Landtagssitzung 23. März 2010

Anträge und Initiativen der KPÖ

 

Auswirkungen der geplanten Glücksspielnovelle auf das so genannte "kleine Glücksspiel" in der Steiermark

Aktuelle Stunde

Die unterfertigten Abgeordneten verlangen gem. §71 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Steiermärkischen Landtages die Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum oben angeführten Thema.

Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh.

Änderung des Steiermärkischen Wirtschaftsförderungsgesetzes ("Gender Pay Gap")

Entschließungsantrag; mehrheitlich angenommen

Der Jugendlandtag 2008 hat sich intensiv mit dem Themenbereich Arbeitsmarkt auseinandergesetzt. Im Schnittpunkt zwischen den Themenbereichen Arbeitsmarkt und Gleichstellung zwischen Frauen und Männern entstand eine rege Diskussion der beteiligten Jugendlichen über die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern für die gleiche Arbeit, die Konzentration von Frauen auf einige wenige Lehrberufe und die Schwierigkeit, von Männern dominierte Bereiche des Arbeitsmarktes aufzubrechen.

Darüber hinaus hat der Bericht des Sozialausschusses zum Stück mit der Einl.Zahl 2564/1 beruhend auf einer Stellungnahme der Landesregierung festgehalten, dass im Bereich der Wirtschaftsförderung Handlungsbedarf in Bezug auf Gleichstellung zwischen Frauen und Männern besteht. Diesem Bericht und den von den Jugendlichen in diesen Handlungsfeldern entwickelten Überlegungen wurde im Landtagsbeschluss Nr. 1564, Einl.Zahl 2564/12, betreffend Novellierung des Steiermärkischen Wirtschaftsförderungsgesetzes Rechnung getragen.

Das Land Steiermark trägt als einflussreicher Fördergeber nicht nur wirtschaftspolitische, sondern auch gesellschaftspolitische Verantwortung für die Steirerinnen und Steirer.
Da es das Land Steiermark unbestritten als eine seiner Hauptmaximen betrachtet, die Gleichstellung von Frauen und Männern sicherzustellen und dies insbesondere auch bei den Bediensteten des Landes selbst praktiziert, sollten die selben Grundsätze auch für Unternehmen gelten, welche öffentliche Mittel erhalten. Das Steiermärkische Wirtschaftsförderungsgesetz und die auf ihm beruhenden Förderungsrichtlinien sollten daher im Sinne des Grundsatzes „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ novelliert werden.

Die dem Landtag nunmehr bezüglich des Landtagsbeschlusses Nr. 1564 zugeleitete Regierungsvorlage mit der Einl.Zahl 3498/1 kann im Hinblick auf die Umsetzungen der ursprünglich geforderten Maßnahmen nur als enttäuschend bezeichnet werden.

Die Regierungsvorlage suggeriert – mit Hinweis auf den Frauenbericht 2009 –, dass die deutliche Differenzierung in „Männer-“ und „Frauenberufe“ für die Einkommensunterschiede zwischen Männern verantwortlich ist, was mit Mitteln der Wirtschaftsförderung nicht zu beheben sei.

Diese Annahme ist ebenso unrichtig wie die daraus gezogene Schlussfolgerung:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesstatistik über regionale Einkommensstatistiken unselbstständig Beschäftigter aus dem Dezember 2009 weist aus, dass in Summe Männer in der Steiermark bei Vollbeschäftigung netto pro Kopf um 30 Prozent mehr als Frauen verdienen, in der Teilzeitbeschäftigung beträgt die Differenz immerhin noch 24 %.
Die unbereinigte Lohnlücke [Gender Pay Gap] setzt sich aus einer möglichen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und aus Faktoren, die einen Lohnunterschied begründen, zusammen. Die bereinigte Lohnlücke, die individuelle Merkmale wie Branchenzugehörigkeit, Dauer der Firmenzugehörigkeit oder die Stellung im Beruf berücksichtigt und den rein diskriminatorischen Anteil der Lohndifferenz ausmacht, beläuft sich nach Schätzungen der Fachabteilung 1C im oben erwähntem Bericht auf etwa 17,6%.

