Landtagssitzung 2. Februar 2021 (Sondersitzung)

Steiermark im Planungschaos um die Corona-Impfungen

Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT) an LR Dr.in Juliane Bogner-Strauß

Die schon im Frühjahr von ExpertInnen angekündigte gefährliche zweite Welle der Corona-Pandemie hat die Steiermark immer noch fest im Griff. Trotz aller Vorwarnungen scheint es, als wäre das Land trotz der Erwartbarkeit der jetzigen Situation wenig vorbereitet in diese Krise gegangen.

Acht Bundesländer hatten Mitte Jänner bereits einen Fahrplan zur Covid-Impfung  und die Menschen konnten sich längst anmelden. Nur in der Steiermark gab es lange keine Möglichkeit der Vorerfassung und keinen kommunizierten Termin oder Zeitplan, ab wann dies möglich sein wird. Solche Mängel sorgen für große Verunsicherung bei den betroffenen Menschen und ihren Angehörigen.

So fehlen auch Informationen, wann die erprobte Impfstelle der Stadt Graz eingesetzt wird und wann Impfstraßen eingerichtet werden, wie sie im Juni bereits erfolgreich für die FSME-Impfung eingesetzt wurden. Das Gesundheitsamt der Stadt Graz ist längst bereit und hat alle Vorkehrungen getroffen, sodass die Impfstraße umgehend einsatzbereit sein könnte. Was fehlt, sind nach wie vor konkrete Informationen des Landes. Wie schon bei der Problematik in Bezug auf die hohe Infektionsrate in den Pflegeheimen ist auch im Bereich des Impfens die Steiermark auf den hintersten Rängen.

Nun kommt hinzu, dass die Menschen offenbar nicht mehr in der Lage sind, die strengen Maßnahmen des mittlerweile dritten Lockdowns dauerhaft einzuhalten. Die anonymisierte Auswertung der Mobilfunkdaten hat gezeigt, dass derzeit trotz Lockdowns mehr Menschen unterwegs sind als Mitte März. Die Mobilität hat sich in der Steiermark im dritten Lockdown nur mehr um 22 Prozent gegenüber dem „Normalzustand“ reduziert.

Die neuesten Berichte der Corona-Kommission zeigen nun, dass selbst bei aufrechtem Lockdown das Virus aufgrund der erhöhten Infektiosität der Mutationen wieder an Fahrt aufnehmen wird, sodass wir erneut mit steigenden Infektionszahlen rechnen müssen.  

Umso wichtiger ist es, dass alles unternommen wird, um rasch eine Immunität mittels Impfung aufzubauen.  Nun ist bekannt geworden, dass selbst die schon angekündigten Impfstoff-Lieferungen nicht eingehalten werden können. Das sind Hiobsbotschaften in einer Situation, wo die Steirerinnen und Steirer schon durch die offenbar mangelnde Impfstrategie und Impforganisation des Landes verunsichert ist. Woran es häufig mangelt sind klare Vorgaben von Seiten des Landes.

Die derzeit vorhandenen Impfstoffe werden in Fläschchen geliefert, die mehrere Impfdosen beinhalten. Hieß es ursprünglich, es könnten aus einem Fläschchen 5 Dosen gezogen werden, ist mittlerweile klar, dass auch 7 Dosen möglich sind. Mittlerweile ist klar, dass auch 7 Dosen gezogen werden können. Was fehlt ist eine klare Vorgabe seitens des Gesundheitsressorts, wie bei der Dosierung vorgegangen werden soll. Würden konsequent 7 Dosen gezogen, könnten um 17 Prozent mehr Menschen geimpft werden. Nicht klar ist auch, was bisher mit den in den Fläschchen verbliebenen Dosen passiert ist. Wurden sie an berechtigte Personengruppen verimpft, vernichtet oder gar an Imfpvordrängler weitergegeben?

Weder in der EU und schon gar nicht in Österreich oder der Steiermark existiert eine Strategie, wie eine Selbstversorgung mit Impfstoffen und Medikamenten gesichert werden kann. Wie schon bei der Abwanderung der Antibiotika-Herstellung wurde die eigenständige Versorgung völlig vernachlässigt. Diese Abhängigkeit macht sich nun schmerzhaft bemerkbar.

