Landtagssitzung 2. Juli 2019

Erneut überproportionale Preiserhöhung bei ÖV-Tickets: Teuerungsautomatik stoppen!

Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT) an Landesrat Anton Lang

Die jährliche Teuerungsautomatik bei den Fahrscheinen im Steirischen Verkehrsverbund wurde kürzlich einer Reform unterzogen. Anstatt die Anpassungsklausel, die es den Verkehrsunternehmen erlaubt hat, einmal pro Jahr eine Preiserhöhung um das 1,75-fache der Verbraucherpreisindex-Entwicklung vorzunehmen, abzuschaffen, wurde diese jedoch lediglich auf den Faktor 1,5 minimal abgesenkt. Das Erhöhungsausmaß wurde in diesem Ausmaß für die Jahre 2019 bis 2021 festgelegt.

Diese automatische Preiserhöhung ist in Hinblick auf die Entwicklung der durchschnittlichen Nettomonatsbezüge unselbständig Erwerbstätiger in der Steiermark und die gleichzeitigen Teuerungen im Bereich der Lebenshaltungskosten nicht zu rechtfertigen. Die Kronen Zeitung berichtete 25 Juni 2019, dass das Preisniveau für den Öffentlichen Verkehr in Österreich fast 13 über dem EU-Schnitt liegt. Mobilität darf keine Frage der Brieftasche sein!  Dass die Gestaltung der Preispolitik direkte Auswirkungen auf die Nutzung des Öffentlichen Verkehrs hat, zeigt das Erfolgsmodell der verbilligten Jahreskarte in Graz. Doch auch hier hat die jährliche Preissteigerung immense Auswirkungen: So kostet die Jahreskarte für eine Zone nun 456 Euro, was einer Erhöhung von rund 3,6 Prozent entspricht. Da sich die Zuzahlung der Stadt Graz nicht erhöht, sondern bei 175 Euro verbleibt, kostet die Jahreskarte Graz ab 1. Juli bereits 281 Euro. Dies entspricht einer Verteuerung von über sechs Prozent.

Zu kritisieren ist auch die mangelnde Transparenz der automatischen Preissteigerung. So kann die Teuerung eines Tickets höher als das genannte 1,5-fache der Verbraucherpreisindex-Entwicklung ausfallen – etwa, wenn andere Fahrscheine eine geringere Steigerung erfahren oder in einem Jahr die Teuerung eines bestimmten Fahrscheines ausbleibt etc. Dieser Prozess führt nicht nur zu Intransparenz gegenüber den Fahrgästen, sondern führt zu teils immens hohen Preissprüngen.

 

Fahrschein

Preis bis 30. Juni 2019

Preis ab 1. Juli 2019

Steigerung

Stundenkarte (1 Zone)

2,40 Euro

2,50 Euro

+ 4,17 %

Stundenkarte (2 Zonen)

4,50 Euro

4,60 Euro

+ 2,22%

24-Stunden-Karte (1 Zone)

5,30 Euro

5,50 Euro

+ 3,77 %

24-Stunde-Karte (2 Zonen)

9 Euro

9,20 Euro

+ 2,22 %

Wochenkarte (1 Zone)

14,80 Euro

15,20 Euro

+ 2,70 %

Wochenkarte (2 Zonen)

20,60 Euro

21,40 Euro

+ 3,88 %

Monatskarte (1 Zone)

49,50 Euro

50,90 Euro

+ 2,83 %

Monatskarte (2 Zonen)

68,40 Euro

71,10 Euro

+ 3,95 %

Halbjahreskarte (1 Zone)

254 Euro

260 Euro

+ 2,36 %

Halbjahreskarte (2 Zonen)

351 Euro

364 Euro

+ 3,70 %

Jahreskarte (1 Zone)

440 Euro

456 Euro

+ 3,64 %

Jahreskarte (2 Zonen)

634 Euro

658 Euro

+ 3,79 %

Ø Verbraucherpreisindex 2018: 2,0 Prozent (Quelle: Statistik Austria)

1,5-faches der Verbraucherpreisindex-Entwicklung 2018: 3,0 Prozent

Durchschnittliche Preissteigerung bei 1-Zonen-Tickets: 3,25 %

Gerade im Hinblick auf den Klimawandel und den anzustrebenden Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf den Öffentlichen Verkehr ist die jährliche Preissteigerung in dieser Form kontraproduktiv. So schrieb das Profil am 28.12.2018: „30 Prozent der heimischen Emissionen etwa steuert der Verkehrssektor bei. In diesem Bereich steigen auch die Emissionen am schnellsten. Im Verkehrssektor würden sich besonders rasch Erfolge im Kampf gegen den Klimawandel erzielen lassen, denn er ist äußerst dynamisch.“ Hier ist nicht nur die Feinstaubproblematik in der Landeshauptstadt Graz anzuführen, auch rund 100.000 PendlerInnen in der Steiermark sind von der Teuerungsautomatik betroffen. In den Wirkungszielen des Landesbudgets Steiermark 2019 und 2020 wird als mittelfristiges Ziel bis 2025 ein Anteil des öffentlichen Personenverkehrs am Gesamtverkehr von 13 Prozent angegeben, was sogar einen Rückgang gegenüber der Vergangenheit bedeutet.