Die Regierungsvorlage weist darauf hin, dass sowohl die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark als auch die Steiermärkische Kammer für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft die angesprochenen Konkretisierungen des Stmk. Wirtschaftsförderungsgesetzes ausdrücklich begrüßen, um dann aber festzustellen, dass die vorgenannten Institutionen schon bisher im Wirtschaftsförderungsbeirat Bedenken gegen FörderungswerberInnen mit diskriminierender Geschäftspraxis geltend machen könnten.
Allerdings weist das Wirtschaftsförderungsgesetz mit seinem vagen Bekenntnis zur „Verminderung regionaler und geschlechtsspezifischer Ungleichgewichte“ und der nicht im Geringsten darauf abgestellten Förderrichtlinie keinerlei Handhabe auf, um solche FörderwerberInnen auszuschließen. In der bestehenden Gesetzeslage sind FörderwerberInnen auch nicht angehalten darzulegen, ob sie Männer und Frauen für gleichwertige Arbeit gleich entlohnen.

Die unkritische Übernahme der aus gleichstellungspolitischer Perspektive bestenfalls naiven Standpunkte von Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung in der Regierungsvorlage ist enttäuschend.

Begrüßenswert hingegen ist der offenbar auf Anregung der Wirtschaftsförderungs-GmbH erwähnte Vorschlag der Einführung eines Bonussystems bei den einzelnen Förderungsinstrumenten der Steirischen Wirtschaftsförderungs-GmbH, durch welches besondere Maßnahmen zur Gleichbehandlung honoriert werden könnten.

Die Forderung in Beschluss Nr.1564, mit der die Landesregierung angehalten wird, in allen Projekten für Jugendliche bzw. Lehrlinge Maßnahmen zu ergreifen, um eine ausgewogene Teilnahme von Frauen und Männern zu erreichen, wird mit der lapidaren Feststellung kommentiert, dass unter den 826 Lehrlingen, die sich am Programm „Triality“ beteiligten, lediglich 40 Frauen waren. Es wurde keine einzige Initiative von Seiten des Ressorts erwähnt, um Gegenmaßnahmen zu setzen, wobei aus den Ausführungen nicht klar hervorgeht, ob der zuständige Landesrat nicht willens oder nicht in der Lage ist, wirksame Maßnahmen in diesem Bereich zu setzen.


Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird dringend aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass
                    1. dem Landtag eine Novelle des Steiermärkischen Wirtschaftsförderungsgesetzes vorgelegt wird, in der verankert ist, dass künftig Förderungen des Landes nur solchen Unternehmen gewährt werden, die die Gleichbehandlung von Frauen und Männer sicherstellen;
                    2. in allen von der Steirischen Wirtschaftsförderungs-GmbH finanzierten Projekten für Jugendliche bzw. Lehrlinge Maßnahmen ergriffen werden, um eine ausgewogene Teilnahme von Frauen und Männern zu erreichen, und dem Landtag ehestmöglich darüber berichtet wird;
                    3. die Einführung eines Bonussystems bei den einzelnen Förderungsinstrumenten der Steirischen Wirtschaftsförderungs-GmbH vorbereitet werden, durch welches besondere Maßnahmen zur Gleichbehandlung honoriert werden können, und dem Landtag hierüber zu berichten;
                    4. durch eine Konkretisierung der Wirtschaftsförderrichtlinien entsprechende Anreize für Steirische Unternehmen geschaffen werden, dass diese ihren MitarbeiterInnen ein sozial gerechteres und gesünderes Arbeitsumfeld bieten können.


Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Mag.Dr. Martina Schröck eh., Markus Zelisko eh., Ing. Renate Pacher eh.

Tälerbusse in Wandergebieten

Entschließungsantrag; mehrheitlich angenommen

Die Stellungnahme der Landesregierung mit der EZ 3502/1 behandelt den Beschluss des Landtages Steiermark vom 20.01.2009 betreffend Tälerbusse in Wandergebieten. In den mündlichen Stellungnahmen durch Landesrätin Mag.a Edlinger-Ploder wurde mehrfach auf die Bereitschaft seitens des Verkehrsressorts hingewiesen, in diesem Bereich alle Möglichkeiten und Notwendigkeiten zu prüfen. Die vorliegende Stellungnahme verweist auf bestehende Bemühungen des Landes.

