Landtagssitzung 22. September 2009

Initiativen der KPÖ

 

Bedarfsorientierte Mindestsicherung

(mehrheitlich angenommen)

Betreff: Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Begründung:
Der Bericht des Ausschusses für Soziales mit der Einlagezahl 3168/2 beruht auf einer Regierungsvorlage, die den Stand der Verhandlungen um die Vereinbarung nach Art. 15a B-VG zur Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung aus der Perspektive des Landes Steiermark zusammenfasst.

Entscheidend ist bei diesem Bericht der Umstand, dass laut Ministerratsbeschluss vom 28.7.2009 --entgegen den Verhandlungsergebnissen bzw. Beschlüssen der Landeshauptleute- und der SozialreferentInnenkonferenz-- eine nur 12malige Auszahlung der bedarfsorientierten Mindestsicherung in Höhe des jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatzes vorgesehen ist. Ursprünglich war neben Einführung einer Krankenversicherung für die BezieherInnen und der Stärkung begleitender arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, österreichweit einheitlich festgesetzte Richtsätze die 14mal jährlich ausbezahlt werden sollten, ein wesentlicher Eckpunkt der Vereinbarung.

Eine 12malige Auszahlung würde für die betroffenen BezieherInnen in der Steiermark eine bedeutende Verschlechterung darstellen, und für Viele das Abgleiten in manifeste Armut bedeuten. Das Ziel der steiermärkischen Sozialgesetzgebung, den Betroffenen ein menschenwürdiges Leben, beziehungsweise deren Teilhabe an der Gesellschaft zu sichern würde mit der Art. 15a Vereinbarung in der vorgesehenen Form nur unzureichend realisiert. 

Es wird daher der Antrag gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert

1.) keiner Fassung der Art. 15a-Vereinbarung zur Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung zuzustimmen, die nicht eine 14mal jährliche Auszahlung der bedarfsorientierten Mindestsicherung in Höhe des jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatzes vorsieht, und

2.) sich in Verhandlungen mit dem Bund und in Abstimmung mit den anderen Ländern für eine diesbezügliche Modifikation des vorliegenden Entwurfes einzusetzen.   


Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh.

Modell zur finanziellen und sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von Pflegemüttern bzw. -vätern

(Entschließungsantrag einstimmig angenommen)

Betreff: Modell zur finanziellen und sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von Pflegemüttern bzw. -vätern

Begründung:
Aus dem vorliegenden Bericht des Landesrechnungshofs geht hervor, dass es mit Stand 31.12.2007 in der Steiermark 519 Pflegeeltern gab, die 975 Pflegekinder betreuten. Demgegenüber waren zum gleichen Zeitpunkt in allen übrigen stationären Einrichtungen im Rahmen der Vollen Erziehung zum gleichen Zeitpunkt 966 Kinder und Jugendliche untergebracht.

Die Kosten für die Unterbringung bei Pflegeeltern seien laut Rechnungshof geringer als für die Unterbringung bei stationären Einrichtungen.

Bei der Befragung von Berzirkshauptleuten und JugendamtsleiterInnen hat der Rechnungshof in Erfahrung gebracht, dass der Bedarf an Pflegeeltern ein deutlich größerer ist. Eine Unterbringung bei Pflegeeltern sei nicht nur kostengünstiger als in einer stationären Einrichtung sondern auch familienfreundlicher und insbesondere für jüngere Kinder gut geeignet.

Der LRH fordert, dass künftig ein finanzieller Anreiz für potentielle Pflegeeltern geschaffen werden sollte, der derart ausgestaltet sein müsse, dass damit auch eine größere und ausreichende Zahl Pflegeplätze bei Pflegefamilien erzielt werden können.

Schon aus dem Steirischen Sozialbericht 2005/2006 geht hervor, dass die Anzahl der Pflegeeltern den existierenden Bedarf nicht abdecken kann.

Der bestehende Unterausschuss "Pflegeeltern" beschäftigt sich nun schon seit geraumer Zeit mit der Frage der Ausgestaltung eines neuen Modells zur finanziellen und sozialversicherungsrechtlichen Absicherung der Pflegemütter und -väter.

In der letzten Sitzung des Unterausschusses bestand große Einigkeit darüber, dass es zu einer sozialversicherungsrechtlichen Absicherung (ASVG), einer spürbaren finanziellen Abgeltung der Leistungen der Pflegemütter und -väter (zusätzlich zum Pflegeelterngeld) und Qualitätssicherung kommen soll. Die Ausarbeitung dieses Modells sollte nun unbedingt forciert werden, um noch in dieser Legislaturperiode eine Lösung zu erzielen.


Es wird daher der Antrag gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
umgehend ein Modell zur finanziellen und sozialversicherungsrechtlichen Absicherung (nach dem ASVG) der Pflegeeltern auszuarbeiten, mit dem Ziel, die Anzahl der Pflegeplätze bei Pflegefamilien deutlich zu erhöhen und dieses Modell dem Landtag bzw. dem Unterausschuss "Pflegeeltern" noch im Jahr 2009 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh.

20. Oktober 2009