
LTAbg.: Ernest Kaltenegger, Claudia Klimt-Weithaler, Ing. Renate Pacher
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Infrastruktur
Regierungsmitglied(er): LH Mag. Franz Voves
Betreff:
Umkehr bei Liberalisierung und Privatisierung im Postbereich
Begründung:
Die Pläne des Managements der Österreichischen Post AG für eine weitere drastische Postamtsschließungswelle sind deutliches Symptom einer schwerwiegenden politischen Fehlentwicklung, nämlich der Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen. Der ursprüngliche Vorstoß des Post Managements, der eine heftige Kontroverse auslöste, wurde durch die am 1. Jänner 2009 in Kraft getretenen Novelle der Post-Universaldienstverordnung nur vorläufig gestoppt. Nach aktuellen Medienberichten ist vorgesehen in der Steiermark 33 Filialen aufzulassen, wobei noch jene hinzuzurechnen wären die bereits 2008 zur Schließung vorgesehen waren.

Landeshauptmann Franz Voves meint dazu in einem ORF Interview Anfang März 2009: „Das Thema der Postdienstleistung und der Telekommunikation, das sind für mich Bereiche, die für mich – neben Wasser, neben Gesundheit, neben Bildung – klassische Bereiche sind, die nach dieser Wirtschaftskrise durch neue Reglements nicht mehr der Privatisierung und Liberalisierung zugeführt werden sollten“.

Diese Einschätzung ist vollkommen richtig:
Bei der Bereitstellung von Bildung, Gesundheit, Pensionen, Sicherheit, Trinkwasser, Energie, Mobilität und Kommunikation (Post, Internet) versagt in aller Regel der Markt: Während die öffentliche Hand gemeinnützige Ziele verfolgt – universale Versorgung (auch derer, die es sich nicht leisten können oder die in entlegenen Gebieten wohnen), hohe Qualität, Versorgungssicherheit, Beschäftigung und Umweltschutz bzw. nachhaltiges Wirtschaften –  sind private Unternehmen ausschließlich auf die Maximierung des Gewinnes ausgerichtet.  Gemeinnützige Ziele sind aus betriebswirtschaftlicher Sicht als Managementfehler zu werten und werden auf  den Finanzmärkten bestraft. Wenn der öffentliche Strom-, Telefon-, Post-, Bahn- oder Rundfunk-Monopolist in Wettbewerb mit privaten Konkurrenten tritt, muss er sich zwangsläufig nach rein betriebswirtschaftlichen Effizienzkriterien mit ihnen messen und steht vor der Wahl, seinen gemeinnützigen Auftrag beizubehalten (und im Wettbewerb zu unterliegen) oder aber seinen gesellschaftlichen Aufgaben über Bord zu werfen.

Liberalisierungen und Privatisierungen führen deshalb in aller Regel zu weltweit steigenden Preisen sowie zu sinkender Qualität, sinkender Versorgungssicherheit und sinkender Versorgungsdichte, zur Aufgabe von nachhaltigem und ressourcenschonendem Wirtschaften, sowie zu massivem Abbau von Beschäftigten. Sie führen zwangsläufig zur Enteignung der Gesellschaft, da nicht nur das Eigentum an den Betrieben und die von ihnen die erzielten Gewinne zum Zwecke Budgetsanierung gegen ein Trinkgeld  in die Hände weniger Kapitaleigner wandern, sondern weil die Kostensteigerungen und der Qualitätsverlust von der Gesellschaft zu tragen sind.

Am Beispiel der Österreichischen Post AG zeigt sich deutlich, dass die Gewinner dieses Prozesses ausschließlich die Aktionäre und ein unverschämt hoch bezahltes Management sind. Die bisherige Bilanz zeigt diese skandalöse Entwicklung:
Während die Zahl der Beschäftigte von 35.493 (1999) auf 25.764 und die Zahl der Postämter von 2.468 (2000) auf 1.311 (2007) gesunken ist, stieg der Gewinn (EBIT): von 28 Millionen (2003) auf 163 Millionen (2007) und die Dividende pro Aktie: von 0,51 EUR (2003) auf EUR 1,40 (2007) = plus 275 %.