Wandern ist in der Steiermark nicht nur ein Freizeitsportangebot sondern auch ein wesentlicher Bestandteil des touristischen Konzeptes. Viele Angebote von steirischen GastronomInnen und Hoteliers basieren auf den Möglichkeiten von Freizeitaktivitäten in der freien Natur. Zudem stellt das Wandern eine der wesentlichsten Naherholungsmöglichkeiten für alle Altersschichten dar.
Aus diesem Grund wurde von der Steirischen Naturfreundebewegung eine Teilerhebung der mit öffentlichen Verkehrsmitteln schlecht bis gar nicht erreichbaren Wandergebiete durchgeführt. Diese betrifft insbesondere die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln an den Wochenenden, da Wanderungen vor allem an Samstagen und Sonntagen stattfinden.

Das Ergebnis wird in den nachfolgenden Punkten, unterteilt nach 18 Gebieten dargelegt:

  • Gebiet 1: Seetaleralpe – Zirbitzkogel
Von Neumarkt aus gibt es den Bus 886 Neumarkt - Mühlen -  nur Montag bis Freitag,
von Judenburg aus gibt es den  Bus 873 Judenburg - Sautratte - am Samstag nur zwei Busse  bis zur Haltestelle Oberweg - Siedlung (im Talboden an Judenburg
anschließend gelegen),
von Obdach aus gibt es den Bus 865 ( Obdach – Kienberg) – nur Montag bis Freitag.

  • Gebiet 2: Lachtal

Von Oberwölz aus gibt es den Bus 891 Oberwölz – Lachtal - nur Montag bis Freitag,
von Judenburg nach Oberzeiring aus gibt es den Bus 871 – die ganze Woche,
Sonntag kommt er allerdings erst um 11:46 Uhr in Oberzeiring an.

  • Gebiet 3: Rottenmanner Tauern – Hohentauern
 
Von Judenburg nach aus gibt es den Bus 871 – die ganze Woche, Sonntag allerdings erst um 19:00 Uhr in Hohentauern an,
von Trieben nach Hohentauern aus gibt es den Bus 871 – die ganze Woche, Sonntag kommt er allerdings erst um 14:37 Uhr Hohentauern an.

  • Gebiet 4: Seckauer Alpen

Von Knittelfeld aus gibt es den Bus 845 Knittelfeld- Gaal -  nur Montag bis Freitag.

  • Gebiet 5: Gleinalpe - Steinplan

Von Knittelfeld aus gibt es den Bus 845 Knittelfeld- Klein Lobming-  nur Montag bis Freitag.

  • Gebiet 6: Preber - Krakauhintermühlen

Von Murau aus gibt es den Bus 895 Murau- Krakauschatten-  Montag bis Freitag, Samstag allerdings erst um 12:25 Uhr nur bis Krakaudorf, Sonntag kein Bus.

  • Gebiet 7: Kaiserau – Admonter Kaibling

Von Admont aus gibt es den Bus 915 Admont – Trieben -  nur Montag bis Freitag, von Trieben aus gibt es den Bus 915 Trieben -  Admont - nur Montag bis Freitag.

  • Gebiet 8: Koralpe - Soboth

Von Wies aus gibt es den Bus 781 Wies – Eibiswald - Soboth-  nur Montag bis Freitag, Samstag allerdings von Wies nach Eibiswald mit Ankunftszeit um 08:10 Uhr und 13:26.

  • Gebiet 9: Koralpe - Weinebene

Keine Busverbindung von der Steiermark aus.

  • Gebiet 10: Koralpe - Hebalm

Von Deutschlandsberg aus gibt es den Bus 764 Deutschlandsberg -  St. Oswald im Freiland- nur Montag bis Freitag.