Die großen Schwierigkeiten des Landes mit der Bewältigung der Corona-Pandemie haben in den letzten Monaten auf eindringliche Weise deutlich gemacht, dass es keineswegs ein Überangebot im Krankenhauswesen gibt. Letztendlich wurden die meisten Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens auch mit den knapp werdenden Kapazitäten in den Spitälern begründet, die am Rande der Überlastung stünden. Auf Basis der in den letzten Monaten gewonnen Erfahrungen darf weder die Schließung von Krankenhäusern bzw. Stationen zum Zweck der Zentralisierung noch die Reduktion von Betten weiter auf der Tagesordnung stehen. Dementsprechend ist auch eine Neubewertung des Regionalen Strukturplans Gesundheit 2025 (RSG 2025) unumgänglich.. Der Abbau von 950 Spitalsbetten und die Schließung von 10 bis 13 Landeskrankenhäusern ist nach den derzeitigen Erfahrungen einfach nicht mehr argumentierbar. Denn mit dem Abbau der Infrastruktur ist ja auch der entsprechende Personalabbau vorgesehen. 

Die im RSG 2025 diesbezüglich vorgesehenen Maßnahmen stellen offenkundig nicht den richtigen Weg dar, um eine breite Gesundheitsversorgung der Bevölkerung auch unter erschwerten Umständen, wie etwa bei einer Pandemie, sicherzustellen. Demnach erscheinen eine Rücknahme und eine Neuaufsetzung des Strukturplanes unerlässlich.

Eine langanhaltende Pandemie, wie wir sie derzeit erleben, wird im Strukturplan Gesundheit nicht einmal ansatzweise in Erwägung gezogen. Aufgabe des Landes wäre es auch gewesen, sich mittels eines detaillierten Pandemieplanes auf eine solche Situation vorzubereiten. Die Steiermark hatte hier keinerlei praktikable Handlungsgrundlage. Der gesteigerte Bedarf an Spitalsbetten, Intensivbetten oder Beatmungsgeräten und Personal wurde einfach nicht bedacht.

In diesen Tagen wird das grobe Versagen der EU in der Frage des Impfstoffmanagements mehr als deutlich. Es zeigt sich, dass blindes Vertrauen in die EU-Maschinerie die falsche Entscheidung war. Einzelne Staaten beginnen nun auf eigene Faust den für ihre Bevölkerung nötigen Impfstoff zu besorgen. Es stellt sich die Frage, wie Österreich und die Steiermark sich auf die nun zu erwartenden Lieferausfälle bei den bestellten Impfstoffen reagieren und welche Handlungsoptionen konkret die Steiermark hat.

Die Bevölkerung erwartet sich zu Recht Antworten auf das drängendste Problem das wir derzeit haben, die Bewältigung der Covid-19-Pandemie.

     
       

Es wird daher folgende

Dringliche Anfrage

gestellt:

  1. Was passierte bisher mit den zusätzlichen 6. und 7. Impfdosen, die entgegen den Herstellerangaben in den Impffläschchen enthalten sind?
  2. Ist sichergestellt, dass diese zusätzlichen Impfdosen nur an Menschen  verimpft werden, die laut Impfstrategie derzeit an der Reihe sind, oder sind diese Impfungen an „Impfvordrängler“ weitergegeben worden?
  3. Gibt es eine klare Vorgabe des Landes, in wie viele Impfdosen eine Verpackungseinheit geteilt werden sollen und was mit einem allenfalls vorhandenen Impfstoffrest passieren soll?
  4. Bis zu welchem Zeitpunkt ist in Einbeziehung der nun offenkundig gewordenen Lieferengpässe mit einer ausreichenden Durchimpfungsrate der steirischen Bevölkerung zu rechnen?
  5. Gibt es im Lichte der Lieferengpässe bei den bestellten Impfstoffen konkrete Überlegungen, zusätzliche  bzw. andere  Impfstoffe als bisher anzukaufen?
  6. Ist Österreich von einer EU-weiten Zulassung eines Impfstoffes abhängig oder kann Österreich selbständig entscheiden, welche Impfstoffe zum Einsatz kommen sollen?
  7. Welche Maßnahmen befürworten Sie, um die Abhängigkeit unseres Landes von privaten ausländischen Konzernen in Bezug auf Medikamente und Impfstoffe zu reduzieren?
  8. Wie viele Betten und Intensivbetten sind derzeit in den steirischen Fondskrankenhäusern belegt, wie viele davon sind mit Corona-PatientInnen belegt und wie viele Betten sind frei?
  9. Halten Sie angesichts der seit Monaten angeblich drohenden Gefahr der Triage in den steirischen Spitälern immer noch an dem  Plan fest, auch gegen den Widerstand der Bevölkerung zahlreiche Spitäler in der Steiermark zu schließen?

