Landtagssitzung 19. Jänner 2010

Initiativen der KPÖ

 

Untätigkeit der Landesregierung bei der Einführung des Steiermark-Tarifes

Dringliche Anfrage an ein Regierungsmitglied (§ 68 GeoLT)

Begründung
Es existieren mehrere Beschlüsse des Landtages Steiermark welche die Landesregierung beziehungsweise den Eigentümervertreter auffordern, sich beim Landesenergieversorger Energie Steiermark AG für soziale und ökologisch verträgliche Strompreise einzusetzen. Mehr noch: Es existiert ein Beschluss des Landtages Steiermark welcher die Landesregierung auffordert die Strompreiserhöhungen der Jahre 2006 und 2007 zurückzunehmen. Landeshauptmann Mag. Franz Voves bedauert immer wieder, auf die Preisgestaltung des Strompreises der Energie Steiermark keinen Einfluss nehmen zu können. Deshalb hat der Landtag Steiermark in seiner Sitzung am 21. Oktober des vergangenen Jahres Landeshauptmann Voves als Eigentümervertreter der Energie Steiermark aufgefordert (Beschluss Nr. 1703),  mit den Organen der Energie Steiermark AG der EdF und des Verbundes als SSG Miteigentümer in Verhandlung zu treten, um zu erreichen, dass sich diese Gesellschaften einem freiwilligen Vertrag mit dem Inhalt eines regulierten Steiermark Tarifes für alle steirischen Haushaltskunden der SSG unterwerfen. Dabei wäre ein Tarif von derzeit ca. 5 Eurocent pro kWh für die unterste Tarifstufe anzustreben. Eine derartige freiwillige „Unterwerfung“ bezüglich eines regulierten Haushaltstarifes ist für die EdF nichts Neues. In Frankreich existiert nach wie vor ein regulierter Haushaltstarif der eine Deckelung des Strompreises beinhaltet.

Eine Tarifsenkung der SSG gegenüber dem derzeitigen Preis von etwas über 7 Cent pro kWh wäre gerade auch vor dem Hintergrund des von der Energy Agency ausgewiesenen Oespi (Österreichischer Strompreisindex) mehr als überfällig. Der Oespi wird auf Basis der Großhandelspreise errechnet und startete im Juni 2006. Damals lag der Energiepreis der SSG bei 5,614 Cent pro kWh. Das heißt um 22% unter dem heutigen Wert. Derzeit (Stand Jänner 2010) beträgt der Oespi lediglich 98,95% des Wertes im Basisjahr 2006, während der Energiepreis der SSG 22% über dem Wert vom Juni 2006 liegt. 

Bei einem Vergleich aller Landesenergieversorger, legt man einen Verbrauch von 3.500 kWh pro Jahr zu Grunde,  ist laut Preismonitor der E-Control der steirische Landesenergieversorger bis auf EVN und Wienstrom  der teuerste.

Viele steirische Haushalte wollen diese Situation nicht länger hinnehmen und haben sich während der letzten Jahre einen alternativen Stromanbieter gesucht. Laut Presseberichten wechselten bereits 45.000 steirische Haushalte den Stromanbieter. Diese Entwicklung kann nicht im Interesse des Eigentümers, des Landes Steiermark, sein!


Die Unterfertigten Abgeordneten stellen folgende Dringliche Anfrage:
1.   Was haben sie bezüglich des Beschlusses Nr.1703 des Landtages Steiermark, nämlich mit den Verantwortlichen von Energie Steiermark, EdF und Verbund über Einführung eines  regulierten Steiermark-Tarifes mit einem Zielpreis für die unterste Tarifstufe von ca. 5 Eurocent pro Kilowattstunde in Verhandlungen zu treten, unternommen?

2.   Wie ist es ihrer Meinung nach zu rechtfertigen, dass in einer Zeit in der die Großhandelspreise (laut Oespi) unter den Preisen von 2006 liegen, der Energiepreis der SSG für ihre Haushaltskunden 22% über dem Niveau von 2006 liegt?

3.   Der EdF Präsident Pierre Gadonneix wollte eine Erhöhung des regulierten Strompreises von 30% durchsetzen, was prompt von der französischen Finanzministerin abgelehnt wurde, und mit dem Rücktritt von Gadonneix geendet hat. Glauben sie, dass die französische Politik bezüglich der Durchsetzung der Interessen der Haushaltsstromkunden durchsetzungskräftiger ist als die steirische?

4.   Wie setzen Sie als Eigentümervertreter die Interessen der steirischen Stromkunden gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates durch?

5.   In der Beantwortung der Dringlichen Anfrage am 22.4.2008  zum Thema „Strompreiserhöhungen durch den Landesenergieversorger Energie Steiermark“ haben sie die Beantwortung der Fragen 7,8,9, 10, 14 und 15, die unter anderem die Preispolitik und die Entwicklung des Kundenstocks der SSG betrafen, verweigert und vorgeschlagen,  sie in dem für Energiefragen zuständigen Ausschuss des Landtages Steiermark unter Beiziehung des Aufsichtsratsvorsitzenden und der Vorstände der SSG zu behandeln. Welche Schritte haben sie zur Umsetzung dieses Vorschlages unternommen?

