Landtagssitzung 22. November 2011

 

Dringliche Anfrage: Verkauf der landeseigenen Pflegeheime

Dringliche Anfrage von KPÖ-LAbg. Dr. Werner Murgg

Das vor kurzem in Medienberichten lancierte Vorhaben, die steirischen Landespflegezentren zu verkaufen, wirft eine Fülle von Fragen auf und löste bei den Betroffenen massive Irritationen aus.
 
Die vier Heime in Bad Radkersburg, Knittelfeld, Kindberg und Mautern sollen demnach verkauft werden, da Geld für ihre Sanierung fehle und die Betriebe ineffizient seien. Den Zeitungsberichten war auch zu entnehmen, dass ein privater Investor die notwendigen Sanierungen sowie Um- und Neubauten bei den Pflegeheimen durchführen und diese anschließend an die KAGes vermieten soll, die deren Betrieb übernehmen wird.
Gesundheitslandesrätin Kristina Edlinger-Ploder bestätigte umgehend Medienberichte, wonach ein Regierungsbeschluss, mit dem die Suche nach Investoren eingeleitet wird, in Vorbereitung sei. Dann wurde berichtet, die Angelegenheit wäre als Gegenstand einer Regierungssitzung vorgesehen gewesen, dann aber wieder abgesetzt worden.
 
Der Verkauf der Landespflegeheime würde eine abrupte Abkehr des Landes von langfristigen Planungen bedeuten, die auch Gegenstand von Landtagsbeschlüssen waren.
So wurde mit Beschluss Nr. 1569 in der 52. Sitzung der XV. Gesetzgebungsperiode des Landtages Steiermark vom 07.07.2009 die zuständige Fachabteilung des Amtes der Stmk. Landesregierung ermächtigt, die Landesimmobiliengesellschaft mit der Generalsanierung bzw. dem Neubau der Pflegezentren des Landes Steiermark in Bad Radkersburg, Kindberg, Knittelfeld und Mautern zu beauftragen, damit diese Einrichtungen die Auflagen gemäß des Steiermärkischen Pflegeheimgesetzes 2003 erfüllen. Die Finanzierung der Baumaßnahmen mit einer Gesamtnettoauftragssumme von EUR 44.500.000 sollte über eine Laufzeit von 13 Jahren ab 1.1.2011 über Zuschlagsmieten erfolgen.

Eine Meldung des Landespressedienstes vom 30. Juni 2010 über die Ergebnisse einer von LHStv. Siegfried Schrittwieser beauftragten Studie zum Leistungsangebot der Landespflegeheime enthielt folgende Ausführungen über den Fortschritt der Umsetzung des o.g. Beschlusses: „Weniger zufriedenstellend wurde der bauliche Zustand der Einrichtungen beurteilt, mit Ausnahme von Bad Radkersburg, wo die Generalsanierung kürzlich abgeschlossen wurde. Doch steht die Sanierung der restlichen Heime unmittelbar bevor, der Planungs- und Ausschreibungsprozess dafür ist bereits angelaufen. ‚Wenn die Umbauarbeiten abgeschlossen sind, werden wir auch in diesem Bereich viel bessere Werte erzielen können‘, so Schrittwieser.“