Die Lehre aus der Corona-Krise ziehen: Aufrechterhaltung der regionalen Spitalsinfrastruktur!

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, Grünen)

In Bezug auf die öffentliche Gesundheitsversorgung ist es nötig, Lehren aus der aktuellen Krise rund um die Coronavirus-Erkrankung (COVID-2019) zu ziehen. Es hat sich gezeigt, dass eine dezentrale Versorgung nach wie vor von immenser Relevanz ist – nicht zuletzt, um dieser oder ähnlichen Situationen zu begegnen.

Auf Basis der gemachten Erfahrungen darf weder die Schließung von Krankenhäusern bzw. Stationen zum Zweck der Zentralisierung noch die Reduktion von Betten weiter auf der Tagesordnung stehen. Dementsprechend muss auch der Regionale Strukturplan Gesundheit Steiermark 2025 (RSG 2025) neu bewertet werden.

Die im RSG 2025 diesbezüglich vorgesehenen Maßnahmen stellen offenkundig nicht den richtigen Weg dar, um eine breite Gesundheitsversorgung der Bevölkerung auch unter erschwerten Umständen, wie etwa bei einer Pandemie, sicherzustellen. Demnach erscheinen eine Rücknahme und eine Neuaufsetzung des Strukturplanes auf möglichst demokratischem Wege unerlässlich.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der RSG 2025 in der aktuellen Form zurückgenommen und vor allem im Hinblick auf eine Rücknahme der geplanten Bettenreduktion, der Schließung von Stationen und Spitälern in einem demokratischen Prozess neu aufgesetzt wird.

Maßnahmen zur Steigerung der Impfstoffherstellung setzen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Zustimmung nur KPÖ)

Nachdem der Impfstoffproduzent AstraZeneca verkündet hat, weniger Dosen als vereinbart an die EU-Staaten zu liefern, kündigte die Kommission an, die Exporte von in Europa produzierten Impfstoffen in Zukunft strenger zu kontrollieren oder sogar zu beschränken. Kurzfristig soll das die Versorgung sichern. Doch tatsächlich machen Exportverbote das knappe Gut Impfstoff nur noch knapper. Sinnvoll wäre vielmehr, die Impfstoffproduktion mit allen Mitteln so schnell wie möglich auszuweiten.

Es ist von überragendem öffentlichem Interesse, nun so schnell wie möglich so viele Menschen wie möglich zu impfen. Denn Impfstoffe sind das wichtigste Mittel zur Eindämmung der Pandemie, um Menschenleben zu retten und schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. Die Impfung eines großen Teils der Bevölkerung ist die Voraussetzung, um die pandemiebedingten Folgen im Gesundheitssystem und die grundrechtlich sensiblen Einschränkungen schnellstmöglich zurückfahren zu können und die ökonomischen und sozialen Kosten der Pandemie zu reduzieren

Es wäre möglich, schneller Corona-Impfstoffe zu produzieren, wenn die Entwicklerfirmen ihr Wissen teilen würden. Regierungen könnten und sollten dies einfordern, da sie Milliarden an öffentlichem Geld für die Impfstoffe zahlen würden, erklären zahlreiche Gesundheitsexpertinnen und -experten aus mehreren Ländern. Zudem kritisieren sie die Intransparenz der Förder- und Liefervereinbarungen sowie der Entwicklungs- und Herstellungskosten.

