Landtagssitzung 20. April 2010

Anträge und Initiativen der KPÖ

 

Ausbau der S-Bahn S 8 nach Trofaiach

Entschließungsantrag; mehrheitlich (gegen ÖVP) angenommen

Der Landtag Steiermark hat am 15.12.2009 einen Erfreulichen Beschluss gefasst:
Darin wird die Landesregierung aufgefordert den Ausbau der S-Bahnlinie S 8 zügig voranzutreiben, um sicherzustellen, dass die Fertigstellung des Schnellbahnastes nach Leoben und Kapfenberg deutlich vor 2016 erfolgen kann.  

Leider ist nicht vorgesehen, den Ast der S 8 in das Vordernbergertal bis Trofaiach zu verlängern, obwohl hier eine intakte Bahntrasse samt Oberleitungsanschluss existiert, und seitens der Bevölkerung großes Interesse an der Wiederinbetriebnahme des Personenverkehrs auf dieser Strecke besteht.

Stattdessen ist lediglich geplant, die Strecke Leoben-Trofaiach über einen verdichteten Busverkehr zu bedienen. Der jetzt erfolgende Ausbau der S 8 bietet wohl die letzte Möglichkeit, schienenbasierten Personenverkehr zwischen Leoben und Trofaiach unter Nutzung der bestehenden Infrastruktur bereitzustellen. 

Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
im Rahmen des beschleunigten Ausbaus der S-Bahn S 8 gemäß dem Bericht des Ausschusses für Infrastruktur  mit der Einl. Zahl 3617/2 auch die Streckenführung in das Vordernbergtal bis Trofaiach einzubeziehen und die Wiederinbetriebnahme der Strecke Trofaiach-Vordernberg für den Personenverkehr zu unterstützen.


Unterschriften:
Dr. Werner Murgg eh., Lambert Schönleitner eh., Ing. Renate Pacher eh.

Erweiterung und finanzielle Unterstützung des Projektes „Mediation – Wege der Konfliktlösung im Wohn- und Siedlungsumfeld Graz“

Entschließungsantrag; keine Mehrheit

Das Kinderbüro Steiermark und die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark verzeichnen jährlich im Durchschnitt 20 Anfragen von BewohnerInnen aus Siedlungen zu Problemen, die Kinder und Jugendliche betreffen. Sei es, dass sich MitbewohnerInnen durch den Kinderlärm gestört fühlen, Dinge beschädigt werden, Fußballspielen verboten wird und vieles mehr.

Diese Anfragen werden seit Jahren bestmöglich bearbeitet. Im Sinne einer neutralen Konfliktregelung ist es notwendig, eine Person von außen hinzuzuziehen, die Konfliktparteien gleichermaßen anhört und objektiv agiert. Ein/e ausgebildete/r MediatorIn wird diesen Anforderungen am besten gerecht.

Auf Grundlage der UN-Kinderrechtekonvention wurde vom Kinderbüro Steiermark für die Stadt Graz eine Dienstleistung initiiert, die sich auf Problemsituationen in Wohnsiedlungen und die Vermittlung zwischen den Beteiligten spezialisiert. Das Projekt „Mediation – Wege der Konfliktlösung im Wohn- und Siedlungsumfeld Graz“ wird seit 2007 erfolgreich durchgeführt, seit 2009 von der Stadt Graz auch finanziell unterstützt. Durch die gemeinsam erarbeiteten Lösungen identifizieren sich die Beteiligten an deren Umsetzung und im Idealfall entstehen dadurch effiziente und nachhaltige Vereinbarungen. Durch diese Vermittlungsarbeit soll die Lebensqualität und die Zufriedenheit von BewohnerInnen in einzelnen Grazer Wohnsiedlungen dauerhaft gewährleistet werden.

Aufgrund der finanziellen Ressourcen ist das Projekt auf den Raum Graz beschränkt, Anfragen, die aus anderen Bezirken der Steiermark kommen, können derzeit nicht bearbeitet werden.
Bei der Steuergruppensitzung des Kinderbüros Steiermark am 15.06.2009, kamen die Jugend- bzw. GenerationensprecherInnen der im Landtag vertretenen Parteien überein, dass dieses Mediationsprojekt auf die gesamte Steiermark ausgeweitet  und vom Land Steiermark finanziell unterstützt werden soll.


Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, das Projekt „Mediation – Wege der Konfliktlösung im Wohn- und Siedlungsumfeld“ des Kinderbüros Steiermark auf die gesamte Steiermark auszuweiten und finanziell zu unterstützen.


Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh., Mag. Edith Zitz eh.

Rehabilitationszentrum für Kinder in der Steiermark

Antrag; mehrheitlich angenommen

In ganz Österreich existiert kein einziges Rehabilitationszentrum für Kinder! Laut Experten wäre aber in Österreich der Bedarf für drei solcher Zentren in Österreich gegeben.

Seit Jahren fordern führende Kinderärzte erfolglos die Einrichtung eines Rehabilitationszentrums speziell für Kinder in der Steiermark, wie es sie in der Schweiz oder Deutschland längst gibt, in dem auch Angehörige mitbetreut werden. Stattdessen werden Kinder in Einrichtungen für ältere Menschen betreut.

Kinder brauchen nach Unfällen, aber auch nach schweren Operationen oder Erkrankungen wie etwa Krebs, eine spezielle Nachsorge. Oft bleiben Defizite, die mit Hilfe der entsprechenden Therapie behoben werden können. Die Familien müssen gestützt, die Kinder müssen professionell begleitet werden. Gerade auch nach einer Krebserkrankung haben die betroffenen Kinder ihre psychischen und physischen Reserven zum Großteil aufgebraucht und benötigen dringend Rehabilitation.

Tausende Kinder zwischen 0-14 Jahren leiden länger als 6 Monate an gesundheitlichen Problemen. Derzeit gibt es in der Steiermark nur im RZ Judendorf-Straßengel eine eigene Rehabilitationsstation für Kinder und Jugendliche, allerdings nur für die Indikationsgruppen NEU (Neurologie) und BSR (Bewegungs- und Stützapparat). Eine wirklich umfassende rehabilitative Betreuung mit pädagogischer und psychologischer Begleitung gibt es österreichweit leider noch nicht. Leider gibt es in Österreich derzeit auch keine klare, geschweige denn eine einheitliche, Regelung wann ein Kind einen Leistungsanspruch auf Rehabilitation hat.

Die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen unterscheidet sich grundlegend von der im Erwachsenenbereich. Neben der medizinischen Seite spielt auch die Entwicklung im Kontext von Familie und Umfeld eine wesentliche Rolle. Die betroffenen Kinder müssen sich auf die Bewältigung ihres Lebens einstellen und sich mit ihren Fähigkeiten ihrer gesundheitlichen Situation anpassen. Wir wünschen uns für die Kinder und Jugendlichen eine wirklich spezielle und umfassende Betreuung, wie dies in einzelnen Fachabteilungen und Einrichtungen, in denen man sich um sehr viel ältere Menschen mit gleichen Krankheitsbildern kümmert, nicht möglich ist. Dazu ist auf die besonderen Bedürfnisse und Besonderheiten der Zielgruppe einzugehen, wie etwa:
  • eine kinder- und jugendgerechte Rehabilitation und Nachbetreuung
  • besonders kinder- und jugendgerechte Bau- und Einrichtungsweise
  • professionelle und altersgerechte Kinderbetreuung durch entsprechend ausgebildete KindergartenpädagogInnen
  • alters- und schultypabhängig eine schulische Betreuung durch entsprechend ausgebildete Lehrkräfte
  • gesunde Ernährung unter Berücksichtigung der geschmacklichen Anforderungen von Kindern und Jugendlichen

Ein wichtiger Aspekt in der Nachsorge ist die altersgerechten Behandlung und Pflege unter Einbindung der Eltern. Während der mehrwöchigen Aufenthalte in einem Rehabilitationszentrum ist eine Begleitung der Kinder durch ihre Eltern oft notwendig, sinnvoll und erwünscht. Daher soll zusätzlich zur begleitenden Person im Zimmer des Patienten eine Beherbergungseinrichtung für die Angehörigen geboten werden um damit die Rahmenbedingungen für eine gemeinsame Rehabilitation zu optimieren. Ziel einer gemeinsamen Rehabilitation ist es, den Familienangehörigen die Möglichkeit zu geben, aus dem jeweiligen Krankheitsmuster, gemeinsam mit dem Betroffenen den Weg zur Genesung zu finden.

