Landtagssitzung 19. Oktober 2021

In der Pflege brennt der Hut

Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT) an LR Juliane Bogner-Strauß

Spielberg und die angrenzenden Gemeinden sind von Lärm durch den Militärflughafen, aber auch durch  Autobahn, Eisenbahn und durch den RedBull-Ring höchst belastet.

Die Lärmbelastung bei dem bestehenden Schulstandort und den Wohnanlagen ist sehr hoch und liegt über den gesetzlichen Grenzwerten. Diese Grenzwerte sind nicht willkürlich, sondern dienen dem Schutz der BürgerInnen vor gesundheitlichen Schäden.

Gemäß § 6 Abs. 1 des Stmk. Raumordnungsgesetzes 2010 (StROG) hat die Gemeinde als Grundlage für ihre Planungsmaßnahmen den Zustand des Raumes, seine Entwicklung und die Einflussfaktoren zu erheben und zu untersuchen.

Diese Grundlagen sind jeweils auf dem letzten Stand zu halten. Gemäß Abs. 2 dieser Bestimmung sind u.a. Planungsträger und Unternehmen besonderer Bedeutung verpflichtet, ihre raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen der Landesregierung bekanntzugeben. Diese Grundlagen müssen im Raumordnungskataster erfasst und ersichtlich gemacht werden.

Laut Stellungnahme der Landesregierung wurden die Revisionen des örtlichen Entwicklungskonzeptes 1.0 sowie des Flächenwidmungsplanes 1.0 der Stadtgemeinde Spielberg mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 04.12.2020 aufsichtsbehördlich genehmigt und sind diese Verordnungen am 26.12.2020 in Kraft getreten.

Laut Stellungnahme wurden diesen Verordnungen folgende lärmtechnische Gutachten zugrunde gelegt:

  • Gutachten der tgm-Staatliche Versuchsanstalt vom 11.05.2018 über die Fluglärmschutzzonen des Militärflugplatzes Zeltweg, in Auftrag gegeben vom Bundesministerium für Landesverteidigung;
  • Messbericht der tgm vom 11.05.2018 über die durch Starts von Luftfahrzeugen des Typs Eurofighter in der Umgebung des Militärflugplatzes Zeltweg verursachten Schallimmissionen;
  • schalltechnische Stellungnahme der Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik vom 12.10.2020.

Seit dem UVP-Genehmigungsbescheid vom 12.9.2017 wurde das Projekt Spielberg erheblich ausgeweitet und sind Großveranstaltungen mit 100.000 BesucherInnen täglich bewilligt. Diese Zusatzbelastungen werden von der schalltechnischen Stellungnahme vom 12.10.2020 nicht erfasst.

Ebenfalls nicht erfasst ist der Fluglärm der Landeanflüge. Der Lärm der Eurofighter im Landeanflug generiert regelmäßig Pegelspitzen von über 100 dB. Dies ist bei den Starts der Flugzeuge an denselben Messpositionen nicht der Fall. Daher ist der Messbericht ausschließlich über die Flugzeug-Starts hinsichtlich der korrekten Lärmmessung nicht aussagekräftig.

Den vorliegenden Lärmkarten im ÖEK, S. 25ff, Abb. 14 (s. Anhang) ist nun zu entnehmen, dass gerade das Gebiet um den Red Bull Ring offenbar als leiseste Zone in der ganzen Region gilt. Das ist offenbar das Ergebnis all der von der Landesregierung in ihrer Stellungnahme zitierten Gutachten.

Der lärmgeplagten Bevölkerung erschließt sich in keinster Weise, wie sich diese Gutachten im Hinblick auf die tatsächliche Lärmsituation um den Red Bull Ring und den angrenzenden Campingplatz erklären lassen.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, 

  1. durch die Abteilung 15 Energie-Wohnbau-Technik eine lärmtechnische Prüfung des Flächenwidmungsplans und des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Spielberg durchzuführen und
  2. darauf hinzuwirken, dass sämtliche reale Lärmbelastungen (Betrachtung des realen Geschehens am Red Bull Ring und am angrenzenden Campingplatz, Fluglärm durch Landeanflüge und Kunstflüge, Berücksichtigung der Einflugschneisen) in den Flächenwidmungsplan und ÖEK eingearbeitet werden.

