Landtagssitzung 13. Dezember 2016

Weihnachtsbeihilfe wieder einführen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Weihnachtsbeihilfe wieder einführen

In den letzten Jahren gab es steiermarkweit eine Weihnachtsbeihilfe für bedürftige Menschen, die an den Bezirkshauptmannschaften ausbezahlt wurde. Jedes Jahr wurden damit einige Tausend Menschen unterstützt.

Seit dem vergangenen Jahr wurde die Auszahlung dieser Beihilfe ausgesetzt. Dabei benötigen gerade in Zeiten erhöhter Arbeitslosigkeit und Armut viele Menschen eine zusätzliche Unterstützung, gerade vor den Weihnachtsfeiertagen. Die Unterstützung ist nach wie vor dringend nötig und sollte daher im nächsten Jahr unbedingt wieder gewährt werden. Dabei sollte aber das Procedere verbessert werden: Am besten ließe sich die Beantragung in Verbindung mit der Einführung der landesweiten Sozialcard regeln, sodass - wie es auch in der Landeshauptstadt Graz praktiziert wird - alle Berechtigten, die über eine gültige Sozialcard verfügen, die Beihilfe automatisch überwiesen bekommen. Jedenfalls sollte in Zukunft die Beantragung der Weihnachtsbeihilfe im Voraus schriftlich bzw. elektronisch möglich sein und die Auszahlung durch Überweisung erfolgen.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Weihnachtsbeihilfe des Landes für bedürftige Menschen wieder einzuführen und die Auszahlung insofern zu modifizieren, als die Beantragung in Zukunft schriftlich erfolgen und der Betrag auf das Konto des Anspruchsberechtigten überwiesen werden kann sowie im Budget 2017 die dafür notwendigen Mittel bereitzustellen.

PolitikerInnenbezüge senken

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

PolitikerInnenbezüge senken

Die KPÖ fordert seit Jahren, dass die Mitglieder der Landesregierung und des Landtages einen wirksamen Beitrag gegen das Auseinanderklaffen der Einkommensschere zwischen Bevölkerung und PolitikerInnen leisten. Es sollte daher ein Grundprinzip sein, bei der Festlegung von PolitikerInnenbezügen darauf Bedacht zu nehmen, dass ein nachvollziehbares Verhältnis zu einem durchschnittlichen Einkommen gewahrt bleibt und die PolitikerInnen sich nicht von der von ihnen zu vertretenden Bevölkerung abkoppeln.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:


Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag eine Berechnung vorzulegen, wie sich die Reduzierung der Bezüge der steirischen PolitikerInnen um mindestens 30 Prozent im kommenden Budget auswirken würde.

Maßnahmen zur Transparenz künftiger Landesbudgets

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Maßnahmen zur Transparenz künftiger Landesbudgets

Durch die neue Budgetstruktur ist die bisher vorhandene Transparenz für die Steirerinnen und Steirer und für die Abgeordneten des Landtages verloren gegangen. Es ist nicht nachvollziehbar, welche Ausgaben wofür getätigt werden, jegliche Details sind derzeit für den Landtag und die Öffentlichkeit unsichtbar.

Die Angaben zur Wirkungsorientierung erfüllen teilweise nicht einmal die gesetzlichen Vorgaben der Relevanz, der inhaltlichen Konsistenz, der Verständlichkeit, der Nachvollziehbarkeit, der Vergleichbarkeit und der Überprüfbarkeit, wie der Landesrechnungshof in seinen Stellungnahmen zum Entwurf des Landesbudgets regelmäßig moniert. Als Beitrag zu einer erhöhten Transparenz kann dieses Instrument daher nur sehr bedingt gesehen werden.

Mit den Wirkungszielen müsste eine strategische Steuerung und ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess verbunden sein. Innerhalb des Leistungsspektrums soll eine Konzentration auf wirksame Leistungen erkennbar sein. Ziel muss es sein, dass die Budgetdarstellung für Landtag und Öffentlichkeit verständlich, nachvollziehbar und transparent wird. Nach Auffassung des Landesrechnungshofes ist es wesentlich, dass die Wirkungsziele die wesentlichen strategischen Zielsetzungen des Aufgabenbereiches eines Globalbudgets transparent machen, sowie eine Prioritätensetzung beinhalten, um eine Aussagekraft zu den angestrebten Wirkungen in den jeweiligen Politik- und Verwaltungsbereichen zu entfalten.
Fakt ist, dass - nach den Budgets 2015 und 2016 - auch das dem Landtag nun vorgelegte Landesbudget 2017 in vielen Punkten diesen Anforderungen nicht gerecht wird.

