Landtagssitzung 21. März 2017

Hürden bei Kautionsfonds des Landes abbauen

Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT)

Die Wohnkosten steigen immer weiter und gerade für junge Menschen sind die Summen, die bei einer Hausstandsgründung oder einem Umzug einmalig anfallen kaum zu bewältigen. Neben der Aufbringung der Kaution sind in den meisten Fällen auch noch in der alten Wohnung ein paar Mieten während der Kündigungsfrist zu bezahlen und auch die Mietvertragsvergebührung muss aufgebracht werden. Dazu kommen oft noch Maklergebühren im Umfang von mehreren Monatsmieten. Da es keine gesetzliche Höchstgrenze gibt, kommt es in Einzelfällen auch zu Kautionsforderungen in der Höhe von fünf Bruttomonatsmieten oder mehr.

In der Stadt Graz existiert auf Betreiben der KPÖ bereits seit mehreren Jahren ein Kautionsfonds, der sich sehr bewährt hat. In den vergangenen Jahren hat die KPÖ im Landtag bereits mehrmals die Einführung eines landesweiten Kautionsfonds nach dem Vorbild der Stadt Graz beantragt. Nach langem Zögern hat sich die Steiermärkische Landesregierung im vorigen Jahr endlich entschlossen, auch auf Landesebene einen Kautionsfonds einzurichten. Für viele Menschen könnte dies eine große Hilfe sein. 1,5 Millionen Euro wurden dafür für drei Jahre reserviert.

Leider hat sich herausgestellt, dass das vom Land initiierte System zu bürokratisch und zu aufwendig ist. Anders als in Graz muss der Landes-Kautionszuschuss von den MieterInnen binnen drei Jahren in kleinen Raten wieder zurückgezahlt werden. In Graz hingegen wird der Kautionszuschuss auf Antrag des Mieters/der Mieterin direkt an den Vermieter/die Vermieterin überwiesen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses fließt dieser Betrag wieder an die Stadt Graz zurück. Die wenigen Ausfälle, die entstehen, wenn auf die Kaution zugegriffen wird, stehen in keinem Verhältnis zu dem immensen Aufwand, der durch die Administration von Kleinkrediten entsteht.

Zudem entstehen offenbar durch die Konstruktion des Zuschusses als Darlehen noch weitere Probleme: Darlehen können von einer Gemeinde nur gewährt werden, wenn die Finanzen des Empfängers geklärt sind und wenn die Gemeindeabteilung und die Landesregierung jedem Darlehen zustimmt. Außerdem muss jeder einzelne Fall vom Gemeinderat in der Gemeinderatssitzung genehmigt werden! Nicht nur, dass die AntragstellerInnen damit - selbst in nicht-öffentlicher Sitzung - in eine ihnen sicherlich unangenehme Situation gebracht werden, auch die Wartezeit auf den Kautionszuschuss verlängert sich durch dieses Prozedere deutlich. In den meisten Gemeinden findet nämlich nur viermal jährlich eine Gemeideratssitzung statt.

Laut Medienbericht (Kleine Zeitung, 13.3.2017) möchten aus diesen Gründen viele Gemeinden, die ursprünglich interessiert waren, den Kautionsfonds nun doch nicht nutzen.
     

Es wird daher folgende Dringliche Anfrage gestellt:

  1. Inwiefern muss der Antragsteller/die Antragstellerin von der Gemeinde vor Zuerkennung des Mini-Darlehens in Bezug auf seine/ihre finanzielle Situation geprüft werden?
  2. Wie ist das genaue Prozedere in der Gemeinde für die Gewährung des Kautionszuschusses (Beschluss des Gemeinderats, Zustimmung der Gemeindeabteilung, Landesregierungsbeschluss etc.)?
  3. Wie viele Gemeinden haben auf den "Call zum Kautionsfonds" geantwortet?
  4. Wie viele Gemeinden sind aufgrund der Probleme wieder abgesprungen?
  5. Welchen Grund geben diese Gemeinden für ihre Ablehnung an?
  6. Mit wie vielen Gemeinden wurde nun schlussendlich eine Vereinbarung getroffen bzw. in wievielen Gemeinden wird der Kautionsfonds tatsächlich angeboten?
  7. Wieviele dieser Gemeinden sind SPÖ-geführt und wieviele sind ÖVP-geführt?
  8. In welcher Form stellen Sie sich eine Beteiligung von "Partnern wie die Caritas" vor, wie Sie in der Kleinen Zeitung vom 17.3.2017 zitiert werden?

Arbeitsgruppe zur verbesserten Gestaltung des Kautionsfonds einrichten

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Die Ausgestaltung des kürzlich eingeführten Kautionsfonds hat sich als nicht geglückt erwiesen. Wie schon in anderen Bereichen hat sich die mangelnde Einbindung von vorhandener Kompetenz als Fehler erwiesen. Ein funktionierender Kautionsfonds wäre aber längst dringend erforderlich.

Um die Ausgestaltung des Kautionsfonds für alle Betroffenen möglichst akzeptabel zu gestalten, sollte eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, welche die Regierung in der Angelegenheit berät. Die VertreterInnen von Gemeinden und Städten sowie die im Landtag Steiermark vertretenen Fraktionen könnten so zum Gelingen beitragen. Auch VertreterInnen der Stadt Graz sollten eingeladen werden, um über ihre Erfahrungen mit dem dort bestehenden Kautionsfonds zu berichten und wertvolle Inputs zu geben.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

 

Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die die Landesregierung bei der Verbesserung des Kautionsfonds berät und zu der VertreterInnen aller Landtagsfraktionen, VertreterInnen der Gemeinden und Städte, der A7-Gemeinderecht und des Verfassungsdienstes einzuladen sind.

21. März 2017