Motor dieser verheerenden Entwicklung ist die Liberalisierungspolitik der EU, die schon bisher schrittweise die Öffnung der Postmärkte vorgeschrieben hat, was zu einer immer weiteren Ausdünnung des Service geführt hat. Bis 2011 soll die Totalliberalisierung der Postmärkte abgeschlossen sein. Eine Unterordnung unter diese Liberalisierungspolitik führt zwangsläufig dazu, dass einige wenige private Monopole bald den Markt diktieren werden.

Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten,  mit dem Ziel,

1) die raschestmögliche Rücknahme der Teilprivatisierung der Post einzuleiten,

2)  die Aussetzung der EU-Liberalisierungsrichtlinien in Österreich insbesondere im Postbereich zu erreichen,

3) dass diese sich umgehend dafür einsetzt, dass in der Steiermark keine weiteren Postämter mehr geschlossen bzw. zusammengelegt werden.


Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh.

Maßnahmen aufgrund des Tätigkeitsberichtes der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung 2007/2008

Landtag Steiermark
LANDTAG
STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE
 
Einl.Zahl 2780/3
Entschließungsantrag
zu: TOP 24

LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Ernest Kaltenegger, Ing. Renate Pacher, Ingrid Lechner-Sonnek
Fraktion(en): KPÖ, Grüne
Regierungsmitglied(er): LHStv. Dr. Kurt Flecker
Betreff:
Maßnahmen aufgrund des Tätigkeitsberichtes der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung 2007/2008
Begründung:
Der vorliegende Tätigkeitsbericht der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung, der den Zeitraum 2007 und 2008 umfasst, bietet nicht nur einen Überblick über die Aktivitäten der Anwaltschaft selbst. Er enthält auch eine Reihe von Empfehlungen zur Modifikation von landesgesetzlichen bzw. bundesgesetzlichen Regelungen, die auf Wahrnehmungen der Anwaltschaft bei der Bearbeitung der im Berichtszeitraum aufgetretenen Geschäftsfälle beruhen. Auch im Bereich der Vollziehung einschlägiger Gesetzesmaterien gibt es aus Sicht der Anwaltschaft Handlungsbedarf.

Der Bericht ist eine wertvolle Informationsquelle und zeigt, dass eine Einrichtung wie die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung, abgesehen der Rolle, die sie für die Betroffenen wahrnimmt, durch strukturierte Aufbereitung der komplexen Lebensrealität, mit der BürgerInnen mit Behinderung konfrontiert sind, den Landtag in diesem Themenfeld politisch handlungsfähiger macht.

Bedauerlicherweise ist dem Bericht zu entnehmen, dass den rund 108.000 BürgerInnen mit Behinderungen in der Steiermark für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben ab Jänner 2009 1,5 Dienstposten an Fachpersonal zur Verfügung stehen. Im Bericht wird deutlich darauf hingewiesen, welche Konsequenzen daraus resultieren: „Dieser Umstand führte zur Notwendigkeit die in der Aufbauphase noch mögliche Angebotsstruktur aufgrund der stetigen Zunahme an Klient/innen und Aufgabenstellungen sukzessive und massiv einzuschränken.“ Weiter heißt es an gleicher Stelle: „Die wesentlichsten Folgen der unzureichenden personellen Ressourcen: Einschränkung der Zeiten der Erreichbarkeit, Verlängerung der Wartezeiten, Einstellung der Sprechtage in den Bezirken, Hausbesuche nur noch in einzelnen dringenden Ausnahmefällen, Einstellung der Fachbeiratssitzungen, keine Erstellung von Broschüren und Informationsmaterial zu behindertenspezifischen Fragestellungen, Beschränkung der Öffentlichkeitsarbeit auf ein Mindestmaß und die Fachöffentlichkeit, keine Veranstaltung von Fachtagungen, Seminaren etc., keine Durchführung von Projekten.“

Im Bericht wird auch konstatiert, dass ein gravierender Mangel an ausreichendem, qualifiziertem Personal in den für Angelegenheiten der Behindertenhilfe zuständigen Referaten der Fachabteilung 11A festzustellen ist. Es wird ausgeführt, dass dies zu negativen Auswirkungen sowohl im Einzelfall (z.B. lange Erledigungsdauern bei Berufungsverfahren) wie auch in allgemeinen Belangen führt. So stehen beispielsweise nach Auskunft der Fachabteilung 11A gegenüber der Anwaltschaft für die Kontrolle von insgesamt 532 Einrichtungen und Diensten – 234 (teil)stationäre und 298 mobile und ambulante Angebote – mit 4660 Plätzen lediglich 2 Dienstposten Fachpersonal zur Verfügung.

