Landtagssitzung 20. Oktober 2009
Initiativen der KPÖ
Fachsozialbetreuer im Pflegeheimgesetz
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Betreff: Fachsozialbetreuer im Pflegeheimgesetz
Begründung:
Die Steiermark ist eines der wenigen Bundesländer, wo im
Pflegeheimgesetz der Fachsozialbetreuer/-betreuerin nicht verankert ist.
Gleichzeitig ist es unbestritten, daß die Qualität in der Pflege eine
hochwertige Ausbildung voraussetzt.
Es wird daher der Antrag gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
eine Gesetzesnovelle des steirischen Pflegeheimgesetzes
vorzulegen, die den Beruf „Fachsozialbetreuer/-betreuerin“ im Gesetz verankert.
Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Ing. Renate Pacher eh.
Ernest Kaltenegger eh., Ing. Renate Pacher eh.
Rücknahme falscher verkehrs- und umweltpolitischer Maßnahmen der ÖBB
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Betreff: Rücknahme falscher verkehrs- und umweltpolitischer Maßnahmen
der ÖBB
Begründung:
Nach der Einstellung mehrer regionaler Verkehrsverbindungen –
als Beispiel sei hier der Personenverkehr auf der Gesäuse-Strecke genannt –
kommen nun weitere Einschnitte im Bereich des Schienenverkehrs auf die
Bevölkerung zu. Die Ankündigung der ÖBB, Direktverbindungen nach Linz, Bregenz
und Maribor/Marburg einzustellen, ist ein schwerwiegender Rückschritt auf dem
Weg zu einer Verkehrsinfrastruktur, die eine attraktive und umweltfreundliche
Alternative zum Auto darstellt.
Verkehrspolitisch genauso kontraproduktiv und absurd
erscheint der auf eine Beraterfirma zurückgehende Vorschlag, den Güterverkehr
teilweise auf die Straße auszulagern. Um etwa sechs Milliarden Euro werden nach
den Plänen der Rail Cargo Austria AG 14.000 zusätzliche private LKW den
Frachttransport der ÖBB in Zukunft abwickeln. Der Vorstand hat bereits einen
entsprechenden Entschluss gefasst.
Seit der Zersplitterung in mehrere gewinnorientierte Konzerne
steht bei den ÖBB statt dem öffentlichem Interesse ausschließlich – wenn auch
erfolglos – Profitmaximierung im Vordergrund. Die Zerschlagung der ÖBB durch das
Bundesbahnstrukturgesetz 2003 verursacht gewaltige Overheadkosten und hat unter
anderem dazu geführt, dass hohe Summen verspekuliert wurden und die Bediensteten
mit äußerst fragwürdigen Methoden unter Druck gesetzt werden. Jetzt soll eine
LKW-Schwemme die Liste der Missstände erweitern.
Es wird daher der Antrag gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, mit folgenden
Zielsetzungen an die Bundesregierung heranzutreten:
1. Die Pläne einer Verlagerung von Güterverkehr von der
Schiene auf die Straße sind zurückzuweisen. Stattdessen soll nach Maßgabe der
gesetzlichen Möglichkeiten ausgelotet werden, wie künftig mehr Güterverkehr von
der Straße auf die umweltfreundlichere Schiene verlagert werden kann.
2. Nebenbahnen, die in den letzten Jahren stillgelegt wurden,
sind dem Bedürfnis der Bevölkerung entsprechend wieder in Betrieb zu nehmen und
zu attraktivieren.
3. Die Direktverbindungen von Graz nach Linz, Maribor/Marburg
und Bregenz sind in vollem Umfang beizubehalten und auszubauen, um die
Attraktivität und Qualität des Schienenverkehrs in der zweitgrößten Stadt
Österreichs zu erhöhen statt zu senken.
4. Für jene Maßnahmen, die im Rahmen des
Bundesbahnstrukturgesetz 2003 zu einer Zersplitterung des ehemaligen
Unternehmens ÖBB in die Teilunternehmen „ÖBB-Personenverkehr“, „Rail Cargo
Austria AG“, „ÖBB Infrastruktur“, „Brenner Eisenbahn GmbH“, „ÖBB-Postbus GmbH“,
„Speditions Holding GmbH“, „ÖBB Immobilienmanagement GmbH“, „ÖBB Traktion GmbH“
und „ÖBB Technisches Service GmbH“, „ÖBB Dienstleistungs GmbH“ sowie „ÖBB
Werbecenter GmbH“ geführt haben, ist ein Ausstiegsszenario zu definieren. Die
Bundesregierung ist aufgefordert, diese Teilgesellschaften wieder in eine
einheitliche Rechtsform zusammenzuführen und das unmittelbare Durchgriffsrecht
des Eigentümers zu sichern, um eine weitere Verschlechterung des Angebots zu
verhindern, eine Explosion der Kosten für Management und Verwaltung in den über
10 Teilfirmen zu vermeiden sowie deren gegenseitige Konkurrenzierung zu
unterbinden.
Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh., Ing. Renate Pacher eh.
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh., Ing. Renate Pacher eh.
Weitere Verkehrsanbindungen der Stadtgemeinde Trofaiach an die LB 115
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Betreff: Weitere Verkehrsanbindungen der Stadtgemeinde Trofaiach an
die LB 115
Begründung:
Das historisch gewachsene Stadtzentrum von Trofaiach, aber
auch die Siedlungsgebiete im östlich und westlich von ihm, zeigen in den
bebauten Gebieten wachsenden Problemdruck im Bereich des motorisierten
Individualverkehrs.
Die Aufschließung von Bauerwartungsland bzw. von möglichen
Gewerbegebieten ist das über das derzeitige Verkehrssystem nur sehr beschränkt
möglich.
Deshalb hat die Stadtgemeinde Trofaiach bereits vor Jahren
ein finanziell aufwändiges Untersuchungsverfahren unter Beiziehung eines
externen Verkehrsplaner gestartet, der für die zuständige Fachabteilung des
Landes Planungsentwürfe für Knotenlösungen Trofaiach-Mitte und Trofaiach-Nord
bezüglich einer Auf- und Abfahrt zur bzw. von der LB 115 ausgearbeitet hat.
Der dringende Wunsch der Stadtgemeinde Trofaiach, dass die
Ergebnisse dieses Planungsprojektes im regionalen Verkehrskonzept Eingang finden
sollen, wurde bis jetzt nicht berücksichtigt.
Es wird daher der Antrag gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
im Regionalen Verkehrskonzept Obersteiermark Ost die
Anbindung Trofaiach-Mitte und Trofaiach-Nord an die LB 115 als dringend zu
behandeln.
Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh.
Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh.
Wiedereinführung des "Pneumobils"
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Betreff: Wiedereinführung des "Pneumobils"
Begründung:
Lungen- und Atemwegsprobleme zählen zu den
meistunterschätzten Krankheiten in unserer Gesellschaft, obwohl sie weit
verbreitet sind. Manchen Betroffenen ist ihre Gefährdung selbst nicht bewusst,
da sich diese Erkrankungen eher langsam und allmählich, manchmal erst nach
Jahren bemerkbar machen und auswirken. Rauchen und Passivrauchen, schlechte
Luftqualität am Arbeitsplatz, der Autoverkehr, Schadstoffe der Industrie u. a.
m. tragen ihren Teil dazu bei.
Asthma, COPD (chronische Entzündung der Atemwege, verengte Bronchien) und ähnliche Erkrankungen können die Folge sein. Der Prävention kommt hierbei enorme Bedeutung zu: Wir brauchen ein niederschwelliges Angebot, das auch arztferneren Schichten unbürokratisch zur Verfügung steht.
Asthma, COPD (chronische Entzündung der Atemwege, verengte Bronchien) und ähnliche Erkrankungen können die Folge sein. Der Prävention kommt hierbei enorme Bedeutung zu: Wir brauchen ein niederschwelliges Angebot, das auch arztferneren Schichten unbürokratisch zur Verfügung steht.
Diese Einrichtung gab es bereits: Von 1989 - 2001 führte das "Pneumobil" (Initiator und Leiter Primar Dr. Gert Wurzinger) über 100.000 Untersuchungen in Graz, in der Steiermark und in anderen Teilen Österreichs durch. Dieser speziell eingerichtete Bus mit einem versierten Team wertete Lungenkapazität und -funktion aus und ging damit weit über die Möglichkeiten des Lungenröntgens hinaus, das sich in erster Linie nur auf Tuberkulose konzentrieren kann. Dieses Erfolgsmodell wurde teilweise 1:1 im Ausland übernommen, so in der Schweiz, in Deutschland und sogar in den USA.
Finanziert wurde diese Einrichtung durch das Land Steiermark. Eine Investition, die durch die Früherkennung mitgeholfen hat, unzählige Krankheiten gar nicht erst ausbrechen zu lassen und sich so nicht nur vom Gesundheitsstandpunkt aus, sondern auch volkswirtschaftlich voll gerechnet hat.
