Landtagssitzung 9. November 2010

Anträge und Initiativen der KPÖ

Parteienproporz im Vorstand der Energie Steiermark?

Dringliche Anfrage von LAbg. Murgg an Landeshauptmann Voves

Medienberichten ist zu entnehmen, dass der Vorstand der Energie Steiermark AG von zwei auf drei Personen aufgestockt werden soll. Diese Umgestaltung des Vorstandes beruht angeblich auf Zusatzabsprachen zwischen ÖVP und SPÖ zum Regierungsübereinkommen. Demnach wären die Vorstände von im Landeseigentum befindlichen Unternehmungen paritätisch zu besetzen.

Der KPÖ war es immer ein Anliegen, die Entscheidungsbefugnisse über die Energie Steiermark AG beim tatsächlichen Mehrheitseigentümer, dem Land Steiermark und damit dem Landtag, anzusiedeln. In diesem Sinne hat die KPÖ in der vergangenen XV. Gesetzgebungsperiode einen Gesetzesentwurf eingebracht, der einen Umbau der Energie Steiermark mit dem Ziel der Stärkung der Rechte des Landtages zum Ziel gehabt hat. Das wurde von ÖVP und SPÖ abgelehnt. Die Folgen zeigen sich: offenbarer Postenschacher in den Vorstandsetagen und nach wie vor extrem überhöhte Energiepreise.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende Dringliche Anfrage:
1. Stimmt es, dass es Vereinbarungen zwischen ÖVP und SPÖ zur Erweiterung des Energie-Steiermark-Vorstandes um ein der ÖVP zuzurechnendes Vorstandsmitglied gibt?

2. Existieren weitere Nebenabsprachen zum Regierungsabkommen zwischen ÖVP und SPÖ über die Bestellung von Vorständen landesnaher Betriebe?

3. In der Steweag-Steg wurde der unlängst der ÖVP zuzurechnende Betriebsrat Schwarz zum Gruppenleiter für das gesamte Stromnetz ernannt. Ist das ein weiteres Symptom für die systematische Aufteilung der Führungsposten zwischen ÖVP und SPÖ in der Energie Steiermark AG bzw. ihren Tochtergesellschaften?

3. Womit argumentieren sie eine allfällige Ausweitung des Vorstandes der Energie Steiermark AG von zwei auf drei Mitglieder angesichts der Tatsache, dass der gegenüber der Energie Steiermark AG ungleich größere Verbund-Konzern mit drei Vorständen das Auslangen findet?

4. Welche Kosten werden durch die Ausweitung des Vorstandes dem Unternehmen über die Gesamtlaufzeit des Vertrages, inklusive allfälliger Boni, Vergünstigungen, Abfertigungen, Pensionsregelungen erwachsen?

5. Wird es dabei bleiben, dass die GeschäftsführerInnen der Steweag-Steg, mit Ausnahme des Vertreters des Verbund-Konzerns, mit den Vorständen der Energie Steiermark AG personell ident sind, es also zu keiner Postenvermehrung durch die Hintertür kommt?

6. Halten Sie es gegenüber der Öffentlichkeit für vertretbar, dass in Zeiten radikaler Sparmaßnahmen – Sie selbst haben bei einer Veranstaltung der Industriellenvereinigung von 500 Millionen Euro Einsparungspotenzial beim Landesbudget gesprochen – auf Kosten der KundInnen des Konzerns die Vorstandsposten auszuweiten?
 
7. In der Vergangenheit wurden Energiepreiserhöhungen seitens der Energie Steiermark AG mit Preissteigerungen an den Strombörsen argumentiert. Die Preise sind nun seit Langem wieder auf einem Fünfjahrestief, während von Preissenkungen für die HaushaltskundInnen nichts zu hören ist. Das würde bedeuten, dass mittlerweile andere Kostenkomponenten gestiegen sind, welche waren das?

Entschließungsantrag: Gegen die Ausweitung des Vorstandes der Energie Steiermark AG

(Keine Mehrheit, Ablehnung durch SPÖ und ÖVP)

Laut Medienberichten soll der Vorstand der Energie Steiermark AG von derzeit zwei auf drei Personen aufgestockt werden. Angeblich gibt es ein Zusatzabkommen zum Regierungsübereinkommen zwischen SPÖ und ÖVP, dass der ÖVP auch ein Vorstandsposten im Stromkonzern zustehen soll. Angesichts angekündigter gewaltiger Sparmaßnahmen im Landesbudget würde eine derartige Ausweitung des Vorstandes ein katastrophales Bild abgeben.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
 
Der Landtag spricht sich gegen die Ausweitung des Vorstandes der Energie Steiermark AG von zwei auf drei Personen aus.

Anfrage Klubobfrau Klimt-Weithaler in der Fragestunde

Anstellungsmöglichkeit für Pflegemütter und -väter

Mit Landtagsbeschluss Nr. 1790 (XV. GP) vom 15. Dezember 2009 wurde die Steiermärkische Landesregierung einstimmig aufgefordert, entsprechend dem von der Fachabteilung für Soziales im Unterausschuss "Pflegeeltern" vorgelegten Modell eine Regierungsvorlage zu erarbeiten und dem Landtag Steiermark zur Beschlussfassung vorzulegen. Pflegemütter und -väter sollen damit durch Anstellung bei einem Träger der freien Jugendwohlfahrt sozialversicherungsrechtlich abgesichert (Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung)  und für ihre Beanspruchung durch semiprofessionelle Aktivitäten wie die Teilnahme an Elternrunden, Fortbildungen, (Gruppen-) Supervisionen usw. entsprechend dem Gehaltsschema des BAGS Kollektivvertrages (Verwendungsgruppe 4, Gehaltsstufe 8) entlohnt werden.

In der vergangenen Periode wurde der Landtagsbeschluss nicht umgesetzt. Nun findet sich auch im Regierungsübereinkommen die Festlegung, dass die Situation der Pflegeeltern verbessert werden soll.

Die/Der unterfertigte Abgeordnete stellt folgende Anfrage:
Wie weit sind die Vorbereitungen für die Anstellung der Pflegemütter und -väter in der vom Landtag in der letzten Periode beschlossenen Form gediehen und wann wird die Landesregierung dem Landtag eine diesbezügliche  Regierungsvorlage zur Beschlussfassung vorlegen?

3. Dezember 2010