Landtagssitzung 15. Juni 2010

Anträge und Initiativen der KPÖ

Erhalt der Steiermärkischen Landesspitäler

Entschließungsantrag

Der intensive Konflikt um die Schließung der Chirurgischen Abteilungen in den LDer intensive Konflikt um die Schließung der Chirurgischen Abteilungen in den Landeskrankenhäusern in Bad Aussee und Mürzzuschlag, endete im Juli 2009 mit Beschlüssen des Landtages Steiermark mit denen die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung dieser Standorte gegen die Stimmen der SPÖ und Teile der Grünen Fraktion gesichert wurde.

 

Nun, weniger als ein Jahr später, stellt SPÖ-Finanzstaatssekretär Andreas Schieder, im Rahmen einer Pressekonferenz, die Schließung von Spitäler mit weniger als 300 Betten als Einsparungsmaßnahme in den Raum.

 

In der Steiermark wären von dieser Maßnahme nicht weniger als 23 von 27 Landesspitäler betroffen. Die Folgen welche die Abwicklung dieser Standorte für die Gesundheitsversorgung in den betroffenen Regionen hätte, wären unabsehbar.

 

Um die besorgte und geschockte Bevölkerung zu beruhigen, verkündete der Landeshauptmann in –völlig unverbindlichen- Medieninterviews am nächsten Tag eine „Bestandsgarantie“ für die steirischen Spitäler.

 

Dieser verwirrende Zick-Zack Kurs in der Gesundheitspolitik, der von beinahe täglich wechselnden, einander widersprechenden Botschaften geprägt ist, muss sofort ein Ende finden.

 

Ein klares Bekenntnis zur Aufrechterhaltung und Pflege der bestehenden Landesspitäler ist jetzt notwendig.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag Steiermark bekennt sich zum Erhalt aller bestehenden Landesspitäler.

 

Die Landesregierung wird daher aufgefordert, Sorge zu tragen, dass die bestehenden Standorte weitergeführt werden und ihr Leistungsspektrum sorgsam weiterentwickelt werden kann.

Entlastung der Spitalsambulanzen durch Verbreiterung der Ordinationszeiten im extramuralen Bereich

Entschließungsantrag (einstimmig angenommen)

Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse hat steiermarkweit 602 AllgemeinmedizinerInnen und 326 FachärztInnen unter Vertrag. Die immer höher werdenden Kosten im ambulanten Bereich, sowie die zunehmende Steigerung der ÄrztInnen an Burnout sind alarmierend. Medienberichten nach wird ein Ärzteaufstand angekündigt. Dies ist ein unüberhörbarer Hilferuf der ÄrztInnen in unseren Spitälern.

 

Es liegt derzeit der Entwurf eines Bundesgesetzes vor, mit dem ermöglicht werden soll, Gruppenpraxen als GmbHs zu führen, um die prekäre Situation im ambulanten Bereich zu entschärfen. Diese Praxen sollen ähnlich wie Spitals-Ambulanzen längere durchgehende Öffnungszeiten haben, damit die PatientInnen die Ordinationen aufsuchen können und nicht in die Ambulanzen gehen müssen. Bis zur Einrichtung von Gruppenpraxen wird allerdings viel Zeit vergehen.

 

Nicht in Erwägung gezogen wird die bessere Nutzung der jetzt schon vorhandenen Ressourcen, nämlich die 928 ÄrztInnen, die durch eine bessere Abstimmung ihrer Öffnungszeiten, die jetzige Situation ohne weitere finanzielle Mittel und ohne großen bürokratischen Aufwand ändern könnten.

 

Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse händigt seit Jahren den ÄrztInnen einen Vertrag aus, welcher lediglich 20 Wochenstunden an fünf Wochentagen vorsieht, wobei an drei Vormittagen und zwei Nachmittagen nach 15:00 Uhr ordiniert werden muss, oder aber an einem Nachmittag und an einem Samstag die Praxis offen gehalten werden muss. Da es diese Regelung ermöglicht, dass die meisten Ärzte die gleichen Ordinationszeiten wählen (nämlich Mo, Mi, Fr vormittags und Di, Do nachmittags), ist vielfach keine durchgehende ärztliche Versorgung gegeben.