  • Gebiet 11: Pack

Von Köflach aus  gibt es den Bus 722  Köflach – Pack - nur Montag bis Freitag.

  • Gebiet 12: Pack

Von Graz aus  gibt es den Bus 722  Graz – Pack – Klagenfurt Montag bis Sonntag, Sonntag allerdings erst um 14:40 Uhr in Pack an.

  • Gebiet 13: Reinischkogel
Von Stainz aus  gibt es den Bus 744  Stainz – Sommereben - nur Montag bis Freitag.
  • Gebiet 14: Reinischkogel

Von Bad Gams aus  gibt es den Bus 762  Bad Gams – Sallegg - nur Montag bis Freitag.
  • Gebiet 15: Stanglalm – Teufelsstein - Schanz

Von Kindberg aus gibt es den Bus 895 Kindberg- Birkfeld -  Montag bis Freitag, Samstag nur bis Stanz Unteralm, Sonntag kein Bus.

  • Gebiet 16: Stanglalm – Teufelsstein - Schanz

Von Birkfeld aus gibt es den Bus 895 Birkfeld – Kindberg - Montag bis Freitag, Samstag nur von Stanz Unteralm weg nach Kindberg, keine Busverbindung über die Schanz, Sonntag kein Bus.

  • Gebiet 17: Hohe Veitsch – Brunnalm

Von Mitterdorf aus gibt es den Bus 185 Mitterdorf - Veitsch -  Montag bis  Samstag nur bis Groß Veitsch, Sonntag kein Bus.

  • Gebiet 18: Alpl - Waldheimat

Von Krieglach aus  gibt es den Bus 187 Kriegach – Alpl - nur Montag bis Freitag.


Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung möge die Situation in den oben beschriebenen 18 Gebieten prüfen und Vorschläge erarbeiten eine Verbesserung des unbefriedigenden Zustandes erreicht werden kann.

Unterschriften:
Mag. Gerhard Rupp eh., Klaus Konrad eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ewald Persch eh.

Berufsschule für FotografInnen in Graz

Entschließungsantrag; mehrheitlich angenommen

Die Berufsschule für Fotografie wurde vor den Sommerferien überfallsartig und für die betroffenen Lehrlinge und LehrerInnen völlig überraschend geschlossen. Seit diesem Semester müssen nun die steirischen Fotografielehrlinge nach Linz auspendeln, da es in ganz Südösterreich keinen Ausbildungsort für die Jugendlichen mehr gibt.
 
Besonders unverständlich ist diese Entscheidung, weil die SchülerInnenzahlen an der Berufsschule in der letzten Zeit ständig angestiegen sind. Überdies wurde die Schule erst im Schuljahr 2007/08 mit modernster fotografischer Ausrüstung im Wert von 45.000 Euro ausgestattet.

In Zeiten, in denen gerade die Jugendarbeitslosigkeit immer mehr steigt, sollten gerade bei Ausbildungseinrichtungen Investitionen selbstverständlich sein, umso mehr, als die Kosten für den Erhalt der Berufsschule überschaubar sind.

Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, den Beschluss zur Auflassung der Berufsschule für FotografInnen in Graz zurückzunehmen und den Ausbildungsbetrieb am Standort Graz so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.


Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Ing. Renate Pacher eh.

Novellierung Steiermärkisches Leichenbestattungsgesetz

Antrag; einstimmig angenommen

Im Zuge der Unterausschussberatungen des Steiermärkischen Leichenbestattungsgesetzes kamen alle Fraktionen überein, dass die vorläufige Totenbeschau durch die/den im Rahmen des organisierten Notarztsystems beigezogene Notärztin/Notarzt zweckmässig erscheint, da damit ein pietätvollerer und schnellerer Ablauf im Falle des Todes erreicht wird.

