Landtagssitzung 20. März 2012

 

Keine weiteren Privatisierungen bei den Steirischen Krankenanstalten

Entschließungsantrag (abgelehnt von SPÖ und ÖVP)

Die Pläne der Landesregierung, eine der bedeutsamsten steirischen Krankenanstalten zu privatisieren, reiht sich in die lange Kette von gesundheitspolitischen Rückschritten der letzten Jahre ein. Mit der Übergabe der Krankenanstalt an den als Käufer in Aussicht genommenen privaten Betreiber, der damit seinen bisherigen Standort aufgibt, geht der Steiermark ein weiteres Krankenhaus verloren.

Dem Ziel der Kostenreduktion wurde die medizinische Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen und in ausreichender Dichte vorhandenen Angeboten vollkommen untergeordnet.

Das Leistungsangebot von Krankenanstalten in der Peripherie wurde in den vergangenen Jahren radikal eingeschränkt, ganze Abteilungen aufgelassen beziehungsweise in niederrangige ambulante Einrichtungen umgewandelt. Diese Entwicklung wurde durch die im jüngst beschlossenen Regionalen Strukturplan Gesundheit vorgesehenen Einschnitte weiter verschärft.

Gleichzeitig werden gegen die massiven Proteste der Bevölkerung konzeptlose und mit großer Hast vorangetriebene Standortschließungen und Privatisierungen vorbereitet. Das LKH Hörgas wird geschlossen und soll im Jahr 2015 den Besitzer wechseln, das LKH Enzenbach soll 2019 folgen. Auch das LKH Mariazell fällt dem Sparstift zum Opfer.

Für die ab 2014 geschlossene Krankenhaus wird ein privater Nachnutzer gesucht. Im Zusammenhang mit dieser Privatierungs- und Schließungswelle ist auch der geplante Verkauf der Landespflegezentren Kindberg, Mautern, Knittelfeld und Bad Radkersburg zu sehen.

Diese Vorgänge stellen eine gefährliche Fehlentwicklung in der steirischen Gesundheitspolitik dar, die ebenso kurzsichtig wie fahrlässig ist. Mit dem Abbau der vorhandenen Gesundheitsinfrastruktur gehen Verschlechterungen des Angebotes und der Versorgungslage auf Kosten der Bevölkerung einher, die erzielten budgetären Einmaleffekte stehen der eskalierenden Kostenspirale gegenüber, die dadurch entsteht, dass die öffentliche Hand sich immer stärker gezwungen sieht, die Profite privater Träger im Gesundheits-und Pflegebereich mit Steuergeld und Mitteln aus dem Sozialversicherungssystem zu finanzieren.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, von der geplanten Privatisierung des LKH West Abstand zu nehmen, für den Verbleib aller durch die KAGes betriebenen Krankenanstalten in der öffentlichen Hand Sorge zu tragen und keinen weiteren Spitalsstandort oder weitere Spitalsabteilungen zu schließen.

Abschaffung des Landeskulturbeirates prüfen

Selbstständiger Antrag gem. § 22 GeoLT 2005 (Zustimmung nur KPÖ, Grüne)

Beantragt wird die Vertagung des Stücks EZ 211/7, um die juristischen Fragen im Zusammenhang mit der Abschaffung des Landeskulturbeirates zu klären und eine gesetzlich korrekte Vorgangsweise zu gewährleisten.

Arbeitsförderungsbeirat

Selbstständiger Antrag (Abgelehnt gegen KPÖ und Grüne)

Der Arbeitsförderungsbeirat ist in § 8 des Steiermärkischen Arbeitsförderungsgesetz 2002 (StArbFG 2002) als beratendes Gremium für die steirische Arbeitsmarktpolitik vorgesehen.
Seit der Landtagswahl 2005 wurde er vom zuständigen Landesrat nicht mehr einberufen.  

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
 
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, den Arbeitsförderungsbeirat unverzüglich einzuberufen.

