Landtagssitzung 13. Oktober 2020

Einberufung eines Kinderbildungsgipfels

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP)

Dass schon seit langem ein Mangel herrscht an ausgebildeten KindergartenpädagogInnen, die auch tatsächlich in der Steiermark in diesem Beruf tätig sein wollen, ist hinlänglich bekannt. Auch die Abgeordneten von ÖVP und SPÖ haben diese Tatsache in ihrem Initiativantrag EZ 790/1 so festgestellt.

Mit diesem Antrag wurde als Notmaßnahme aufgrund der Covid-19-Pandemie eine Gesetzesänderung, befristet vorerst auf zwei Jahre, beantragt, mit der die Anstellungserfordernisse für KindergartenpädagogInnen und Gruppenführende radikal gesenkt werden.

Sollte nach Ablauf der zwei Jahre keine Verbesserung der Situation eingetreten sein, fordern die antragstellenden Abgeordneten eine Verlängerung der Ausnahmeregelung.

Eine dauerhafte Minderung der Qualität in der pädagogischen Arbeit der elementaren Bildungseinrichtung wird aber wohl auch von den AntragstellerInnen nicht intendiert sein. Daher sind sofort Schritte zu setzen, um die Situation in den elementaren Bildungseinrichtungen zu verbessern. Die zwei Jahre dürfen nicht tatenlos verstreichen.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend einen landesweiten Kinderbildungsgipfel einzuberufen, bei dem das Thema „PädagogInnenmangel in den elementaren Bildungseinrichtungen“ unter Einbeziehung von

·         BerufsvertreterInnen (ÖDKH, Berufsgruppen, Gewerkschaft)

·         Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer,

·         TrägerInnen (öffentliche und private Einrichtungen),

·         Städte- und Gemeindebund,

·         Elternintiativen,

·         AusbildungsdirektorInnen (BAFEP, Kolleg für Elementarpädagogik,…),

·         ExpertInnen aus dem Lehr- und Forschungsbereich Elementarpädagogik (Universität) und

·         VerantwortungsträgerInnen des Bundes (BMBWF) und des Landes Steiermark

behandelt wird und Lösungen erarbeitet werden, um eine qualitätsvolle Elementarpädagogik an den steirischen Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen zu ermöglichen.

Im Linienbusverkehr und bei SchülerInnentransporten: Sicherheit von Kindern geht vor

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP)

Im Zuge der aufgrund von Corona nötigen Abstandsregeln wurde wieder bewusst, dass in vielen Bussen und SchülerInnentransporten dichtes Gedränge herrscht. So berichtete die Kleine Zeitung am 24.9.2020 von überfüllten Bussen der Verbundlinie „Aichfeldbus“ zum Schulzentrum Judenburg-Murdorf. Laut Stellungnahme der Landesregierung (EZ/ 776/3) wurde Hinsichtlich des Themas SchülerInnentransport in der Steiermark vereinbart, dass der Verkehrsverbund Steiermark den Bedarf an zusätzlich benötigten Kapazitäten erhebt und entsprechende Verstärkerbusse organisiert. Es ist jedoch zu befürchten, dass die Kapazitäten nicht auf lange Sicht erhöht bleiben – etwa bei einer Reduktion der Infektionsgefahr durch Covid-19.

Möglich sind diese Zustände aufgrund einer von der KPÖ seit vielen Jahren kritisierten Zählregel im Linienverkehr. Laut § 106 Kraftfahrgesetz sind bei der Berechnung der Anzahl der Personen, die mit einem Bus im Linienverkehr befördert werden, drei Kinder unter 14 Jahren als zwei Personen und Kinder unter 6 Jahren überhaupt nicht zu zählen.

Das heißt, die derzeitige Zählregelung sieht nur zwei Sitzplätze für drei Kinder unter 14 Jahren vor. Für Kinder unter sechs Jahren wird überhaupt kein Sitzplatz vorgesehen. Gewünscht hatten sich diese Regelung die Länder, damit sie ohne Erhöhung der Buskapazitäten alle Kinder zu ihren Ausbildungsstätten transportieren können.

Tatsächlich ist nachvollziehbar, dass im Ortslinienverkehr Stehplätze für Kinder und Erwachsene vorzusehen sind. Doch viele Kinder sind in der Steiermark täglich mit Linienbussen im Überlandverkehr unterwegs. Die bestehende Zählregel führt dazu, dass Kinder stehend in überfüllten Bussen auf Freilandstraßen mit bis zu 100 km/h transportiert werden dürfen.