Derzeit erfolgt die Produktion durch die entwickelnden Pharmakonzerne selbst. Ein massiver Ausbau von Produktionskapazitäten ist für die Konzerne wirtschaftlich nicht sinnvoll, weil sie langfristig nicht gebraucht werden und noch dazu die Preise ruinieren würden. Traditionelle Impfstoffe wie den von AstraZeneca  könnten viele Pharmaunternehmen herstellen, deren Kapazitäten derzeit ungenutzt bleiben. Doch aufgrund des Patentschutzes ist dies derzeit nicht möglich.

Medikamentenentwicklung wird oft erst durch öffentliche Grundlagenforschung etwa an Universitäten ermöglicht. Doch obwohl viel Steuergeld in die Grundlagenforschung, in die Förderung von Impfstoffherstellern und später in den Einkauf der Impfstoffe fließt, bleiben Vereinbarungen zwischen Staaten und Impfstoffherstellern sowie die Höhe ihrer Investitionen geheim. Die Pharmakonzerne werden mit Milliarden überschüttet, die Steuerzahler aber im Dunkeln gelassen. Man kennt weder die tatsächlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung, noch die Kosten der Produktion pro Dosis und erst recht nicht die unterschiedlichen Konditionen für die Länder oder, ob die Hersteller wirklich komplett für Nebenwirkungen und Produktfehler haften.

Dadurch, dass aufgrund des Patentschutzes jeder Hersteller wieder bei Null beginnen muss, geht enorm viel an Zeit verloren. Entwicklung und Produktion von Impfstoffen sollen in der aktuellen Krise zügig entkoppelt werden. Die EU-Staaten dürfen sich nicht länger in Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten mit den Impfstoffentwicklern verzetteln. Stattdessen sollten sie alles daranlegen, bestehende Produktionskapazitäten zügig auszulasten und zusätzliche Kapazitäten zu schaffen.

„Der Corona-Impfstoff muss ein globales öffentliches Gut sein!“ forderte die EU-Kommission im Mai 2020. Zum gleichen Zeitpunkt hatte die WHO die Pharma-Konzerne aufgerufen, Patente und Daten in einen gemeinsamen Pool einzuspeisen und die Staaten aufgefordert, entsprechende Klauseln in die Verträgen aufzunehmen. Bis heute ist keine Unternehmen dieser Aufforderung gefolgt.

Auch die UN-Menschenrechtskommission, die UNESCO und die Weltgesundheitsorganisation (WHO), sowie zahlreiche NGOs (Ärzte ohne Grenzen, etc.) fordern einen offenen Zugang zu Daten und Informationen.

Dieser Tage hat EU-Ratspräsident Charles Michel angeregt, Notmaßnahmen gemäß Artikel 122 EU-Vertrag zu ergreifen, um die Versorgungsengpässe zu beenden. Die EU-Staaten könnten die Kommission beauftragen, gezielte Maßnahmen zu ergreifen. Das könnten etwa Vorkehrungen sein, Impfstoffe bereits vor der Zulassung an die EU-Staaten zu verteilen. Es könnte aber auch bis hin zu Zwangslizenzen für Impfstoffe gehen, sodass Konkurrenten diese gegen Gebühr produzieren könnten.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Bundesregierung aufzufordern,

  1. alle Maßnahmen zu ergreifen, die eine Erhöhung der Produktionskapazitäten für Impfstoffe gegen COVID-19 ermöglichen. Dabei sollen alle gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft bzw. geschaffen werden, um Patentinhaber und Hersteller zur Vergabe von Lizenzen und zum Transfer des technologischen Knowhows zu veranlassen sowie einen Zugang zu biologischen Ressourcen zu ermöglichen;
  2. auf EU-Ebene alle Maßnahmen zu unterstützen, die zu einem raschen Ausbau der Produktionskapazitäten für Covid-19-Impfstoffe beitragen, wie insbesondere
  • auf einige der Verpflichtungen aus dem TRIPS-Abkommen zum Schutz und zur Durchsetzung von Patenten, Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, gewerblichen Mustern und nicht offengelegter Informationen für Medikamente, Impfstoffe, Diagnostika und Schutzmaterialien zur Bekämpfung der Corona-Pandemie so lange zu verzichten, wie diese andauert,
  • als Notmaßnahme gem. Art. 122 EU-Vertrag die Vergabe von Lizenzen für Impfstoffe zumindest für die  Dauer der Corona-Krise anzuordnen.

