Landtagssitzung 17. September 2013

 

Benachteiligung der Steirerinnen und Steirer durch den Pflegeregress

Dringliche Anfrage an LR Edlinger-Ploder

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE 2013

Einl.Zahl 2169/1

eingebracht am 20.08.2013

Dringliche Anfrage an ein Regierungsmitglied (§ 68 GeoLT)

Regierungsmitglied: LR Mag. Kristina Edlinger-Ploder

LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg

Fraktion(en): KPÖ

Betreff:

Österreichweit einzigartige Benachteiligung der Steirerinnen und Steirer durch den Pflegeregress

Begründung:

„Ältere Menschen zur Verzweiflung zu bringen, indem man ihnen das Gefühl gibt, ihren Kindern auf der Tasche zu liegen, ist das Schlimmste, das man ihnen antun kann.“ Das sind die Worte eines österreichischen Landeshauptmannes, allerdings nicht des steirischen. Denn nur in der Steiermark ist der unfaire und unsoziale Regress für Angehörige noch in Kraft.

 

Der Regress ist für die Bevölkerung unzumutbar und wird als besonders ungerecht empfunden. Wenn es in einer steirischen Familie zu einem Pflegefall kommt, steht die Existenz von Angehörigen und deren gesamter Lebensertrag auf dem Spiel.


Gerade in den Sommermonaten - für viele eine unbeschwerte Zeit - häufen sich die verzweifelten Hilferufe von Menschen, die der Rückersatz in einer Phase, die ohnehin von wirtschaftlicher Unsicherheit geprägt ist, in größte Bedrängnis bringt. Die verantwortliche Landesrätin hält es nicht für nötig, darauf zu reagieren und den Menschen in der Steiermark gleiches Recht wie allen Österreicherinnen und Österreichern zukommen zu lassen.

 

1.500 Euro Nettoeinkommen werden immer als Einkommensgrenze genannt, ab der Betroffene Regress zahlen müssen. Tatsächlich ist die Grenze weit geringer, da Urlaubs- und Weihnachtsgeld eingerechnet werden. Das Jahreseinkommen wird durch zwölf geteilt, weshalb sich für die meisten Menschen eine monatliche Einkommensgrenze von 1.286 Euro ergibt. Diese Grenze wird sehr leicht überschritten, werden doch auch zB Pendlerpauschale, Überstundenentgelte und Abfertigungen eingerechnet. Eine Valorisierung bzw. Anpassung an die Inflation wurde dabei geflissentlich nicht vorgesehen.

Auf andere Unterhaltsverpflichtungen für Kinder oder Ehepartner wird beim Regress ebenso wenig Rücksicht genommen wie auf individuelle Notlagen. Auch im Falle, dass es in einer Familie mehrere Pflegebedürftige gibt, wird die Regressbelastung rücksichtslos aufsummiert. Bis zu 20 Prozent des Einkommens müssen Steirerinnen und Steirer - einzigartig in Österreich! - bei Pflegebedürftigkeit beider Eltern an Rückersatz leisten.

 

Landesrätin Kristina Edlinger-Ploder sagte in einer Pressekonferenz am 11. Oktober 2012, der Regress decke lediglich 2 Prozent der Kosten im Pflegebereich. Er sei, so die Politikerin, die über 14.000 Euro im Monat verdient, wörtlich, „eine eher pädagogische Maßnahme“. Die Menschen sollen also dazu erzogen werden, ihre Angehörigen nicht ins Pflegeheim zu geben. Doch pflegt jemand einen Angehörigen mit höchster Pflegestufe zu Hause und kann dementsprechend keiner Arbeit nachgehen, so ist - im Falle eines weiteren Pflegefalles in der Familie - auch von diesem Pflegegeld Regress zu leisten.

 

Noch dazu geht der Trend in der steirischen Verwaltung immer mehr zu sogenannten "Vergleichen": Ein Bescheid, gegen den ein Rechtsmittel erhoben werden könnte, wird den Betroffenen - entgegen § 35 Stmk. Sozialhilfegesetz - gar nicht mehr ausgestellt. Statt dessen werden sie zu einem Vergleich gedrängt, der durch keine Instanz mehr überprüft wird.

Die geforderten Summen sind dabei nicht gerade klein: Durch weit zurückreichende Nachforderungen handelt es sich dabei schnell um mehrere Tausend Euro, die von den verzweifelten Angehörigen eingefordert werden.