Der von der Landesregierung vorgelegte Bedarfs- und Entwicklungsplan des Landes Steiermark im Bereich der Langzeitpflege, den der Landtag im September 2011 zur Kenntnis nahm, behandelt ausführlich die Rolle der landeseigenen Heime in der stationären Pflege, enthält aber keinen Hinweis auf Pläne zu ihrer Veräußerung. Vielmehr wird dort ausdrücklich auf die flachere Steigung der Kosten für die Unterbringung in den landeseigenen Pflegezentren hingewiesen und ausgeführt, dass sich die Aufwendungen des Landes für Personen, welche in Heimen privater Betreiber untergebracht sind, seit 2005 mehr als verdoppelten und 2010 bereits 65,6 % (€ 230.128.049,36) der Gesamtkosten in der stationären Pflege verschlangen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende Dringliche Anfrage:
1.   Ist es richtig, dass die Absicht besteht, die vier im Eigentum der LIG stehenden Pflegeheime zu verkaufen?
2.   Ist es richtig, dass der Betrieb der Heime vom Land an die KAGes übertragen werden soll?
3.   Stimmt es, dass für die Sanierung bzw. den Neubau der Pflegeheime 48 Mio. Euro an Kosten zu veranschlagen sind?
4.   Ist es richtig, dass Ihrer Meinung nach die erforderlichen Mittel im Landesbudget nicht vorhanden sind?
5.   Ist es richtig, dass die Generalsanierung des Pflegezentrums Bad Radkersburg abgeschlossen ist?
6.   Ist davon auszugehen, dass das Pflegezentrum Bad Radkersburg nunmehr grundsätzlich in der Lage ist, die Auflagen des Stmk. Pflegegesetzes in der geltenden Fassung zu erfüllen?
7.   Stimmen Sie der Einschätzung zu, dass die in den Medien vorgebrachten Argumente für den Verkauf bzw. Betreiberwechsel in Radkersburg ins Leere gehen, falls die Antwort auf die vorhergehende Frage zu bejahen ist?
8.   Im Juli 2009 hat der Landtag mit Beschluss Nr. 1569 Euro 44,5 Millionen (Preisbasis 05/2009) zum Neubau bzw. zur Sanierung der Pflegeheime auf Basis einer Regierungsvorlage freigegeben.  Wurden diese Mittel im laufenden Voranschlag bereitgestellt?
9.   Wenn nicht, wann wurde beschlossen, diesen Landtagsbeschluss nicht umzusetzen?
10. Stimmt es, dass es einen Aufnahmestopp für Klientlnnen in den Landespflegeheimen gibt, und wenn ja, seit wann gibt es diesen Aufnahmestopp?
11. Stimmt es, dass in den Landespflegeheimen bereits 150 Betten leer stehen, und wie hoch ist der daraus entstehende Einnahmenentfall?
12.  Ist es richtig, dass es einen Aufnahmestopp für Personal in Pflegeheimen gibt, und wenn ja, seit wann?
13. Stimmt es, dass in den Landespflegeheimen die Verträge mit befristeten Angestellten nicht mehr verlängert wurden, und wenn ja, seit wann besteht diese Praxis?
14. Ist es zutreffend, dass die noch von LHStv. Dr. Flecker eingeräumte Ermöglichung der Überschreitung des Pflegeschlüssels um 20 Prozent (für Landespflegeheime) von Ihnen, Frau Landesrätin, wieder rückgängig gemacht wurde?
15. Stimmt es, dass ein Gutachten der Fachabteilung 11- B existiert, demzufolge die Versorgung der Heimbewohnerlnnen durch die KAGes nicht kostengünstiger ist als die Versorgung durch die heimeigene Küche?
16.Welche Schritte zur Umsetzung der mit der Zustimmung der ÖVP gefassten Landtagsbeschlüsse Nr. 1429 bzw. Nr. 1570 aus der XV. Gesetzgebungsperiode zum Erhalt der Küche im Pflegezentrum Knittelfeld haben Sie bisher gesetzt, und welche sind Ihrerseits diesbezüglich in Vorbereitung?
17. Gegenüber Medien haben Sie dem potenziellen Investor eine „gute Rendite“ in Aussicht gestellt. Mit welcher Höhe der Rendite kann der Investor Ihrer Einschätzung nach konkret rechnen?
18. Ist es richtig, dass diese Rendite in der von der KAGes an den Investor zu bezahlenden Miete enthalten ist?
19. Stimmt es, dass die KAGes mit den Einnahmen aus den von den PflegeheimbewohnerInnen (resp. deren Angehörigen) und der öffentlichen Hand bezahlten Tagsätzen den laufenden Betrieb und die Miete finanziert?
20. Wird also die Rendite des privaten Investors aus den Zuschüssen der öffentlichen Hand und aus den Pensionen bzw. den Ersparnissen der PflegeheimbewohnerInnen finanziert?
21. Fallen die Heime nach Rückzahlung der getätigten Investitionen samt Kapitalrendite für den Investor wieder an die LIG zurück, und wenn ja, zu welchen Bedingungen?
22. Denken Sie, dass der Verkauf der landeseigenen Pflegeheime an einen privaten Investor dem unlängst vom Landtag Steiermark ausgedrückten Willen entspricht, bei Pflegeeinrichtungen auszuschließen, dass öffentliche Gelder zur Subventionierung privater Gewinne verwendet werden?