Amazon-Verteilerzentrum in Liebenau: Wieviel Verbauung kann Graz noch vertragen?

Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT) an LR Mag. Ursula Lackner

Der Online-Konzern Amazon plant den Bau eines großen Verteilzentrums im Süden der Landeshauptstadt Graz. Das Projekt, das über die Partnerfirma LIGÜ-Projektentwicklung abgewickelt wird, wirft viele Fragen auf. Entstehen soll das Verteilzentrum in Graz-Liebenau, neben einer Logistikhalle mit 150 Metern Länge und rund 70 Metern Breite bei 14 Metern Höhe sollen ein vierstöckiges Parkhaus sowie Abstellplätze im Freien entstehen, die insgesamt für 1240 Fahrzeuge Platz bieten. Zu- und Abfahrt des Verteilzentrums sollen direkt auf die L321 Liebenauer Gürtel führen. Die Arbeiten in dem Logistikzentrum sollen im Schichtbetrieb von 0 bis 24 Uhr erfolgen, mehrere hunderte Fahrzeuge täglich werden laut Amazon zu Beginn für genannten Standort kalkuliert. Es kann jedoch anhand der Parkplatz-Kapazitäten davon ausgegangen werden, dass diese nach Möglichkeit auf Perspektive auch ausgenutzt werden sollen.

Somit birgt das absehbare enorme Verkehrsaufkommen eine Problematik in sich, derer sich die Politik annehmen muss. Das Zu- und Abfahren von bis zu tausend Fahrzeugen sowie die Arbeiten rund um die Uhr stellen nicht nur ein Verkehrsplus und eine Lärm- und Schadstoffbelastung für die in der Nähe befindlichen Siedlungen dar, die auch durch den vermehrten Einsatz von E-Fahrzeugen nicht neutralisiert werden kann, auch aus Klimaschutzperspektive und im Hinblick auf die Feinstaubbelastung in der Stadt Graz ist eine solche Mehrbelastung abzulehnen. Der Bau von Warenlager, Parkgarage und Abstellplätzen im Freien würde außerdem die Versieglung einer Fläche von 5,7 Hektar, die bisher landwirtschaftlich genutzt wurde, mit sich bringen, was den radikalen Anstieg an versiegelten Flächen im Grazer Stadtgebiet weiter vorantreiben würde. Seit 2012 wurden in Graz rund 68 Hektar an unversiegeltem Boden verbaut, während klimatisch relevante Ackerböden sukzessive schwinden. Aktuell befindet sich das Projekt im Stadium eines Feststellverfahrens für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Seitens des Landes Steiermark muss entschieden werden, ob eine UVP für das Projekt durchgeführt wird.

Neben den Problemfeldern, die sich im Bereich der Umweltverträglichkeit und der Verkehrsbelastung auftun, sind auch die Auswirkungen auf die in der Region ansässigen Handelsbetriebe mitzudenken. Das Amazon-Verteilzentrum würde kleinere Gewerbebetriebe, vor allem in der Grazer Innenstadt, weiter unter Druck setzen, während die Wertschöpfung des Projekts für Graz auch von Seiten der Grazer Wirtschaftskammer als „relativ gering“ eingeschätzt wird, wie Medienberichten zu entnehmen war. Hinzu kommt, dass Amazon selbst unter Ausnutzung von EU-Gesetzen in Österreich fast keine Steuern zahlt, was sich nicht nur negativ auf die Steuereinnahmen auswirkt, sondern Amazon zusätzliche Vorteile in der Konkurrenz mit lokalen Unternehmen beschert.

In weiterer Folge kann sich ein Amazon-Warenlager in dieser Größe auch negativ auf bestehende Beschäftigungsverhältnisse im ansässigen Einzelhandel auswirken, welche kollektivvertraglich geregelt sind und im System Amazon durch prekäre Anstellungsverhältnisse und Scheinselbstständigkeit ersetzt werden. Erst im vergangenen Jahr fand eine Razzia der Finanzpolizei im Amazon-Lager in Großebersdorf statt, bei der die tätigen Subunternehmen kontrolliert wurden. Im Zuge dieser wurden massive Verstöße gegen das Lohn- und Sozialdumpinggesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz festgestellt.