  • Immer noch fehlen bei einigen Wirkungszielen verlässliche IST- und/oder SOLL-Daten für die Indikatoren, etwa im Globalbudget Soziales, Arbeit und Integration, weshalb keine Vergleichbarkeit und Überprüfbarkeit gegeben ist.
  • Die inhaltliche Konsistenz ist nicht gegeben, wenn ausschließlich Output-Indikatoren eingesetzt werden, die keine Informationen über angestrebte Veränderungen zum Ausdruck bringen.
  • Einige Angaben decken nicht die wesentlichen Problemstellungen ab, lassen keine Abschätzung der Entwicklung zu oder bilden Planwerte ab, auf die das Land keinen unmittelbaren Einfluss hat, wie etwa im Globalbudget Österreichring. 
  • Die Budgetrelevanz von Wirkungszielen ist in einigen Fällen nicht nachvollziehbar.
  • Auch wurden teilweise Indikatoren gewählt, aus denen der konkrete öffentliche Handlungsbedarf und der angestrebte Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger nicht hervorgehen, oder die keine Relevanz zur Erreichung des Wirkungsziels haben, wie etwa im Globalbudget Gesundheit und Pflegemanagement.

Um das Budget zu analysieren gäbe es das Instrument der Kosten- und Leistungsrechnung, zu dem der Landtag aber keinen Zugang erhält, bzw. das offenbar noch nicht einmal flächendeckend eingeführt wurde.

Weitere sinnvolle Instrumente für mehr Transparenz wären nach Vorbild des Bundesbudgets:

  • Detailbudgets 2. Ebene,
  • das Verzeichnis veranschlagter Konten für sämtliche Detailbudgets bis auf Kontenebene,
  • Beilagen mit Erläuterungen zu Teilbereichen des Budgets,
  • Erläuterungen zu Rücklagenentnahmen,
  • eine gesonderte Übersicht über Mittelaufbringung und –verwendung von besonderer Budget- und Steuerungsrelevanz,
  • eine detaillierte Budgetanalyse samt Analyse der Untergliederungen durch den Budgetdienst.

Die von der Landesregierung selbst gesetzten wesentlichen Ziele "Transparenz" und "wirtschaftliche Steuerung", aber auch die gesetzlichen Vorgaben werden von diesem dem Landtag vorliegenden Budget nicht ausreichend erfüllt.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Vorbereitung des Budgets 2018 dafür Sorge zu tragen, dass

1. in Entsprechung des § 34 StLHG

  • verlässliche IST- und SOLL-Daten für die Indikatoren vorliegen, um die Überprüfbarkeit zu gewährleisten,
  • die vorgelegten Angaben die wesentlichen Problemstellungen abdecken, budgetrelevant sind und eine Abschätzung der Entwicklung zulassen,
  • Indikatoren gewählt werden, auf die das Land selbst Einfluss hat,
  • die Angaben zur Wirkungsorientierung über die Bereiche und Budgetebenen inhaltlich konsistent sind,
  • Ziele und Maßnahmen mit übergeordneten Zielsetzungen in einem logischen Zusammenhang stehen,
  • Wirkungsziele und Indikatoren gewählt werden, aus denen der konkrete öffentliche Handlungsbedarf und der angestrebte Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger klar hervorgeht;

2. dem Landtag und der Öffentlichkeit zumindest elektronisch zu weiteren wesentlichen Instrumenten zur Detailanalyse des Budgets Zugang zu gewähren, namentlich zu  

  • Kosten- und Leistungsrechnung,
  • Verzeichnis veranschlagter Konten für sämtliche Detailbudgets bis auf Kontenebene,
  • Detailbudgets 2. Ebene sofern vorhanden,
  • Beilagen mit Erläuterungen zu Teilbereichen des Budgets,
  • Erläuterungen zu Rücklagenentnahmen,
  • gesonderte Übersicht über Mittelaufbringung und –verwendung von besonderer Budget- und Steuerungsrelevanz.

Zugang zu leistbarem Wohnraum für alle gewährleisten

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Zugang zu leistbarem Wohnraum für alle gewährleisten

Wohnen ist ein unverzichtbares Grundbedürfnis. Und Wohnen ist kein Gut wie jedes andere: Im Gegensatz zu anderen Gütern zeichnet sich das Gut Wohnen dadurch aus, dass es nicht substituierbar und zudem standortgebunden ist, die Produktionszeiten lang, die Produktionskosten sehr hoch und die Nutzungsdauern sehr lang sind. Das Eingreifen des Staates ist daher für Fragen der Verteilung und der Sozialpolitik unabdingbar.

