Landtagssitzung 21. April 2009
Initiativen der KPÖ
Vorzeitige Auflösung von Lehrverhältnissen
LANDTAG
  
 
  STEIERMARK
  
 
  XV. GESETZGEBUNGSPERIODE 
  
 
  Einl.Zahl 2672/6
  
 
  Entschließungsantrag
  
 
  zu: TOP 7
  
LTAbg.: Ing. 
Renate Pacher, Ernest Kaltenegger, Claudia Klimt-Weithaler
  
 
  Fraktion(en): KPÖ
  
 
  Regierungsmitglied(er): LH Mag. 
Franz Voves
  
 
  Betreff:
  
 
  Vorzeitige Auflösung von Lehrverhältnissen
  
 
  Begründung:
  
 
  In den Erläuterungen zur vorliegenden Novelle der 
Steiermärkische Landarbeitsordnung wird ausgeführt: „Das Regierungsprogramm für 
die XXIII. Gesetzgebungsperiode sieht unter dem Kapitel 
„Jugendbeschäftigung/Lehrlinge“ vor, dass eine wechselseitige außerordentliche 
Auflösungsmöglichkeit am Ende des ersten und zweiten Lehrjahres (Auflösungsfrist 
ein Monat) einzuführen ist.“ Vor dem Scheitern dieser Bundesregierung kam es 
tatsächlich 2007 zu beruhend auf einer Übereinkunft der Sozialpartner zu einer 
Liberalisierung des vorher wesentlich restriktiver geregelten Kündigungsschutzes 
bei Lehrlingen. 
  
 
  Die dieser Maßnahme zugrundeliegende Überlegung war, Betriebe 
zur vermehrt Aufnahme von Lehrlingen ermuntern zu können, wenn diese über die 
Möglichkeit verfügten weniger geeignete Auszubildende vor Ablauf der Lehrzeit 
unter bestimmten Bedingungen zu kündigen. 
  
 
  Nach der Verlängerung der Probezeit für Lehrlinge auf den 
Zeitraum von drei Monaten war dies der zweite massive Eingriff in die bis dahin 
mit einem starken gesetzlichen Schutz versehenen Ausbildungsverhältnisse. 
  
 
  Die zur Beschlussfassung vorliegende Novelle setzt die 
vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses im Bereich der Landarbeitsordnung um. 
  
 
  Aus den einschlägigen statistischen Daten lässt sich 
keineswegs ausmachen, dass diese Maßnahmen irgendwelche messbaren positiven 
Effekte auf die Anzahl der angebotenen Lehrstellen hatten. 
  
 
  Nachdem das AMS im Dezember 2008 auf einen Anstieg der 
Jugendarbeitslosigkeit um 16,5% bekanntgab, meldeten sich Funktionäre des ÖGB in 
Aussendungen zu Wort und warnten vor einer Kündigungswelle im Lehrlingsbereich 
im Rahmen der sich entfaltenden Wirtschaftskrise, die von VertreterInnen der 
Bundesregierung und Wirtschaft als Panikmache zurückgewiesen wurden.  
  
Die KPÖ lehnt sowohl jüngst erfolgte Lockerung des 
Kündigungsschutzes als auch die seinerzeitige Verlängerung des Probezeit 
grundsätzlich ab, und fordert eine Rücknahme dieser beiden Maßnahmen  um die 
Lehrlinge, die sich Sorgen um ihre Ausbildungsplätze machen, nicht zusätzlich 
unter Druck zu setzen.  Wer eine Lehrstelle gefunden hat, muss sicher sein 
können, sie auch abschließen zu können. Eine gute Ausbildung ist immer noch das 
beste Mittel gegen Arbeitslosigkeit. 
  
Es wird daher der
  
 
  Antrag
  
 
  gestellt:
  
 
  Der Landtag wolle beschließen:
  
 
  Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung 
mit der Forderung heranzutreten im Rahmen einer Novelle des Bundesgesetzes vom 
26. März 1969 über die Berufsausbildung von Lehrlingen die jüngst erweiterten 
Möglichkeiten zur vorzeitigen Auflösung von Lehrverhältnissen wieder 
zurückzunehmen.
  