Gleichzeitig muss man sich vor Augen halten, dass der Bund einen aus Steuergeld finanzierten Pflegefond eingerichtet hat, der den Ländern hilft, die Pflegekosten zu bewältigen. Damit sollte gerade verhindert werden, dass die Länder den Angehörigen von Pflegebedürftigen zusätzlich in die Tasche greifen. Dieser Pflegefonds wurde erst neuerlich bis 2016 abgesichert.

 

Und nicht zuletzt ist trotz des Pflegeregresses, den es nur noch in der Steiermark gibt, unser Bundesland bei den Pflegestandards kein Vorbild. So ist der Personalschlüssel in steirischen Pflegeheimen trotz des Pflegeregresses gerade in den höheren betreuungsintensiveren Pflegestufen deutlich schlechter als etwa in Wien oder in Oberösterreich. In der Steiermark gibt es ein überdurchschnittliches Angebot an privaten Pflegeheimen, die im Gegensatz zu den öffentlichen und gemeinnützigen gewinnorientiert sind. Mit öffentlichen Mitteln und mit dem unsozialen Pflegeregress werden diese Gewinne subventioniert. Dadurch verteuert sich das Pflegewesen in der Steiermark unnötig.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende Dringliche Anfrage:

  1. Warum müssen Steirerinnen und Steirer für die Pflege ihrer Eltern zahlen und alle anderen Österreicherinnen und Österreicher nicht?
  2. Wie lange werden Sie noch am Pflegeregress festhalten?

 

Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.

Weg mit dem Regress!

Entschließungsantrag der KPÖ (abgelehnt von SPÖ, ÖVP)

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

Einl.Zahl 2169/4

Entschließungsantrag

zu: TOP D1

 

LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LR Mag. Kristina Edlinger-Ploder

Betreff:

Weg mit dem Regress!

Begründung:

Die Steiermark ist das letzte Bundesland, dass den Pflegeregresses für Eltern und Kinder noch nicht abgeschafft hat. Allein die steirische „Reformpartnerschaft“ aus SPÖ und ÖVP beharrt noch auf dieser unsozialen Maßnahme, dies dem Willen der Bevölkerung zum Trotz, unter Verletzung einschlägiger Vereinbarungen gem Art. 15a mit dem Bund, sowie unter Missachtung aller Warnsignale die überdeutlich machen, welche eine sozialpolitische Fahrlässigkeit ist, deren finanzieller Ertrag die enorme Belastung für die Betroffenen nicht aufwiegt.    

 

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag Steiermark einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes vorzulegen, mit dem die nur in der Steiermark geltende Form der Kostenbeteiligungspflicht bzw. der Regress für Angehörige von PflegeheimbewohnerInnen abgeschafft wird, sowie in Folge die damit verbundenen Durchführungsverordnung entsprechend zu ändern.

 

 

Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.

Tilgung optionaler einseitiger Tariferhöhungen durch die Verkehrsunternehmen aus den Verbundverträgen

Entschließungsantrag der KPÖ (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, FPÖ)

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

Einl.Zahl 1763/6

Entschließungsantrag

zu: TOP 1

 

LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg

Fraktion(en): KPÖ

Betreff:

Tilgung optionaler einseitiger Tariferhöhungen durch die Verkehrsunternehmen aus den Verbundverträgen

Begründung:

 

Die Pläne des Verkehrsverbundes, die Tarife für den öffentlichen Verkehr mit 1. Juli 2013 um 5 Prozent zu erhöhen, welche auf eine Vertragsbestimmung fußt, die den am Verbund beteiligten Verkehrsunternehmen eine vertraglich eine jährliche Erhöhungen der Preise bis zum 1,75-Fachen des Verbraucherpreisindexes einräumt, war Anlass für den KPÖ Landtagsklub, den selbständigen Antrag Einl.Zahl 1763/1 einzubringen, der im Wesentlichen folgende Forderungen umfasste:

 

"Die Landesregierung wird aufgefordert,

 

i) die von ihr in den Lenkungsausschuss des Verkehrsverbundes Steiermark entsendeten Mitglieder anzuweisen gegen die geplante Tariferhöhung zu stimmen, sowie

 

ii) auf eine Vertragsänderung beim Grund- und Finanzierungsvertrag der die Organisation und Finanzierung des Verkehrsverbundes regelt, beziehungsweise der entsprechenden Kooperations- und Verkehrsdienstverträge, hinzuwirken, mit dem noch vor  1. Juli 2013 hinzuwirken, der die bislang eingeräumten jährliche Preisanhebungen bis zum 1,75-Fachen Verbraucherpreisindexes zurücknimmt bzw. unmöglich macht."