Fahrplan zur Umsetzung der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots in den Jahren 2011 bis 2014

Entschließungsantrag (abgelehnt von SPÖ und ÖVP)

Mit der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG verpflichtet sich die Steiermark zusätzliche Kinderbetreuungsplätze in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen für Unter-Drei-Jährige zu
schaffen. Ziel ist es, das Barcelona-Ziel der Europäischen Union für die Kinderbetreuung zu erreichen. Gleichzeitig sollen Betreuungslücken bei den Drei- bis Sechsjährigen durch den Ausbau von bedarfsgerechten, flächendeckenden Betreuungsangeboten geschlossen werden.

Als Beitrag zu den daraus entstehenden Kosten wird der Bund den Ländern und Gemeinden zur teilweisen Abdeckung des Mehraufwandes im Jahr 2011 einen Zweckzuschuss von insgesamt 10 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Für die Jahre 2012, 2013 und 2014 hat der Bund jeweils einen Zweckzuschuss in der Höhe von insgesamt 15 Millionen Euro vorgesehen. Die Steiermark soll von diesem Betrag 13,21 Prozent erhalten. Im Gegenzug stellt das Land für die getroffenen Maßnahmen die gleiche Summe wie der Bund zur Verfügung.

Da die Vereinbarung rückwirkend mit 1.1.2011 in Kraft tritt und überdies der Zeithorizont für die Erfüllung der Art. 15a-Vereinbarung nicht allzu lange ist, sollte bereits ein konkreter Fahrplan zur Umsetzung des vereinbarten Ziels bestehen. Dieser Fahrplan sollte dem Landtag zur Kenntnis gebracht werden.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag den konkreten Fahrplan zur Umsetzung der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots in den Jahren 2011 bis 2014 zur Kenntnis zu bringen.

Verkauf der landeseigenen Pflegezentren stoppen!

Entschließungsantrag (abgelehnt von SPÖ und ÖVP)

Laut Medienberichten plant Landesrätin Kristina Edlinger-Ploder die Landespflegezentren Kindberg, Mautern, Knittelfeld und Bad Radkersburg zu veräußern. Die den Pflegezentren zuzurechnenden Grundstücke und Betriebsgebäude sollen verkauft und durch private Investoren generalsaniert bzw. neu gebaut werden.

Der Erwerb der Liegenschaften und die dort zu setzenden baulichen und gebäudetechnischen Maßnahmen sollen den neuen Eigentümern im Wege der Vermietung der Landespflegezentren an die KAGes abgegolten werden, die künftig die Betriebsführung der vier Häuser übernehmen soll. Die Rendite dieses Investments wird ebenfalls durch die Rückmietung der sanierten Landespflegezentren generiert.

Die Modalitäten der Überleitung des in den Landespflegezentren derzeit beschäftigten Personals sowie die Konsequenzen des Betreiberwechsels für die betroffenen ArbeitnehmerInnen ist ungeklärt.

Wie andere gleichartige Vorhaben in der Vergangenheit bedeutet der Verkauf der Landespflegezentren eine kurzfristige Entlastung des Landeshaushaltes, die unweigerlich eine langfristige finanzielle Mehrbelastung bzw. eine Reduktion oder sogar Einstellung des bisher durch die öffentliche Hand bereitgestellten Leistungsangebotes nach sich zieht.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. die Landespflegezentren Kindberg, Mautern, Knittelfeld und Bad Radkersburg bzw. die ihnen zuzurechnenden Gebäude und Grundflächen nicht zu veräußern und die Umsetzung allfälliger zur Vorbereitung des Verkaufes eingeleiteter Maßnahmen einzustellen,

2. für die Durchführung der zum Abschluss der Generalsanierung der Landespflegezentren notwendigen baulichen und gebäudetechnischen Maßnahmen gemäß Beschluss Nr. 1569 aus der 52. Sitzung der XV. Gesetzgebungsperiode vom 07.07.2009 Sorge zu tragen,

3. von einer Übertragung der Betriebsführung der Landespflegezentren an die KAGes oder Dritte abzusehen und im Rahmen der Landesverwaltung zu belassen,

4. die Rückführung der Landespflegezentren aus dem Liegenschaftsportfolio der LIG in das unmittelbare Eigentum Landes vorzubereiten, und dem Landtag bis 01.01.2013 diesbezügliche Zeitpläne und Konzepte für die Umsetzung vorzulegen.

Veröffentlicht: 23. November 2011

Aus dem Landtag: