Landtagssitzung 23. Februar 2021

Wohnkostenpauschale im Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetz erhöhen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, FPÖ, Neos)

Die Wohnkosten tragen in Österreich wesentlich zur Teuerung und auch zur Verfestigung von Armut bei. In keinem anderen EU-Staat sind die Kosten von Mieten und Betriebskosten in den vergangenen Jahren so stark gestiegen. Diese Entwicklung ist auch in der Steiermark festzustellen. Trotzdem werden mit der neuen Sozialunterstützung die Beihilfen zu den Wohnkosten gekürzt. Einerseits darf, wer die neue Sozialunterstützung bezieht, keine Wohnunterstützung mehr bekommen. Andererseits nutzt das Land Steiermark im Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetz (StSUG) bei der sogenannten Wohnkostenpauschale, die den Bezug aus der Wohnunterstützung ersetzen soll, nicht die Möglichkeiten aus, die durch das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz gegeben wären.

Der Höchstsatz der Sozialunterstützung teilt sich 60 zu 40 auf die Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und die Befriedigung des Wohnbedarfs auf. Reicht der Wohnbedarfsanteil nicht aus, um die tatsächlichen Wohnkosten zu decken, wird eine Wohnkostenpauschale in Höhe von maximal 20 Prozent des Höchstsatzes gewährt. Das Bundesgesetz würde dabei allerdings einen größeren Spielraum von 30 Prozent der Bemessungsgrundlage als Wohnkostenpauschale zulassen, welcher jedoch vom Land Steiermark nicht ausgenützt wird.

Eine Ausnutzung des bundesgesetzlichen Rahmens für die Wohnkostenpauschale würde vor allem denjenigen Menschen helfen, die mit hohen Wohnkosten konfrontiert sind, beispielsweise in der Landeshauptstadt Graz. Im Bundesland Salzburg ist dies dergestalt zur Umsetzung gekommen.

Finanziell liegt die Unterstützung derjenigen Menschen, die eine Wohnkostenpauschale von 30 Prozent der Bemessungsgrundlage in Anspruch nehmen könnten, durchaus im Bereich des Möglichen, ergibt sich doch für das Land Steiermark durch die neue Regelung eine Kostenreduktion, wie den Erläuterungen zum StSUG zu entnehmen ist: „Die Übertragung der Unterstützungsleistungen zur Befriedigung des Wohnbedarfs aus dem StWUG in das StSUG bildet sich mit Mehrkosten in Höhe von bis zu € 6,5 Mio. jährlich (davon 60% für das Land iHv bis zu € 3,9 Mio. und 40% für die Sozialhilfeverbände bzw. die Stadt Graz iHv bis zu € 2,6 Mio.) unter gleichzeitiger Kostenreduktion im Bereich des StWUG in Höhe von bis zu € 9 Mio. (100% Land) ab.“

In Anbetracht der rapiden Teuerung bei den Wohnkosten und ihrer Rolle im Hinblick auf die Armutsgefährdung in der Steiermark ist dementsprechend gerade in Zeiten einer schweren Wirtschaftskrise und Rekordarbeitslosigkeit eine Ausnutzung des bundesgesetzlichen Rahmens für die Wohnkostenpauschale anzustreben.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, den vorliegenden Entwurf des StSUG insofern zu überarbeiten, dass die Wohnkostenpauschale in § 8 Abs. 6 auf maximal 30% des Höchstsatzes angehoben wird, und diese Vorlage dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.

Keine Streichung der Wohnunterstützung bei Bezug von Sozialunterstützung

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, FPÖ, Neos)

Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz sieht bei Bezug der Sozialunterstützung keine Auszahlung von Wohnbeihilfe bzw. Wohnunterstützung in der bisherigen Form vor. Dadurch kommt es für Bezieherinnen und Bezieher zu teilweise drastischen Leistungskürzungen, die durch die Sozialgesetzgebung der Länder nur teilweise ausgeglichen werden können. In der schwersten Wirtschaftskrise der letzten Jahrzehnte ist es verantwortungslos, auch noch zu riskieren, dass Menschen ihre Wohnung nicht mehr finanzieren können. Denn die Wohnkosten tragen in Österreich wesentlich zur Teuerung und auch zur Verfestigung von Armut bei. In keinem anderen EU-Staat sind die Kosten von Mieten und Betriebskosten in den vergangenen Jahren so stark gestiegen.

Auch die zwangsweise Auszahlung der neuen, reduzierten Unterstützung für Wohnkosten als Sachleistung ist kontraproduktiv, da viele Vermieter nicht bereit sind, Menschen, deren Wohnkosten von Sozialämtern angewiesen werden, einen Mietvertrag abzuschließen. Was bisher war in begründeten Fällen üblich war, wird durch das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz zu einer generellen Bestimmung, durch die sozial schwache Menschen stigmatisiert, ausgegrenzt und in vielen Fällen auch vom Wohnungsmarkt ausgeschlossen werden.

     
      

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Anliegen heranzutreten, eine Novelle des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes zu veranlassen, die

den Bezug der steirischen Wohnunterstützung ergänzend zur Sozialunterstützung ermöglicht.

die Unterstützung zur Befriedigung des Wohnbedarfs generell als Geldleistung und nur in begründeten Fällen als Sachleistung definiert.

den Richtsatz 75 zu 25 auf die Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und die Befriedigung des Wohnbedarfs aufteilt.