Der Landtag wolle beschließen:
Gesetz,... mit dem das Steiermärkische Leichenbestattungsgesetz 1992 geändert wird
Der  Landtag Steiermark hat beschlossen:

Das Steiermärkische Leichenbestattungsgesetz 1992, LGBl. Nr. 45/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 56/2006, wird wie folgt geändert:

1.     Dem § 3 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Die/Der im Rahmen des organisierten Notarztsystems beigezogene Notärztin/Notarzt (§ 40 Ärztegesetz) ist berechtigt, die Feststellung des eingetretenen Todes zu treffen, die Todesursache vorläufig zu beurteilen und die Zustimmung gemäß § 6 Abs. 1 anstelle der zuständigen Totenbeschauerin/des zuständigen Totenbeschauers zu erteilen, wobei die Leiche nicht aus dem örtlichen Zuständigkeitsbereich der zuständigen Totenbeschauerin/des zuständigen Totenbeschauers entfernt werden darf. Danach ist die zuständige Totenbeschauerin/der zuständige Totenbeschauer möglichst umgehend zu verständigen und hat die Aufgaben der Totenbeschau weiterzuführen.“

2.     Dem § 44 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Die Einfügung des § 3 Abs. 5 durch die Novelle LGBl. Nr.       tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der .......................... in Kraft.“


Unterschriften:
Mag. Ursula Lackner eh., Johann Bacher eh., Ernest Kaltenegger eh.

Erfassung von Umwidmungsgewinnen

Antrag; mehrheitlich angenommen

Laut einer Studie des Marktforschungsinstitutes Kreutzer, Fischer und Partner vom Februar 2004 führt die Umwidmung von landwirtschaftlichen Flächen in Bauland in Österreich zu jährlichen Widmungsgewinnen (v.a. der Landwirtschaft und der Kirche) in der Höhe von 3,3 Mrd. Euro. Die jährlichen Widmungsgewinne liegen damit höher als die gesamte finanzielle Unterstützung für Österreichs Arbeitslose. Es ist absurd, dass diese Widmungsgewinne allgemein akzeptiert werden, während gleichzeitig Arbeitslose (die ja eine von ihren eigenen Beiträgen gespeiste Versicherungsleistung in Anspruch nehmen) als Sozialschmarotzer diffamiert werden.

Laut Grundstücksdatenbank des Amtes für Eich- und Vermessungswesen werden jährlich ca. 100 Mio. qm landwirtschaftliche Fläche in Bauland umgewidmet. Der Durchschnittspreis beträgt 2,2 Euro (landwirtschaftliche Fläche) bzw. 35 Euro (Bauland), was einer durchschnittlichen Wertsteigerung von 1.500% entspricht. In manchen Fällen kann die Wertsteigerung aber bis zu 10.000% betragen (vgl. Höferl, Pöchhacker, Armuts- und Reichtumsbericht für Österreich, Wien, Juli 2004, Seite 53f)!

Diesen Gewinnen stehen keinerlei Leistungen der jeweiligen Grundbesitzer gegenüber: Der Gewinn entsteht ausschließlich durch den erhöhten Bedarf der Gesellschaft an Bauland bzw. durch Maßnahmen der öffentlichen Hand, wie dem Bau von Verkehrswegen.

Wenn sich die betroffenen Grundstücke seit mehr als 10 Jahren im Besitz der Verkäufer befinden, fällt der Gewinn auch noch ohne jegliche Steuerpflicht an.

Die Widmungsgewinne müssen von jenen Personen aufgebracht werden, die Bauland erwerben, also oft sozial schwache, junge Familien, die ein Eigenheim erwerben. Die Widmungsgewinne übersteigen die Aufwendungen des Bundes für die Wohnbauförderung erheblich.


Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird beauftragt:
  1. Eine Studie in Auftrag zu geben, mit der die Höhe der in der Steiermark anfallenden "Widmungsgewinne" festgestellt wird.
  2. Dem Landtag Maßnahmen vorzuschlagen, wie diese Gewinne - wenn sie bei vermögenden oder einkommensstarken Personen anfallen - abgeschöpft werden können.
  3. Falls Maßnahmen in die Zuständigkeit des Bundes fallen, die Bundesregierung aufzufordern, diese zu ergreifen.

Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Dr. Werner Murgg eh.