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr beschloss in der Sitzung am 9. März 2013 mehrheitlich, die Landesregierung um eine Stellungnahme zu ersuchen, die ihrerseits eine diesbezügliche Erörterung der Sache durch die Fachabteilung 16 zum Beschluss erhob. Diese Stellungnahme wurde durch einen, in der Sitzung des Ausschusses vom 10. September 2013, beschlossenen Abänderungsantrag zum Inhalt des vorliegenden Ausschussberichtes.

 

Dort wurde ausgeführt, dass die kritisierte Bestimmung des Tarifvertrages den Verkehrsunternehmen zugestanden werden musste, um die jährlichen Kostensteigerungen der Betriebe (vor allem anscheinend Treibstoff- und Energiekosten) auszugleichen, da sie mit der, bei gleichbleibender Nachfrage, lediglich durch dem halben Verbraucherpreisindex wertgesicherten, Tarifbestellung nicht das Auslangen fänden.

 

Würde man den Verkehrsunternehmen die Möglichkeit der jährlichen einseitigen Erhöhung der Fahrpreise um das 1,75-fache der Verbraucherpreisindex-Entwicklung nehmen, so die Stellungnahme weiter, müsste dies mit einer stärkeren Wertsicherung der Tarifbestellung selbst, und damit langfristig höheren Kosten für die Gebietskörperschaften kompensiert werden.

 

Diese Ausführungen sind insofern unzureichend, indem sie einen Automatismus verteidigen, der Preiserhöhungen erlaubt, die eben nicht auf tatsächliche Kostensteigerungen der Unternehmen für beispielsweise Personal- oder Treibstoffkosten abstellt, sondern von der Entwicklung dieser Parameter entkoppelte exorbitante jährliche Tarifsprünge möglich macht, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesene Bevölkerungssegmenten nicht zumutbar ist.

 

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, auf eine Änderung der vertraglichen Grundlagen des Verkehrsverbundes hinzuwirken, welche die den Verkehrsunternehmen derzeit jährlich zugestandene einseitige pauschale Preis­erhöhung im Maximalausmaß des 1,75-fachen der Verbraucherpreisindex-Entwicklung durch einen verhandlungsbasierten Mechanismus ersetzt, der alle Vertragspartner einbindet.

 

 

Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.

Keine Abgabe für Hunde aus dem Tierheim

Entschließungsantrag der KPÖ (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, FPÖ)

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

Einl.Zahl 1999/5

Entschließungsantrag

zu: TOP 13

 

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LR Johann Seitinger

Betreff:

Keine Abgabe für Hunde aus dem Tierheim

Begründung:

Auf der einen Seite ist die Situation in steirischen Tierheimen ist dramatisch. Fast alle Heime berichten, dass die Zahl der abgegebenen Tiere immer mehr zunimmt. Großes Anliegen der Heime ist natürlich, für "ihre" Tiere neue verantwortungsbewusste HalterInnen zu finden.

Auf der anderen Seite enthält das Steiermärkische Hundeabgabegesetz 2013 enthält etliche Ausnahmen von der Abgabepflicht. Diensthunde, Blindenhunde und Hunde in Tierheimen sind von der Abgabe befreit. Für Jagdhunde, Wachhunde und Nutzhunde ist nur die Hälfte des vorgesehenen Betrags zu leisten.

Für Menschen also, die sich einen Hund zur Zweck der Jagd, zu ihrer Sicherheit oder einfach im Rahmen ihrer Erwerbstätigkeit halten, sind Befreiungen von der Hundeabgabe vorgesehen.

Es sollte daher auch eine Ausnahmeregelung für Hunde geben, die von ihren BesitzerInnen aus einem Tierheim übernommen wurden.

 

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Änderung des Hundeabgabegesetzes vorzubereiten, mit der klargestellt wird, dass für Hunde, die aus einem Tierheim übernommen wurden, keine Hundeabgabe zu leisten ist und diese dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen. 

