Landtagssitzung 7. Juli 2015

Kürzungen beim LKH Eisenerz als erster Schritt einer radikalen Reduktion des Leistungsangebots im steirischen Spitalswesen?

Aktuelle Stunde (§ 71 GeoLT)

Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): Landesrat Mag. Christopher Drexler


Betreff:

Kürzungen beim LKH Eisenerz als erster Schritt einer radikalen Reduktion des Leistungsangebots im steirischen Spitalswesen?

Die unterfertigten Abgeordneten verlangen gem. § 71 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Steiermärkischen Landtages die Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum oben angeführten Thema.
 

Sparmaßnahmen in der Sonderpädagogik

Befragung eines Mitgliedes der Landesregierung (§ 69 GeoLT)

Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner


Betreff:

Sparmaßnahmen in der Sonderpädagogik

Begründung:

Dem Vernehmen nach sollen im Bereich der Sonderpädagogik im nächsten Schuljahr Sparmaßnahmen geplant sein, die tief in das pädagogische Angebot eingreifen. Die Stundenzuteilung, wie sie für das heurigen Schuljahr noch vorgenommen wurde, garantierte, dass in Schwertsbehindertenklassen und ASO-Klassen (Allgemeine Sonderschule) im Schnitt in 10 bis 12 Stunden ein zweiter Pädagoge/eine zweite Pädagogin in der Klasse sein konnte.

Wird nun die geplante Lehrstundenzuteilung für das Schuljahr 2015/16 wie angekündigt vorgenommen, bedeutet das, dass in Sonderschulklassen ALLE Lehrplanstunden für die Kinder von nur einem Lehrer/einer Lehrerin gehalten werden müssen. SonderschullehrerInnen werden in andere Schulen ausweichen müssen, um ihre Lehrverpflichtung erfüllen zu können. In Integrationsklassen werden die 19 Lehrplanstunden nur mehr teilweise von einer Sonderschullehrerin/ einem Sonderschullehrer begleitet werden können.

 

Die unterfertigte Abgeordnete stellt folgende Frage:

Werden Sie sicherstellen, dass auch im kommenden Schuljahr 2015/16 die Lehrstundenzuteilung in den betroffenen Sonderschulen im gleichen Ausmaß wie bisher erhalten bleibt, sodass auch weiterhin ein qualitativ hochwertiger und dem inklusiven Gedanken entsprechender Unterricht möglich ist?
 

Aufklärungswürdige Vorgänge rund um Glücksspiel-Lizenzvergabe

Dringliche Anfrage der KPÖ

Medienberichten war zu entnehmen, dass die Vergabe der drei Lizenzen für Automatenglücksspiel gemäß Stmk. Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz 2014, LGBl. Nr. 100/2014, im Juni 2015 erfolgt ist. Die drei Lizenznehmer dürfen 12 Jahre lang über 1.000 Automaten in der Steiermark betreiben, wobei der bundesgesetzliche Rahmen für den Höchsteinsatz und die Zahl der zugelassenen Automaten voll ausgeschöpft wird. Insgesamt 15 Interessenten hatten sich im November 2014 beworben. Ähnlich wie in Kärnten wurden die drei steirischen Glücksspiel-Lizenzen  erst kurz vor der Landtagswahl in einem Geheimverfahren für die nächsten zwölf Jahre vergeben. Nun wurden die Sieger dieses Verfahrens bekannt: Die Firma PG Enterprise AG („Panther Gaming“), die Firma PA Entertainment & Automaten AG sowie die Novomatic selbst bekamen die drei Lizenzen zuerkannt. Alle drei Firmen haben laut Medienberichten Novomatic-Verbindungen.

Vorstand und Alleineigentümer der PG Enterprise AG ist Christian Gernert, der bis 2013 Vorstand der Admiral Casinos (die im Alleineigentum der Novomatic stehen) war. Aufsichtsratschef ist Ex-ÖVP-Wirtschaftslandesrat Herbert Paierl, sein Stellvertreter ist der Anwalt Franz Krainer, Sohn von Ex-ÖVP-Landeshauptmann Josef Krainer. Im PG-Aufsichtsrat sitzt auch der frühere SPÖ-Bezirkshauptmann von Bruck/Mur, Jörg Hofreiter. Die Firma wurde erst drei Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist gegründet.

