Landtagssitzung 21. April 2009
Initiativen der KPÖ
Vorzeitige Auflösung von Lehrverhältnissen
LANDTAG
STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE
Einl.Zahl 2672/6
Entschließungsantrag
zu: TOP 7
LTAbg.: Ing.
Renate Pacher, Ernest Kaltenegger, Claudia Klimt-Weithaler
Fraktion(en): KPÖ
Regierungsmitglied(er): LH Mag.
Franz Voves
Betreff:
Vorzeitige Auflösung von Lehrverhältnissen
Begründung:
In den Erläuterungen zur vorliegenden Novelle der
Steiermärkische Landarbeitsordnung wird ausgeführt: „Das Regierungsprogramm für
die XXIII. Gesetzgebungsperiode sieht unter dem Kapitel
„Jugendbeschäftigung/Lehrlinge“ vor, dass eine wechselseitige außerordentliche
Auflösungsmöglichkeit am Ende des ersten und zweiten Lehrjahres (Auflösungsfrist
ein Monat) einzuführen ist.“ Vor dem Scheitern dieser Bundesregierung kam es
tatsächlich 2007 zu beruhend auf einer Übereinkunft der Sozialpartner zu einer
Liberalisierung des vorher wesentlich restriktiver geregelten Kündigungsschutzes
bei Lehrlingen.
Die dieser Maßnahme zugrundeliegende Überlegung war, Betriebe
zur vermehrt Aufnahme von Lehrlingen ermuntern zu können, wenn diese über die
Möglichkeit verfügten weniger geeignete Auszubildende vor Ablauf der Lehrzeit
unter bestimmten Bedingungen zu kündigen.
Nach der Verlängerung der Probezeit für Lehrlinge auf den
Zeitraum von drei Monaten war dies der zweite massive Eingriff in die bis dahin
mit einem starken gesetzlichen Schutz versehenen Ausbildungsverhältnisse.
Die zur Beschlussfassung vorliegende Novelle setzt die
vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses im Bereich der Landarbeitsordnung um.
Aus den einschlägigen statistischen Daten lässt sich
keineswegs ausmachen, dass diese Maßnahmen irgendwelche messbaren positiven
Effekte auf die Anzahl der angebotenen Lehrstellen hatten.
Nachdem das AMS im Dezember 2008 auf einen Anstieg der
Jugendarbeitslosigkeit um 16,5% bekanntgab, meldeten sich Funktionäre des ÖGB in
Aussendungen zu Wort und warnten vor einer Kündigungswelle im Lehrlingsbereich
im Rahmen der sich entfaltenden Wirtschaftskrise, die von VertreterInnen der
Bundesregierung und Wirtschaft als Panikmache zurückgewiesen wurden.
Die KPÖ lehnt sowohl jüngst erfolgte Lockerung des
Kündigungsschutzes als auch die seinerzeitige Verlängerung des Probezeit
grundsätzlich ab, und fordert eine Rücknahme dieser beiden Maßnahmen um die
Lehrlinge, die sich Sorgen um ihre Ausbildungsplätze machen, nicht zusätzlich
unter Druck zu setzen. Wer eine Lehrstelle gefunden hat, muss sicher sein
können, sie auch abschließen zu können. Eine gute Ausbildung ist immer noch das
beste Mittel gegen Arbeitslosigkeit.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung
mit der Forderung heranzutreten im Rahmen einer Novelle des Bundesgesetzes vom
26. März 1969 über die Berufsausbildung von Lehrlingen die jüngst erweiterten
Möglichkeiten zur vorzeitigen Auflösung von Lehrverhältnissen wieder
zurückzunehmen.
Unterschriften:
Ing. Renate Pacher eh., Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh.
Ing. Renate Pacher eh., Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh.