Hilferuf der Pflegekräfte muss endlich gehört werden

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von ÖVP, SPÖ, Neos)

Die medizinische Versorgung, Pflege und Betreuung von Menschen ist eine schöne, aber auch eine herausfordernde und verantwortungsvolle Aufgabe. Leider gibt es immer weniger Menschen, die diesen Beruf unter den bestehenden Bedingungen ausüben wollen und können.

In der Pflege brennt der Hut: Die Personalsituation war schon vor Corona sehr angespannt. Durch die Pandemie hat sich die Situation nun noch weiter verschärft. Immer mehr Beschäftigte denken daran, aus dem Beruf auszuscheiden, weil der Druck und die Arbeitsbelastung einfach zu groß geworden sind. Die Beschäftigten leisten Großartiges – aber sie arbeiten am Limit und benötigen dringend Entlastung.

Gleichzeitig fehlt der Nachwuchs. Die Neuordnung der Pflegeberufsgruppen 2016 hat die Situation weiter verschärft.

Wenn die Politik das Vertrauen der Pflegekräfte zurückgewinnen will, ist es mit Imagekampagnen nicht getan. Mit guten Arbeits- und Ausbildungsbedingungen können erfahrene Fachkräfte gehalten und neue gewonnen werden. Und viele, die aufgrund der extremen Belastung in die Teilzeit geflüchtet sind, könnten wieder aufstocken.

Der erste Schritt wäre eine verpflichtende Dokumentation und Veröffentlichung von Kennzahlen der ArbeitnehmerInnenzufriedenheit aller öffentlichen und privaten Träger: Fluktuation, Drop-out-Rate in den ersten Monaten, Altersdurchschnitt bei Arbeitsbeginn, -beendigung, durchschnittliche Verweildauer im Beruf und dergleichen. Es braucht verbindliche Vorgaben zur Personalausstattung in Form einer Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung, die sich am Pflegebedarf und an realistischen Ausfallzeiten orientieren. Im Bereich der Langzeitpflege muss der Pflegeschlüssel dringend verbessert werden, insbesondere auch für die Nachtdienste. Nur ein ausreichender Personalschlüssel schützt die Beschäftigten vor Überforderung und ermöglicht hochqualitatives Arbeiten.

Dem Trend des Downgradings der Berufsgruppen muss entschieden entgegengetreten werden. Der Austausch von diplomierten Pflegekräften durch (Fach-)Assistenz ist der falsche Weg. Internationale Studien belegen, dass dadurch die Patientensicherheit gefährdet wird, und die Überforderung und Überlastung des Pflegepersonals zunimmt.

Die Steiermark hat speziell bei den Ausbildungsplätzen für die gehobene Krankenpflege massiven Aufholbedarf. Derzeit werden an der Fachhochschule Joanneum etwa 216 Ausbildungsplätze für Gesundheits- und Krankenpflege angeboten. Etwa 150 BewerberInnen mussten abgewiesen werden. Eine weitere Aufstockung ist daher dringend erforderlich, besonders da 2024 die Ausbildung für den gehobenen Dienst im alten Modus enden soll.

Fairness im Beruf aber auch in der Ausbildung ist ein besseres Werbemittel als Imagekampagnen. Dazu gehört eine faire Bezahlung – auch in der Ausbildung und bezahlte Praktika.

Viele Pflegekräfte fühlen sich dauernd erschöpft, eine Vollzeit-Tätigkeit ist oft schon physisch gar nicht möglich. Eine Arbeitszeitverkürzung auf 35 Stunden und eine sechste Urlaubswoche wird von den Pflegekräften zu Recht massiv gefordert.

Ohne besserer Bezahlung, höherer Personalausstattung und gute Arbeitsbedingungen wird es nicht gehen. Pflege muss mehr Wert sein.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, als Maßnahmen gegen den Pflegenotstand die berechtigten Forderungen der Beschäftigten umzusetzen bzw. zu vertreten:

  • Deutliche Aufstockung der Ausbildungsplätze für Pflegeberufe, insbesondere auch für gehobene Pflege und an der Fachhochschule,
  • faire Bezahlung in der Ausbildung, während des Praktikums und im Berufsleben,
  • verpflichtende Dokumentation und Veröffentlichung von Kennzahlen der ArbeitnehmerInnenzufriedenheit aller öffentlichen und privaten Träger,
  • Festsetzung verbindlicher Personaluntergrenzen für die stationäre Gesundheitsversorgung, die sich am tatsächlichen Bedarf und an realistischen Ausfallzeiten orientieren.
  • Verbesserung des Pflegeschlüssels in der stationären Langzeitpflege auf Wiener Niveau,
  • Einführung der 35-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich sowie eine sechste Urlaubswoche.