 

Eine rasche Änderung dieser Regelung wäre nötig, um eine bessere medizinische Versorgung der steirischen Bevölkerung zu erreichen. In einem ersten Schritt sollte auf die Ärzteschaft unter Einbeziehung der Ärztekammer eingewirkt werden, ihre Öffnungszeiten besser aufeinander abzustimmen. Weiters sollte die GKK bei der Vergabe von Kassenverträgen auch die zeitliche Verteilung der Ordinationszeiten berücksichtigen bzw. im Rahmen der Kassenverträge die individuelle Anpassung der Ordinationszeiten an das bereits bestehende Angebot im räumlichen Nahebereich mitbestimmen.

 

Mit dieser kurzfristigen und kostenneutralen Maßnahme könnte relativ rasch eine spürbare Entlastung der Spitals-Ambulanzen erzielt werden.
 
Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Steiermärkische Gebietskrankenkasse und die Ärztekammer heranzutreten, um sowohl auf freiwilliger Basis als auch im Rahmen der Vergabe von Kassenverträgen eine gleichmäßige zeitliche Verteilung der Ordinationszeiten zu erreichen. 

Einrichtung des steirischen Energiefonds und des Steiermark-Tarif

Entschließungsantrag (keine Mehrheit)

Das Land Steiermark besitzt knapp 75% Anteile an der Energie Steiermark AG. Trotz dieser Tatsache ist der Einfluss des Mehrheitseigentümers auf die Geschäftsführung des Konzerns, insbesondere die Tarifgestaltung –wie mehrere Dringliche Anfragen im Landtag gezeigt haben- äußerst gering. Zu den Hauptaufgaben des Landesenergieversorgers gehört die Versorgung der steirischen Haushalte mit günstiger Energie.

Um eine tatsächliche Einflussmöglichkeit des Landtages Steiermark und damit der demokratisch gewählten Vertretung des Mehrheitseigentümers zu gewährleisten, müssen die Anteile des Landes Steiermark an der Energie Steiermark AG in eine vom Landtag unmittelbar zu kontrollierende Institution transferiert werden.

Eine Fondslösung entspricht diesen Anforderungen am besten und sichert eine zweckgebundene Verwendung der Dividendenerträge aus der Energie Steiermark für den notwendigen Umbau der Energieversorgung. Damit der Landtag beziehungsweise ein zuständiger Ausschuss den Fonds kontrollieren kann, hat er die Eigentümerrechte wahrzunehmen (Kuratorium/Präsidium). Eine wesentliche Aufgabe des Fonds wird darin bestehen, den Steiermark-Tarif für steirische Haushalte – in Abstimmung mit der EdF- festzulegen. Dieser Tarif basiert auf dem Non-Profit Modell.
 
Antrag: Der Landtag wolle beschließen: Das Steiermärkische Landes-Verfassungsgesetz, LGBl. Nr.1/1960 , zuletzt in der Fassung LGBl. Nr.  44/2004, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 18 Abs. 9 wird folgender Abs. 10 angefügt:
„(10) Der Landtag wählt einen Energieausschuss. Diesem obliegt es, Beratungen in Fragen der Energietarifgestaltung für Endverbraucher/innen der im (Mehrheits-)Eigentum des Landes stehenden Energieversorgungsunternehmen inklusive deren Töchter durchzuführen.“

2. Dem § 51Abs. 30 wird folgender Abs. 31 angefügt:
„(31) Die Einfügung des § 18 Abs. 10 und 4 durch die Novelle LGBl. ... tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der … in Kraft.“

Erweiterung und finanzielle Unterstützung des Projektes „Mediation – Wege der Konfliktlösung im Wohn- und Siedlungsumfeld Graz“

Entschließungsantrag (keine Mehrheit)

Das durch das Kinderbüro Steiermark und die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark initiierte Projekt "Mediation - Wege der Konfliktlösung im Wohnungs- und Siedlungsumfeld" hat zum Ziel, Nutzungskonflikte und Nachbarschaftsstreitigkeiten, unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, durch den Einsatz externer MediatorInnen zu minimieren.
 