Entfall bzw. Umformulierung des Begriffes der Züchtigung
LANDTAG
STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE
Einl.Zahl 2686/4
Entschließungsantrag
zu: TOP 8
LTAbg.: Erwin
Gruber, Monika Kaufmann, Ing. Renate Pacher, Mag. Edith Zitz, Franz Riebenbauer,
Detlef Gruber, Bernhard Ederer, Johannes Schwarz
Fraktion(en): ÖVP, SPÖ, Grüne,
KPÖ
Regierungsmitglied(er): LR Johann
Seitinger
Betreff:
Entfall bzw. Umformulierung des Begriffes der
Züchtigung
Begründung:
Mit Entschließungsantrag vom 1.Juli 2008 wurde die
Landesregierung aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten, um den nicht
mehr zeitgemäßen Begriff der Züchtigung, der sich im Landarbeitsgesetz 1984
findet, zu streichen bzw. in den entsprechenden Bestimmungen durch einen
zeitgemäßen Begriff zu ersetzen. Vom Bundeskanzleramt wurde mitgeteilt, dass
eine Streichung im genannten Gesetz insofern nicht einfach ist, als sich der
Begriff in zahlreichen einschlägigen Gesetzen ebenfalls findet und deshalb
Neufassungen von mehreren Gesetzen notwendig seien.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, mit dem Ersuchen an
die Bundesregierung heranzutreten, unter Einbindung der Sozialpartner
ehestmöglich die notwendigen Gesetzesänderungen herbeizuführen, damit der nicht
zeitgemäße Begriff der Züchtigung durchgängig in allen Gesetzen entfällt bzw.
durch einen zeitgemäßen Begriff ersetzt wird.
Unterschriften:
Erwin Gruber eh., Monika Kaufmann eh., Ing. Renate Pacher eh., Mag. Edith Zitz eh., Franz Riebenbauer eh., Detlef Gruber eh., Bernhard Ederer eh., Johannes Schwarz eh.
Erwin Gruber eh., Monika Kaufmann eh., Ing. Renate Pacher eh., Mag. Edith Zitz eh., Franz Riebenbauer eh., Detlef Gruber eh., Bernhard Ederer eh., Johannes Schwarz eh.
Umkehr bei Liberalisierung und Privatisierung im Postbereich
LANDTAG
STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE 2009
Einl.Zahl 2807/1
eingebracht am 17.03.2009
Selbstständiger Antrag (§ 21 GeoLT)
LTAbg.: Ernest
Kaltenegger, Claudia Klimt-Weithaler, Ing. Renate Pacher
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss:
Infrastruktur
Regierungsmitglied(er): LH Mag.
Franz Voves
Betreff:
Umkehr bei Liberalisierung und Privatisierung im
Postbereich
Begründung:
Die Pläne des Managements der Österreichischen Post AG für
eine weitere drastische Postamtsschließungswelle sind deutliches Symptom einer
schwerwiegenden politischen Fehlentwicklung, nämlich der Privatisierung
öffentlicher Dienstleistungen. Der ursprüngliche Vorstoß des Post Managements,
der eine heftige Kontroverse auslöste, wurde durch die am 1. Jänner 2009 in
Kraft getretenen Novelle der Post-Universaldienstverordnung nur vorläufig
gestoppt. Nach aktuellen Medienberichten ist vorgesehen in der Steiermark 33
Filialen aufzulassen, wobei noch jene hinzuzurechnen wären die bereits 2008 zur
Schließung vorgesehen waren.
Landeshauptmann Franz Voves meint dazu in einem ORF
Interview Anfang März 2009: „Das Thema der Postdienstleistung und der
Telekommunikation, das sind für mich Bereiche, die für mich – neben Wasser,
neben Gesundheit, neben Bildung – klassische Bereiche sind, die nach dieser
Wirtschaftskrise durch neue Reglements nicht mehr der Privatisierung und
Liberalisierung zugeführt werden sollten“.