Unterschriften:
Ing. Renate Pacher eh., Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh.
Ing. Renate Pacher eh., Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh.
Entfall bzw. Umformulierung des Begriffes der Züchtigung
LANDTAG
  
 
  STEIERMARK
  
 
  XV. GESETZGEBUNGSPERIODE 
  
 
  Einl.Zahl 2686/4
  
 
  Entschließungsantrag
  
 
  zu: TOP 8
  
LTAbg.: Erwin 
Gruber, Monika Kaufmann, Ing. Renate Pacher, Mag. Edith Zitz, Franz Riebenbauer, 
Detlef Gruber, Bernhard Ederer, Johannes Schwarz
  
 
  Fraktion(en): ÖVP, SPÖ, Grüne, 
KPÖ
  
 
  Regierungsmitglied(er): LR Johann 
Seitinger
  
 
  Betreff:
  
 
  Entfall bzw. Umformulierung des Begriffes der 
Züchtigung
  
 
  Begründung:
  
 
  Mit Entschließungsantrag vom 1.Juli 2008 wurde die 
Landesregierung aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten, um den nicht 
mehr zeitgemäßen Begriff der Züchtigung, der sich im Landarbeitsgesetz 1984 
findet, zu streichen bzw. in den entsprechenden Bestimmungen durch einen 
zeitgemäßen Begriff zu ersetzen. Vom Bundeskanzleramt wurde mitgeteilt, dass 
eine Streichung im genannten Gesetz insofern nicht einfach ist, als sich der 
Begriff in zahlreichen einschlägigen Gesetzen ebenfalls findet und deshalb 
Neufassungen von mehreren Gesetzen notwendig seien.
  
Es wird daher der
  
 
  Antrag
  
 
  gestellt:
  
 
  Der Landtag wolle beschließen:
  
 
  Die Landesregierung wird aufgefordert, mit dem Ersuchen an 
die Bundesregierung heranzutreten, unter Einbindung der Sozialpartner 
ehestmöglich die notwendigen Gesetzesänderungen herbeizuführen, damit der nicht 
zeitgemäße Begriff der Züchtigung durchgängig in allen Gesetzen entfällt bzw. 
durch einen zeitgemäßen Begriff ersetzt wird.
  
Unterschriften:
Erwin Gruber eh., Monika Kaufmann eh., Ing. Renate Pacher eh., Mag. Edith Zitz eh., Franz Riebenbauer eh., Detlef Gruber eh., Bernhard Ederer eh., Johannes Schwarz eh.
Erwin Gruber eh., Monika Kaufmann eh., Ing. Renate Pacher eh., Mag. Edith Zitz eh., Franz Riebenbauer eh., Detlef Gruber eh., Bernhard Ederer eh., Johannes Schwarz eh.
Umkehr bei Liberalisierung und Privatisierung im Postbereich
LANDTAG
  
  
 
  STEIERMARK
  
  
 
  XV. GESETZGEBUNGSPERIODE 2009 
  
  
 
  Einl.Zahl 2807/1
  
  
 
  eingebracht am 17.03.2009
  
  
 
  Selbstständiger Antrag (§ 21 GeoLT)
  
  
 
  LTAbg.: Ernest 
Kaltenegger, Claudia Klimt-Weithaler, Ing. Renate Pacher 
  
 
  Fraktion(en): KPÖ
  
  
 
  Zuständiger Ausschuss: 
Infrastruktur
  
  
 
  Regierungsmitglied(er): LH Mag. 
Franz Voves
  
  
 
  Betreff:
  
  
 
  Umkehr bei Liberalisierung und Privatisierung im 
Postbereich
  
  
 
  Begründung:
  
  
 
  Die Pläne des Managements der Österreichischen Post AG für 
eine weitere drastische Postamtsschließungswelle sind deutliches Symptom einer 
schwerwiegenden politischen Fehlentwicklung, nämlich der Privatisierung 
öffentlicher Dienstleistungen. Der ursprüngliche Vorstoß des Post Managements, 
der eine heftige Kontroverse auslöste, wurde durch die am 1. Jänner 2009 in 
Kraft getretenen Novelle der Post-Universaldienstverordnung nur vorläufig 
gestoppt. Nach aktuellen Medienberichten ist vorgesehen in der Steiermark 33 
Filialen aufzulassen, wobei noch jene hinzuzurechnen wären die bereits 2008 zur 
Schließung vorgesehen waren. 
  