In der Stellungnahme der Landesregierung wurde sowohl durch die Fachabteilung 6a, als auch die Kinder- und Jugendanwaltschaft der Ansatz, MediatorInnen zur Vermittlung zwischen den Ansprüchen verschiedener NutzerInnengruppen öffentlicher Außenräume einzusetzen, sehr positiv bewertet. Auch die Fachabteilung 15 bezeichnet eine „Ausdehnung von Best-Practice-Lösungen bei der Konfliktbewältigung im Wohnumfeld auf die gesamte Steiermark“ als wünschenswert. Der vorliegende Bericht des Sozialauschusses mit der Einlagezahl 3337/2, der auf der diesbezüglichen Stellungnahme der Landesregierung beruht, bejaht also Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der im ursprünglichen Antrag geforderten Maßnahmen, äußert sich aber nicht über konkrete Schritte zur ihrer Umsetzung oder Fragen ihrer Finanzierung.
 
Es existiert bereits ein vom Kinderbüro Steiermark ausgearbeiteter Entwurf für eine Pilotphase, mit der das in Graz etablierte Projekt in einem ersten Schritt auf zwei weitere steirische Bezirke ausgedehnt werden könnte. Die Kosten dafür werden mit etwas weniger als € 10.000 beziffert.
 
Diesem vergleichsweise geringen Aufwand steht eine deutliche Steigerung der Wohnzufriedenheit und somit der Lebensqualität der BewohnerInnen aller Altersstufen in den betreffenden Bezirken gegenüber.
 
Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, das Projekt „Mediation – Wege der Konfliktlösung im Wohn- und Siedlungsumfeld“ des Kinderbüros Steiermark mit Hinblick auf eine Ausweitung der Initiative auf das gesamte Landesgebiet im Rahmen eines Pilotprojektes auf zumindest zwei weitere Bezirke auszuweiten und ressortübergreifend finanziell zu unterstützen.

Erweiterung und finanzielle Unterstützung des Projektes „Mediation – Wege der Konfliktlösung im Wohn- und Siedlungsumfeld Graz“

Entschließungsantrag (keine Mehrheit)

Das durch das Kinderbüro Steiermark und die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark initiierte Projekt "Mediation - Wege der Konfliktlösung im Wohnungs- und Siedlungsumfeld" hat zum Ziel, Nutzungskonflikte und Nachbarschaftsstreitigkeiten, unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, durch den Einsatz externer MediatorInnen zu minimieren.

 

In der Stellungnahme der Landesregierung wurde sowohl durch die Fachabteilung 6a, als auch die Kinder- und Jugendanwaltschaft der Ansatz, MediatorInnen zur Vermittlung zwischen den Ansprüchen verschiedener NutzerInnengruppen öffentlicher Außenräume einzusetzen, sehr positiv bewertet. Auch die Fachabteilung 15 bezeichnet eine „Ausdehnung von Best-Practice-Lösungen bei der Konfliktbewältigung im Wohnumfeld auf die gesamte Steiermark“ als wünschenswert. Der vorliegende Bericht des Sozialauschusses mit der Einlagezahl 3337/2, der auf der diesbezüglichen Stellungnahme der Landesregierung beruht, bejaht also Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der im ursprünglichen Antrag geforderten Maßnahmen, äußert sich aber nicht über konkrete Schritte zur ihrer Umsetzung oder Fragen ihrer Finanzierung.

 

Es existiert bereits ein vom Kinderbüro Steiermark ausgearbeiteter Entwurf für eine Pilotphase, mit der das in Graz etablierte Projekt in einem ersten Schritt auf zwei weitere steirische Bezirke ausgedehnt werden könnte. Die Kosten dafür werden mit etwas weniger als € 10.000 beziffert.

 

Diesem vergleichsweise geringen Aufwand steht eine deutliche Steigerung der Wohnzufriedenheit und somit der Lebensqualität der BewohnerInnen aller Altersstufen in den betreffenden Bezirken gegenüber.
 
Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, das Projekt „Mediation – Wege der Konfliktlösung im Wohn- und Siedlungsumfeld“ des Kinderbüros Steiermark mit Hinblick auf eine Ausweitung der Initiative auf das gesamte Landesgebiet im Rahmen eines Pilotprojektes auf zumindest zwei weitere Bezirke auszuweiten und ressortübergreifend finanziell zu unterstützen.