Einzugsbegleitung im gemeinnützigen Wohnbau

Selbstständiger Antrag der KPÖ, keine Mehrheit

Wohnen ist weit mehr als nur ein menschliches Grundbedürfnis - es ist eine wichtige Voraussetzung zur Stabilisierung und Entfaltung eines Menschen und zur Entwicklung allen gesellschaftlichen Lebens. Ziel der Wohnbaupolitik muss es sein, individuellen Wohnraum zu leistbaren Preisen zu schaffen und positiven Einfluss auf den Lebensraum der Bürgerinnen und Bürger zu nehmen: Wichtige Themen sind dabei kinder-/jugend-, behinderten- und seniorengerechtes Wohnen und die Stärkung des "Miteinander Wohnens".

Austausch und Kommunikation zwischen den BewohnerInnen beginnen bisher üblicherweise erst nach dem Einzug. Speziell im verdichteten Wohnbau wäre es aber günstig, schon vorher die Kommunikation untereinander und zum Wohnbauträger zu starten damit sich die Bewohnerinnen und Bewohner bereits vor Bezug einer neuen Wohnanlage kennenlernen und gemeinsame Regeln über das Zusammenleben erarbeiten. Eine so erstellte Hausordnung hat dadurch sicher eine höhere Akzeptanz, Probleme im Zusammenleben werden sich im Gespräch leichter lösen lassen.

Ein wichtiges Instrument hierzu kann die professionelle Einzugsbegleitung im gemeinnützigen integrativen Wohnbau sein. Dies kann das Wohlbefinden anheben und das Miteinander im täglichen Umgang und die Integration stärken:
Durch eine Begleitung der BewohnerInnen beim Neubezug einer Wohnanlage können gemeinschaftliche Aspekte des Zusammenlebens gestärkt und das einvernehmliche Zusammenwohnen der BewohnerInnen (Einheimischen und MigrantInnen) gefördert werden
Ein Kennenlernen der MitbewohnerInnen wird unterstützt
Gemeinsam werden Regeln für das Zusammenleben aufgestellt und vereinbart
Lockerer Austausch und Gespräche werden initiiert, um im Falle von Konflikten eine bessere Gesprächsbasis zu haben
Den zukünftigen BewohnerInnen wird durch die Einzugsbegleitung sowohl von der Kommune als auch vom Wohnbauträger Wertschätzung und Aufmerksamkeit entgegengebracht.

In Vorarlberg wurde dieses Modell schon vielfach erprobt und auch in die Wohnbauförderungsrichtlinien aufgenommen.
Hier heißt es:
Wohnbauförderungsrichtlinien 2009/2010, § 12 lit. e
"Die Wohnungen werden von der Standortgemeinde an förderbare Haushalte vergeben. ... Von der Gemeinde ist auf eine sensible Wohnungsvergabe mit einer sozialen Durchmischung zu achten. (...) Im Regelfall sind von der Gemeinde und vom gemeinnützigen Bauträger Maßnahmen zu treffen, welche die Haushalte beim Integrationsprozess in der neuen Wohnanlage unterstützen. Dabei soll der Leitfaden zur Einzugsbegleitung angewendet werden."

Ein solches Modell wäre sicher auch in der Steiermark von Nöten und sinnvoll!

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, einen Leitfaden zur Einzugsbegleitung für Gemeinden und Gemeinnützige Wohnbauträger auszuarbeiten und in die Richtlinien für die Wohnbauförderung aufzunehmen.

Kontrolle und Ausbau öffentlicher Verkehrsdienstleistungen

Selbstständiger Antrag (keine Mehrheit, Zustimmung durch KPÖ und Grüne)

Eine funktionierende technische wie soziale lnfrastruktur ist die Voraussetzung für eine funktionierende Gesellschaft. Auch für dünn besiedelte oder schwer erreichbares Siedlungsgebiet wir selbstverständlich eine funktionierende Versorgung mit Energie und Wasser, eine Abfallbeseitigung und eine Anbindung an alle Kommunikationsmittel gewährleistet.