Einführung einer Planungsmehrwertabgabe bei allen Umwidmungen von Freiland zu Bauland

Entschließungsantrag; keine Mehrheit

Die Umwidmung von landwirtschaftlichen Flächen in Bauland in Österreich führt zu jährlichen Widmungsgewinnen (v.a. der Landwirtschaft und der Kirche) in der Höhe von 3,3 Mrd. Euro.  Jährlich werden ca. 100 Mio qm landwirtschaftliche Fläche in Bauland umgewidmet. Der Durchschnittspreis beträgt 2,2 Euro (landwirtschaftliche Fläche) bzw. 35 Euro (Bauland), was einer durchschnittlichen Wertsteigerung von 1.500 % entspricht. In manchen Fällen kann die Wertsteigerung aber bis zu 10.000 % betragen. Diesen Gewinnen stehen keinerlei Leistungen der jeweiligen Grundbesitzer gegenüber: Der Gewinn entsteht ausschließlich durch den erhöhten Bedarf der Gesellschaft an Bauland bzw. durch Maßnahmen der öffentlichen Hand, wie dem Bau von Verkehrswegen.

In der Stellungnahme der Landesregierung vom 25. Juni 2007 wurde der Forderung, Maßnahmen vorzuschlagen, wie diese Gewinne abgeschöpft werden können, mit dem Vorschlag aus einem Positionspapier der SPÖ-Fraktion zum Raumordnungsgesetz aus dem Jahr 2007 entsprochen, in dem eine Planungsmehrwertabgabe als Gemeindeabgabe bei allen Umwidmungen von Freiland oder Verkehrsfläche zu Bauland oder Verkehrsfläche statt eines Planungskostenbeitrages vorgeschlagen wird.  Die Zweckwidmung soll wie bei der Bauabgabe gem. § 15 BauG und/oder Investitionsabgabe gem. § 26b Abs. 3 ausgestaltet sein, wobei die Zweckwidmung für alle diese drei Abgaben gleichgestellt werden und alles in einen „Gemeindetopf“ fließen soll. Hinsichtlich der Höhe wurde in der Stellungnahme empfohlen, eine Summe zu wählen, die sich nicht nur in Cent-Beträgen abspielt, sondern in wesentlichen Prozent-Beträgen (15-25 %). Aus raumordnungsrechtlicher Sicht hätte dies zudem besondere Bedeutung, da sowohl die Begehrlichkeit der Ausweisung als auch des Hortens wesentlich sinken würde. 


Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, einen Entwurf für eine Planungsmehrwertabgabe bei allen Umwidmungen von Freiland oder Verkehrsfläche zu Bauland oder Verkehrsfläche auszuarbeiten, wobei

  1. die Abgabe in relevanter Höhe werden soll und
  2. die Zweckwidnung wie die Bauabgabe gem. § 15 Baugesetz ausgestaltet sein soll und ausschließlich den Gemeinden zugute kommen soll.

Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh.

Gesetz, mit dem das Statut der Landeshauptstadt Graz geändert wird

Abänderungsantrag; keine Mehrheit

Aus Sicht des KPÖ-Klubs erscheint die taxative Aufzählung in §45 Abs 3a der Novelle des Statutes Graz, die Gegenstand des Ausschussberichtes mit der Einlagezahl 3357/4 bildet, unvollständig. Zur Definition von Betrieben der Daseinsvorsorge die dort vorgenommen wird, gehören ebenso wie die aufgezählten Bereiche auch die Einrichtungen zur stationären Pflege und die Krankenanstalten. 

Beschlusstext:

Die Novellierung des Statutes der Stadt Graz Einl. Zl. 2257/4, wird im Punkt 9 wiefolgt abgeändert:

Die 9. Novellierungsanordnung lautet: 

„(3a) Beschlüsse, die die Übertragung der Daseinsvorsorge (Abfallentsorgung, Abfallbehandlung, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Straßen- und Grünflächenverwaltung, Betrieb von Verkehrssystemen, Bäder, Energienetze wie Strom, Gas und Fernwärme, kommunaler Wohnversorgung, stationäre Einrichtungen zur Pflege, Krankenanstalten ) an einen Rechtsträger, der nicht – mittelbar oder unmittelbar – im ausschließlichen Eigentum der Stadt steht, zum Gegenstand oder zur Folge haben, bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.“

Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh.