Diese Einschätzung ist vollkommen richtig:
Bei der Bereitstellung von Bildung, Gesundheit, Pensionen,
Sicherheit, Trinkwasser, Energie, Mobilität und Kommunikation (Post, Internet)
versagt in aller Regel der Markt: Während die öffentliche Hand gemeinnützige
Ziele verfolgt – universale Versorgung (auch derer, die es sich nicht leisten
können oder die in entlegenen Gebieten wohnen), hohe Qualität,
Versorgungssicherheit, Beschäftigung und Umweltschutz bzw. nachhaltiges
Wirtschaften – sind private Unternehmen ausschließlich auf die Maximierung des
Gewinnes ausgerichtet. Gemeinnützige Ziele sind aus betriebswirtschaftlicher
Sicht als Managementfehler zu werten und werden auf den Finanzmärkten bestraft.
Wenn der öffentliche Strom-, Telefon-, Post-, Bahn- oder Rundfunk-Monopolist in
Wettbewerb mit privaten Konkurrenten tritt, muss er sich zwangsläufig nach rein
betriebswirtschaftlichen Effizienzkriterien mit ihnen messen und steht vor der
Wahl, seinen gemeinnützigen Auftrag beizubehalten (und im Wettbewerb zu
unterliegen) oder aber seinen gesellschaftlichen Aufgaben über Bord zu
werfen.
Liberalisierungen und Privatisierungen führen deshalb in
aller Regel zu weltweit steigenden Preisen sowie zu sinkender Qualität,
sinkender Versorgungssicherheit und sinkender Versorgungsdichte, zur Aufgabe von
nachhaltigem und ressourcenschonendem Wirtschaften, sowie zu massivem Abbau von
Beschäftigten. Sie führen zwangsläufig zur Enteignung der Gesellschaft, da nicht
nur das Eigentum an den Betrieben und die von ihnen die erzielten Gewinne zum
Zwecke Budgetsanierung gegen ein Trinkgeld in die Hände weniger Kapitaleigner
wandern, sondern weil die Kostensteigerungen und der Qualitätsverlust von der
Gesellschaft zu tragen sind.
Am Beispiel der Österreichischen Post AG zeigt sich
deutlich, dass die Gewinner dieses Prozesses ausschließlich die Aktionäre und
ein unverschämt hoch bezahltes Management sind. Die bisherige Bilanz zeigt diese
skandalöse Entwicklung:
Während die Zahl der Beschäftigte von 35.493 (1999) auf
25.764 und die Zahl der Postämter von 2.468 (2000) auf 1.311 (2007) gesunken
ist, stieg der Gewinn (EBIT): von 28 Millionen (2003) auf 163 Millionen (2007)
und die Dividende pro Aktie: von 0,51 EUR (2003) auf EUR 1,40 (2007) = plus 275
%.
Motor dieser verheerenden Entwicklung ist die
Liberalisierungspolitik der EU, die schon bisher schrittweise die Öffnung der
Postmärkte vorgeschrieben hat, was zu einer immer weiteren Ausdünnung des
Service geführt hat. Bis 2011 soll die Totalliberalisierung der Postmärkte
abgeschlossen sein. Eine Unterordnung unter diese Liberalisierungspolitik führt
zwangsläufig dazu, dass einige wenige private Monopole bald den Markt diktieren
werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, an die
Bundesregierung heranzutreten, mit dem Ziel,
1) die raschestmögliche Rücknahme der Teilprivatisierung der
Post einzuleiten,
2) die Aussetzung der EU-Liberalisierungsrichtlinien in
Österreich insbesondere im Postbereich zu erreichen,
3) dass diese sich umgehend dafür einsetzt, dass in der
Steiermark keine weiteren Postämter mehr geschlossen bzw. zusammengelegt
werden.
Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh.
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh.
Maßnahmen aufgrund des Tätigkeitsberichtes der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung 2007/2008
LANDTAG
STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE
Einl.Zahl 2780/3
Entschließungsantrag
zu: TOP 24
LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Ernest Kaltenegger, Ing. Renate Pacher,
Ingrid Lechner-Sonnek
Fraktion(en): KPÖ, Grüne
Regierungsmitglied(er): LHStv. Dr.
