Landtagssitzung 20. April 2010
Anträge und Initiativen der KPÖ
Ausbau der S-Bahn S 8 nach Trofaiach
Entschließungsantrag; mehrheitlich (gegen ÖVP) angenommen
Der Landtag Steiermark hat am 15.12.2009 einen Erfreulichen
Beschluss gefasst:
Darin wird die Landesregierung aufgefordert den Ausbau der
S-Bahnlinie S 8 zügig voranzutreiben, um sicherzustellen, dass die
Fertigstellung des Schnellbahnastes nach Leoben und Kapfenberg deutlich vor 2016
erfolgen kann.
Leider ist nicht vorgesehen, den Ast der S 8 in das
Vordernbergertal bis Trofaiach zu verlängern, obwohl hier eine intakte
Bahntrasse samt Oberleitungsanschluss existiert, und seitens der Bevölkerung
großes Interesse an der Wiederinbetriebnahme des Personenverkehrs auf dieser
Strecke besteht.
Stattdessen ist lediglich geplant, die Strecke
Leoben-Trofaiach über einen verdichteten Busverkehr zu bedienen. Der jetzt
erfolgende Ausbau der S 8 bietet wohl die letzte Möglichkeit, schienenbasierten
Personenverkehr zwischen Leoben und Trofaiach unter Nutzung der bestehenden
Infrastruktur bereitzustellen.
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
im Rahmen des beschleunigten Ausbaus der S-Bahn S 8 gemäß
dem Bericht des Ausschusses für Infrastruktur mit der Einl. Zahl 3617/2 auch
die Streckenführung in das Vordernbergtal bis Trofaiach einzubeziehen und die
Wiederinbetriebnahme der Strecke Trofaiach-Vordernberg für den Personenverkehr
zu unterstützen.
Unterschriften:
Dr. Werner Murgg eh., Lambert Schönleitner eh., Ing. Renate Pacher eh.
Dr. Werner Murgg eh., Lambert Schönleitner eh., Ing. Renate Pacher eh.
Erweiterung und finanzielle Unterstützung des Projektes „Mediation – Wege der Konfliktlösung im Wohn- und Siedlungsumfeld Graz“
Entschließungsantrag; keine Mehrheit
Das Kinderbüro Steiermark und die Kinder- und
Jugendanwaltschaft Steiermark verzeichnen jährlich im Durchschnitt 20 Anfragen
von BewohnerInnen aus Siedlungen zu Problemen, die Kinder und Jugendliche
betreffen. Sei es, dass sich MitbewohnerInnen durch den Kinderlärm gestört
fühlen, Dinge beschädigt werden, Fußballspielen verboten wird und vieles
mehr.
Diese Anfragen werden seit Jahren bestmöglich bearbeitet. Im
Sinne einer neutralen Konfliktregelung ist es notwendig, eine Person von außen
hinzuzuziehen, die Konfliktparteien gleichermaßen anhört und objektiv agiert.
Ein/e ausgebildete/r MediatorIn wird diesen Anforderungen am besten
gerecht.
Auf Grundlage der UN-Kinderrechtekonvention wurde vom
Kinderbüro Steiermark für die Stadt Graz eine Dienstleistung initiiert, die sich
auf Problemsituationen in Wohnsiedlungen und die Vermittlung zwischen den
Beteiligten spezialisiert. Das Projekt „Mediation – Wege der Konfliktlösung im
Wohn- und Siedlungsumfeld Graz“ wird seit 2007 erfolgreich durchgeführt, seit
2009 von der Stadt Graz auch finanziell unterstützt. Durch die gemeinsam
erarbeiteten Lösungen identifizieren sich die Beteiligten an deren Umsetzung und
im Idealfall entstehen dadurch effiziente und nachhaltige Vereinbarungen. Durch
diese Vermittlungsarbeit soll die Lebensqualität und die Zufriedenheit von
BewohnerInnen in einzelnen Grazer Wohnsiedlungen dauerhaft gewährleistet
werden.
Aufgrund der finanziellen Ressourcen ist das Projekt auf den
Raum Graz beschränkt, Anfragen, die aus anderen Bezirken der Steiermark kommen,
können derzeit nicht bearbeitet werden.
Bei der Steuergruppensitzung des Kinderbüros Steiermark am
15.06.2009, kamen die Jugend- bzw. GenerationensprecherInnen der im Landtag
vertretenen Parteien überein, dass dieses Mediationsprojekt auf die gesamte
Steiermark ausgeweitet und vom Land Steiermark finanziell unterstützt werden
soll.
Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, das
Projekt „Mediation – Wege der Konfliktlösung im Wohn- und Siedlungsumfeld“ des
Kinderbüros Steiermark auf die gesamte Steiermark auszuweiten und finanziell zu
unterstützen.
Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh., Mag. Edith Zitz eh.
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh., Mag. Edith Zitz eh.
Rehabilitationszentrum für Kinder in der Steiermark
Antrag; mehrheitlich angenommen
In ganz Österreich existiert kein einziges
Rehabilitationszentrum für Kinder! Laut Experten wäre aber in Österreich der
Bedarf für drei solcher Zentren in Österreich gegeben.
Seit Jahren fordern führende Kinderärzte erfolglos die
Einrichtung eines Rehabilitationszentrums speziell für Kinder in der Steiermark,
wie es sie in der Schweiz oder Deutschland längst gibt, in dem auch Angehörige
mitbetreut werden. Stattdessen werden Kinder in Einrichtungen für ältere
Menschen betreut.
Kinder brauchen nach Unfällen, aber auch nach schweren
Operationen oder Erkrankungen wie etwa Krebs, eine spezielle Nachsorge. Oft
bleiben Defizite, die mit Hilfe der entsprechenden Therapie behoben werden
können. Die Familien müssen gestützt, die Kinder müssen professionell begleitet
werden. Gerade auch nach einer Krebserkrankung haben die betroffenen Kinder ihre
psychischen und physischen Reserven zum Großteil aufgebraucht und benötigen
dringend Rehabilitation.
Tausende Kinder zwischen 0-14 Jahren leiden länger als 6
Monate an gesundheitlichen Problemen. Derzeit gibt es in der Steiermark nur im
RZ Judendorf-Straßengel eine eigene Rehabilitationsstation für Kinder und
Jugendliche, allerdings nur für die Indikationsgruppen NEU (Neurologie) und BSR
(Bewegungs- und Stützapparat). Eine wirklich umfassende rehabilitative Betreuung
mit pädagogischer und psychologischer Begleitung gibt es österreichweit leider
noch nicht. Leider gibt es in Österreich derzeit auch keine klare, geschweige
denn eine einheitliche, Regelung wann ein Kind einen Leistungsanspruch auf
Rehabilitation hat.
Die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen
unterscheidet sich grundlegend von der im Erwachsenenbereich. Neben der
medizinischen Seite spielt auch die Entwicklung im Kontext von Familie und
Umfeld eine wesentliche Rolle. Die betroffenen Kinder müssen sich auf die
Bewältigung ihres Lebens einstellen und sich mit ihren Fähigkeiten ihrer
gesundheitlichen Situation anpassen. Wir wünschen uns für die Kinder und
Jugendlichen eine wirklich spezielle und umfassende Betreuung, wie dies in
einzelnen Fachabteilungen und Einrichtungen, in denen man sich um sehr viel
ältere Menschen mit gleichen Krankheitsbildern kümmert, nicht möglich ist. Dazu
ist auf die besonderen Bedürfnisse und Besonderheiten der Zielgruppe einzugehen,
wie etwa:
-
eine kinder- und jugendgerechte Rehabilitation und Nachbetreuung
-
besonders kinder- und jugendgerechte Bau- und Einrichtungsweise
-
professionelle und altersgerechte Kinderbetreuung durch entsprechend ausgebildete KindergartenpädagogInnen
-
alters- und schultypabhängig eine schulische Betreuung durch entsprechend ausgebildete Lehrkräfte
-
gesunde Ernährung unter Berücksichtigung der geschmacklichen Anforderungen von Kindern und Jugendlichen
Ein wichtiger Aspekt in der Nachsorge ist die
altersgerechten Behandlung und Pflege unter Einbindung der Eltern. Während der
mehrwöchigen Aufenthalte in einem Rehabilitationszentrum ist eine Begleitung der
Kinder durch ihre Eltern oft notwendig, sinnvoll und erwünscht. Daher soll
zusätzlich zur begleitenden Person im Zimmer des Patienten eine
Beherbergungseinrichtung für die Angehörigen geboten werden um damit die
Rahmenbedingungen für eine gemeinsame Rehabilitation zu optimieren. Ziel einer
gemeinsamen Rehabilitation ist es, den Familienangehörigen die Möglichkeit zu
geben, aus dem jeweiligen Krankheitsmuster, gemeinsam mit dem Betroffenen den
Weg zur Genesung zu finden.