Da es solche bzw. eine solche Einrichtung aber in ganz Österreich nicht gibt, müssen viele Eltern nach Deutschland, z.B. nach Tannheim ausweichen. Deshalb nehmen nur 10 Prozent (!) der Kinder die Rehabilitation in Anspruch. Der Großteil der Betroffenen bleibt aufgrund der Entfernung zu Hause - und zwar ohne kindergerechte Rehabilitation, für die es jedoch laut Experten der Kindermedizin genug Bedarf gäbe: Allein im nächsten Jahr brauchen demnach 1.100 Kinder eine fachgerechte Therapie nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit. Trotzdem sieht das Gesundheitsministerium mit Verweis auf eine vom Hauptverband in Auftrag gegebene ÖBIG-Studie nicht genug Bedarf für ein eigenes Kinder-Rehabilitations-Zentrum Österreich und befindet sich damit im klaren Gegensatz zu ausgewiesenen Experten der Kindermedizin. Im Rehabilitationsplan 2009 der Österr. Sozialversicherungsträger wird als Lösung  der - bestenfalls als zynisch zu bezeichnende - Vorschlag gemacht, " ... insbesondere im Bereich seltener Zuweisungsindikationen, die renommierten spezialisierten Einrichtungen in den Nachbarstaaten zu beschicken (!)...". Im Regionalen Strukturplan Gesundheit Steiermark kommt der Bereich der Kinderrehabilitation überhaupt nicht vor!


Die Landesregierung wird aufgefordert,
  1. alle nötigen Maßnahmen zur Schaffung eines Rehabilitationszentrums für Kinder in der Steiermark zu setzen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten und
  2. sich beim Bund für eine eindeutige Regelung, Zuordnung und Durchsetzung des Leistungsanspruchs auf Rehabilitation für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern einzusetzen.


Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh., Ernest Kaltenegger eh.

Erweiterung des Patientenentschädigungsfonds

Antrag; einstimmig angenommen

Der Patientenentschädigungsfonds ist zweckgewidmet und für Entschädigungen jener Schäden zu verwenden, die durch die Behandlung in öffentlichen oder privaten gemeinnützigen Krankenanstalten entstanden sind, bei denen eine Haftung nicht eindeutig gegeben ist.

Der Entschädigungsfonds wurde bis zur Novelle des KALG 2006 ausschließlich von den PatientInnen der allgeimeinen Gebührenklasse der Krankenanstalten finanziert. Die Novelle zur Umsetzung der Regelungen betreffend die PatientInnen der Sonderklasse trat in der Steiermark erst 2007 in Kraft. Dies, obwohl der Bund bereits im Jahr 2002 die Einbindung der SonderklassepatientInnen im Grundsatzgesetz vorgesehen hat.  Laut Bundesrechnungshof hatte der Steiermärkische Patientenentschädigungsfonds dadurch einen Einnahmensverlust von rd. 800.000 EUR.

Der Betrag von 0,73 EUR täglich ist von sozialversicherten PatientInnen der allgemeinen Gebührenklasse und Sonderklasse einzuheben. Die Finanzierung des Patientenentschädigungsfonds erfolgt somit ausschließlich durch die PatientInnen selbst, und auch hier nur durch die stationär aufgenommenen Pfleglinge!

Anspruchsberechtigt sind jedoch alle Personen, die in den öffentlichen oder privaten gemeinnützigen Krankenanstalten betreut werden und im Falle eines kausalen Schadens, wobei  die Verschuldensfrage nicht eindeutig geklärt werden kann (z. B. einer Infektion), zum Tragen kommt. Also auch ambulante PatientInnen, mitversicherte PatientInnen und weitere Personengruppen, die laut Gesetz keinen Solidarbeitrag leisten müssen.