Kurt Flecker
Betreff:
Maßnahmen aufgrund des Tätigkeitsberichtes der Anwaltschaft
für Menschen mit Behinderung 2007/2008
Begründung:
Der vorliegende Tätigkeitsbericht der Anwaltschaft für
Menschen mit Behinderung, der den Zeitraum 2007 und 2008 umfasst, bietet nicht
nur einen Überblick über die Aktivitäten der Anwaltschaft selbst. Er enthält
auch eine Reihe von Empfehlungen zur Modifikation von landesgesetzlichen bzw.
bundesgesetzlichen Regelungen, die auf Wahrnehmungen der Anwaltschaft bei der
Bearbeitung der im Berichtszeitraum aufgetretenen Geschäftsfälle beruhen. Auch
im Bereich der Vollziehung einschlägiger Gesetzesmaterien gibt es aus Sicht der
Anwaltschaft Handlungsbedarf.
Der Bericht ist eine wertvolle Informationsquelle und zeigt,
dass eine Einrichtung wie die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung,
abgesehen der Rolle, die sie für die Betroffenen wahrnimmt, durch strukturierte
Aufbereitung der komplexen Lebensrealität, mit der BürgerInnen mit Behinderung
konfrontiert sind, den Landtag in diesem Themenfeld politisch handlungsfähiger
macht.
Bedauerlicherweise ist dem Bericht zu entnehmen, dass den
rund 108.000 BürgerInnen mit Behinderungen in der Steiermark für die Erfüllung
der gesetzlichen Aufgaben ab Jänner 2009 1,5 Dienstposten an Fachpersonal zur
Verfügung stehen. Im Bericht wird deutlich darauf hingewiesen, welche
Konsequenzen daraus resultieren: „Dieser Umstand führte zur Notwendigkeit die in
der Aufbauphase noch mögliche Angebotsstruktur aufgrund der stetigen Zunahme an
Klient/innen und Aufgabenstellungen sukzessive und massiv einzuschränken.“
Weiter heißt es an gleicher Stelle: „Die wesentlichsten Folgen der
unzureichenden personellen Ressourcen: Einschränkung der Zeiten der
Erreichbarkeit, Verlängerung der Wartezeiten, Einstellung der Sprechtage in den
Bezirken, Hausbesuche nur noch in einzelnen dringenden Ausnahmefällen,
Einstellung der Fachbeiratssitzungen, keine Erstellung von Broschüren und
Informationsmaterial zu behindertenspezifischen Fragestellungen, Beschränkung
der Öffentlichkeitsarbeit auf ein Mindestmaß und die Fachöffentlichkeit, keine
Veranstaltung von Fachtagungen, Seminaren etc., keine Durchführung von
Projekten.“
Im Bericht wird auch konstatiert, dass ein gravierender
Mangel an ausreichendem, qualifiziertem Personal in den für Angelegenheiten der
Behindertenhilfe zuständigen Referaten der Fachabteilung 11A festzustellen ist.
Es wird ausgeführt, dass dies zu negativen Auswirkungen sowohl im Einzelfall
(z.B. lange Erledigungsdauern bei Berufungsverfahren) wie auch in allgemeinen
Belangen führt. So stehen beispielsweise nach Auskunft der Fachabteilung 11A
gegenüber der Anwaltschaft für die Kontrolle von insgesamt 532 Einrichtungen und
Diensten – 234 (teil)stationäre und 298 mobile und ambulante Angebote – mit 4660
Plätzen lediglich 2 Dienstposten Fachpersonal zur Verfügung.