Neben der Objektförderung (Wohnbauförderung) ist eine ausreichende Subjektförderung (Wohnbeihilfe) ein unverzichtbares Element der Wohnungspolitik, solange nicht genügend leistbarer Wohnraum für alle Menschen in der Steiermark zur Verfügung steht. Die Wohnbeihilfe hat sich aber nach den 90er Jahren umgekehrt proportional zum Mietpreis entwickelt.

Die vom damaligen Landesrat Flecker 2006 eingeführte „Wohnbeihilfe neu“ betrug für eine Person maximal € 182. Sie wurde unter der „Reformpartnerschaft“-Regierung 2012 drastisch gekürzt und beträgt seither für eine Person maximal € 143.

Seit 1. September 2016 gibt es in der Steiermark die Wohnbeihilfe nicht mehr. Sie wurde von der neuen, noch weiter reduzierten Wohnunterstützung abgelöst. Was von Seiten der „Zukunftspartnerschaft“-Landesregierung als bloße Verwaltungsvereinfachung dargestellt wird, stellte eine massive Kürzung auf dem Rücken von tausenden Betroffenen dar, die nun auf einen Schlag nicht mehr wissen, wie sie ihr Auskommen finden sollen.

Nach heftigen Protesten erfolgt nun nur drei Monate nach der Einführung eine in wilder Hast produzierte Novellierung dieses Wohnunterstützungsgesetzes. Die realen Folgen dieser Gesetzesänderung lassen sich kaum abschätzen, sollen doch die wesentlichen Punkte erst von der Landesregierung in einer Verordnung festgelegt werden.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

1. Der Landtag bekennt sich dazu, dass Wohnen ein Grundbedürfnis ist und für alle Menschen erschwinglich sein muss und daher eine ausreichende Subjektförderung ein unverzichtbares Element der Wohnungspolitik ist.

2. Die Landesregierung wird aufgefordert,

a) bei der Erlassung der Durchführungsverordnung zum Stmk. Wohnunterstützungsgesetz darauf hinzuwirken, dass die Wohnunterstützung in Höhe und Geltungsbereich für die Betroffenen nicht schlechter ausgestaltet ist, als es nach der in den Jahren 2006 bis 2011 geltenden Rechtslage der damaligen "Wohnbeihilfe-Neu" der Fall war und

b) eine Wohnbauoffensive zur Schaffung von genügend leistbarem sozialen und kommunalen Wohnraum zu starten.

Senkung der Landesrundfunkabgabe und vollständige Zweckwidmung

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Senkung der Landesrundfunkabgabe und vollständige Zweckwidmung

Der Aufschlag auf die ORF-Gebühren ist in der Steiermark mit derzeit 5,40 Euro und geplanten 5,80 Euro österreichweit am höchsten. Von diesem ehemaligen „Kulturschilling“ kommt aber nur ein Teil als Förderung bei Kultureinrichtungen an.

In § 5 Stmk. Rundfunkabgabegesetz ist nur eine teilweise Zweckwidmung für die Rundfunkabgabe vorgesehen. Der Abgabenertrag fließt zu 35 % in Kulturförderungsmaßnahmen, zu 15 % in Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen von Museen, Kultureinrichtungen und des Landesarchivs, sowie zu 4% in Sportförderungsmaßnahmen. Die Kulturförderungsmaßnahmen aus dem  zweckgewidmeten Anteil der Einnahmen der Landesrundfunkabgabe betragen laut Antwort des Ressorts über den Budgetdienst 6.852.100 €.

Es entspricht nicht den Intentionen des Gesetzes, dass fast die Hälfte des Abgabenertrages ohne Zweckwidmung in das Budget fließt. Dieser frei verwendete Betrag sollte nicht aus diesem Titel eingehoben werden.

Zwei Bundesländer heben überhaupt keinen Aufschlag ein; im Durchschnitt beträgt der Aufschlag österreichweit 3,50 Euro. Einerseits ist die ausreichende Finanzierung des Kulturbereichs zu gewährleisten und andererseits die im Vergleich zu anderen Bundesländern überproportionale Belastung für die Steirerinnen und Steirer zu beenden.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. sich gegen eine Erhöhung der ORF-Gebühren auszusprechen und
  2. in Vorbereitung des kommenden Budgets eine Novelle zum Steiermärkischen Rundfunkabgabegesetz in den Landtag einzubringen, wonach die Höhe der Abgabe auf den österreichweiten Durchschnittswert gesenkt und dieser gesamte Abgabenertrag für Kunst und Kultur zweckgewidmet wird.

 

13. Dezember 2016