  
Landeshauptmann Franz Voves meint dazu in einem ORF 
Interview Anfang März 2009: „Das Thema der Postdienstleistung und der 
Telekommunikation, das sind für mich Bereiche, die für mich – neben Wasser, 
neben Gesundheit, neben Bildung – klassische Bereiche sind, die nach dieser 
Wirtschaftskrise durch neue Reglements nicht mehr der Privatisierung und 
Liberalisierung zugeführt werden sollten“.
  
  
Diese Einschätzung ist vollkommen richtig: 
  
  
 
  Bei der Bereitstellung von Bildung, Gesundheit, Pensionen, 
Sicherheit, Trinkwasser, Energie, Mobilität und Kommunikation (Post, Internet) 
versagt in aller Regel der Markt: Während die öffentliche Hand gemeinnützige 
Ziele verfolgt – universale Versorgung (auch derer, die es sich nicht leisten 
können oder die in entlegenen Gebieten wohnen), hohe Qualität, 
Versorgungssicherheit, Beschäftigung und Umweltschutz bzw. nachhaltiges 
Wirtschaften –  sind private Unternehmen ausschließlich auf die Maximierung des 
Gewinnes ausgerichtet.  Gemeinnützige Ziele sind aus betriebswirtschaftlicher 
Sicht als Managementfehler zu werten und werden auf  den Finanzmärkten bestraft. 
Wenn der öffentliche Strom-, Telefon-, Post-, Bahn- oder Rundfunk-Monopolist in 
Wettbewerb mit privaten Konkurrenten tritt, muss er sich zwangsläufig nach rein 
betriebswirtschaftlichen Effizienzkriterien mit ihnen messen und steht vor der 
Wahl, seinen gemeinnützigen Auftrag beizubehalten (und im Wettbewerb zu 
unterliegen) oder aber seinen gesellschaftlichen Aufgaben über Bord zu 
werfen.
  
  
Liberalisierungen und Privatisierungen führen deshalb in 
aller Regel zu weltweit steigenden Preisen sowie zu sinkender Qualität, 
sinkender Versorgungssicherheit und sinkender Versorgungsdichte, zur Aufgabe von 
nachhaltigem und ressourcenschonendem Wirtschaften, sowie zu massivem Abbau von 
Beschäftigten. Sie führen zwangsläufig zur Enteignung der Gesellschaft, da nicht 
nur das Eigentum an den Betrieben und die von ihnen die erzielten Gewinne zum 
Zwecke Budgetsanierung gegen ein Trinkgeld  in die Hände weniger Kapitaleigner 
wandern, sondern weil die Kostensteigerungen und der Qualitätsverlust von der 
Gesellschaft zu tragen sind.
  
  
Am Beispiel der Österreichischen Post AG zeigt sich 
deutlich, dass die Gewinner dieses Prozesses ausschließlich die Aktionäre und 
ein unverschämt hoch bezahltes Management sind. Die bisherige Bilanz zeigt diese 
skandalöse Entwicklung:
  
  
 
  Während die Zahl der Beschäftigte von 35.493 (1999) auf 
25.764 und die Zahl der Postämter von 2.468 (2000) auf 1.311 (2007) gesunken 
ist, stieg der Gewinn (EBIT): von 28 Millionen (2003) auf 163 Millionen (2007) 
und die Dividende pro Aktie: von 0,51 EUR (2003) auf EUR 1,40 (2007) = plus 275 
%.
  
  
Motor dieser verheerenden Entwicklung ist die 
Liberalisierungspolitik der EU, die schon bisher schrittweise die Öffnung der 
Postmärkte vorgeschrieben hat, was zu einer immer weiteren Ausdünnung des 
Service geführt hat. Bis 2011 soll die Totalliberalisierung der Postmärkte 
abgeschlossen sein. Eine Unterordnung unter diese Liberalisierungspolitik führt 
zwangsläufig dazu, dass einige wenige private Monopole bald den Markt diktieren 
werden. 
  
  
Es wird daher der
  
  
 
  Antrag
  
  
 
  gestellt:
  
  
 
  Der Landtag wolle beschließen:
  
  
 
  Die Landesregierung wird aufgefordert, an die 
Bundesregierung heranzutreten,  mit dem Ziel, 
  
  
1) die raschestmögliche Rücknahme der Teilprivatisierung der 
Post einzuleiten,
  
  
2)  die Aussetzung der EU-Liberalisierungsrichtlinien in 
Österreich insbesondere im Postbereich zu erreichen,
  
  
3) dass diese sich umgehend dafür einsetzt, dass in der 
Steiermark keine weiteren Postämter mehr geschlossen bzw. zusammengelegt 
werden.
  