Sanktionen für arbeitslose Menschen dürfen letztes soziales Netz nicht gefährden

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, FPÖ, Neos)

Die Sanktionsmaßnahmen in § 7 des Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetzes (StSUG) waren Gegenstand vieler Stellungnahmen im Rahmen des Begutachtungsverfahrens. Grund dafür ist die restriktive Auslegung, deren Sinnhaftigkeit u.a. auch vom Armutsnetzwerk Steiermark bestritten wird. Auch wurde in vielen Stellungnahmen angemerkt, dass seitens des Landes Steiermark nicht alle Mittel ausgeschöpft werden, die das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz für Menschen in prekären Lebenslagen zulassen würde.

Die Organisationen und ExpertInnen im Bereich der Armutsbekämpfung bezweifeln nicht nur den angestrebten Effekt – Menschen würden durch strengere Sanktionen eher in Arbeit gebracht werden – sie stellen auch in Aussicht, dass dadurch die Situation betroffener Menschen insofern verschärft werden könnte, dass diese im Extremfall den Anschluss an die Gesellschaft gänzlich verlieren und auf Dauer nicht mehr in das Arbeitsleben integriert werden könnten.

Die Arbeiterkammer Steiermark mahnt in diesem Zusammenhang ein größeres Fingerspitzengefühl ein und gibt zu bedenken, „dass die Sozialunterstützung das letzte soziale Netz für BezieherInnen ist und es sich bei den Bezugsberechtigten Großteils um Personen mit komplexen und multidimensionalen Problemlagen handelt.“

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, den vorliegenden Entwurf des StSUG in § 7 insofern zu überarbeiten, dass von der grundgesetzlichen Ermächtigung Gebrauch gemacht wird, verlorene Ansprüche nach dem AlVG mit 50 Prozent des Differenzbetrages auszugleichen und diese Vorlage dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen

Automatische Teuerung beim Öffentlichen Verkehr stoppen!

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, FPÖ)

Die Leistbarkeit des ÖV ist für viele Menschen eine entscheidende Voraussetzung für einen längerfristigen Umstieg, was im Sinne der Klimaschutzmaßnahmen und zur Verbesserung der Luftqualität anzustreben ist. Auch das Luftreinhalteprogramm definiert die Stärkung des Öffentlichen Verkehrs als eine relevante Maßnahme. Dabei geht es auch um das Abbauen von Anfangsbarrieren für den Umstieg. Eine moderate Gestaltung der Preise ist somit eine konkrete Maßnahme, um umweltbelastender und gesundheitsgefährdender Luftverschmutzung entgegenzuwirken, da beispielsweise PendlerInnen so zum Umstieg auf den ÖV bewegt werden könnten. Fakt ist allerdings, dass die Preispolitik in der Steiermark seit Jahren einen diesen Zielen entgegenstehenden Kurs eingeschlagen hat. Die Bevölkerung ist mit einer jährlichen automatischen Teuerung der Fahrscheine weit über der Inflation konfrontiert.

Gerade in Anbetracht der sozialen und ökonomischen Auswirkungen der Corona-Krise wäre es höchst an der Zeit, den Teuerungsautomatismus bei den Fahrscheinpreisen im steirischen Verkehrsverbund zu beenden. Andernorts wurde dieser Schritt im Sinne der Bevölkerung bereits getan: Der Verkehrsverbund Tirol hat kürzlich angekündigt, die Preissteigerung im Jahr 2021 auszusetzen. Auch die ÖBB haben im vergangenen Herbst auf die jährliche Preiserhöhung verzichtet.

Bei den Verhandlungen über eine Reform der jährlichen Preisgestaltung der Fahrscheine für den Öffentlichen Verkehr im Verkehrsverbund Steiermark wurde es wiederholt verabsäumt, seitens des Landes eine Beendigung der Teuerungsautomatik zu fordern. Anstatt die Anpassungsklausel, die es den Verkehrsunternehmen erlaubt, einmal pro Jahr eine Preiserhöhung weit über der Inflation vorzunehmen, abzuschaffen, wurde diese zuletzt auf den Faktor 1,5 der Verbraucherpreisindex-Entwicklung festgelegt. Das Erhöhungsausmaß wurde in dieser Form für die Jahre 2019 bis 2021 fixiert. Somit steigen die ÖV-Preise jedes Jahr 50 Prozent stärker an als der Verbraucherpreisindex.

Mobilität darf keine Frage der Brieftasche sein! Vor allem im Hinblick auf die Reallohnentwicklung in unserem Bundesland in Relation zu den jährlich steigenden Fahrscheinpreisen besteht jedoch die Gefahr, dass die steirische Bevölkerung im Anlassfall nicht auf den Öffentlichen Verkehr umsteigen kann oder kein ausreichender Anreiz gegeben ist. In Anbetracht der hohen Arbeitslosenzahlen und der Einschnitte, die die Menschen im letzten Jahr hinnehmen mussten, gestaltet sich dies noch drastischer. Dass die Gestaltung der Preispolitik direkte Auswirkungen auf die Nutzung des Öffentlichen Verkehrs hat, zeigt das Erfolgsmodell der verbilligten Jahreskarte in Graz 2015.

Ein Veto des Landes könnte die automatische Teuerung in der aktuellen Form aussetzen. Damit wäre nicht nur ein erster Schritt dahingehend getan, die Frage von Mobilität von der Leistbarkeit zu entkoppeln. Auch im Hinblick auf die Relevanz des Öffentlichen Verkehrs bei der Eindämmung des weit klimaschädlicheren Individualverkehrs könnte das Land Steiermark ein Zeichen setzen.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die von ihr in den Lenkungsausschuss des Verkehrsverbundes Steiermark entsendeten Vertreter anzuweisen, sich zukünftig in diesem Gremium gegen die Anhebung der Fahrpreise um das bis zu 1,5-fache des Verbraucherpreisindexes auszusprechen.

Veröffentlicht: 23. Februar 2021

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