Landtagssitzung 10. April 2018

Wartezeiten verringern und transparente Warteliste veröffentlichen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP)

Laut dem vorliegenden Bericht des Landesrechnungshofes haben steirische Patientinnen und Patienten in der onkologischen Versorgung unter teils eklatanten und inakzeptablen Wartezeiten zu leiden.

An der Universitätsklinik für Strahlentherapie mussten rund 75 Prozent der PatientInnen bzw. Patienten aller Kategorien mussten zum Teil eklatante Wartezeiten ab dem von der Klinik definierten medizinisch indizierten letztmöglichen (!) Behandlungsbeginn hinnehmen.

Bei der größten PatientInnengruppe, das sind akut eingestufte PatientInnen, mussten sogar 95 % auf den tatsächlichen Behandlungsbeginn warten. Nach einem Soll-Zeitraum von drei Tagen ab der Anmeldung betrug hier die maximale Wartezeit 48 Tage.

Bei der zweitgrößten Gruppe, das sind PatientInnen mit einer primären Radiotherapie, mussten ebenso 95 % auf den tatsächlichen Behandlungsbeginn warten. Nach einem Soll-Zeitraum von 14 Tagen ab der Anmeldung betrug hier die maximale Wartezeit 69 Tage.

Bei der Patientinnengruppe mit Mamma-Karzinom nach der Operation („high risk“) mussten 97 % auf den tatsächlichen Behandlungsbeginn warten. Nach einem Soll-Zeitraum von 21 Tagen ab der Operation betrug die maximale Wartezeit 56 Tage. Anzumerken ist, dass es sich hierbei um von der Klinik definierte „high risk“-Patientinnen handelt.

Bei der Patientinnengruppe mit Mamma-Karzinom nach der Chemotherapie („high risk“) mussten 53 % auf den tatsächlichen Behandlungsbeginn warten. Nach einem Soll-Zeitraum von 21 Tagen nach dem Chemotherapie-Ende betrug hier die maximale Wartezeit 49 Tage. Anzumerken ist, dass es sich hierbei auch um von der Klinik definierte „high risk“-Patientinnen handelt.

Bei der Radiotherapie des Prostatakarzinoms, die die viertgrößte Patientengruppe betrifft, mussten selbst nach dem definierten Soll-Zeitraum von neun Monaten immer noch 23 % auf den tatsächlichen Behandlungsbeginn warten. Nach einem Soll-Zeitraum von neun Monaten ab Beginn einer Hormontherapie betrug hier die maximale Wartezeit 31 Tage. Anzumerken ist, dass es sich hierbei um von der Klinik definierte „intermediate“ und „high risk“-Patienten handelt.

Seit Jahren wird den SteirerInnen versprochen, dass für die Fondskrankenhäuser transparente Wartelisten eingerichtet werden, die öffentlich einsehbar sind, wie es in anderen Bundesländern (Vorarlberg, Wien, Niederösterreich) bereits Standard und in der Steiermark laut § 20 StKAG auch verpflichtend vorgesehen ist.

In der Warteliste müssen dokumentiert sein:

1. die Wartezeit der einzelnen PatientInnen, d. h. die Zeit, die zwischen der Aufnahme in die Warteliste und dem Eingriffstermin liegt;

2. die Anzahl der Personen auf der Warteliste, wobei die Anzahl der Sonderklasse-PatientInnen getrennt zu führen ist.

Anhand dieser Warteliste können zuweisende Ärzte und Ärztinnen, Patienten und Patientinnen, ablesen, wieviele PatientInnen in einem bestimmten Spital auf die jeweilige Behandlung/Operation warten, wieviele von ihnen SonderklassepatientInnen sind, und wie lange die Wartezeit im Durchschnitt beträgt.

Seit über 10 Jahren gibt es im Bereich der KAGes mit dem EDV-System openMEDOCS ein leistungsfähiges Kommunikations- und Informationsnetzwerk, das alle patientennahen Informationen bündelt. Seit 2015 wird ein Projekt zur Entwicklung eines auf openMEDOCS basierenden Wartezeiten-Berichtstools betrieben. Es befindet sich derzeit (2018!) immer noch in der ersten Phase. Noch nicht einmal die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung nach § 20 StKAG wird derzeit damit erfüllt. Der LRH stellt zudem fest, dass dieses Tool nicht geeignet ist, um ein Wartezeitenmanagement in Zusammenhang mit der Terminorganisation onkologischer PatientInnen zu betreiben.

Es sollte technisch möglich sein, aus den vorhandenen Informationen des openMEDOCS eine einfache Warteliste zu generieren, und in Form einer Tabelle auf der jeweiligen Internetseite zu veröffentlichen. Auch der Landesrechnungshof fordert in seinem Bericht, das Tool „Wartezeiten-Monitoring“ möglichst einfach zu gestalten, damit die gesetzliche (Mindest-) Vorgabe nach § 20 StKAG erfüllt und die Kriterien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit eingehalten werden können.

Als Beispiel könnte die Warteliste des Wiener Krankenanstaltenverbunds dienen, die im Internet abrufbar ist (http://www.wienkav.at/kav/gd/ZeigeText.asp?ID=49994).