     
       

Es wird daher folgende

Dringliche Anfrage

gestellt:

Wird die Erreichung der Ziele der Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030 durch die Errichtung des geplanten Amazon-Verteilzentrums beeinflusst?

Wie ist aus Perspektive der Raumordnung das geplante Bauvorhaben und die damit einhergehende Versiegelung von 5,7 Hektar Freifläche im Grazer Stadtgebiet zu bewerten?

Welche Schritte werden Sie unternehmen, um das Bauvorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen?

Wie fällt Ihre politische Bewertung der Steuervermeidungspraxis des Amazon-Konzerns sowie der dort vorherrschenden prekären Arbeitsverhältnisse und der massiv auftretenden Scheinselbstständigkeit im Bereich der Subunternehmer aus?

Schulterschluss gegen Turbokapitalismus, Sozialdumping und Steuervermeidung von Amazon und Co.

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, Neos)

Der Bau eines großen Amazon-Verteilzentrums in Graz ist nicht nur aus umweltpolitischer Sicht zu hinterfragen. Problematisch sind auch die Auswirkungen der ungehemmten Ausbreitung von international tätigen Internet-Versandhäusern auf den regionalen und lokalen Einzelhandel. Selbst bei steigendem Umsatz gehen reguläre Arbeitsplätze verloren, da sich der Handel immer weiter in Richtung Online-Handel verschiebt. Ohne eine Angleichung der steuerlichen und arbeitsrechtlichen Voraussetzungen an jene, an die heimische Unternehmen gebunden sind, kommt es unvermeidlich zu einem Verlust von Arbeitsplätzen, Steuereinnahmen und Einnahmenverlust bei den Sozialversicherungsträgern.

Steuertricks und eine Ausnutzung der EU-Gesetzgebung erlauben es Konzernen wie Amazon, das Zahlen von Steuern in Österreich nahezu gänzlich zu umgehen. Der Umsatz von Amazon ist im 1. Quartal 2020 um 22 Prozent gestiegen und beträgt rund 10.000 Dollar pro Sekunde. Der Aktienkurs von Amazon stieg um 42 Prozent. Durch die Gewinnverschiebung in Steueroasen gelingt es Amazon jedoch, europaweit Milliarden an Steuern zu umgehen, welche wiederum in den öffentlichen Budgets fehlen.

Arbeitsverhältnisse, wie sie von Konzernen wie Amazon geschaffen werden, führen zu Lohn- und Sozialdumping. Prekäre Anstellungsverhältnisse und Scheinselbstständigkeit grassieren vor allem in den bei der Paketauslieferung zahlreich zum Einsatz kommenden Subunternehmen. Unbezahlte Überstunden, Zeitdruck und schlechte Bezahlung dominieren diese Jobs. Bei einer Razzia im Februar vergangenen Jahres im Amazon-Lager Großebersdorf wurden zahlreiche Verstöße festgestellt. In den Amazon-Lagern arbeitet eine Vielzahl an LeiharbeiterInnen, welche nach Möglichkeit nur in Spitzenzeiten zuarbeiten sollen. Es ist festzustellen: Amazon macht „Gewinn auf Kosten der Beschäftigten“, wie es der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) formulierte.

Der Vorteil, den sich Konzerne wie Amazon durch Steuervermeidung und die Etablierung von Lohndumping und prekärer Arbeit erwirtschaften, verstärkt den Druck, der auf den heimischen Handel ausgeübt wird, wo Beschäftigungsverhältnisse in der Regel noch kollektivvertraglich geregelt sind. Um die Perpetuierung dieser Entwicklung aufzuhalten, braucht es einen Schulterschluss gegen Turbokapitalismus, Sozialdumping und Steuervermeidung von Amazon und Co und zum Schutz des heimischen Handels.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, Strategien zu entwickeln, wie der heimische Handel gegen die Verdrängung durch global agierende Online-Konzerne geschützt und der Ausbreitung von prekären Arbeitsplätzen und Scheinselbstständigkeit entgegengewirkt werden kann.