6.   In  mehreren Beantwortungen zum Thema Strompreise haben sie auf ein durch die Syndikatsverträge bestehendes Vetorecht der EdF bei Beschlüssen der Energie Steiermark verwiesen. Wird ihrer Meinung nach das verfassungsrechtlich abgesicherte zweite Verstaatlichtengesetz, das eine heimische öffentliche Mehrheit für die Landesenergieversorger vorschreibt, mit diesen Syndikatsverträgen ausgehebelt?

7.   Im Zuge der 2001 abgeschlossenen Südpol Verträge wurde ein Strombezugsvertrag zwischen Energie Steiermark und Verbund Steiermark abgeschlossen. Wie lange ist ist die Laufzeit dieser Verträge und ist es möglich die Konditionen zu denen der Verbund dem Landesenergieversorger Strom liefert neu zu verhandeln?

8.   Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, schließen sie aus, dass es vor der kommenden Landtagswahl doch noch zur Ankündigung einer von ihnen initiierten Strompreissenkung  kommt?

Entschließungsantrag: Studienkarte des Verkehrsverbundes Steiermark

Regierungsmitglied(er): LR Mag. Kristina Edlinger-Ploder
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Betreff:
Beschluss Nr. 1492 des Landtages Steiermark vom 26. Mai 2009 über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ernest Kaltenegger und Ing. Renate Pacher betreffend Studienkarte des Verkehrsverbundes Steiermark
Begründung:
 „Ergänzend zu dem Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr 1222 des Landtages Steiermark vom 28. Oktober 2008 über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ernst Kaltenegger, Claudia Klimt-Weithaler, Ing. Renate Pacher, Johannes Schwarz und Markus Zelisko betreffend ,Verbesserungen bei der Studienkarte des Verkehrsverbundes Steiermark‘, der am 26. Mai 2009 vom Landtag Steiermark zustimmend zur Kenntnis genommen wurde, wird festgehalten, dass sowohl für den Bund, als auch für die Städte Graz, Leoben und Kapfenberg eine Erhöhung des Ermäßigungsausmaßes von derzeit 38 % für Studienkarten nicht zu bewältigen ist. Gerade in Zeiten, in denen alle Ressorts angehalten sind, Einsparpotenziale zu artikulieren und darzustellen, ist es auch dem Verkehrsressort nicht möglich, zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen.

In diesem Zusammenhang wird jedoch auf den neuen „Mobilitätsscheck“ der Stadt Graz hingewiesen. Dieser wird an alle Studierende, die unter anderem ihren Hauptwohnsitz in Graz oder das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Sinne des Studienbeihilfengesetzes ausgegeben. Pro Studiensemester kann je ein Mobilitätsscheck im Wert von 50 € bezogen werden. Der Scheck kann wahlweise für den Ankauf einer Studienkarte (4-, 5- 6-Monatskarte) oder für das Nutzungsentgelt bei Carsharing verwendet werden.

Wie auch schon im Bericht zum Beschluss Nr. 1222 dargelegt, ist die Koppelung der Ausgabe einer Studienkarte an die österreichische Familienbeihilfe eine Österreich weite Regelung. Abgesehen davon, dass ein Wegfall der Familienbeihilfe als Zugangsvoraussetzung zur Studienkarte noch höhere Kosten verursachen würde, wäre diesbezüglich ein Alleingang der Steiermark nicht zielführend.“

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. November 2009.

Es wird daher der Antrag gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 1492 des Landtages Steiermark vom 26. Mai 2009 über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ernest Kaltenegger und Ing. Renate Pacher betreffend Studienkarte des Verkehrsverbundes Steiermark wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Studienkarte des Verkehrsverbundes Steiermark

Beschlossen von SPÖ, KPÖ, Grünen

Regierungsmitglied(er): LR Mag. Kristina Edlinger-Ploder

Betreff: Studienkarte des Verkehrsverbundes Steiermark

Begründung:

Die Vorlage der Steiermärkischen Landesregierung mit der Einlagezahl 3383/1 referiert die Reaktion der Landesregierung zum Beschluss Nr. 1492 des Landtages Steiermark. Mit diesem Beschluss wurde die Landesregierung im Rahmen einer Entschließung des Landtages zum wiederholten Mal aufgefordert, ihre Bemühungen um eine Ausweitung der Ermäßigung und Vergrößerung des BezieherInnenkreises der Studienkarte des Verkehrsverbundes Steiermark  fortzusetzen.


Dieser Beschluss beruht auf einem Entschließungsantrag zu den enttäuschenden Ergebnissen bei der Umsetzung des Beschlusses des Landtages Steiermark Nr. 1222 vom 28. Oktober 2008, über die in der Regierungsvorlage mit der Einlagezahl 2877/1 von der Fachabteilung 18A berichtet wurde. Der Beschlusses Nr. 1222 wiederum forderte die Steiermärkische Landesregierung auf, 
durch Verhandlungen mit dem Verkehrsverbund und die Bereitstellung ausreichender Mittel zu veranlassen, dass
1. die seit dem Jahr 1996 bestehende Vereinbarung zur Finanzierung und Unterstützung einer Studienkarte im Verkehrsverbund Steiermark dahingehend modifiziert wird, dass zukünftig eine Ermäßigung von 50 % für Studierende erzielt werden kann;
2. Studierende zum Bezug von ermäßigten Einzelfahrscheinen berechtigt werden;
3.  der Beschluss des Landtages Nr. 473 vom 16.01.2007 umgesetzt wird, wodurch der Anspruch auf die Studienkarte vom Bezug der Familienbeihilfe entkoppelt wird.


In der Regierungsvorlage Einl. Zahl 2877/1 wird zum Vorhaben, die Ermäßigung von 38 auf 50 Prozent des Fahrpreises auszuweiten, ausgeführt, dass zwar der Bund eine Erhöhung der Ermäßigung von 38 auf 40 Prozent angeboten hat, die Stadt Kapfenberg sich nur dann einer Erhöhung der Förderung entschließen würde, wenn die anderen PartnerInnen ihre Zustimmung erteilen, die restlichen Gebietskörperschaften diesem Anliegen aber eher ablehnend gegenüberstehen.


In der Begründung des Entschließungsantrages mit der Einlagezahl 2877/3 wird kritisiert, dass abgesehen von einem Schreiben, mit dem die PartnerInnen des Verkehrsverbundes von der Beschlusslage des Landtages in Kenntnis gesetzt worden sind, offenbar keinerlei Schritte oder Verhandlungen zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses 1222 unternommen worden sind.


Es wurde auch darauf hingewiesen, dass eine Erhöhung der Ermäßigung von 38 auf 50 Prozent den – im Verhältnis zur Anzahl der Betroffenen – geringen Betrag von € 360.000 kosten würde. Der Wegfall der Familienbeihilfe als Zugangsvoraussetzung zum Bezug der Studienkarte bei gleichzeitiger Erhöhung der Ermäßigung auf 50 % würde laut Berechnungen der Fachabteilung insgesamt lediglich Mehrkosten von € 1,13 Mio. verursachen.


Der Beschluss des Landtages Steiermark Nr. 1492, fordert die Landesregierung auf,
1.  weitere Verhandlungsschritte zu setzen um eine Erhöhung der im Rahmen der Studienkarte gewährten Ermäßigung von derzeit 38 % zu erreichen, und in selber Höhe wie der Bund dann auch die finanzielle Beteiligung des Verkehrsressorts zu erhöhen,
2. zu prüfen, ob eine Finanzierungsvariante existiert, die einen Wegfall der Familienbeihilfe als Zugangsvoraussetzung zur Studienkarte ermöglicht.


Die vorliegende Regierungsvorlage zu diesem Beschluss geht in keinerlei Weise auf weitere Verhandlungsschritte mit anderen am Verkehrsverbund beteiligten Gebietskörperschaften ein.  Stattdessen wird behauptet, dass „sowohl für den Bund, als auch für die Städte Graz, Leoben und Kapfenberg eine Erhöhung des Ermäßigungsausmaßes von derzeit 38 % für Studienkarten nicht zu bewältigen ist“, was der Regierungsvorlage 2877/1 widerspricht (vergl. oben), wo zumindest der Bund und Kapfenberg leichte Verbesserungen angeboten hatten, und dies lediglich auf eine unverbindliche Mitteilung des Landes Steiermark hin.


Abweichend vom Beschluss wurde Nr. 1492 keine Finanzierungsvarianten zur Ausweitung des BezieherInnenkreises geprüft, die Fachabteilung begnügt sich mit allgemein gehaltenen Ausführungen darüber, dass die Ressorts zum Sparen angehalten seien und ein Wegfall der Familienbeihilfe Mehrkosten verursachen würde (was an und für sich keine neue Information darstellt).


In Summe ergibt sich ein sehr unbefriedigendes Bild von den Bemühungen zur Umsetzung des berechtigten Wunsches der über 40.000 Studierenden, die in der Steiermark leben und arbeiten. 


Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert:

1.  Weitere Verhandlungsschritte zu setzen, um eine Erhöhung der im Rahmen der Studienkarte gewährten Ermäßigung von derzeit 38 Prozent zu erreichen, und in selber Höhe wie der Bund dann auch die finanzielle Beteiligung des Verkehrsressorts zu erhöhen,
2. zu prüfen ob eine Finanzierungsvariante existiert, die einen Wegfall der Familienbeihilfe als Zugangsvoraussetzung zur Studienkarte ermöglicht.


Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Markus Zelisko eh., Johannes Schwarz eh., Ing. Renate Pacher eh.

19. Januar 2010