Da es solche bzw. eine solche Einrichtung aber in ganz
Österreich nicht gibt, müssen viele Eltern nach Deutschland, z.B. nach Tannheim
ausweichen. Deshalb nehmen nur 10 Prozent (!) der Kinder die Rehabilitation in
Anspruch. Der Großteil der Betroffenen bleibt aufgrund der Entfernung zu Hause -
und zwar ohne kindergerechte Rehabilitation, für die es jedoch laut Experten der
Kindermedizin genug Bedarf gäbe: Allein im nächsten Jahr brauchen demnach 1.100
Kinder eine fachgerechte Therapie nach einem Unfall oder einer schweren
Krankheit. Trotzdem sieht das Gesundheitsministerium mit Verweis auf eine vom
Hauptverband in Auftrag gegebene ÖBIG-Studie nicht genug Bedarf für ein eigenes
Kinder-Rehabilitations-Zentrum Österreich und befindet sich damit im klaren
Gegensatz zu ausgewiesenen Experten der Kindermedizin. Im Rehabilitationsplan
2009 der Österr. Sozialversicherungsträger wird als Lösung der - bestenfalls
als zynisch zu bezeichnende - Vorschlag gemacht, " ... insbesondere im Bereich
seltener Zuweisungsindikationen, die renommierten spezialisierten Einrichtungen
in den Nachbarstaaten zu beschicken (!)...". Im Regionalen Strukturplan
Gesundheit Steiermark kommt der Bereich der Kinderrehabilitation überhaupt nicht
vor!
Die Landesregierung wird aufgefordert,
-
alle nötigen Maßnahmen zur Schaffung eines Rehabilitationszentrums für Kinder in der Steiermark zu setzen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten und
-
sich beim Bund für eine eindeutige Regelung, Zuordnung und Durchsetzung des Leistungsanspruchs auf Rehabilitation für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern einzusetzen.
Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh., Ernest Kaltenegger eh.
Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh., Ernest Kaltenegger eh.
Erweiterung des Patientenentschädigungsfonds
Antrag; einstimmig angenommen
Der Patientenentschädigungsfonds ist zweckgewidmet und für
Entschädigungen jener Schäden zu verwenden, die durch die Behandlung in
öffentlichen oder privaten gemeinnützigen Krankenanstalten entstanden sind, bei
denen eine Haftung nicht eindeutig gegeben ist.
Der Entschädigungsfonds wurde bis zur Novelle des KALG 2006
ausschließlich von den PatientInnen der allgeimeinen Gebührenklasse der
Krankenanstalten finanziert. Die Novelle zur Umsetzung der Regelungen betreffend
die PatientInnen der Sonderklasse trat in der Steiermark erst 2007 in Kraft.
Dies, obwohl der Bund bereits im Jahr 2002 die Einbindung der
SonderklassepatientInnen im Grundsatzgesetz vorgesehen hat. Laut
Bundesrechnungshof hatte der Steiermärkische Patientenentschädigungsfonds
dadurch einen Einnahmensverlust von rd. 800.000 EUR.
Der Betrag von 0,73 EUR täglich ist von sozialversicherten
PatientInnen der allgemeinen Gebührenklasse und Sonderklasse einzuheben. Die
Finanzierung des Patientenentschädigungsfonds erfolgt somit ausschließlich durch
die PatientInnen selbst, und auch hier nur durch die stationär aufgenommenen
Pfleglinge!
Anspruchsberechtigt sind jedoch alle Personen, die in den
öffentlichen oder privaten gemeinnützigen Krankenanstalten betreut werden und im
Falle eines kausalen Schadens, wobei die Verschuldensfrage nicht eindeutig
geklärt werden kann (z. B. einer Infektion), zum Tragen kommt. Also auch
ambulante PatientInnen, mitversicherte PatientInnen und weitere Personengruppen,
die laut Gesetz keinen Solidarbeitrag leisten müssen.
In den letzten Jahren hat die Zahl jener, die eine
Entschädigung über den Patientenentschädigungfonds erhalten haben, stark
zugenommen. Da die Zuerkennung von Entschädigungen aber nur nach Maßgabe der
vorhandenen Finanzmittel erfolgen darf, ist die derzeitige Finanzierung des
Fonds für diesen steigenden Bedarf zu gering. Derzeit ist die Deckung des
Bedarfs nur durch die Beanspruchung der aus früheren Jahren übertragenen Mittel
möglich, als der Fonds noch nicht so stark in Anspruch genommen wurde.