Die Öffnungszeiten der Landesmuseen

Selbstständiger Antrag der KPÖ (keine Abstimmung)

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE 2013

Einl.Zahl 1996/1

eingebracht am 13.06.2013

Selbstständiger Antrag (§ 21 GeoLT)

LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg

Fraktion(en): KPÖ

Zuständiger Ausschuss: Wissenschaft

Regierungsmitglied(er): LR Dr. Christian Buchmann

Betreff:

Die Öffnungszeiten der Landesmuseen

Begründung:

Die umfassende bauliche Neugestaltung des  Landesmuseums Joanneum zog eine Reihe von Neuerungen nach sich, die eine bessere Lagerung, Präsentation, Erschließung und Pflege desr Bestände erlaubten, beziehungsweise sich in vielen weiteren Verbesserungen niederschlugen.


Insbesondere vor diesem Hintergrund stellen die überraschend knapp bemessenen Öffnungszeiten vieler Häuser einen großen Wehrmutstropfen dar. Die folgenden Einrichtungen stehen, einmal von unterschiedlichen saisonalen Öffnungszeiten beziehunsweise unterschiedlichen Schließtagen abgesehen, den  BenutzerInnen grundsätzlich ledigl Dienstag bis Sonntag jeweils zwischen 10:00-17:00 Uhr offen: Kunsthaus Graz, Multimediale Sammlung, Naturkundemuseum (dzt. wegen Neuaufstellung geschlossen), Neue Galerie, Jagdmuseum Schloss Stainz. Das Zeughaus Graz, das Museum im Palais, Das Schloss Trautenfels und das Volkskundemuseum sind  an teils verschiedenen Wochentagen dem Publikum zugänglich, sind aber ebenfalls grundsätzlich nur zwischen 10h und 17h geöffnet.   

 

Das Gros der Berufstätigen ist dadurch nicht nur mit der Herausforderung konfrontiert, allfällige Besuche dieser Häuser  in ihrer Kernarbeitszeit unterbringen zu müssen. Das viele der betroffenen Einrichtungen zumindest auch am grundsätzlich arbeitsfreien Sonntag geöffnet haben, ändert nichts an der sehr beschränkten Nutzbarkeit der Öffnungszeiten an den Werktagen. Dies limitiert die Nutzungsmöglichkeit der zwischen 10h-17h geöffneten Häuser für die Betroffenen entscheidend, wobei natürlich Faktoren wie zum Beispiel die Entfernung bzw. Wegzeit zur Arbeitsstätte  das Ausmaß dieser Einschränkung erheblich beeinflußt und z.T. beträchtlich beeinträchtigt. 

 

Dieser bedauerliche Zustand ist gerade in Anbetracht der jüngst erfolgten Renovierung und sonst erfolgten Leistungsverbesserung bzw. Serviceausweitung nicht nachvollziehbar.  Viele Interessierte beklagten beispielsweise keine Gelegenheit zu finden die ausgezeichnete Maria Lassnig Werkschau zu besuchen. In Zeiten wo der Wert von Museen an deren BesucherInnenzahl gemessen wird es Interessierten schwer zu machen, ist keine vielversprechende Strategie.

 

Der bestehende Zustand scheint dem Bildungsstandort Steiermark und der Bildungs- und Universitätsstadt Graz bei weitem nicht angemessen zu sein.

 

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, für eine deutliche Ausweitung der Öffnungszeiten der Landesmuseen Sorge zu tragen, und hierbei insbesondere durch eine längere Abendöffnung werktags den Bedürfnissen berufstätiger NutzerInnen verstärkt Rechnung zu tragen. Wobei dort wo eine Ausweitung nicht möglich ist zumindest eine Verschiebung des an den Werktagen vorhandenen Stundenkontingents in die Abendstunden geprüft werden soll.

 

Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.