Kostenloser telefonischer Stromtarifsvergleich für alle PensionistInnen

Abänderungsantrag; keine Mehrheit

Die Kosten für Energie, speziell für Strom, stellen für viele Menschen in Österreich eine große finanzielle Belastung dar, da die Strompreise in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sind. Da die Stromrechnungen für DurchschnittsverbraucherInnen schwer lesbar sind, ist ein einfacher Kostenvergleich zwischen den einzelnen Anbietern kaum möglich.
  
Der Tarifkalkulator der E-Control ist für Kunden in Österreich derzeit die einzige Möglichkeit, einen einfachen und objektiven Preisvergleich verschiedener Strom-  und Gasanbieter durchzuführen. Vielen Menschen ist diese Möglichkeit aber nicht bekannt oder sie verfügen über keinen Internetzugang und können daher dieses Angebot nicht nutzen. Gerade ältere Menschen sind daher schlecht informiert und wechseln kaum zu billigeren Anbietern.

Zwar bietet die E-Control auch die Möglichkeit an, sich telefonisch über die Energie-Hotline zu informieren, doch dieses Angebot ist leider eher unbekannt und überdies auch kostenpflichtig.

Die Bundesregierung sollte daher in die Offensive gehen und - zumindest für einen Zeitraum von vier Wochen - kostenlose telefonische Auskunft über den individuell günstigsten Stromtarif und über die Vorgehensweise beim Anbieterwechsel anbieten und alle PensionistInnen Österreichs über dieses Angebot und die Serviceangebote der E-Control schriftlich informieren.


Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert an die Bundesregierung heranzutreten und diese zu ersuchen,
zumindest für einen Zeitraum von vier Wochen kostenlose telefonische Auskunft über den individuell günstigsten Stromtarif und über die Vorgehensweise beim Anbieterwechsel anzubieten und
alle PensionistInnen Österreichs schriftlich über diese Aktion zu informieren.


Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh.

Verhinderung von Werbeveranstaltungen für schneeballsystemartige Geschäfte in der Steiermark

Antrag; einstimmig angenommen

Seit einiger Zeit treiben in der Steiermark Veranstalter schneeballsystemartiger Geschäfte ihr Unwesen, die Informationveranstaltungen über "einfaches Geldverdienen" organisieren. Derzeit finden immer wieder solche Werbeveranstaltungen für diese dubiosen Geschäfte in verschiedenen Regionen des Landes statt.  
Vor allem junge Menschen werden Opfer dieser hart an der Grenze der Legalität agierenden Unternehmen: Sie bezahlen als Einstiegspreis über 5500 Euro für Seminarunterlagen und müssen weitere Teilnehmer für derartige Veranstaltungen anwerben. In Aussicht gestellt wird ihnen dafür ein Verdienst von mehreren Hunderttausend Euro in wenigen Monaten. Um die Beteiligten zu einem Vertragsabschuss zu bewegen, wird offenbar in diesen Veranstaltungen massiver Druck ausgeübt.
Die Verantwortlichen dieses "Geschäftszweiges" agieren geschickt im Grenzbereich der Gesetze. Ketten- oder Pyramidenspiele zu veranstalten oder zu bewerben ist laut StGB verboten, doch die derzeit grassierenden Veranstaltungen sind eben nicht unter dieses Verbot zu subsumieren. Inwieweit den Unternehmen zumindest strafgesetzwidriger Sachwucher vorgeworfen werden kann, ist noch nicht klar.
Das Land Steiermark sollte daher Anstrengungen unternehmen, solche Veranstaltungen von Haus aus zu unterbinden bzw. einer Bewilligungspflicht - u.U. nach dem Veranstaltungsgesetz - zu unterziehen.


Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, mit dem Ziel, Pyramidenspiele, Schneeballsysteme und schneeballsystemartige Veranstaltungen in der Steiermark zu verbieten oder zumindest für bewilligungspflichtig zu erklären.


Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Ing. Renate Pacher eh.

19. April 2010