Leider hat die Landesregierung vor einigen Jahren die Mittel dazu eingestellt.
Es wird daher der Antrag gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, wieder ein
niederschwelliges, unentgeltliches Angebot zur Lungen- und Atemwegsuntersuchung
einzurichten, wie es in der Form des "Pneumobils" seit 1989 und in den
Folgejahren bestand.
Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh.
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh.
Maßnahmen gegen die Gefährdung durch Bisphenol A in Nahrungsmitteln
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Betreff: Maßnahmen gegen die Gefährdung durch Bisphenol A in
Nahrungsmitteln.
Begründung:
Bisphenol A, kurz BPA, ist eine der wichtigsten und
meistproduzierten Chemikalien weltweit und wird seit etwa 40 Jahren im
großtechnischen Maßstab hergestellt. Dabei wird es z. B. bei Zahnfüllungen und
Thermopapier in seiner Grundform benutzt. BPA findet sich aber vor allem auch in
Lebensmittelverpackungen aus Polycarbonat, in Plastikflaschen, Babyflaschen,
Trinkbechern oder Plastikgeschirr. Auch Konserven- und Getränkedosen oder
Milchpackungen sind innen mit BPA-hältigen Epoxidharzen überzogen.
Bisphenol A gehört zu einer Gruppe von Substanzen
(„Endocrine Disruptors“), die hormonähnlich (östrogen) wirken können. Es wurde
nachgewiesen, dass die Industriechemikalie auch schon bei einer "außerordentlich
niedrigen Dosierung" von 0,02 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht das Erbgut
schädigen und zum Beispiel das bekannte Dowsyndrom verursachen kann. Der Stoff
kann schon in kleinsten Mengen die Gehirnentwicklung bei Föten, Säuglingen und
Kleinkindern schädigen und bei Erwachsenen zu Leberschäden, Diabetes und
Herzerkrankungen führen. BPA kann eine vergrößerte Prostata, geringe
Spermienkonzentration, Verminderung der Fortpflanzungsfähigkeit, verfrühte
Pubertät oder Fettleibigkeit hervorrufen. Bei über 90 Prozent der Bevölkerung
ist Bisphenol A bereits im Körper nachweisbar.
Wärme, Säuren und Laugen begünstigen das Herauslösen aus dem
Kunststoff. Kochendes Wasser beschleunigt die Rate auf das 55-fache. Je länger
man Flaschenkost warm hält, je öfter etwa eine Babyflasche oder eine Lerntasse
mit heißen Getränken gefüllt oder mit heißem Wasser gespült wird, umso mehr BPA
kann sich wieder lösen und in ein Nahrungsmittel übergehen und umso mehr
Bisphenol A wird vom Körper aufgenommen. Säuglinge, deren Hormonsystem noch
nicht ausgereift ist, sind besonders gefährdet. Besonders viel BPA löst sich aus
dem Kunststoff, wenn etwa eine Babyflasche mit Milch in der Mikrowelle erhitzt
wird. Das hat eine Untersuchung von Ökotest ergeben. Die Tester fanden zwischen
67 und 157 Mikrogramm Bisphenol A je Liter.
In kommunalen deutschen Kläranlagen wurde bereits eine
Zunahme von Bisphenol A im Klärschlamm beobachtet. Es kommt zudem im
Sickerwasser und teilweise auch im Trinkwasser vor. BPA wird mit der Nahrung,
durch die Haut oder durch Einatmen von Staub aufgenommen. Aufgrund der großen
Produktionsmenge soll Bisphenol A auch schon in Hausstaub zu finden sein.
Rund eine Million Tonnen BPA werden jährlich in Europa
hergestellt. Es geht um einen Markt von rund drei Milliarden Euro. Die größten
Produzenten sind BAYER, Dow Chemicals und GE Plastics.
Bis 2006 galt ein Grenzwert von 10 Mikrogramm pro Kilogramm
Körpergewicht und pro Tag für die maximal aufgenommene Menge pro Tag. 2007 hat
die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) den Grenzwert für
Bisphenol A pro Kilogramm Körpergewicht auf europäischer Ebene von 10 auf 50
Mikrogramm/kg pro Tag angehoben. Durch Beschluss der europäischen
Lebensmittelbehörde EFSA ist diese Chemikalie nicht als zulassungspflichtig
eingestuft und erscheint nicht in der aktuellen Liste der
EU-Chemikalienverordnung REACH.