Ein weiterer Mangel in der personellen Ausstattung
manifestiert sich nach Beobachtung der Behindertenanwaltschaft bei den
steirischen Kindergärten im Bereich der therapeutischen Leistungen (insbesondere
der Logopädie) in der Integrativen Zusatzbetreuung. Die Problematik ergibt sich
durch die sozialversicherungsrechtlich erforderlich gewordene Umstellung der
Dienstverhältnisse zwischen dem therapeutischen Personal und den Trägergemeinden
von freien Dienstverträgen bzw. Werkverträgen auf (geringer honorierte)
gewöhnliche Anstellungsverhältnisse.
Auch abseits personeller Engpässe weist die Anwaltschaft auf
Sachverhalte hin, die unmittelbaren Handlungsbedarf erkennen lassen. Zum
Beispiel ist im Verlauf von mehr als 50 Verhandlungsrunden und einem Jahr Arbeit
im Lenkungsausschuss bis jetzt noch keine Novelle der Leistungs- und
Entgeltverordnung gelungen. Ein bis 2010 geltendes Provisorium muss die Zeit bis
zur Neufassung der LEVO überbrücken.
Nachdem der Kindergartenbesuch in der Steiermark für alle
Kinder ab 3 Jahren seit Herbst 2008 kostenlos ist, konnte erreicht werden, dass
der Landtag Steiermark den einstimmigen Beschluss gefasst hat, dass jener
Teilbetrag eines allfälligen Pflegegeldes, der beim Besuch eines
heilpädagogischen Kindergartens bislang abgezogen wurde, nicht mehr einbehalten
werden soll und somit auch für Kinder mit Behinderungen der Besuch des
Kindergartens gratis ist. Die dazu erforderlichen gesetzlichen Änderungen wurden
bislang aber nicht durchgeführt.
Mit der Novelle des Steiermärkischen Behindertengesetzes
(BHG) 2007 wurde auch eine Bestimmung eingeführt, dass die finanzielle Leistung
des Lebensunterhalts vom Bezug weiterer Leistungen aus dem BHG abhängig gemacht
wurde. Dies führte dazu, dass Personen, die bis dahin lediglich Lebensunterhalt
bezogen hatten, bei Neuantragstellung nicht mehr anspruchsberechtigt sind und
damit in den Sozialhilfebezug wechseln mussten. Vor allem für Menschen mit
psychischen Beeinträchtigungen oder Personen, die zusätzliche Angebote nicht in
Anspruch nehmen können oder wollen, ist dies auch vor dem Hintergrund der
Zielbestimmungen des Behindertengesetzes und der Basis, auf welcher Sozialhilfe
zum Tragen kommt, nicht angemessen.
Die Novellierung des BHGs 2007 führte auch dazu, dass die
Regelung über die Kostentragung für Hilfsmittel und Therapien neu gefasst wurde.
Es wurde die ursprüngliche Bestimmung, dass die Bezirksverwaltungsbehörde nach
Antragstellung dafür Sorge zu tragen hatte, die Zuschüsse anderer in Frage
kommender Kostenträger/innen zu erkunden und eine Finanzierung von zumindest 80%
der Gesamtkosten sicherzustellen, gestrichen und eine Verordnungsermächtigung
für die Gestaltung der Zuschüsse des Landes vorgesehen. Diese Neuerung führt in
der Praxis in vielen Fällen zu Nachteilen für die AntragstellerInnen. Es sind
nunmehr z.B. bei der beabsichtigten Anschaffung von Hilfsmitteln wieder mehrere
Antragstellungen (bei Bezirksverwaltungsbehörde, Sozialversicherungsträgern,
Bundessozialamt) mit ungewissem Ergebnis erforderlich. Darüber hinaus ist
bislang auch keine Verordnung des Landes dazu ergangen, welche Zuschüsse
geleistet werden. Die in den Erläuterungen der Novelle bezeichneten Ziele der
Neuregelung, nämlich die „nachvollziehbare Darstellung der Leistungen im
Interesse der Menschen mit Behinderung“ und die „Vereinheitlichung des Vollzugs
durch die Bezirksverwaltungsbehörden“ wurden damit klar verfehlt.