Laut Bundesgesetz (§ 27a Abs 5 KAKuG) muss der finanzielle
Beitrag nur von den beitragspflichtigen PatientInnen eingehoben
werden. Pharmaindustrie, Hersteller von Medizinprodukten, Versicherungen,
Krankenanstaltenträger, Ärzte oder andere Angehörige der Heilberufe, müssen
keinen Solidarbeitrag zur Finanzierung des Entschädigungsfonds leisten.
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert an die Bundesregierung
mit dem Ersuchen heranzutreten, eine Novelle zum Krankenanstalten- und
Kuranstaltengesetz vorzulegen, mit der weitere Beteiligte, wie Pharmaindustrie,
Hersteller von Medizinprodukten, Versicherungen, Krankenanstaltenträger, Ärzte
oder andere Angehörige der Heilberufe, zur Zahlung eines Solidarbeitrages an den
Patientenschädigungsfonds verpflichtet werden.
Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Ing. Renate Pacher eh.
Ernest Kaltenegger eh., Ing. Renate Pacher eh.
Verbot von Bisphenol A für Kontaktmaterialien für Babies und Kleinkinder
Entschließungsantrag; einstimmig angenommen
Begründung:
Bisphenol A, kurz BPA, ist eine der wichtigsten
und meistproduzierten Chemikalien weltweit und wird seit etwa 40 Jahren im
großtechnischen Maßstab hergestellt. Rund eine Million Tonnen BPA werden
jährlich in Europa hergestellt. Es geht um einen Markt von rund drei Milliarden
Euro. Die größten Produzenten sind BAYER, Dow Chemicals, Sunoco und GE
Plastics.
Es wird zB bei Zahnfüllungen und Thermopapier
in seiner Grundform benutzt. BPA findet sich aber vor allem auch in
Lebensmittelverpackungen aus Polycarbonat, in Plastikflaschen, Babyflaschen,
Trinkbechern oder Plastikgeschirr. Auch Konserven- und Getränkedosen oder
Milchpackungen sind innen mit BPA-hältigen Epoxidharzen überzogen.
Bisphenol A gehört zu einer Gruppe von
Substanzen („Endocrine Disruptors“), die hormonähnlich (östrogen) wirken können.
Es wurde nachgewiesen, dass die Industriechemikalie auch schon bei einer
"außerordentlich niedrigen Dosierung" von 0,02 Milligramm pro Kilogramm
Körpergewicht das Erbgut schädigen und zum Beispiel das bekannte Downsyndrom
verursachen kann.
Der Stoff kann schon in kleinsten Mengen die
Gehirnentwicklung bei Föten, Säuglingen und Kleinkindern schädigen und bei
Erwachsenen zu Leberschäden, Diabetes und Herzerkrankungen führen. BPA kann eine
vergrößerte Prostata, geringe Spermienkonzentration, Verminderung der
Fortpflanzungsfähigkeit, verfrühte Pubertät oder Fettleibigkeit hervorrufen. Bei
über 90 Prozent der Bevölkerung ist Bisphenol A bereits im Körper nachweisbar,
und das meist in weit höherer Konzentration, als für unbedenklich gehalten
werden (Quelle: hb/North Carolina State University).
Wärme, Säuren und Laugen begünstigen das
Herauslösen aus dem Kunststoff. Kochendes Wasser beschleunigt die Rate auf das
55-fache! Je länger man Flaschenkost warm hält, je öfter etwa eine Babyflasche
oder eine Lerntasse mit heißen Getränken gefüllt oder mit heißem Wasser gespült
wird, umso mehr BPA kann sich wieder lösen und in ein Nahrungsmittel übergehen
und umso mehr Bisphenol A wird vom Körper aufgenommen. Säuglinge, deren
Hormonsystem noch nicht ausgereift ist, sind besonders gefährdet. Besonders viel
BPA löst sich aus dem Kunststoff, wenn etwa eine Babyflasche mit Milch in der
Mikrowelle erhitzt wird. Das hat eine Untersuchung von Ökotest ergeben. Die
Tester fanden zwischen 67 und 157 Mikrogramm Bisphenol A je Liter.
