Landtagssitzung 22. September 2009
Initiativen der KPÖ
Bedarfsorientierte Mindestsicherung
(mehrheitlich angenommen)
Betreff: Bedarfsorientierte Mindestsicherung
Begründung:
Der Bericht des Ausschusses für Soziales mit der Einlagezahl
3168/2 beruht auf einer Regierungsvorlage, die den Stand der Verhandlungen um
die Vereinbarung nach Art. 15a B-VG zur Einführung einer bedarfsorientierten
Mindestsicherung aus der Perspektive des Landes Steiermark
zusammenfasst.
Entscheidend ist bei diesem Bericht der Umstand, dass laut
Ministerratsbeschluss vom 28.7.2009 --entgegen den Verhandlungsergebnissen bzw.
Beschlüssen der Landeshauptleute- und der SozialreferentInnenkonferenz-- eine
nur 12malige Auszahlung der bedarfsorientierten Mindestsicherung in Höhe des
jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatzes vorgesehen ist. Ursprünglich war neben
Einführung einer Krankenversicherung für die BezieherInnen und der Stärkung
begleitender arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, österreichweit einheitlich
festgesetzte Richtsätze die 14mal jährlich ausbezahlt werden sollten, ein
wesentlicher Eckpunkt der Vereinbarung.
Eine 12malige Auszahlung würde für die betroffenen
BezieherInnen in der Steiermark eine bedeutende Verschlechterung darstellen, und
für Viele das Abgleiten in manifeste Armut bedeuten. Das Ziel der
steiermärkischen Sozialgesetzgebung, den Betroffenen ein menschenwürdiges Leben,
beziehungsweise deren Teilhabe an der Gesellschaft zu sichern würde mit der Art.
15a Vereinbarung in der vorgesehenen Form nur unzureichend
realisiert.
Es wird daher der Antrag gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert
1.) keiner Fassung der Art. 15a-Vereinbarung zur Einführung
der bedarfsorientierten Mindestsicherung zuzustimmen, die nicht eine 14mal
jährliche Auszahlung der bedarfsorientierten Mindestsicherung in Höhe des
jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatzes vorsieht, und
2.) sich in Verhandlungen mit dem Bund und in Abstimmung mit
den anderen Ländern für eine diesbezügliche Modifikation des vorliegenden
Entwurfes einzusetzen.
Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh.
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh.
Modell zur finanziellen und sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von Pflegemüttern bzw. -vätern
(Entschließungsantrag einstimmig angenommen)
Betreff: Modell zur finanziellen und sozialversicherungsrechtlichen
Absicherung von Pflegemüttern bzw. -vätern
Begründung:
Aus dem vorliegenden Bericht des Landesrechnungshofs geht
hervor, dass es mit Stand 31.12.2007 in der Steiermark 519 Pflegeeltern gab, die
975 Pflegekinder betreuten. Demgegenüber waren zum gleichen Zeitpunkt in allen
übrigen stationären Einrichtungen im Rahmen der Vollen Erziehung zum gleichen
Zeitpunkt 966 Kinder und Jugendliche untergebracht.
Die Kosten für die Unterbringung bei Pflegeeltern seien laut
Rechnungshof geringer als für die Unterbringung bei stationären
Einrichtungen.
Bei der Befragung von Berzirkshauptleuten und
JugendamtsleiterInnen hat der Rechnungshof in Erfahrung gebracht, dass der
Bedarf an Pflegeeltern ein deutlich größerer ist. Eine Unterbringung bei
Pflegeeltern sei nicht nur kostengünstiger als in einer stationären Einrichtung
sondern auch familienfreundlicher und insbesondere für jüngere Kinder gut
geeignet.
Der LRH fordert, dass künftig ein finanzieller Anreiz für
potentielle Pflegeeltern geschaffen werden sollte, der derart ausgestaltet sein
müsse, dass damit auch eine größere und ausreichende Zahl Pflegeplätze bei
Pflegefamilien erzielt werden können.
Schon aus dem Steirischen Sozialbericht 2005/2006 geht
hervor, dass die Anzahl der Pflegeeltern den existierenden Bedarf nicht abdecken
kann.
Der bestehende Unterausschuss "Pflegeeltern" beschäftigt sich
nun schon seit geraumer Zeit mit der Frage der Ausgestaltung eines neuen Modells
zur finanziellen und sozialversicherungsrechtlichen Absicherung der Pflegemütter
und -väter.
In der letzten Sitzung des Unterausschusses bestand große
Einigkeit darüber, dass es zu einer sozialversicherungsrechtlichen Absicherung
(ASVG), einer spürbaren finanziellen Abgeltung der Leistungen der Pflegemütter
und -väter (zusätzlich zum Pflegeelterngeld) und Qualitätssicherung kommen
soll. Die Ausarbeitung dieses Modells sollte nun unbedingt forciert werden, um
noch in dieser Legislaturperiode eine Lösung zu erzielen.
Es wird daher der Antrag gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
umgehend ein Modell zur finanziellen und
sozialversicherungsrechtlichen Absicherung (nach dem ASVG) der Pflegeeltern
auszuarbeiten, mit dem Ziel, die Anzahl der Pflegeplätze bei Pflegefamilien
deutlich zu erhöhen und dieses Modell dem Landtag bzw. dem Unterausschuss
"Pflegeeltern" noch im Jahr 2009 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh.
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh.
Veröffentlicht: 20. Oktober 2009