Die Volksanwaltschaft hat diese Situation seit 1980 immer wieder kritisiert und fordert, dass jedes Schulkind, das im Bus mehr als drei Kilometer zurücklegt, einen Anspruch auf einen Sitzplatz haben soll. Das Verkehrsministerium hat mehrfach darauf verwiesen, dass es sich bei der Zählregel um eine Mindestangabe handle. Die Länder hätten jederzeit die Möglichkeit, darüber hinaus zu gehen. Tatsächlich scheiterte die sichere Beförderung von Kindern in Linienbussen bisher an der Finanzierung. Die Länder erwarten sich die Kostenübernahme vom Bund, der Bund verweist auf die Zuständigkeit der Länder.

Laut Stellungnahme der Landesregierung, Einl.Zahl 622/3 vom 25.2.2016, würde die Einführung einer 1:1 Zählregel im Überland- und Stadtverkehr eine Kostensteigerung von 4 bis 7 Mio Euro jährlich bedeuten. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten bei Ausnahme des Stadtverkehrs deutlich geringer wären. Leider hat die Landesregierung dazu keine Kostenschätzung abgegeben.

Wesentlich ist, dass die Verkehrssicherheit der Kinder nicht finanziellen Interessen zum Opfer fallen darf. Gerade im Überlandverkehr soll in der Steiermark daher jedes Kind im Bus einen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz im Linienbus haben.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Sicherheit der Kinder vor finanzielle Überlegungen zu stellen und die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit im Überlandverkehr der Linienbusse in der Steiermark sowie bei SchülerInnentransporten jedes Kind wie ein Erwachsener gezählt wird (1:1 Zählregel) und damit einen Sitzplatz zur Verfügung hat.

Maßnahmen gegen Personalnotstand in Spitälern

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, Neos)

In den steirischen Spitälern herrscht seit Jahren ein Personalnotstand, der unter anderem Auswirkungen auf das Arbeitsklima und die Wartezeit auf Behandlungen hat. Diese Probleme wurden durch die Covid-19-Pandemie verschärft, aber nicht ausgelöst. Besonders die Änderungen im Ärztearbeitszeitgesetz wirken sich bis heute auf die Personalsituation aus. Die von der KAGes im Oktober veröffentliche Warteliste auf fünf der am häufigsten durchgeführten Eingriffe zeigt, dass monatelange Wartezeiten an der Tagesordnung sind.

Im Dezember 2019 erreichte die Öffentlichkeit ein Hilferuf von Arbeiterkammer und ÖGB: Es sei „Feuer am Dach“, der Personalnotstand in den Krankenhäusern in praktisch allen Berufsgruppen habe sich zugespitzt. „Die Mitarbeiter brechen zusammen“, warnte AK-Präsident Josef Pesserl. Die Personalsituation sei alarmierend, Patienten könnten immer öfter nicht mehr optimal betreut werden viele Spitalsmitarbeiter stünden aus Überlastung kurz vor dem Burnout, zitierte der ORF Steiermark auf seiner Webseite den AK-Präsidenten.

Rund 300 Dienstposten vor allem im Bereich Pflege seien in den letzten Jahren nicht besetzt oder nicht nachbesetzt worden, berichtete damals der Betriebsratsvorsitzende des LKH Feldbach und Mitglied des Aufsichtsrats der KAGes. Verantwortlich seien sowohl die Sparpolitik des Landes als auch der Fachkräftemangel.

Wenn sich der Personalmangel auf die Qualität der Betreuung auswirkt, muss die Politik handeln: Die Dienstposten müssten nachbesetzt und die Arbeitsbedingungen für die Spitalskräfte verbessert werden. Als Beispiel nennt der Betriebsratsvorsitzende fehlende Kinderbetreuungsangebote. Auch wachsende bürokratische Aufgaben werden immer wieder als Ursachen für die Probleme genannt.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird beauftragt, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von KAGes, Personalvertretung, Arbeiterkammer und ÖGB Konzepte zu erarbeiten, wie die Arbeitsbedingungen und das Gehaltsschema so verbessert werden können, dass die Abwanderung von qualifiziertem Personal verringert und dem Personalnotstand in den steirischen Spitälern wirkungsvoll begegnet werden kann. Dem Landtag soll regelmäßig Bericht über die Gespräche erstattet werden.

13. Oktober 2020