In kommunalen deutschen Kläranlagen wurde
bereits eine Zunahme von Bisphenol A im Klärschlamm beobachtet. Es kommt zudem
im Sickerwasser und teilweise auch im Trinkwasser vor. BPA wird mit der Nahrung,
durch die Haut oder durch Einatmen von Staub aufgenommen. Aufgrund der großen
Produktionsmenge ist Bisphenol A auch schon in Hausstaub zu finden (laut Studie
des Österr. Umweltbundesamtes bis zu 8,8 mg/kg).
Bis 2006 galt ein Grenzwert von 10 Mikrogramm
pro Kilogramm Körpergewicht und pro Tag für die maximal aufgenommene Menge pro
Tag. 2007 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) den
Grenzwert für Bisphenol A pro Kilogramm Körpergewicht auf europäischer Ebene von
10 auf 50 Mikrogramm/kg pro Tag angehoben. Durch Beschluss der europäischen
Lebensmittelbehörde EFSA ist diese Chemikalie nicht als zulassungspflichtig
eingestuft und erscheint nicht in der aktuellen Liste der
EU-Chemikalienverordnung REACH.
Wissenschaftler kritisieren auf Basis einer
Vielzahl unabhängiger Studien den neuen EU-Grenzwert als viel zu hoch, da schon
geringe Mengen des Stoffes erhebliche negative gesundheitliche Auswirkungen
haben können. So hat das deutsche Umweltbundesamt wegen möglicher
Gesundheitsgefahren das Entfernen der Kunststoff-Chemikalie Bisphenol A aus
Babyflaschen und Kindergeschirr gefordert, da besonders das Hormonsystem von
Neugeborenen höchst empfindlich ist. Kanadas Gesundheitsbehörde hat Bisphenol A
bereits als gefährlich klassifiziert und BPA-hältige Babyflaschen aus
Polycarbonat verboten.
Auch in Österreich und in Europa sollte
Verbrauchersicherheit vor wirtschaftlichen Interessen stehen! Es kann nicht
sein, dass Babys und Kinder dem Schadstoff weiter ausgesetzt werden, obwohl es
allerorten immer mehr Hinweise auf seine Gefährlichkeit gibt.
Dänemark hat in dieser Hinsicht einen mutigen
Schritt gesetzt:
Dänemark hat ein befristetes Verbot von BPA für
alle Materialien eingeführt, die mit Lebensmitteln für Säuglinge und Kinder in
Kontakt kommen. Betroffen sind zum Beispiel Babyflaschen, Kindergeschirr und
Verpackungen für Baby- und Kindernahrung . Es soll so lange bestehen, bis neue
Studien belegen, dass niedrige Dosen von Bisphenol A keine Auswirkungen auf die
Entwicklung des Nervensystems oder auf das Verhalten von Ratten haben, heißt es
in der Regierungserklärung.
Dies aus Gründen der Vorsorge, nachdem
Sachverständige für Lebensmittelsicherheit Bedenken äußerten, dass auch
Low-Level-Exposition gegenüber dem Stoff die Lernfähigkeit hemmen könnte und
eine Studie an neugeborenen Ratten nachgewiesen hat, dass auch die angeblich
unbedenkliche Dosis von 50 µg/kg Körpergewicht zu Fehlbildungen und
Fortpflanzungsstörungen führen.
Ab 1. Juli 2010 wird es in Dänemark illegal,
Babyflaschen, Geschirr und Verpackung für Babynahrung zu verkaufen, die BPA
enthalten.
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Österreich sollte dem dänischen Beispiel folgen und
ebenfalls ein befristetes Verbot von Bisphenol A für alle Materialien verhängen,
die mit Lebensmitteln für Säuglinge und Kinder in Berührung kommen oder mit
denen Babies und Kleinkindern direkt in Körperkontakt kommen (Schnuller,
Babyspielzeug), das solange Gültigkeit hat, bis die Ungefährlichkeit dieses
Stoffes für die Gesundheit der Kinder bewiesen ist.
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, die Bundesregierung
aufzufordern ein Verkaufsverbot von Bisphenol A für alle Materialien zu
verhängen, die mit Lebensmitteln für Babies und Kleinkinder in Kontakt kommen
(zB Babyflaschen, Sauger, Geschirr und Verpackung für Babynahrung), sowie für
alle Materialien mit denen Babies und Kleinkinder in direkten Körperkontakt
kommen (zB Schnuller und Babyspielzeug).
Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Ing. Renate Pacher eh.
Ernest Kaltenegger eh., Ing. Renate Pacher eh.
Veröffentlicht: 20. April 2010