Landtagssitzung 10. März 2015

Aufklärungskampagne über Spielsucht an steirischen Schulen

Selbstständiger Antrag der KPÖ

Begründung:

Die Zahl der Spielsüchtigen nimmt in Österreich weiterhin zu. Drei bis vier Prozent der erwachsenen ÖsterreicherInnen zeigen ein problematisches Spielverhalten. Folgen der Spielsucht sind in vielen Fällen die Anhäufung von Schulden bis hin zum totalen Existenzverlust. Davon sind in weiterer Folge nicht nur die Spielsüchtigen, sondern auch deren Angehörige betroffen. Der Suchtexperte Univ.-Prof. Dr. Martin Kurz präsentierte im Rahmen einer von der Fachstelle für Glücksspielsucht Steiermark veranstalteten Fachtagung am 6. November 2014 Zahlen, die auf die Steiermark umgelegt auf die Zahl von mindestens 65.000 direkt oder indirekt von der Spielsucht betroffene Personen schließen lassen.

 

Ab 2016 gelten in der Steiermark beim Automatenglücksspiel die liberalsten Bestimmungen Österreichs. Auch wenn es gegenüber der derzeit geltenden Regelung Verbesserungen beim Jugendschutz gibt, ist dennoch vorprogrammiert, dass sich aufgrund der erlaubten hohen Einsätze die sozialen Probleme rund um das Automatenglücksspiel, das beim pathologischen Spiel eine weitaus bedeutendere Rolle spielt als alle anderen Formen der Spielsucht zusammen, weiter anwachsen – und damit auch die Folgekosten des Glückspiels, die oft ausgeklammert werden, weil die Steuereinnahmen aus dem „kleinen Glücksspiel“ von manchen als lukrative Geldquelle betrachtet werden.

 

Viele Spielsüchtige sind schon als Jugendliche mit verschiedenen Formen des Glücksspiels konfrontiert. Entweder weil sie selbst spielen oder weil sie von der Spielsucht eines Angehörigen betroffen sind. 45 Prozent der Spielsüchtigen waren jünger als 18 Jahre, als sie mit dem Spielen begonnen haben. Die Folgen der Spielsucht sind den Jugendlichen kaum bewusst.

 

Ein großes Angebot an Online-Spielen, Rubbellosen, Geldspielautomaten usw. stellt ein ständiges Risiko für Jugendliche dar, mit dem Glücksspiel in Berührung zu kommen. Daher ist es wichtig, bereits Schülerinnen und Schüler aufzuklären und sie auf die Gefahren der Spielsucht aufmerksam zu machen. In anderen Bereichen wie z.B. Rauchen, Alkohol und Drogen, AIDS, sexueller Missbrauch, fanden und finden an den Schulen immer wieder äußerst erfolgreiche Informationskampagnen statt. Ein solches Projekt ist auch in Bezug auf die Gefahr der Spielsucht notwendig.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Kampagne zur Aufklärung über die Gefahren des Glücksspiels auszuarbeiten und den Schulen anzubieten.

Staffelung der Nächtigungsabgabe nach Preissegmenten

Selbstständiger Antrag der KPÖ

Betreff:

Staffelung der Nächtigungsabgabe nach Preissegmenten

Begründung:

Die Nächtigungsabgabe beträgt für alle gastgewerbliche Beherbergungsbetriebe und Privatunterkünfte einheitlich 1 Euro pro Gast und Tag. Schon beschlossen ist eine Erhöhung der Abgabe auf 1,50 Euro pro Tag und die laufende Indexierung dieses Betrages.

Auf den ersten Blick scheint dies ein Bagatellbetrag zu sein und ist auch sicherlich für die meisten Hotels und ihre Gäste.

PrivatzimmervermieterInnen aber, deren Zielgruppe speziell Familien und Individuen sind, die ein erschwingliches Quartier in der Steiermark suchen, trifft die Erhöhung doch stark. Diese Summe wirkt sich naturgemäß umso stärker aus, je günstiger ein Zimmer ist.

Ein Ausweg wäre, die Nächtigungsabgabe nach Preiskategorien zu staffeln. Das würde helfen, die Existenz der wenigen verbleibenden Quartiere im niedrigen Preissegment zu sichern und zu ermöglichen, dass auch Familien und Menschen mit niedrigem Einkommen nach wie vor in der Steiermark urlauben können.

Die aus der Abgabe lukrierten Mittel sind für die Tourismusförderung zweckgewidmet. Im Mittelpunkt des Interesses stehen dabei die hochpreisigen Häuser, zahlungskräftige Gäste und die Nächtigungsstatistik. Die Summen, die in Tourismusmarketing investiert werden, zielen meist speziell auf diese Zielgruppe; das günstige Preissegment profitiert von diesen Investitionen kaum.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage zu erarbeiten, mit der die Nächtigungsabgabe gestaffelt nach Preissegment der Beherbergungsbetriebe festgelegt wird und diese dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.

10. März 2015