  
Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh.
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh.
Maßnahmen aufgrund des Tätigkeitsberichtes der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung 2007/2008
LANDTAG
  
 
  STEIERMARK
  
 
  XV. GESETZGEBUNGSPERIODE 
  
 
  Einl.Zahl 2780/3
  
 
  Entschließungsantrag
  
 
  zu: TOP 24
  
LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Ernest Kaltenegger, Ing. Renate Pacher, 
Ingrid Lechner-Sonnek
  
 
  Fraktion(en): KPÖ, Grüne
  
 
  Regierungsmitglied(er): LHStv. Dr. 
Kurt Flecker
  
 
  Betreff:
  
 
  Maßnahmen aufgrund des Tätigkeitsberichtes der Anwaltschaft 
für Menschen mit Behinderung 2007/2008
  
 
  Begründung:
  
 
  Der vorliegende Tätigkeitsbericht der Anwaltschaft für 
Menschen mit Behinderung, der den Zeitraum 2007 und 2008 umfasst, bietet nicht 
nur einen Überblick über die Aktivitäten der Anwaltschaft selbst. Er enthält 
auch eine Reihe von Empfehlungen zur Modifikation von landesgesetzlichen bzw. 
bundesgesetzlichen Regelungen, die auf Wahrnehmungen der Anwaltschaft bei der 
Bearbeitung der im Berichtszeitraum aufgetretenen Geschäftsfälle beruhen. Auch 
im Bereich der Vollziehung einschlägiger Gesetzesmaterien gibt es aus Sicht der 
Anwaltschaft Handlungsbedarf.
  
Der Bericht ist eine wertvolle Informationsquelle und zeigt, 
dass eine Einrichtung wie die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung, 
abgesehen der Rolle, die sie für die Betroffenen wahrnimmt, durch strukturierte 
Aufbereitung der komplexen Lebensrealität, mit der BürgerInnen mit Behinderung 
konfrontiert sind, den Landtag in diesem Themenfeld politisch handlungsfähiger 
macht.
  
Bedauerlicherweise ist dem Bericht zu entnehmen, dass den 
rund 108.000 BürgerInnen mit Behinderungen in der Steiermark für die Erfüllung 
der gesetzlichen Aufgaben ab Jänner 2009 1,5 Dienstposten an Fachpersonal zur 
Verfügung stehen. Im Bericht wird deutlich darauf hingewiesen, welche 
Konsequenzen daraus resultieren: „Dieser Umstand führte zur Notwendigkeit die in 
der Aufbauphase noch mögliche Angebotsstruktur aufgrund der stetigen Zunahme an 
Klient/innen und Aufgabenstellungen sukzessive und massiv einzuschränken.“ 
Weiter heißt es an gleicher Stelle: „Die wesentlichsten Folgen der 
unzureichenden personellen Ressourcen: Einschränkung der Zeiten der 
Erreichbarkeit, Verlängerung der Wartezeiten, Einstellung der Sprechtage in den 
Bezirken, Hausbesuche nur noch in einzelnen dringenden Ausnahmefällen, 
Einstellung der Fachbeiratssitzungen, keine Erstellung von Broschüren und 
Informationsmaterial zu behindertenspezifischen Fragestellungen, Beschränkung 
der Öffentlichkeitsarbeit auf ein Mindestmaß und die Fachöffentlichkeit, keine 
Veranstaltung von Fachtagungen, Seminaren etc., keine Durchführung von 
Projekten.“
  
Im Bericht wird auch konstatiert, dass ein gravierender 
Mangel an ausreichendem, qualifiziertem Personal in den für Angelegenheiten der 
Behindertenhilfe zuständigen Referaten der Fachabteilung 11A festzustellen ist. 
Es wird ausgeführt, dass dies zu negativen Auswirkungen sowohl im Einzelfall 
(z.B. lange Erledigungsdauern bei Berufungsverfahren) wie auch in allgemeinen 
Belangen führt. So stehen beispielsweise nach Auskunft der Fachabteilung 11A 
gegenüber der Anwaltschaft für die Kontrolle von insgesamt 532 Einrichtungen und 
Diensten – 234 (teil)stationäre und 298 mobile und ambulante Angebote – mit 4660 
Plätzen lediglich 2 Dienstposten Fachpersonal zur Verfügung.
  