Wissenschaftler kritisieren auf Basis einer Vielzahl
unabhängiger Studien den neuen EU-Grenzwert als viel zu hoch, da schon geringe
Mengen des Stoffes erhebliche negative gesundheitliche Auswirkungen haben
können. So hat das deutsche Umweltbundesamt wegen möglicher Gesundheitsgefahren
das Entfernen der Kunststoff-Chemikalie Bisphenol A aus Babyflaschen und
Kindergeschirr gefordert, da besonders das Hormonsystem von Neugeborenen höchst
empfindlich ist. Kanadas Gesundheitsbehörde hat Bisphenol A bereits als
gefährlich klassifiziert und BPA-hältige Babyflaschen aus Polycarbonat
verboten.
Auch in Österreich und in Europa sollte
Verbrauchersicherheit vor wirtschaftlichen Interessen stehen. Das Verbot von BPA
in Produkten, mit denen Babies und Kleinkinder in Kontakt kommen, sollte im
Sinne des Gesundheitsschutzes angestrebt werden. Die raschestmögliche Senkung
des Grenzwertes auf den ursprünglichen Wert wäre ein erster begrüßenswerter
Schritt in die richtige Richtung.
Es wird daher der Antrag gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert an die Bundesregierung
heranzutreten, sich auf europäischer Ebene mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass
Bisphenol A auf die Liste der von der EU-Chemikalienverordnung REACH als
besonders besorgniserregend eingestuften Substanzen gesetzt werde, damit der
Einsatz dieser Chemikalie im Lebensmittelsektor vermieden wird.
Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Dr. Werner Murgg eh.
Ernest Kaltenegger eh., Dr. Werner Murgg eh.
Kontrolle der Gemeinden durch den Landesrechnungshof
Gemeinsamer Antrag von KPÖ und Grünen (keine Mehrheit)
Betreff: Kontrolle der Gemeinden durch den Landesrechnungshof
Begründung:
Die ÖVP hat erfreulicher Weise einen Antrag eingebracht, "an
die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, dass diese dem Nationalrat
eine Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes vorlegt, mit dem die
Landes-Verfassungsgesetzgeber ermächtigt werden, die Prüfkompetenz
der Landesrechnungshöfe auf Gemeinden und von Gemeinden beherrschte bzw.
ausgelagerte Unternehmen auszudehnen."
Die SPÖ, die offensichtlich dagegen ist, dass Missstände in
den Gemeinden (wie etwa in Trieben, Kammern, Fohnsdorf und Köflach) vom
Landesrechnungshof untersucht werden können, hat daraufhin die ÖVP unter Druck
gesetzt und die Berücksichtigung der Position des Gemeindebundes von der ÖVP
eingefordert, um dem ÖVP-Antrag zustimmen zu können. Der Gemeindebund steht in
seinem Positionspapier der Kontrolle durch den Landesrechnungshof sehr
reserviert gegenüber.
Die ÖVP hat daraufhin ihren Antrag abgeschwächt: "... an die
Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, dass diese dem Nationalrat eine
Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes vorlegt, mit dem die
Landes-Verfassungsgesetzgeber ermächtigt werden, die Prüfkompetenz
der Landesrechnungshöfe auf Gemeinden und von Gemeinden beherrschte bzw.
ausgelagerte Unternehmen unter Berücksichtigung des
Diskussionspapiers des Österreichischen Gemeindebundes vom 24.9.2009
auszudehnen."
Die Abgeordneten der Grünen und der KPÖ bringen daher den
ursprünglichen Antrag der ÖVP ein, da es nicht hingenommen werden kann, dass die
ÖVP auf Druck der SPÖ die Kompetenzen des Landesrechnungshofes nicht so
ausweiten will, dass die steirischen Pleitegemeinden untersucht werden
können.
Es wird daher der Antrag gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung
mit dem Ersuchen heranzutreten, dass diese dem Nationalrat eine Novelle des
Bundes-Verfassungsgesetzes vorlegt, mit dem die Landes-Verfassungsgesetzgeber
ermächtigt werden, die Prüfkompetenz der Landesrechnungshöfe auf Gemeinden und
von Gemeinden beherrschte bzw. ausgelagerte Unternehmen auszudehnen.
Unterschriften:
Lambert Schönleitner eh., Mag. Edith Zitz eh., Dr. Werner Murgg eh., Ingrid Lechner-Sonnek eh., Ing. Renate Pacher eh.
Lambert Schönleitner eh., Mag. Edith Zitz eh., Dr. Werner Murgg eh., Ingrid Lechner-Sonnek eh., Ing. Renate Pacher eh.
Veröffentlicht: 20. Oktober 2009