Eine ausreichende Anbindung an den öffentlichen Verkehr weniger selbstverständlich. Während andere durch die öffentliche Hand gewährleistete oder unterstützend zu privaten Anbietern angebotene Infrastruktur tendenziell in steigender Qualität angeboten wird, kommt es hier sogar zuweilen zu einem Verlust an Qualität, der sich nicht immer mit der Siedlungsentwicklung und demographischen Veränderungen argumentieren lässt.

Insbesondere die Deregulierung des öffentlichen Verkehrs und die Überantwortung immer größerer Teile des Streckennetzes hat auch dazugeführt, dass die Kontrolle über die Preisentwicklung der öffentlichen Verwaltung zunehmend entgleitet. In anderen zuvor durch staatliche Monopole dominierten Märten setzt man daher im Interesse der Bevölkerung auf stark reglementierte Märkte, über deren Entwicklung Kontrollinstanzen wachen, wie die etwa die E-Control auf dem Strommarkt die im Energiebereich die Grundvoraussetzungen für eine geordnete Versorgung der Bevölkerung überwachen soll.

Ein wesentlicher Bestandteil der technischen lnfrastruktur ist nun aber auch die Verkehrsinfrastruktur. Allein die Gewichtung zwischen den verschiedenen Arten innerhalb
der Verkehrsinfrastruktur zeigt auf, dass eine objektive lnstanz längst überfällig ist.

Auch die jährlichen Debatten über die Preisgestaltung und das Angebot des ÖV zeigen die Schwierigkeiten beim der Aufrechterhaltung und dem Ausbau des ÖV unter den bestehenden Bedingungen: Den Interessen der Kommunen der Politik –und damit die Bevölkerung- auf der einen Seite, stehen auf der anderen Seite die ÖV - Anbieter und der Verkehrsverbund gegenüber, also Verkehrsunternehmungen die in erster Linie auf die betriebswirtschaftliche Überlegungen bedacht nehmen.

Eine Kontrollinstanz mit aufsichtsbehördlichem Charakter, die für Objektivität herstellen und fachkundige Kontrolle sorgen können, gibt es nicht.

Das Land Steiermark ist aus ökonomischen und ökologischen Perspektiven heraus aber dazu verpflichtet, die flächendeckende und leistbare Versorgung der Bevölkerung mit Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen Verkehrs zu gewährleisten.

Zudem sollte es längst einen Ansatz für eine Verkehrspolitik geben, bei der die Verantwortlichkeit tatsächlich wieder beim Landtag und den gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Betroffenen liegen. Was derzeit allein aufgrund der Komplexität der Materie und die mit der wirksamen und fachkundigen Kontrolle dieses Bereiches einhergehende Arbeitslast nicht unmittelbar durch ihn selbst erfüllt werden kann,

Eine behördliche lnstanz beim Land analog der E-Control sollte somit eingerichtet werden die unter anderem die Überwachung der Versorgungssicherheit und Kontrolle der Preisentwicklung, sowie die Ausschreibung und die Vergabe von Linienlizenzen übernehmen sollte.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert dem Landtag den Entwurf eines Landesgesetzes vorzulegen, mit dem eine Kontrollbehörde zur Überwachung der Entwicklung des öffentlichen Verkehrs im Sinne der Begründung dieses Antrages eingerichtet wird, die insbesondere folgende Aufgaben übernehmen sollte:

1. Überwachung der Versorgungssicherheit und
2. Kontrolle der Preisentwicklung, sowie
3. Ausschreibung und die Vergabe von Linienlizenzen sollte bei dieser unabhängigen Behörde angesiedelt werden.