In den letzten Jahren hat die Zahl jener, die eine Entschädigung über den Patientenentschädigungfonds erhalten haben, stark zugenommen. Da die Zuerkennung von Entschädigungen aber nur nach Maßgabe der vorhandenen Finanzmittel erfolgen darf, ist die derzeitige Finanzierung des Fonds für diesen steigenden Bedarf zu gering. Derzeit ist die Deckung des Bedarfs nur durch die Beanspruchung der aus früheren Jahren übertragenen Mittel möglich, als der Fonds noch nicht so stark in Anspruch genommen wurde.

Laut Bundesgesetz (§ 27a Abs 5 KAKuG) muss der finanzielle Beitrag nur von den beitragspflichtigen PatientInnen eingehoben werden. Pharmaindustrie, Hersteller von Medizinprodukten, Versicherungen, Krankenanstaltenträger, Ärzte oder andere Angehörige der Heilberufe, müssen keinen Solidarbeitrag zur Finanzierung des Entschädigungsfonds leisten.


Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, eine Novelle zum Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz vorzulegen, mit der weitere Beteiligte, wie Pharmaindustrie, Hersteller von Medizinprodukten, Versicherungen, Krankenanstaltenträger, Ärzte oder andere Angehörige der Heilberufe, zur Zahlung eines Solidarbeitrages an den Patientenschädigungsfonds verpflichtet werden.


Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Ing. Renate Pacher eh.

Verbot von Bisphenol A für Kontaktmaterialien für Babies und Kleinkinder

Entschließungsantrag; einstimmig angenommen

Begründung:
Bisphenol A, kurz BPA, ist eine der wichtigsten und meistproduzierten Chemikalien weltweit  und wird seit etwa 40 Jahren im großtechnischen Maßstab hergestellt. Rund eine Million Tonnen BPA werden jährlich in Europa hergestellt. Es geht um einen Markt von rund drei Milliarden Euro. Die größten Produzenten sind BAYER, Dow Chemicals, Sunoco und GE Plastics.
Es wird zB bei Zahnfüllungen und Thermopapier in seiner Grundform benutzt. BPA findet sich aber vor allem auch in Lebensmittelverpackungen aus Polycarbonat, in Plastikflaschen, Babyflaschen, Trinkbechern oder Plastikgeschirr. Auch Konserven- und Getränkedosen oder Milchpackungen sind innen mit BPA-hältigen Epoxidharzen überzogen.

Bisphenol A gehört zu einer Gruppe von Substanzen („Endocrine Disruptors“), die hormonähnlich (östrogen) wirken können. Es wurde nachgewiesen, dass die Industriechemikalie auch schon bei einer "außerordentlich niedrigen Dosierung" von 0,02 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht das Erbgut schädigen und zum Beispiel das bekannte Downsyndrom verursachen kann.
Der Stoff kann schon in kleinsten Mengen die Gehirnentwicklung bei Föten, Säuglingen und Kleinkindern schädigen und bei Erwachsenen zu Leberschäden, Diabetes und Herzerkrankungen führen. BPA kann eine vergrößerte Prostata, geringe Spermienkonzentration, Verminderung der Fortpflanzungsfähigkeit, verfrühte Pubertät oder Fettleibigkeit hervorrufen. Bei über 90 Prozent der Bevölkerung ist Bisphenol A bereits im Körper nachweisbar, und das meist in weit höherer Konzentration, als für unbedenklich gehalten werden (Quelle: hb/North Carolina State University).

Wärme, Säuren und Laugen begünstigen das Herauslösen aus dem Kunststoff. Kochendes Wasser beschleunigt die Rate auf das 55-fache! Je länger man Flaschenkost warm hält, je öfter etwa eine Babyflasche oder eine Lerntasse mit heißen Getränken gefüllt oder mit heißem Wasser gespült wird, umso mehr BPA kann sich wieder lösen und in ein Nahrungsmittel übergehen und umso mehr Bisphenol A wird vom Körper aufgenommen. Säuglinge, deren Hormonsystem noch nicht ausgereift ist, sind besonders gefährdet. Besonders viel BPA löst sich aus dem Kunststoff, wenn etwa eine Babyflasche mit Milch in der Mikrowelle erhitzt wird. Das hat eine Untersuchung von Ökotest ergeben. Die Tester fanden zwischen 67 und 157 Mikrogramm Bisphenol A je Liter.