Ein weiterer Mangel in der personellen Ausstattung manifestiert sich nach Beobachtung der Behindertenanwaltschaft bei den steirischen Kindergärten im Bereich der therapeutischen Leistungen (insbesondere der Logopädie) in der Integrativen Zusatzbetreuung. Die Problematik ergibt sich durch die sozialversicherungsrechtlich erforderlich gewordene Umstellung der Dienstverhältnisse zwischen dem therapeutischen Personal und den Trägergemeinden von freien Dienstverträgen bzw. Werkverträgen auf (geringer honorierte) gewöhnliche Anstellungsverhältnisse.

Auch abseits personeller Engpässe weist die Anwaltschaft auf Sachverhalte hin, die unmittelbaren Handlungsbedarf erkennen lassen. Zum Beispiel ist im Verlauf von mehr als 50 Verhandlungsrunden und einem Jahr Arbeit im Lenkungsausschuss bis jetzt noch keine Novelle der Leistungs- und Entgeltverordnung gelungen. Ein bis 2010 geltendes Provisorium muss die Zeit bis zur Neufassung der LEVO überbrücken.

Nachdem der Kindergartenbesuch in der Steiermark für alle Kinder ab 3 Jahren seit Herbst 2008 kostenlos ist, konnte erreicht werden, dass der Landtag Steiermark den einstimmigen Beschluss gefasst hat, dass jener Teilbetrag eines allfälligen Pflegegeldes, der beim Besuch eines heilpädagogischen Kindergartens bislang abgezogen wurde, nicht mehr einbehalten werden soll und somit auch für Kinder mit Behinderungen der Besuch des Kindergartens gratis ist. Die dazu erforderlichen gesetzlichen Änderungen wurden bislang aber nicht durchgeführt.

Mit der Novelle des Steiermärkischen Behindertengesetzes (BHG) 2007 wurde auch eine Bestimmung eingeführt, dass die finanzielle Leistung des Lebensunterhalts vom Bezug weiterer Leistungen aus dem BHG abhängig gemacht wurde. Dies führte dazu, dass Personen, die bis dahin lediglich Lebensunterhalt bezogen hatten, bei Neuantragstellung nicht mehr anspruchsberechtigt sind und damit in den Sozialhilfebezug wechseln mussten. Vor allem für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen oder Personen, die zusätzliche Angebote nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, ist dies auch vor dem Hintergrund der Zielbestimmungen des Behindertengesetzes und der Basis, auf welcher Sozialhilfe zum Tragen kommt, nicht angemessen.

Die Novellierung des BHGs 2007 führte auch dazu, dass die Regelung über die Kostentragung für Hilfsmittel und Therapien neu gefasst wurde. Es wurde die ursprüngliche Bestimmung, dass die Bezirksverwaltungsbehörde nach Antragstellung dafür Sorge zu tragen hatte, die Zuschüsse anderer in Frage kommender Kostenträger/innen zu erkunden und eine Finanzierung von zumindest 80% der Gesamtkosten sicherzustellen, gestrichen und eine Verordnungsermächtigung für die Gestaltung der Zuschüsse des Landes vorgesehen. Diese Neuerung führt in der Praxis in vielen Fällen zu Nachteilen für die AntragstellerInnen. Es sind nunmehr z.B. bei der beabsichtigten Anschaffung von Hilfsmitteln wieder mehrere Antragstellungen (bei Bezirksverwaltungsbehörde, Sozialversicherungsträgern, Bundessozialamt) mit ungewissem Ergebnis erforderlich. Darüber hinaus ist bislang auch keine Verordnung des Landes dazu ergangen, welche Zuschüsse geleistet werden. Die in den Erläuterungen der Novelle bezeichneten Ziele der Neuregelung, nämlich die „nachvollziehbare Darstellung der Leistungen im Interesse der Menschen mit Behinderung“ und die „Vereinheitlichung des Vollzugs durch die Bezirksverwaltungsbehörden“ wurden damit klar verfehlt.