Ein weiterer Mangel in der personellen Ausstattung 
manifestiert sich nach Beobachtung der Behindertenanwaltschaft bei den 
steirischen Kindergärten im Bereich der therapeutischen Leistungen (insbesondere 
der Logopädie) in der Integrativen Zusatzbetreuung. Die Problematik ergibt sich 
durch die sozialversicherungsrechtlich erforderlich gewordene Umstellung der 
Dienstverhältnisse zwischen dem therapeutischen Personal und den Trägergemeinden 
von freien Dienstverträgen bzw. Werkverträgen auf (geringer honorierte) 
gewöhnliche Anstellungsverhältnisse.
  
Auch abseits personeller Engpässe weist die Anwaltschaft auf 
Sachverhalte hin, die unmittelbaren Handlungsbedarf erkennen lassen. Zum 
Beispiel ist im Verlauf von mehr als 50 Verhandlungsrunden und einem Jahr Arbeit 
im Lenkungsausschuss bis jetzt noch keine Novelle der Leistungs- und 
Entgeltverordnung gelungen. Ein bis 2010 geltendes Provisorium muss die Zeit bis 
zur Neufassung der LEVO überbrücken.
  
Nachdem der Kindergartenbesuch in der Steiermark für alle 
Kinder ab 3 Jahren seit Herbst 2008 kostenlos ist, konnte erreicht werden, dass 
der Landtag Steiermark den einstimmigen Beschluss gefasst hat, dass jener 
Teilbetrag eines allfälligen Pflegegeldes, der beim Besuch eines 
heilpädagogischen Kindergartens bislang abgezogen wurde, nicht mehr einbehalten 
werden soll und somit auch für Kinder mit Behinderungen der Besuch des 
Kindergartens gratis ist. Die dazu erforderlichen gesetzlichen Änderungen wurden 
bislang aber nicht durchgeführt.
  
Mit der Novelle des Steiermärkischen Behindertengesetzes 
(BHG) 2007 wurde auch eine Bestimmung eingeführt, dass die finanzielle Leistung 
des Lebensunterhalts vom Bezug weiterer Leistungen aus dem BHG abhängig gemacht 
wurde. Dies führte dazu, dass Personen, die bis dahin lediglich Lebensunterhalt 
bezogen hatten, bei Neuantragstellung nicht mehr anspruchsberechtigt sind und 
damit in den Sozialhilfebezug wechseln mussten. Vor allem für Menschen mit 
psychischen Beeinträchtigungen oder Personen, die zusätzliche Angebote nicht in 
Anspruch nehmen können oder wollen, ist dies auch vor dem Hintergrund der 
Zielbestimmungen des Behindertengesetzes und der Basis, auf welcher Sozialhilfe 
zum Tragen kommt, nicht angemessen.
  
Die Novellierung des BHGs 2007 führte auch dazu, dass die 
Regelung über die Kostentragung für Hilfsmittel und Therapien neu gefasst wurde. 
Es wurde die ursprüngliche Bestimmung, dass die Bezirksverwaltungsbehörde nach 
Antragstellung dafür Sorge zu tragen hatte, die Zuschüsse anderer in Frage 
kommender Kostenträger/innen zu erkunden und eine Finanzierung von zumindest 80% 
der Gesamtkosten sicherzustellen, gestrichen und eine Verordnungsermächtigung 
für die Gestaltung der Zuschüsse des Landes vorgesehen. Diese Neuerung führt in 
der Praxis in vielen Fällen zu Nachteilen für die AntragstellerInnen. Es sind 
nunmehr z.B. bei der beabsichtigten Anschaffung von Hilfsmitteln wieder mehrere 
Antragstellungen (bei Bezirksverwaltungsbehörde, Sozialversicherungsträgern, 
Bundessozialamt) mit ungewissem Ergebnis erforderlich. Darüber hinaus ist 
bislang auch keine Verordnung des Landes dazu ergangen, welche Zuschüsse 
geleistet werden. Die in den Erläuterungen der Novelle bezeichneten Ziele der 
Neuregelung, nämlich die „nachvollziehbare Darstellung der Leistungen im 
Interesse der Menschen mit Behinderung“ und die „Vereinheitlichung des Vollzugs 
durch die Bezirksverwaltungsbehörden“ wurden damit klar verfehlt.
  
