Landtagssitzung 30. April 2019

Ernste Krise der medizinischen Versorgung in der Steiermark

Aktuelle Stunde (§ 71 GeoLT)

Die groß angekündigte Reform des allgemeinen medizinischen Bereichs in der Steiermark ist seit 1. April in Kraft. Die Sprengel für den ärztlichen Bereitschaftsdienst wurden in den Regionen massiv vergrößert. In manchen der neuen Riesensprengel muss ein einziger Arzt über 60.000 Menschen versorgen. Zudem gibt es außerhalb von Graz nun zwischen 24 und 7 Uhr überhaupt keinen ärztlichen Bereitschaftsdienst mehr.

Gleichzeitig startete das Gesundheitstelefon 1450. Seit mehr als drei Wochen häufen sich nun Beschwerden der Patientinnen und Patienten aus der ganzen Steiermark. Betroffene bleiben beim Gesundheitstelefon stundelang in der Warteschleife hängen. Kommt es zu einem Gespräch, werden die Anrufenden mit nicht relevanten Fragen genervt. Oder es werden dieselben Fragen mehrmals gestellt.

Die Gespräche sind nicht zielgerichtet, dauern viel zu lang und führen zu unbefriedigenden Ergebnissen. Da nun meist gar kein ärztlicher Bereitschaftsdienst mehr in der Nähe verfügbar ist, muss nach diesen fruchtlosen Gesprächen ohnehin die Rettung gerufen werden. Oder die entnervten PatientInnen nehmen weite Anfahrtswege in Kauf und fahren auf eigene Faust in eine Krankenhaus-Ambulanz.

Die nun bekannt gewordenen Vorkommnisse lassen Übles befürchten für die noch viel weitergehenden Gesundheitsreform-Pläne des derzeit amtierenden Gesundheitslandesrates Christopher Drexler. Es ist höchste Zeit, die Beschwerden der Menschen in der Steiermark ernst zu nehmen und den Prozess der Gesundheitsreform von Grund auf neu zu starten.

Die unterfertigten Abgeordneten verlangen gemäß § 71 Abs 1 GeoLT die Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum oben angeführten Betreff.

Landesausgaben für Olympia-Träume 2026

Befragung eines Mitgliedes der Landesregierung (§ 69 GeoLT) - LR Anton Lang

In der Sitzung des Grazer Gemeinderats vom 11.4.2019 wurde die „Grazer Winterspiele 2026 GmbH“ aufgelöst. Dabei wurde offenbar, dass das kurze Olympia-Abenteuer insgesamt 409.000,- Euro gekostet hat. Davon zahlt laut Angaben der Stadt 200.000,- Euro die Stadt Graz, 80.000,- Euro die Gemeinde Schladming und 120.000,- Euro das Land Steiermark.  Angeblich handelt es sich dabei um eine Subvention für eine Machbarkeitsstudie. In der Landtagssitzung vom 3. Juli 2018 haben Sie, Herr Landesrat, erwähnt, dass Ihnen vom Bürgermeister der Stadt Graz eine solche Studie „Graz 2026 – Potenziale, Chancen, Risken“ überreicht wurde.

In derselben Landtagssitzung, und auch in der Sitzung vom 6. Februar 2018 haben Sie, Herr Landesrat, haben sie deutlich gesagt, dass für Sie keine Unterstützung der Olympia-Bewerbung mit Mitteln des Landes in Frage kommt. Wörtlich haben Sie am 3.7.2018 gesagt: " Ich sehe in den kommenden Landesbudgets keinen Spielraum, Olympische Winterspiele mittelbar oder unmittelbar zu unterstützen. Das Land Steiermark kann und wird keine wie auch immer gearteten Haftungen im Zusammenhang mit den Olympischen Winterspielen 2026 übernehmen. ... Das Land Steiermark kann und wird keine wie auch immer gearteten Deckungen für Abgänge, die im Zusammenhang mit den Olympischen Winterspielen 2026 stehen, übernehmen."  Und am 6.2.2018 sagten Sie wörtlich:"... sehe ich nicht den geringsten Spielraum im Landesbudget, der uns eine Beteiligung an den Kosten der Durchführung Olympischer Spiele ermöglichen könnte. Daran gibt es nichts zu beschönigen und das ist ein Faktum."

Es wird daher folgende Frage gestellt:

Hat das Land Steiermark tatsächlich Kosten übernommen, die mit der geplanten Bewerbung von Graz und Schladming für die Olympischen Winterspiele 2026 in direktem oder indirektem Zusammenhang stehen bzw. standen?

Abschaffung der Unterstützung bei Wohnkosten für Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung durch die Bundesregierung

Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT) - Lr Doris Kampus

Ab 1.1.2020 tritt die „Sozialhilfe neu“ in Kraft, mit der österreichweit die bisherige Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) neu geregelt wird. Das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz regelt, dass Leistungen der Länder für sozial Bedürftige künftig in die Sozialhilfe einzurechnen sind.

Die bisher wenigstens noch für Kinder gewährte 13. und 14. Unterstützung darf das Land nicht mehr auszahlen. Gekürzt wird auch bei Familien mit mehr als drei Kindern, bei subsidiär Schutzberechtigten und bei Menschen, die nicht gut Deutsch sprechen (um 35 Prozent).