Einberufung des Energie-Tarif-Beirates

Selbstständiger Antrag (Zustimmung nur durch KPÖ)

Die zum Jahreswechsel angekündigte Strompreiserhöhung durch die EStAG-Tochter Steweag-STEG bedeutet für Haushalte mit durchschnittlichem Verbrauch eine Preissteigerung von 4,31 Prozent. Die Energie Graz, die diese Tariferhöhung mitvollzieht, steigert ihre Preise ebenfalls mit dem Stichtag 1. März 2012 um 4,53 Prozent.

Da Netztarife, Ökostrompauschale und diverse Steuern durch die Regulierungsbehörde bzw. den Gesetzgeber vorgegeben werden, liegt nur die Gestaltung des Energiepreises im Einflussbereich des Versorgers; Berechnungen der Energie-Control zufolge erhöhen die Steweag-STEG und die Energie Graz ihren Netto-Energiepreis ohne Netzpreis für EndverbraucherInnen sogar um 8,53 Prozent beziehungsweise 8,84 Prozent.

Dieser Schritt stieß bei der Energie-Control auf Unverständnis. Der Vorstand der Energie-Control Austria, DI Walter Boltz wies einer Aussendung vom 11. Jänner 2011 die gesunkenen Großhandelspreise für Strom hin, die sich sich auf dem niedrigsten Stand seit 2010 befinden, und aufgrund der schlechten Wirtschaftsentwicklung für den Rest des Jahres 2012 auf niedrigem Niveau verharren werden, und forderte die Unternehmen auf, diese lang anhaltende Preisentwicklung an die KundInnen weiterzugeben.

Die Landesenergieversorger in Wien, Niederösterreich, Salzburg und Burgenland reagierten auf die sinkenden Preise auf den Strombörsen zu Jahresbeginn mit Tarifsenkungen. In der Steiermark wird demgegenüber ein schwer nachvollziehbarer Sonderweg beschritten.

Löhne und Gehälter bleiben seit Jahren hinter den steigenden Lebenskosten zurück, und insbesondere einkommensschwache Haushalte müssen auch mit den Einschränkungen von Leistungen der öffentlichen Hand aufgrund der jüngst geschnürten Sparpakete zurechtkommen. Laut Armutskonferenz wenden BezieherInnen von Niedrigeinkommen bereits jetzt allein für Wohnen und Heizen 36 Prozent ihres Einkommens auf.

Der Landtag Steiermark hat zur Beratung der Landesregierung in Fragen der Energietarifgestaltung für Endverbraucher/innen der im (Mehrheits )Eigentum des Landes stehenden Energieversorgungsunternehmen inklusive deren Töchter 2008 den Energie-Tarif-Beirat gesetzlich verankert. Seine Aufgaben umfassen insbesondere auch die Erarbeitung von Vorschlägen für sozial verträgliche Gestaltung der Energietarife mit dem Ziel der Energiekostensenkung für Endverbraucher/innen sowie Abgabe von Stellungnahmen mit empfehlendem Charakter vor beabsichtigter Änderung der Endverbraucher/innen Tarife eines Landesenergieversorgers.

Mit dem Landtagsbeschluss Nr. 1110 vom 01. Juli 2008 wird die Steiermärkische Landesregierung darüber hinaus aufgefordert, als Eigentümer der Energie Steiermark AG an das Unternehmen heranzutreten, um frühzeitig Informationen über geplante Tarifänderungen zu erhalten, und diese umgehend dem Energie-Tarif-Beirat mitzuteilen, sowie den Energie-Tarif-Beirat bei seiner Arbeit bestmöglich zu unterstützen.

Die Umsetzung dieses Beschlusses in Bezug auf die jüngste Energietariferhöhung der Steweag-STEG durch die Landesregierung unterblieb bisher.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, ehest möglich die Einberufung des Energie-Tarif-Beirates zur Beratung der mit 1. März geplanten Erhöhung der Strompreise durch die Steweag-STEG AG in die Wege zu leiten, und ihn bei der Bereitstellung der dazu notwendigen Informationen bzw. Einladung geeigneter Auskunftspersonen bestmöglich zu unterstützen.

20. März 2012