Urlaub für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen

Fragestunde - Anfrage an LR Edlinger-Ploder

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE 2013

Einl.Zahl 2200/1

eingebracht am 12.09.2013

Anfrage an ein Regierungsmitglied (Fragestunde § 69 GeoLT)

Landtagssitzung am: 17.09.2013

Regierungsmitglied: LR Mag. Kristina Edlinger-Ploder

Abgeordnete/r: Claudia Klimt-Weithaler

Fraktion: KPÖ

Betreff:

Urlaub für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen

Begründung:

Viele pflegebdürftige Menschen in Pflegeheimen sehnen sich danach, Zeit mit ihren Angehörigen zu verbringen. Es ist daher mehr als verständlich, dass sie sich wünschen - soweit es die gesundheitliche Situation zulässt - auch ein paar Tage ihre Kinder und Enkelkinder zu Hause zu besuchen. Nicht immer befinden sich die Verwandten nämlich in unmittelbarer Nähe, sodass daher ein Besuch für alle Beteiligte nur mit Übernachtung praktikabel sein kann.

Nun hat sich aber gezeigt, dass in einigen Fällen die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen gewarnt wurden, vom Pflegeheim abwesend zu sein, da die Kosten des Pflegeheims ab einer Abwesenheit von mehr als 14 Tagen im Jahr selbst zu tragen seien.

Die betroffenen alten Menschen sind dadurch mehr als verunsichert und getrauen sich schon im August nicht mehr, ein paar Tage bei ihrer Familie zu verbringen, um noch Urlaubstage für Weihnachten zur Verfügung zu haben.

Eine solche Entwicklung ist für alle Beteiligten mehr als bedauerlich.

 

Die/Der unterfertigte Abgeordnete stellt folgende Anfrage:

Ist es richtig, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen nicht mehr als 14 Tage im Jahr zum Zwecke von Verwandtenbesuchen vom Pflegeheim abwesend sein dürfen, ohne den Anspruch auf Kostentragung für das Pflegeheim zu verlieren?

 

Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh.

Die Zukunft des steiermärkischen Musikschulwesens

Fragestunde - Anfrage an LR Schickhofer

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE 2013

Einl.Zahl 2199/1

eingebracht am 12.09.2013

Anfrage an ein Regierungsmitglied (Fragestunde § 69 GeoLT)

Landtagssitzung am: 17.09.2013

Regierungsmitglied: LR Mag. Michael Schickhofer

Abgeordnete/r: Dr. Werner Murgg

Fraktion: KPÖ

Betreff:

Die Zukunft des steiermärkischen Musikschulwesens

Begründung:

Das in den vergangenen Jahren stets als Erfolgsmodell gelobte steiermärkische Musikschulwesen sieht sich einem immer rauer werdenden Klima ausgesetzt: Jahr für Jahr steigende Beiträge korrespondieren mit sinkenden SchülerInnenzahlen die seit dem Rekordjahr 20008 mit über 24.000 SchülerInnen auf etwas über 21.000 sank, die Förderrichtlinien wurden im selben Zeitraum immer restriktiver, zuletztwurden die zahlreichen fruchtbaren Kooperation zwischen Musikschulen und Pflichtschulen bzw. Kinderbetreuungseinrichtungen unterbunden. Gleichzeitig enthielt der jüngst durch den Kontrollausschuss behandelten Prüfbericht des Landesrechnungshofes über das Musikschulwesen einen Ausblick auf ein Projekt der Landesregierung, dass die Überführung der steiermärkischen Musikschulen in eine neue Trägerstruktur geprüft haben soll. Trotz  mehrfacher Ankündigung unterblieb aber eine Bekanntgabe ihrer Pläne in Bezug auf die Neuordnung des steiermärkischen Musikschulwesens.

 

Einem Bericht der Kleinen Zeitung vom 9. Juli 2013 mit dem Titel „Druck auf die Musikschulen steigt“ konnten die Betroffenen lediglich folgende lapidare Mitteilung entnehmen: „2012 hat das Land untersuchen lassen, wie die Musikschulen neu organisiert werden könnten. Also etwa, ob eine Musikschul-GmbH klüger wäre. Eine Entscheidung steht aus.“

 

Die/Der unterfertigte Abgeordnete stellt folgende Anfrage:

 

Können Sie ausschließen, dass sie als Ressorverantwortlicher Spar- bzw. Restrukturierungsmaßnahmen im steiermärkischen Musikschulwesen planen, die zu einer Einschränkung des derzeitigen Angebotes bzw. einer weiteren Verteuerung der Leistungen der steiermärkischen Musikschulen führen werden?

 

Unterschriften:
Dr. Werner Murgg eh.

17. September 2013