Öffnung von Kultureinrichtungen unter Sicherheitsauflagen ermöglichen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, Grünen)

Zahlreiche Kulturschaffende und Kultureinrichtungen sind durch die Phasen des Lockdowns im Zuge der Corona-Krise unter schweren Druck geraten. Umsatzeinbußen und die teils mangelhaft greifenden Unterstützungsmaßnahmen lassen befürchten, dass es auch im Bereich der Kulturwirtschaft zu einer Pleitewelle und dem Verlust vieler Arbeitsplätze kommt, was auch einen immensen volkswirtschaftlichen Schaden nach sich ziehen würde. Die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionszahlen wurden von vielen VertreterInnen der Kulturszene insofern hinterfragt, als dass hier zweierlei Maß bei der Möglichkeit zur Öffnung verortet wurde – etwa im Hinblick auf die Öffnung von Skiliften im Gegensatz zu einer potenziellen Öffnung von Kultureinrichtungen bei Vorliegen eines Sicherheitskonzeptes o.ä.

Mit dem seitens der Bundesregierung angestrebten Ende des aktuellen Lockdowns am 7. Februar ist eine Öffnung unter bestimmten Auflagen vorgesehen – etwa des Handels, von Museen oder Dienstleistungsbetrieben. Einrichtungen der Kunst und Kultur sollen jedoch, abgesehen von Bibliotheken und Museen, weiter geschlossen bleiben. Für Theater-, Opern- und Kino-Vorstellungen sowie Konzerte o.ä. gibt es derzeit keine konkrete Aussicht auf Öffnung.

Hierbei muss auch die Situation der kleinen Kulturvereine und mittelgroßen Kulturbetriebe betrachtet werden. Die IG Kultur Österreich fordert in einer Aussendung, dass diesen „praxisnahe Regelungen für den Neustart, die umsetzbar sind und die unterschiedlichen Rahmenbedingungen, etwa von Kulturinitiativen im ländlichen Raum, berücksichtigen“ geboten werden.

In Anbetracht der schrittweisen Öffnung darf der Kulturbereich nicht vergessen werden. Wird dieser weiterhin links liegen gelassen, würde dies irreparable Schäden in der österreichischen und steirischen Kulturlandschaft hinterlassen. Die IG Autorinnen Autoren formulierte die Problematik folgendermaßen: „Es ist vor allem die Aussicht, dass der Kunst- und Kulturbereich der letzte bleiben wird, der an irgendeinem Tag X oder auch am Sankt Nimmerleinstag wieder aufgesperrt werden darf, die die Lage für die meisten Kunst- und Kulturbetriebe schon jetzt aussichtslos erscheinen lässt.“

Es muss deshalb auch im Interesse der Landesregierung sein, eine kontrollierte, schrittweise Öffnung der steirischen Kultureinrichtungen unter den gebotenen Sicherheitsvorgaben als gleichwertig mit jener in anderen Bereichen wie Handel, Dienstleistungen Gastronomie oder Tourismus zu betrachten.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um analog zur Öffnung im Handels- und Dienstleistungsbereich auch eine schrittweise Öffnung der Kultureinrichtungen unter Einhaltung von Sicherheitskonzepten zu ermöglichen, um eine Pleitewelle und den Verlust von Arbeitsplätzen in der Kulturwirtschaft zu verhindern.

Impfchaos beenden: Transparenz bei der KAGES-internen Impfstrategie herstellen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP)

In den letzten Tagen wurde medial bekannt, dass in der KAGES offenbar nicht nur patientennahes und hochgefährdetes Personal geimpft, sondern auch in großem Ausmaß Verwaltungspersonal und Führungskräfte, die nicht in die Behandlung von Covid-PatientInnen involviert sind.

An die KPÖ wurden auch Beschwerden von schwersterkrankten PatiententInnen herangetragen, für die aufgrund ihrer hochgradigen Immunschwäche eine Covid-Infektion das Todesurteil bedeuten würde. Diese Menschen sind auf die Impfung angewiesen, erhalten sie jedoch nicht.

Grund sei die KAGES-interne Impfstrategie, die vorsieht, dass selbst Verwaltungspersonal vor diesen HochrisikopatientInnen zu impfen sei. Eine solche Vorgehensweise würde der österreichischen Impfstrategie klar widersprechen. Diese Priorisierung sieht die Impfung von medizinischem Personal mit moderatem oder geringem Infektionsrisiko zum jetzigen Zeitpunkt dezidiert nicht vor.