In kommunalen deutschen Kläranlagen wurde bereits eine Zunahme von Bisphenol A im Klärschlamm beobachtet. Es kommt zudem im Sickerwasser und teilweise auch im Trinkwasser vor. BPA wird mit der Nahrung, durch die Haut oder durch Einatmen von Staub aufgenommen. Aufgrund der großen Produktionsmenge ist Bisphenol A auch schon in Hausstaub zu finden (laut Studie des Österr. Umweltbundesamtes bis zu 8,8 mg/kg).

Bis 2006 galt ein Grenzwert von 10 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und pro Tag für die maximal aufgenommene Menge pro Tag. 2007 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) den Grenzwert für Bisphenol A pro Kilogramm Körpergewicht auf europäischer Ebene von 10 auf 50 Mikrogramm/kg pro Tag angehoben. Durch Beschluss der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA ist diese Chemikalie nicht als zulassungspflichtig eingestuft und erscheint nicht in der aktuellen Liste der EU-Chemikalienverordnung REACH.
Wissenschaftler kritisieren auf Basis einer Vielzahl unabhängiger Studien den neuen EU-Grenzwert als viel zu hoch, da schon geringe Mengen des Stoffes erhebliche negative gesundheitliche Auswirkungen haben können. So hat das deutsche Umweltbundesamt wegen möglicher Gesundheitsgefahren das Entfernen der Kunststoff-Chemikalie Bisphenol A aus Babyflaschen und Kindergeschirr gefordert, da besonders das Hormonsystem von Neugeborenen höchst empfindlich ist. Kanadas Gesundheitsbehörde hat Bisphenol A bereits als gefährlich klassifiziert und BPA-hältige Babyflaschen aus Polycarbonat verboten.

 Auch in Österreich und in Europa sollte Verbrauchersicherheit vor wirtschaftlichen Interessen stehen! Es kann nicht sein, dass Babys und Kinder dem Schadstoff weiter ausgesetzt werden, obwohl es allerorten immer mehr Hinweise auf seine Gefährlichkeit gibt. 

Dänemark hat in dieser Hinsicht einen mutigen Schritt gesetzt:
Dänemark hat ein befristetes Verbot von BPA für alle Materialien eingeführt, die mit Lebensmitteln für Säuglinge und Kinder in Kontakt kommen. Betroffen sind zum Beispiel Babyflaschen, Kindergeschirr und Verpackungen für Baby- und Kindernahrung . Es soll so lange bestehen, bis neue Studien belegen, dass niedrige Dosen von Bisphenol A keine Auswirkungen auf die Entwicklung des Nervensystems oder auf das Verhalten von Ratten haben, heißt es in der Regierungserklärung. 
Dies aus Gründen der Vorsorge, nachdem Sachverständige für Lebensmittelsicherheit Bedenken äußerten, dass auch Low-Level-Exposition gegenüber dem Stoff die Lernfähigkeit hemmen könnte und eine Studie an neugeborenen Ratten nachgewiesen hat, dass auch die angeblich unbedenkliche Dosis von 50 µg/kg Körpergewicht zu Fehlbildungen und Fortpflanzungsstörungen führen.
Ab 1. Juli 2010 wird es in Dänemark illegal, Babyflaschen, Geschirr und Verpackung für Babynahrung zu verkaufen, die BPA enthalten.

 Österreich sollte dem dänischen Beispiel folgen und ebenfalls ein befristetes Verbot von Bisphenol A für alle Materialien verhängen, die mit Lebensmitteln für Säuglinge und Kinder in Berührung kommen oder mit denen Babies und Kleinkindern direkt in Körperkontakt kommen (Schnuller, Babyspielzeug), das solange Gültigkeit hat, bis die Ungefährlichkeit dieses Stoffes für die Gesundheit der Kinder bewiesen ist.

Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, die Bundesregierung aufzufordern ein Verkaufsverbot von Bisphenol A für alle Materialien zu verhängen, die mit Lebensmitteln für Babies und Kleinkinder in Kontakt kommen (zB Babyflaschen, Sauger, Geschirr und Verpackung für Babynahrung), sowie für alle Materialien mit denen Babies und Kleinkinder in direkten Körperkontakt kommen (zB Schnuller und Babyspielzeug).

Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Ing. Renate Pacher eh.

20. April 2010