Dringende Verbesserungen im elementaren Bildungsbereich

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von ÖVP, SPÖ)

In der Steiermark gibt es seit Jahrzehnten ungelöste Probleme: zu große Gruppen, Personalmangel durch unbefriedigende Arbeitsbedingungen, zu wenig Vorbereitungs- und Reflexionszeit (Supervision) und eine Bezahlung, von der man schwer leben kann.

Mehr als 10.000 Unterschriften hat die breit angelegte parteifreie Initiative IFEB (Initiative für Elementare Bildung) von PädagogInnen und Eltern binnen kürzester Zeit gesammelt, um der Landespolitik die Forderung nach dringend notwendigen Verbesserungen im Bereich der Elementarpädagogik in der Steiermark deutlich zu machen.

Gefordert wird daher ein Kinderbildungsgipfel, bei dem das Land Steiermark gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Praxis und dem Lehr- und Forschungsbereich, SchülerInnenvertretungen, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Trägern (private und öffentliche Einrichtungen), Städte- und Gemeindebund, Elterninitiativen, Lehrenden und DirektorInnen der BAfEP und Kollegs Lösungen für die aktuellen Probleme erarbeiten.

Die von der Landesregierung – als Reaktion auf die Flucht der ElementarpädagogInnen aus dem Beruf - eingeführte Senkung der Anstellungserfordernisse ist ein Schritt in die falsche Richtung und dient nicht der Weiterentwicklung einer qualitätsvollen Elementarbildung.

Ein Grund für die Misere mag in der zu geringen Finanzierung des so wichtigen elementaren Bildungsbereichs in Österreich liegen:

Vergleicht man die Ausgaben der EU-Staaten für die elementare Bildung wird deutlich, dass die Ausgaben in Österreich mit 0,64 % des BIP hinter dem EU-Durchschnitt zurückliegen. Dieser liegt nämlich bei etwa 1 % des BIP. Würde auch Österreich 1 % seines BIP für die Elementarbildung ausgeben, wäre das über 1 Milliarde Euro mehr als aktuell budgetiert wird.

Der Ausbau der Einrichtungen allein ist aber nicht ausreichend, wenn die Eltern die Ausgaben nicht stemmen können.

Für Kinder unter 3 Jahren, die eine elementare Kinderbildungseinrichtung besuchen, existiert kein Sozialstaffel-Beitragsersatz des Landes. Eltern, deren Kinder eine solche Einrichtung besuchen, müssen damit im Regelfall weit höhere Kosten in Kauf nehmen, als für den Besuch ihres Kindes im Kindergarten.

Der Zugang von Kindern zur Bildung darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängig sein. Die Elternbeiträge müssen daher in allen elementaren Kinderbildungseinrichtungen sozial gestaffelt sein.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, 

  1. das Angebot an ganztägigen elementaren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in der gesamten Steiermark auszubauen, mit besonderem Gewicht auf Einrichtungen für Unter-3-Jährige, 
  2. den Personalschlüssel in elementaren Bildungseinrichtungen deutlich zu verbessern, 
  3. als ersten Schritt gegen die Flucht der ElementarpädagogInnen aus ihrem Beruf einen Kinderbildungsgipfel einzuberufen, um Lösungen für die vielfältigen Probleme zu erarbeiten, 
  4. die Sozialstaffel für Elternbeiträge auf ALLE elementaren Bildungseinrichtungen auszuweiten und 
  5. den Bund aufzufordern, eine zusätzliche Milliarde Euro für die elementare Bildung in Österreich bereitzustellen

Kontrolle aller Pflegeheime durch den Landesrechnungshof ermöglichen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von ÖVP, SPÖ, Neos)

Der Landesrechnungshof kritisiert in dem vorliegenden Bericht unter anderem, dass der Kontrollvorbehalt des LRH auf die von Gemeinden betriebenen Pflegeheime bzw. die Landespflegezentren (LPZ) der KAGES beschränkt ist. 