Zuschüsse der Länder zur Abdeckung der Wohnkosten sind nun ausdrücklich ausgeschlossen. Das bedeutet, dass Bezieherinnen und Bezieher der neuen Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe keine Wohnbeihilfe oder Wohnunterstützung mehr bekommen können.

Laut APA (Meldung vom 28. Februar 2018) sank das durchschnittliche Haushalts-Nettoeinkommen in Österreich von 2013 bis 2017 um 2,2 Prozent. Die Wohnkosten stiegen im selben Zeitraum um 4,4 Prozent. Auch im Vorjahr stiegen die Wohnkosten weiter exorbitant an. Die Wohnkosten steigen in Österreich seit Jahren stärker als in jedem anderen Land der Europäischen Union. Da besonders in den Ballungszentren zu wenig erschwingliche Wohnungen zur Verfügung stehen, sind Leistungen wie die Wohnunterstützung dringend nötig, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Fällt nun die Wohnunterstützung ausgerechnet bei jener Gruppe weg, die am wenigsten Geld zur Verfügung hat, werden unweigerlich tausende „Härtefälle“ produziert.

Zuschüsse sollen nur in besonderen Fällen möglich bleiben, etwa wenn die Wohnkosten mehr als 40 % der Sozialhilfe ausmachen. Dennoch ist absehbar, dass durch die Abschaffung der Wohnunterstützung für Bezieherinnen und Bezieher der „Sozialhilfe neu“ tausende Steirerinnen und Steirer, die an der Armutsgrenze leben, einen bedeutenden Anteil des ihnen monatlich zur Verfügung stehenden Geldes verlieren werden. Die Abschaffung der Wohnunterstützung bei Bezug der „Sozialhilfe neu“ ist ein brutaler Eingriff auf Kosten jener, die am wenigsten haben.

 

Es wird daher folgende Dringliche Anfrage gestellt:

Wie viele Kinder in der Steiermark verlieren die 13. und 14. Monatsrate der Mindestsicherung/Sozialhilfe?

Wie Menschen werden in der Steiermark von der Abschaffung der Wohnunterstützung für Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung betroffen sein?

Was haben Sie unternommen, um zu verhindern, dass die im Bundesgesetz vorgesehen Verschlechterungen gegenüber der derzeitigen Mindestsicherung – etwa die Abschaffung der Wohnunterstützung und die massiven Kürzungen bei Kindern – umgesetzt werden?

Ist, nach dem Vorbild Wiens, dessen Sozialstadtrat Hacker die Neuregelung einen „Wahnwitz“ genannt hat, eine Verfassungsklage gegen das Mindestsicherungsgesetz der Bundesregierung bzw. die Unterstützung dieser Klage geplant und wenn nein, warum nicht?

Maßnahmen zur Armutsverhinderung in der Steiermark

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP, FP)

Die von der Bundesregierung jüngst durchgesetzte neue Sozialhilfe bringt massive Verschlechterungen. Vor allem für Familien mit mehreren Kindern bringt die Neuregelung massive Einschnitte. Die Sozialhilfe sinkt pro Kind deutlich ab und beträgt für das dritte Kind nur mehr 1,40 Euro pro Tag.

Wohnbeihilfe kann Bezieherinnen und Beziehern von Sozialhilfe künftig gar nicht mehr gewährt werden. Diese Menschen sollen künftig deutlich stigmatisiert werden. Das Land darf einen Zuschuss für sehr hohe Wohnkosten nur als Sachaufwand, das heißt als Direktzahlung an den Vermieter gewähren. Betroffene werden damit gegenüber dem Vermieter als SozialhilfebezieherInnen geoutet.

Mit diesem Gesetz wird Armut nicht verringert, sondern sogar erhöht. Gerade Kinder werden diese Politik zu spüren bekommen, wird bei ihnen die Unterstützung doch um bis zu 80 Prozent gekürzt. Armut wird damit von Anfang an einzementiert, Kindern wird die Chance auf eine bessere Zukunft genommen.

Die Diakonie hat die Gesetzesvorlage mit dem deutschen „Hartz IV“-Modell verglichen und kommt zum Schluss, dass Familien in Österreich künftig noch weniger Sozialgeld erhalten werden als deutsche Hartz-IV-Empfänger.

Nach dem Parlamentsbeschluss muss die Neuregelung von allen Bundesländern umgesetzt werden, die dafür bis Jahresende Zeit haben. Es gibt damit ein kleines Zeitfenster, innerhalb dessen an kreativen Lösungen gearbeitet werden kann, um diese Verschlechterungen nicht schlagend werden zu lassen.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, damit die negativen Auswirkungen des neuen Sozialhilfegesetzes in der Steiermark neutralisiert und der Entfall der Wohnunterstützung für SozialhilfebezieherInnen ausgeglichen wird, etwa durch jährliche Einmalzahlungen oder durch neu einzuführende Unterstützungen, deren Auszahlung an Bezieherinnen und Bezieher der neuen Sozialhilfe ab 2020 im Rahmen der bundesgesetzlichen Grenzen möglich sind.

30. April 2019