Als problematisch erweist sich nach Darstellung der 
Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung die im steiermärkischen 
Behindertengesetz vorgesehene Regelung, dass Menschen mit Behinderung auch Teile 
ihres Einkommens für die Inanspruchnahme von so genannten stationären und 
teilstationären Leistungen an den Kostenträger (Sozialhilfeverband und Land) 
abführen muss. Insbesondere für den Bereich der psychosozialen Einrichtungen 
erweisen sich die derzeitigen Bestimmungen als offenbar nicht ausreichend und 
führen auch dazu, dass Leistungen aufgrund der hohen Beitragsvorschreibungen von 
den KlientInnen nicht in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus ist zu 
hinterfragen, inwiefern die relativ geringen Rückflüsse an die Kostenträger den 
teils sehr hohen administrativen Aufwand zur Feststellung einer etwaigen 
Beitragsleistung rechtfertigen.
  
Es wird daher der
  
 
  Antrag
  
 
  gestellt:
  
 
  Der Landtag wolle beschließen:
  
 
  Die Landesregierung wird aufgefordert, 
  
1. der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung Steiermark 
ab 2009 jene budgetären Mittel zur Verfügung zu stellen, die zur deutlichen 
Verbesserung der personellen Ausstattung (vor allem die Bereitstellung von 
zusätzlichem erfahrenem juristischem Fachpersonal) und zu einer erheblichen 
Verkürzung der Wartezeiten nötig sind, diese Summe jährlich indexangepasst zu 
erhöhen und dies auch im nächsten Landesvoranschlag und Dienstpostenplan zu 
berücksichtigen,
  
2. den mit Rechtsmittelverfahren, Fachaufsicht, Planung, 
Qualitätssicherung und Kontrolle der Leistungen der Behindertenhilfe befassten 
Referaten ausreichendes, qualifiziertes Personal zur zeitgerechten Erledigung 
von Berufungsverfahren und für die Steigerung der Effektivität der 
Aufsichtstätigkeit Verfügung zu stellen,
  
3. Maßnahmen zu setzen, um eine größere Zahl an LogopädInnen 
zur Deckung des Bedarfs an therapeutischen Leistungen in der Integrativen 
Zusatzbetreuung in Kindergärten zur Verfügung zu stellen,
  
4. raschestmöglich für eine Neufassung der Leistungs- und 
Entgeltverordnung auf Grundlage einer kostenwahren Qualitätssicherung der 
Dienstleistungen der Behindertenhilfe zur Erreichung der Zielsetzungen des BHGs 
zu sorgen,
  
5. raschestmöglich eine Novelle des Steiermärkischen 
Pflegegeldgesetzes vorzulegen, damit jener Teilbetrag eines allfälligen 
Pflegegeldes, der beim Besuch eines heilpädagogischen Kindergartens bislang 
abgezogen wurde, nicht mehr einbehalten wird,
  
6. eine Novelle des Steiermärkischen Behindertengesetzes 
vorzulegen, die den Bezug von Lebensunterhalt wieder so gestaltet, dass ein 
grundsätzlicher Anspruch bei Vorliegen einer Behinderung ohne zusätzliche 
Bedingungen besteht,
  
7. raschestmöglich die im steiermärkischen Behindertengesetz 
vorgesehene Verordnung über Heilbehandlungen und Hilfsmittel zu erlassen und 
darüber hinaus im Sinne einer möglichst bürgerInnenfreundlichen Erledigung von 
diesbezüglichen Anträgen eine Vereinbarung mit den sonstigen Kostenträger/innen 
anzustreben, um – basierend auf Vorschlägen der Anwaltschaft für Menschen mit 
Behinderung – das Modell eines „one-stop-shops“ zu etablieren,
  
8. eine Novelle des steiermärkischen Behindertengesetzes 
vorzulegen, mit der Kostenersätze, die von Menschen mit Behinderung für die 
Inanspruchnahme von so genannten stationären und teilstationären Leistungen an 
den Kostenträger (Sozialhilfeverband und Land) geleistet werden müssen, 
entfallen.
  
Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Ernest Kaltenegger eh., Ing. Renate Pacher eh., Ingrid Lechner-Sonnek eh.
Claudia Klimt-Weithaler eh., Ernest Kaltenegger eh., Ing. Renate Pacher eh., Ingrid Lechner-Sonnek eh.
Veröffentlicht: 18. Juni 2009