Der LRH erläutert im vorliegenden Bericht (S. 18), dass in der Steiermark 84 % der Pflegeheime privat geführt. 55 % sind privat gewerblich (gewinnorientiert) ausgerichtet. Durch die Umstellung von einem „Vertragssystem“ auf ein sogenanntes „Bescheidsystem“ entfiel für den Landesrechnungshof (LRH) der in den ursprünglichen Verträgen mit den privaten Pflegeheimbetreibern enthaltene Kontrollvorbehalt. Der LRH kann daher im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß Art. 50 Abs. 2 Z. 1 L-VG nur die öffentlichen Pflegeheime prüfen, was er mit dem vorliegenden Bericht auch getan hat.

In keinem anderen Bundesland in Österreich wurden die Bedingungen für gewinnorientierte Unternehmen im Pflegebereich so attraktiv gestaltet, wie in unserem Bundesland. 

In keinem österreichischen Bundesland gibt es daher so viele private Pflegeheime, wie in der Steiermark. 

Und in keinem anderen Bundesland gibt es auch nur annähernd so viele Pflegeheime, die mit dem Ziel geführt werden, Gewinn zu erwirtschaften. Gewinn, der zu nicht unwesentlichen Teilen mit Mitteln der öffentlichen Hand erzielt wird.

Dass diese Heime für die Eigentümer durchaus lukrativ sein müssen, ergibt sich schon aus der Tatsache, dass die Zunahme dieser Heime weiterhin ungebremst ist. Der LRH führt im vorliegenden Bericht aus:

"Die Betrachtung der Entwicklung der anerkannten Betten nach SHG bis 2020 ergibt einen Anstieg um 9,8 % (1.309 Betten). Im Prüfzeitraum liegt dieser Anstieg bei 5 %. Weitere 2.056 Betten (16 Pflegeheime) waren zum Stichtag 21. Oktober 2020 geplant und nach SHG anerkannt. Zusammenfassend wird festgestellt, dass im Prüfzeitraum die privaten Pflegeheimbetreiber 76 % der Pflegeheimbetten anboten. Der Anteil der rein gewinnorientierten privat-gewerblichen Pflegeheime inklusive der noch geplanten liegt bei 54 %. Entgegen den Planungsempfehlungen sind weitere 2.056 Betten bereits nach SHG anerkannt (in Planung)." Gleichzeitig sind die Kosten für die stationäre Pflege explodiert.

Von den derzeit in der Steiermark bestehenden 228 Pflegeheimen können nur die 36 öffentlichen Heime vom LRH geprüft werden. 192 (!) Heime können nicht geprüft werden. 125 dieser Pflegeheime haben den Zweck, für die Eigentümer Gewinn zu erzielen. Dass der Großteil der Pflegeheime und insbesondere gewinnorientierte Heime somit von der Kontrolle durch den LRH ausgenommen sind, ist ein unhaltbarer Zustand. 

Im Burgenland wurde mit der Erlassung des Sozialeinrichtungsgesetz 2019 gesichert, dass mit der Pflege kein Geschäft gemacht werden darf. Pflegeheime sollen künftig nur mehr gemeinnützig betrieben werden dürfen, wenn sie Landesförderungen bekommen wollen. Für Betreiber von Einrichtungen auf gewinnorientierter Basis gibt es eine vierjährige Übergangszeit.  "Profitorientierung darf bei der Pflege unserer Mütter, Väter und Großeltern keine Rolle spielen", sagte der burgenländische Soziallandesrat Illedits. Gleiches muss auch in der Steiermark gelten, damit gesichert ist, dass die Mittel, die eigentlich in eine ordentliche Pflege fließen sollen, nicht mehr als Rendite zu professionelle Anlegern wie Fonds, Versicherungen und Private-Equity-Firmen aus dem In- und Ausland fließt.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass das Kontrollrecht des Landesrechnungshofes auf ALLE Pflegeheime in der Steiermark ausgedehnt wird, insoweit sie finanzielle Zuwendungen vom Land erhalten.  