   

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die entsprechenden Maßnahmen zu setzen, damit an den steirischen Fondskrankenanstalten

  1. ein „Transparentes Wartelistenregime“ installiert wird, welches die Anzahl der wartenden Kassen- und SonderklassepatientInnen und deren durchschnittliche Wartezeit auf die häufigsten geplanten Operationen und Behandlungen an den einzelnen Standorten angibt,
  2. die Wartezeiten schrittweise deutlich reduziert werden,
  3. eine maximale nicht zu überschreitende Wartedauer vorgesehen wird und
  4. sichergestellt wird, dass ab dem von der Klinik definierten medizinisch indizierten letztmöglichen Behandlungsbeginn grundsätzlich keine Wartezeiten mehr anfallen.

 

Ausstieg aus dem Automatenglücksspiel

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Stimmverhalten siehe Antragstext)

Seit 1. Jänner 2016 gilt in der Steiermark das Gesetz vom 1. Juli 2014 über die Aufstellung und den Betrieb von Glücksspielautomaten und Spielapparaten (StGSG). Darin ist geregelt, dass – abhängig von der Bevölkerungsentwicklung – etwa 1.000 Glücksspielautomaten in unserem Bundesland zugelassen sind.

Für den legalen Betrieb dieser Automaten haben drei Unternehmen Bewilligungen erhalten. Diese gelten 12 Jahre lang, also bis zum 31.12.2027. Damit wurde der gesetzliche Rahmen voll ausgeschöpft. Voll ausgeschöpft wurde auch der Rahmen für den Höchsteinsatz. Dieser beträgt 10 Euro pro Spiel, ein Spiel dauert eine Sekunde. Dadurch ist es möglich, in nur einer Stunde 36.000 Euro zu verspielen. Für Spielsüchtige und deren Angehörige eine fatale Regelung.

Im StGSG gibt es auch positive Regelungen wie etwa Schutzbestimmungen. Diese haben jedoch in jenen Lokalen keine Bedeutung, in denen Automaten jenseits der gesetzlichen Vorgaben illegal betrieben werden. Zwar bemühen sich die zuständigen Behörden, diesen Missstand einzudämmen, doch für jeden beschlagnahmten Automaten taucht in kurzer Zeit ein neuer auf. Dabei war die Bekämpfung des illegalen Angebots bei den Verhandlungen über das Gesetz für viele Abgeordnete das Hauptargument für die vermeintliche Notwendigkeit, ein neues Gesetz zu beschließen.

Offensichtlich hat die Bewilligung von über 1.000 legalen Glücksspielautomaten weder zu einer Verdrängung illegaler Anbieter noch zu einer Entschärfung der Lage für Spielsüchtige geführt, für die durch die Anhebung des Höchsteinsatzes von 50 Cent auf 10 Euro lediglich ein aus einer rechtlichen Grauzone resultierender Missstand legalisiert wurde.

Darüber hinaus ist völlig offen, ob in der Steiermark Video Lottery Terminals aufgestellt werden. Diese gleichen den durch das StGSG geregelten Glücksspielautomaten vollkommen, die technischen Unterschiede sind für Spielerinnen und Spieler nicht wahrnehmbar.

Aus dieser Entwicklung gilt es, die geeigneten Konsequenzen zu ziehen. Zu einer Verringerung des Angebots kann es nur kommen, wenn das Land Steiermark seine Möglichkeiten ausschöpft, die Zahl der Automaten zu reduzieren.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

  1. Der Landtag Steiermark bekennt sich zum Ausstieg aus dem Automatenglücksspiel zum ehest möglichen Zeitpunkt, d.h. dazu, dass nach Erlöschen der zwölf Jahre geltenden Bewilligungen nach dem Steiermärkisches Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz 204 in der Steiermark keine neuen Bewilligungen mehr vergeben werden; [abgelehnt von SPÖ, ÖVP, FPÖ, Anm.]
  2. die Landesregierung wird beauftragt, die notwendigen personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um das illegale Glücksspielangebot in der Steiermark angemessen und wirkungsvoll zu bekämpfen, wobei auch Maßnahmen zur Aufklärung und Prävention, die sich insbesondere an Jugendliche richten, eingeschlossen sind. [abgelehnt von SPÖ und ÖVP, Anm.]

Spitalsstruktur im Bezirk Liezen erhalten

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP, Grüne)

Im Zuge der sogenannten „Spitalsreform“ sollen entsprechend den Plänen des Gesundheitslandesrates Drexler die derzeit bestehenden Spitalstandorte Bad Aussee, Rottenmann und Schladming stillgelegt und stattdessen ein einziges "Leitspital" errichtet werden. Gemäß einer Umfrage einer steirischen Tageszeitung von März stößt dies bei einer deutlichen Mehrheit der Steirerinnen und Steirer auf Ablehnung.

Die Spitäler in Bad Aussee und Schladming sind in einem sehr guten Zustand, das LKH Rottenmann wurde in einzelnen Bereichen erst kürzlich saniert. Die Errichtung des neuen "Krankenhauses Ennstal" soll mindestens 350 Millionen Euro kosten.

Die bestehenden Spitalsstandorte im Bezirk Liezen wurde unter Bedachtnahme auf die gesundheitspolitischen Bedürfnisse und die geographischen Besonderheiten des größten Bezirks Österreichs geschaffen. Die Schließung der Spitäler in Bad Aussee, Rottenmann und Schladming würde dementsprechend lange Anfahrtswege für Bedienstete, PatientInnen und deren Angehörige verursachen und zu einer weiteren Ausdünnung der Region beitragen.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die derzeit bestehende Spitalsstruktur im Bezirk Liezen erhalten bleibt.

10. April 2018