Die PA Entertainment gehört dem Grazer Helmut Polanz, der seit Jahren Mietkunde der Novomatic ist. Der Konzern hielt früher an der H. Polanz GmbH 50 Prozent. Auch über seine Frau Patricia, die bis 2012 Admiral-Geschäftsführerin und als solche Kollegin des nunmehrigen "Panther"-Chefs Gernert war, besteht eine Verbindung zum Novomatic-Konzern.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende Dringliche Anfrage:

 

  1. Entspricht die in verschiedenen Medien kolportierte Meldung den Tatsachen, dass eine Lizenz an eine Tochterfirma der Novomatic AG vergeben wird und die anderen beiden Lizenzen an Firmen, die ebenfalls über enge Verbindungen zur Novomatic AG verfügen?
  2. Ist die Tatsache, dass bei der Firma „PG Enterprise“ mehrere Personen aus einem nahen Umfeld der steirischen ÖVP und SPÖ sowie der Novomatic AG an führenden Positionen tätig sind, als Zufall zu werten?
  3. Das „PG“ in „PG Enterprise“ steht für „Panther Gaming“; In Slowenien hat die Novomatic AG vor wenigen Jahren eine Glücksspielfirma mit dem Namen „Panter Gaming“ übernommen. Bestehen zwischen der steirischen und der slowenischen Firma geschäftliche oder personelle Beziehungen?
  4. Wie viele Unternehmen haben sich außer jenen drei, denen Lizenzen zugesprochen wurden, beworben und um welche Unternehmen handelt es sich dabei?
  5. Wurden von unterlegenen Lizenzwerbern Rechtsmittel ergriffen, um gegen die Lizenzvergabe vorzugehen?
  6. Laut Aussage von "Panther"-Chef Gernert in der Online-Ausgabe der Kleinen Zeitung vom 30.6.2015 wurde "bei der Bestellung von Sachverständigen den Parteien die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben"; welchen Parteien wurde diese Möglichkeit gewährt?
  7. Im Jahr 2015 wurde bei Suchttherapie und –prävention von Seiten des Landes besonders beim regionalen Beratungsangebot gekürzt. Ist daran gedacht, ab 2016 das Beratungsangebot in Bezug auf Spielsucht wieder auszuweiten?

Lückenlose Aufklärung der Lizenzvergaben für kleines Glücksspiel in der Steiermark

Unselbständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Lückenlose Aufklärung der Lizenzvergaben für kleines Glücksspiel in der Steiermark

Begründung:

Die Vergabe der drei Lizenzen für Automatenglücksspiel in der Steiermark wurde als geheimes Verfahren abgewickelt, dessen Ergebnis erst kürzlich bekannt geworden ist. Es stellte sich heraus, dass alle künftigen Lizenznehmer aus dem Umfeld des Novomatic-Konzerns stammen. Eines dieser Unternehmen, das zudem personell mit den Regierungsparteien eng verbunden ist, wurde überhaupt erst kurz vor Ausschreibungsende gegründet.

Es bestehen daher begründete Zweifel  an der Objektivität des Verfahrens,weshalb die Hintergründe und Kriterien für die Vergabe der Lizenzen dem Landtag gegenüber transparent gemacht werden müssen.

 

 

Es wird daher der Antrag gestellt, der Landtag wolle beschließen:

  1. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Hintergründe und Vergabekriterien, die zur Vergabe der Lizenzen für Automatenglücksspiel geführt haben, dem Landtag gegenüber lückenlos transparent zu machen und eine Prüfung
  2. Für den Fall, dass die lückenlose Aufklärung abgelehnt wird, spricht sich der Landtag für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses aus.

20. Oktober 2015