Mobilitätsabgabe statt Fahrpreise - kostenlose Nutzung des öffentlichen Verkehrs

Entschließungsantrag (keine Mehrheit)

 
 
Laut Grünbuch der Kommission „Energieeffizienz oder Weniger ist mehr" ist die EU beim derzeitigen Energieverbrauch zu 50 % von Energieeinfuhren abhängig; diese Zahl könnte bis 2030 auf 70 % ansteigen. Zu dieser starken Abhängigkeit kommen die ungenügende Entwicklung erneuerbarer Energien sowie die Tatsache hinzu, dass die herkömmlichen Energiequellen in absehbarer Zeit verbraucht sein werden. Diese drei Faktoren machen laut Grünbuch eine Eindämmung der Energienachfrage erforderlich, nach dem Motto „Weniger ist mehr".

 

Der wichtigste Sektor mit hohem Energieeinsparungspotenzial ist der Verkehr, der ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs in der EU ausmacht. Die vorherrschende Rolle des Kraftverkehrs und dessen starke Abhängigkeit vom Öl führen zusätzlich zur Energieverschwendung zu Verkehrsengpässen und Umweltverschmutzung.

 

Der Klimaschutzplan Steiermark hat es sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgase bis 2020 um 16 Prozent gegenüber 2005 zu reduzieren.
In der Steiermark werden Wege mit einer Weglänge bis zu 2 km zu 33 Prozent mit dem Pkw zurückgelegt. Über 90 Prozent der Pkw-Fahrleistung werden durch Wege verursacht, die in der Steiermark beginnen und/oder enden. 32 Prozent der Wege sind beruflich bedingt. Daher sind Maßnahmen besonders wichtig, die Anreize bieten, die alltägliche Mobilität von Berufstätigen umweltfreundlicher zu gestalten.
Der Klimaschutzplan sieht daher als eine wichtige Maßnahme die Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs und die Ausweitung seines Angebots vor.

 

Eine Umfrage der Initiative „Pro-Bahn“ hat ergeben, dass fast 70% der Befragten mit den Preisen der ÖBB unzufrieden sind. Wie fantastisch der Zuspruch zum Öffentlichen Verkehrsmittel zunimmt, wenn der Nulltarif eingeführt wird, zeigt das Beispiel der belgischen Stadt Hasselt, wo sich seit dessen Einführung der Fahrgastzahlen verdreizehnfacht haben.

 

Wer meint, die Einführung des Nulltarifs wäre eine besonders radikale Forderung, der irrt. In dem von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen und von der e-control erstellten “Grünbuch Energieeffizienz” kommt der Chef der e-control, Walter Boltz, zur Schlussfolgerung: Der öffentliche Verkehr sollte für jeden kostenlos sein.“ Die E-Control schlägt vor, öffentliche Verkehrsmittel (in Folge „Öffis“) nachhaltig attraktiver zu machen und mit der kostenlosen Nutzung einen besonderen Anreiz zu schaffen. Damit soll eine Verhaltensänderung ausgelöst werden, die aufgrund der bisher gesetzten Verkehrsmaßnahmen nicht
schnell genug erreicht wird.

 

Die ÖBB (incl Postbus) und die regionalen Verkehrsverbünde nahmen im Jahr 2008 insgesamt rund 1,32 Milliarden Euro durch Kartenverkauf ein. Wenn man - anstelle der jetzigen Fahrgebühren - 1 Prozent der Wertschöpfung des Jahres 2008 (Löhne und Gehälter, Selbständigen-Einkommen, Brutto-Betriebsüberschüsse) als Mobilitätsabgabe dem Öffentlichen Verkehr zur Verfügung stellen würde, so ergäbe das rd. 2,52 Milliarden Euro. Das ist fast das Doppelte dessen, was bisher über Fahrgasteinnahmen lukriert werden konnte. Dadurch könnte auch sichergestellt werden, dass Geld für den Ausbau – Taktverdichtung, Netzerweiterung – zur Verfügung steht, um die mit Einführung des Nulltarifs zu erwartenden steigenden Fahrgastzahlen zu bewältigen. Um den Umstieg vom privaten Verkehr zu den Öffis attraktiver zu machen, müssen in Zukunft nämlich unbedingt weitere Anreize in Form des Ausbaus und des besseren Angebotes geschaffen werden (z.B. verbesserte städtische Verkehrskonzepte, höhere Frequenz, mehr Linien, etc.).