Medial bekannt wurde ja schon, dass junge Medizin-StudentInnen innerhalb der KAGes geimpft wurden.

In Zeiten, in denen der Impfstoff gegen den Corona-Virus in der Steiermark außerordentlich knapp ist, ist es wesentlich, dass das Vertrauen in die Impfstrategie und die ordnungsgemäße Reihung entsprechend der Prioritätenliste gewahrt bleibt.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung der Impfstrategie und unter Berücksichtigung der knappen Impfstoff-Verfügbarkeit

  1. zu prüfen, welche Personalgruppen (Abteilungen, Kontakt zu Covid-PatientInnen, Alter) innerhalb der KAGes bisher geimpft wurden,
  2. ob die Vornahme der Corona-Impfungen innerhalb der KAGes den Vorgaben der Priorisierungsliste des Nationalen Impfgremiums entspricht und
  3. dem Landtag den Inhalt und das Ergebnis dieser Überprüfung mitzuteilen.

Impfstoffversorgung in Österreich verbessern

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Zustimmung nur KPÖ)

Der österreichische Impfplan gegen die Corona-Pandemie ist ins Wanken geraten, da die angekündigten Lieferungen der Impfstoffe ausbleiben. Aufgrund der Intransparenz bei den Lieferverträgen und Produktions- und Liefermengen ist nicht klar, wie und ob diese Lieferengpässe beigelegt werden können.  Tatsache ist, dass die EU-Staaten in Bezug auf die Impfung weit zurückliegen.

Israel hat mittlerweile mehr als ein Drittel der Bevölkerung geimpft, 20 % sind durch die zweite Impfung bereits vollständig geschützt.

In Österreich sind mit heutigem Datum gerade einmal 15.866 Menschen durch die Impfung geschützt, das sind 0,18 % der Bevölkerung. Die erste Impfung haben 2,1 % erhalten.

Selbst Serbien, das über die COVAX (WHO) keinerlei Impfstoff aus der EU erhalten hat, ist es gelungen, seit dem Impfstart am 20.1.2021 binnen einer Woche (!) 370.000 Menschen, das sind 5,3 % der Bevölkerung, mit chinesischem und russischem Vakzin zu impfen.

Jedenfalls zeigt sich nun die massive Abhängigkeit der Gesundheitssysteme von pharmazeutischen Konzernen. Schon vor der Corona-Krise waren die Kosten für pharmazeutische Produkte in Österreich in den letzten Jahren massiv angestiegen. Die Kosten für die pharmazeutischen Produkte sind aber mittlerweile schon fast halb so teuer wie die gesamte stationäre Versorgung. Die fünf größten Pharmakonzerne der Welt (Novartis, Pfizer, Hoffmann-LaRoche, Sanofi, MSD) erzielten 2015 einen Umsatz von 200.000 Millionen Dollar und einen Gewinn von 50.000 Millionen Dollar. Die Pharmaanbieter, die untereinander bestens vernetzt sind (z.B. Novartis – LaRoche) gebärden sich als Monopolisten und setzen die öffentliche Gesundheitsversorgung unter Druck.

Gleichzeitig profitieren die Pharmakonzerne von milliardenschweren Förderungen der öffentlichen Hand

Es ist höchste Zeit, dass die Abhängigkeit von den Konzernen durchbrochen wird. Einerseits könnte Österreich in dieser Situation entscheiden, auch auf andere als die von der EU priorisierten Impfstoffe zu setzen.

Langfristig muss Österreich alles daransetzen, die Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen nicht nur den internationalen Konzernen zu überlassen, sondern im besten Fall öffentliche Initiativen zur Entwicklung gestartet werden.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, ,

  1. zusätzlich zu den derzeit favorisierten Impfstoffen, den Ankauf weiterer, in anderen Staaten bereits zugelassene und in Verwendung befindliche Impfstoffe, in Erwägung zu ziehen und
  2. an die Bundesregierung heranzutreten, eine öffentliche Initiative zur Erzeugung von Medikamenten und Impfstoffen in Österreich zu starten.

Veröffentlicht: 2. Februar 2021

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