Als problematisch erweist sich nach Darstellung der
Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung die im steiermärkischen
Behindertengesetz vorgesehene Regelung, dass Menschen mit Behinderung auch Teile
ihres Einkommens für die Inanspruchnahme von so genannten stationären und
teilstationären Leistungen an den Kostenträger (Sozialhilfeverband und Land)
abführen muss. Insbesondere für den Bereich der psychosozialen Einrichtungen
erweisen sich die derzeitigen Bestimmungen als offenbar nicht ausreichend und
führen auch dazu, dass Leistungen aufgrund der hohen Beitragsvorschreibungen von
den KlientInnen nicht in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus ist zu
hinterfragen, inwiefern die relativ geringen Rückflüsse an die Kostenträger den
teils sehr hohen administrativen Aufwand zur Feststellung einer etwaigen
Beitragsleistung rechtfertigen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung Steiermark
ab 2009 jene budgetären Mittel zur Verfügung zu stellen, die zur deutlichen
Verbesserung der personellen Ausstattung (vor allem die Bereitstellung von
zusätzlichem erfahrenem juristischem Fachpersonal) und zu einer erheblichen
Verkürzung der Wartezeiten nötig sind, diese Summe jährlich indexangepasst zu
erhöhen und dies auch im nächsten Landesvoranschlag und Dienstpostenplan zu
berücksichtigen,
2. den mit Rechtsmittelverfahren, Fachaufsicht, Planung,
Qualitätssicherung und Kontrolle der Leistungen der Behindertenhilfe befassten
Referaten ausreichendes, qualifiziertes Personal zur zeitgerechten Erledigung
von Berufungsverfahren und für die Steigerung der Effektivität der
Aufsichtstätigkeit Verfügung zu stellen,
3. Maßnahmen zu setzen, um eine größere Zahl an LogopädInnen
zur Deckung des Bedarfs an therapeutischen Leistungen in der Integrativen
Zusatzbetreuung in Kindergärten zur Verfügung zu stellen,
4. raschestmöglich für eine Neufassung der Leistungs- und
Entgeltverordnung auf Grundlage einer kostenwahren Qualitätssicherung der
Dienstleistungen der Behindertenhilfe zur Erreichung der Zielsetzungen des BHGs
zu sorgen,
5. raschestmöglich eine Novelle des Steiermärkischen
Pflegegeldgesetzes vorzulegen, damit jener Teilbetrag eines allfälligen
Pflegegeldes, der beim Besuch eines heilpädagogischen Kindergartens bislang
abgezogen wurde, nicht mehr einbehalten wird,
6. eine Novelle des Steiermärkischen Behindertengesetzes
vorzulegen, die den Bezug von Lebensunterhalt wieder so gestaltet, dass ein
grundsätzlicher Anspruch bei Vorliegen einer Behinderung ohne zusätzliche
Bedingungen besteht,
7. raschestmöglich die im steiermärkischen Behindertengesetz
vorgesehene Verordnung über Heilbehandlungen und Hilfsmittel zu erlassen und
darüber hinaus im Sinne einer möglichst bürgerInnenfreundlichen Erledigung von
diesbezüglichen Anträgen eine Vereinbarung mit den sonstigen Kostenträger/innen
anzustreben, um – basierend auf Vorschlägen der Anwaltschaft für Menschen mit
Behinderung – das Modell eines „one-stop-shops“ zu etablieren,
8. eine Novelle des steiermärkischen Behindertengesetzes
vorzulegen, mit der Kostenersätze, die von Menschen mit Behinderung für die
Inanspruchnahme von so genannten stationären und teilstationären Leistungen an
den Kostenträger (Sozialhilfeverband und Land) geleistet werden müssen,
entfallen.
Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Ernest Kaltenegger eh., Ing. Renate Pacher eh., Ingrid Lechner-Sonnek eh.
Claudia Klimt-Weithaler eh., Ernest Kaltenegger eh., Ing. Renate Pacher eh., Ingrid Lechner-Sonnek eh.