Es ist gerecht, dass auch die Unternehmen diesen 1%-Anteil leisten, da gerade sie maßgebliche Verursacher wie Nutznießer der wachsenden Mobilität sind. Es ist gerechtfertigt, dass auch die Nicht-BenützerInnen des ÖV diesen Beitrag leisten, denn durch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden Umwelt, Ressourcen und Gesundheit aller geschont, während umgekehrt die AutofahrerInnen Umwelt, Gesundheit und Ressourcen von allen belasten.
Laut Zahlen des VCÖ verursacht alleine der Pkw-Verkehr jährlich 19,6 Milliarden Euro an sog. “externen Kosten”, also Kosten, die nicht von den VerursacherInnen sondern von der Allgemeinheit getragen werden müssen (Umweltschäden, Unfälle, Stau, usw) - das 13-fache der externen Kosten des Personenverkehrs auf der Schiene. Jeder Pkw-Kilometer wird derzeit mit 41 Cent von der Allgemeinheit subventioniert, der ÖV dagegen für eine äquivalente Fahrleistung nur mit 24 Cent. Da das oberste Einkommensviertel vier Mal mehr mit dem Auto fährt als das unterste, bedeutet die derzeitige Form der Mobilität eine massive Umverteilung von unten nach oben.

Was hieße es für den Einzelnen, wenn 1% vom Bruttolohn als Mobilitätsbeitrag abgeführt werden müsste? Für einen durchschnittlich verdienenden ArbeitnehmerInnen mit EUR 2.000 brutto im Monat wären das monatlich 20 Euro. Damit könnten österreichweit alle Bahn-, Bus- und Bim-Verbindungen kostenlos benutzt werden – das wäre nicht nur ökologisch sondern auch sozial ein Sprung nach vorne. Denn derzeit gibt jeder Haushalt in Österreich durchschnittlich über 15% seiner Konsumausgaben für Anschaffung, Reparatur und Befüllung von Autos aus.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, an den Bund mit dem Vorschlag heranzutreten,
  1. einen solidarischen Mobilitätsbeitrag für alle (ArbeitnehmerInnen, Unternehmen) in Höhe von 1 Prozent der Wertschöpfung zugunsten des Öffentlichen Verkehrs einzuführen und im Gegenzug die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Österreich für alle NutzerInnen kostenlos zu ermöglichen und
  2. schrittweise und zügig das öffentliche Verkehrsnetz und den Taktfahrplan nach dem Muster der Schweiz auszubauen!

Verkürzung von Entscheidungsfristen im Steiermärkischen Behindertengesetz

Entschließungsantrag (keine Mehrheit)

Institutionen, die Betroffene bei der Antragstellung auf Leistungen aus dem Steiermärkischen Behindertengesetz unterstützen, beklagen, dass die Gewährung von Lohnkostenzuschüssen zu lange in Anspruch nimmt. Die Betroffenen verlieren durch monatelange Wartezeiten an Zuversicht und Motivation. Potenzielle ArbeitgeberInnen lassen sich umgekehrt durch zeitnahe Entscheidungen leichter davon überzeugen, Menschen mit Behinderung eine Chance zu geben.    Den in erster Instanz zuständigen Behörden ist nach § 73 AVG eine Frist von sechs Monaten für die Entscheidung über die Gewährung von Hilfeleistungen nach dem Behindertengesetz zugemessen.
 
Da es sich dabei um eine Hilfeleistung handelt, bei der gem. § 42 Abs. 5 des Steiermärkisches Behindertengesetzes (LGBl. Nr.  26/2004) eine Befassung des Sachverständigenteams gem . § 42 Abs. 6 nicht zwingend vorsieht, ist eine raschere Erledigung dieser Anträge zumutbar.

 

Daher schlagen wir in diesem Fall eine Verkürzung der Entscheidungsfristen in erster Instanz vor, durch die analog zur Novelle des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes (Beschl.-Nr. 1565), die Entscheidungsfrist auf drei Monate reduziert wird.
 
Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Novelle des Steiermärkischen Behindertengesetzes vorzulegen, durch welche die Behörde erster Instanz verpflichtet wird, über Anträge  auf Hilfeleistungen gem. §3 Abs. 1 lit. f ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber drei Monate nach deren Einlangen, zu entscheiden.

6. Juli 2010