Als problematisch erweist sich nach Darstellung der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung die im steiermärkischen Behindertengesetz vorgesehene Regelung, dass Menschen mit Behinderung auch Teile ihres Einkommens für die Inanspruchnahme von so genannten stationären und teilstationären Leistungen an den Kostenträger (Sozialhilfeverband und Land) abführen muss. Insbesondere für den Bereich der psychosozialen Einrichtungen erweisen sich die derzeitigen Bestimmungen als offenbar nicht ausreichend und führen auch dazu, dass Leistungen aufgrund der hohen Beitragsvorschreibungen von den KlientInnen nicht in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus ist zu hinterfragen, inwiefern die relativ geringen Rückflüsse an die Kostenträger den teils sehr hohen administrativen Aufwand zur Feststellung einer etwaigen Beitragsleistung rechtfertigen.

Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, 

1. der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung Steiermark ab 2009 jene budgetären Mittel zur Verfügung zu stellen, die zur deutlichen Verbesserung der personellen Ausstattung (vor allem die Bereitstellung von zusätzlichem erfahrenem juristischem Fachpersonal) und zu einer erheblichen Verkürzung der Wartezeiten nötig sind, diese Summe jährlich indexangepasst zu erhöhen und dies auch im nächsten Landesvoranschlag und Dienstpostenplan zu berücksichtigen,

2. den mit Rechtsmittelverfahren, Fachaufsicht, Planung, Qualitätssicherung und Kontrolle der Leistungen der Behindertenhilfe befassten Referaten ausreichendes, qualifiziertes Personal zur zeitgerechten Erledigung von Berufungsverfahren und für die Steigerung der Effektivität der Aufsichtstätigkeit Verfügung zu stellen,

3. Maßnahmen zu setzen, um eine größere Zahl an LogopädInnen zur Deckung des Bedarfs an therapeutischen Leistungen in der Integrativen Zusatzbetreuung in Kindergärten zur Verfügung zu stellen,

4. raschestmöglich für eine Neufassung der Leistungs- und Entgeltverordnung auf Grundlage einer kostenwahren Qualitätssicherung der Dienstleistungen der Behindertenhilfe zur Erreichung der Zielsetzungen des BHGs zu sorgen,

5. raschestmöglich eine Novelle des Steiermärkischen Pflegegeldgesetzes vorzulegen, damit jener Teilbetrag eines allfälligen Pflegegeldes, der beim Besuch eines heilpädagogischen Kindergartens bislang abgezogen wurde, nicht mehr einbehalten wird,

6. eine Novelle des Steiermärkischen Behindertengesetzes vorzulegen, die den Bezug von Lebensunterhalt wieder so gestaltet, dass ein grundsätzlicher Anspruch bei Vorliegen einer Behinderung ohne zusätzliche Bedingungen besteht,

7. raschestmöglich die im steiermärkischen Behindertengesetz vorgesehene Verordnung über Heilbehandlungen und Hilfsmittel zu erlassen und darüber hinaus im Sinne einer möglichst bürgerInnenfreundlichen Erledigung von diesbezüglichen Anträgen eine Vereinbarung mit den sonstigen Kostenträger/innen anzustreben, um – basierend auf Vorschlägen der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung – das Modell eines „one-stop-shops“ zu etablieren,

8. eine Novelle des steiermärkischen Behindertengesetzes vorzulegen, mit der Kostenersätze, die von Menschen mit Behinderung für die Inanspruchnahme von so genannten stationären und teilstationären Leistungen an den Kostenträger (Sozialhilfeverband und Land) geleistet werden müssen, entfallen.

Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Ernest Kaltenegger eh., Ing. Renate Pacher eh., Ingrid Lechner-Sonnek eh.

18. Juni 2009