Berücksichtigung der realen Lärmbelastung in Spielberg

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von ÖVP, SPÖ, FPÖ, Neos)

Spielberg und die angrenzenden Gemeinden sind von Lärm durch den Militärflughafen, aber auch durch  Autobahn, Eisenbahn und durch den RedBull-Ring höchst belastet.

Die Lärmbelastung bei dem bestehenden Schulstandort und den Wohnanlagen ist sehr hoch und liegt über den gesetzlichen Grenzwerten. Diese Grenzwerte sind nicht willkürlich, sondern dienen dem Schutz der BürgerInnen vor gesundheitlichen Schäden.

Gemäß § 6 Abs. 1 des Stmk. Raumordnungsgesetzes 2010 (StROG) hat die Gemeinde als Grundlage für ihre Planungsmaßnahmen den Zustand des Raumes, seine Entwicklung und die Einflussfaktoren zu erheben und zu untersuchen.

Diese Grundlagen sind jeweils auf dem letzten Stand zu halten. Gemäß Abs. 2 dieser Bestimmung sind u.a. Planungsträger und Unternehmen besonderer Bedeutung verpflichtet, ihre raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen der Landesregierung bekanntzugeben. Diese Grundlagen müssen im Raumordnungskataster erfasst und ersichtlich gemacht werden.

Laut Stellungnahme der Landesregierung wurden die Revisionen des örtlichen Entwicklungskonzeptes 1.0 sowie des Flächenwidmungsplanes 1.0 der Stadtgemeinde Spielberg mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 04.12.2020 aufsichtsbehördlich genehmigt und sind diese Verordnungen am 26.12.2020 in Kraft getreten.

Laut Stellungnahme wurden diesen Verordnungen folgende lärmtechnische Gutachten zugrunde gelegt:

  • Gutachten der tgm-Staatliche Versuchsanstalt vom 11.05.2018 über die Fluglärmschutzzonen des Militärflugplatzes Zeltweg, in Auftrag gegeben vom Bundesministerium für Landesverteidigung;
  • Messbericht der tgm vom 11.05.2018 über die durch Starts von Luftfahrzeugen des Typs Eurofighter in der Umgebung des Militärflugplatzes Zeltweg verursachten Schallimmissionen;
  • schalltechnische Stellungnahme der Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik vom 12.10.2020.

Seit dem UVP-Genehmigungsbescheid vom 12.9.2017 wurde das Projekt Spielberg erheblich ausgeweitet und sind Großveranstaltungen mit 100.000 BesucherInnen täglich bewilligt. Diese Zusatzbelastungen werden von der schalltechnischen Stellungnahme vom 12.10.2020 nicht erfasst.

Ebenfalls nicht erfasst ist der Fluglärm der Landeanflüge. Der Lärm der Eurofighter im Landeanflug generiert regelmäßig Pegelspitzen von über 100 dB. Dies ist bei den Starts der Flugzeuge an denselben Messpositionen nicht der Fall. Daher ist der Messbericht ausschließlich über die Flugzeug-Starts hinsichtlich der korrekten Lärmmessung nicht aussagekräftig.

Den vorliegenden Lärmkarten im ÖEK, S. 25ff, Abb. 14 (s. Anhang) ist nun zu entnehmen, dass gerade das Gebiet um den Red Bull Ring offenbar als leiseste Zone in der ganzen Region gilt. Das ist offenbar das Ergebnis all der von der Landesregierung in ihrer Stellungnahme zitierten Gutachten.

Der lärmgeplagten Bevölkerung erschließt sich in keinster Weise, wie sich diese Gutachten im Hinblick auf die tatsächliche Lärmsituation um den Red Bull Ring und den angrenzenden Campingplatz erklären lassen.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, 

  1. durch die Abteilung 15 Energie-Wohnbau-Technik eine lärmtechnische Prüfung des Flächenwidmungsplans und des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Spielberg durchzuführen und
  2. darauf hinzuwirken, dass sämtliche reale Lärmbelastungen (Betrachtung des realen Geschehens am Red Bull Ring und am angrenzenden Campingplatz, Fluglärm durch Landeanflüge und Kunstflüge, Berücksichtigung der Einflugschneisen) in den Flächenwidmungsplan und ÖEK eingearbeitet werden.

Veröffentlicht: 19. Oktober 2021

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