Die nötigen Investitionen in den Öffentlichen Verkehr müssten nicht auf die Fahrgäste abgewälzt werden, hier gibt es effektive Gegenbeispiele, etwa die regelmäßig seitens der KPÖ geforderte Einführung einer Nahverkehrsabgabe – ein Modell, das in Wien erfolgreich praktiziert wird. Auch kann diese Form der Teuerung nicht mit variablen Kosten wie jenen für Treibstoffe oder Energie argumentiert werden, da umgekehrt auch Preissenkungen in diesem Bereich nicht an die Fahrgäste weitergegeben wurden.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Modell einer jährlichen, automatischen Preissteigerung weder dem Ansinnen gerecht wird, der gesamten Bevölkerung Mobilität zu leistbaren Preisen anzubieten, noch der im Hinblick auf die Klimathematik relevanten sukzessiven Attraktiverung des Öffentlichen Verkehrs im Gegensatz zum motorisierten Individualverkehr. Eine Trendumkehr ist nicht nur beim Angebot des Öffentlichen Verkehrs auch in dünner besiedelten Regionen nötig, sondern ebenso bei der Preispolitik. Die Landesregierung ist gefordert: Ein Veto des Landes könnte die automatische Teuerung in der aktuellen Form aussetzen.

     
       

Es wird daher folgende

Dringliche Anfrage

gestellt:

Sind Sie gewillt, die von Ihnen in den Lenkungsausschuss des Verkehrsverbundes Steiermark entsendeten Vertreter anzuweisen, sich künftig in diesem Gremium gegen die jährliche Anhebung der Fahrpreise um das bis zu 1,5-fache des Verbraucherpreisindexes auszusprechen?

Sind sie bereit, die exakte Formel zu veröffentlichen, die der Praxis zugrunde liegt, einzelne Fahrscheine auch um mehr als das 1,5-fache des Verbraucherpreisindexes anzuheben?

Wie stehen Sie zu einem Modell wie der Nahverkehrsabgabe als Alternative zur Abwälzung der Kosten für Investitionen auf die Fahrgäste?

Werden Sie angesichts der Klimaproblematik das Modal-Split-Ziel von 13 Prozent für den Öffentlichen Verkehr anheben?

Öffentlicher Verkehr ist zu teuer: Teuerungsautomatik abschaffen!

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP, FP)

Bei den Verhandlungen über eine Reform der jährlichen Preisgestaltung der Fahrscheine für den Öffentlichen Verkehr im Verkehrsverbund Steiermark wurde es verabsäumt, seitens des Landes eine Beendigung der Teuerungsautomatik zu fordern. Anstatt die Anpassungsklausel, die es den Verkehrsunternehmen erlaubt, einmal pro Jahr eine Preiserhöhung weit über der Inflation vorzunehmen, abzuschaffen, wurde diese lediglich auf den Faktor 1,5 der Verbraucherpreisindex-Entwicklung minimal abgesenkt. Das Erhöhungsausmaß wurde in dieser Form für die Jahre 2019 bis 2021 festgelegt.

Die Kronen Zeitung berichtete am 25. Juni 2019, dass das Preisniveau für den Öffentlichen Verkehr in Österreich fast 13 Prozent über dem EU-Schnitt liegt. Mobilität darf aber keine Frage der Brieftasche sein! Vor allem im Hinblick auf die Reallohnentwicklung in unserem Bundesland in Relation zu den jährlich steigenden Fahrscheinpreisen besteht jedoch die Gefahr, dass die steirische Bevölkerung im Anlassfall nicht auf den Öffentlichen Verkehr umsteigen kann oder kein ausreichender Anreiz gegeben ist. Dass die Gestaltung der Preispolitik direkte Auswirkungen auf die Nutzung des Öffentlichen Verkehrs hat, zeigt das Erfolgsmodell der verbilligten Jahreskarte in Graz.

Ein Veto des Landes könnte die automatische Teuerung in der aktuellen Form aussetzen.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der zuständige Landesrat Anton Lang wird aufgefordert, die von ihm in den Lenkungsausschuss des Verkehrsverbundes Steiermark entsendeten Vertreter anzuweisen, sich zukünftig in diesem Gremium gegen die Anhebung der Fahrpreise um das bis zu 1,5-fache des Verbraucherpreisindexes im auszusprechen.

Einführung einer Nahverkehrsabgabe

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Grüne, KPÖ) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, FPÖ)

Die jährliche Teuerung bei den Fahrscheinpreisen des Verkehrsverbundes Steiermark wurde im vergangenen Jahr vom zuständigen Landesrat Anton Lang unter anderem mit den nötigen Investitionen begründet. Diese Kosten müssten allerdings nicht zwangsläufig auf die Fahrgäste abgewälzt werden. Ein probates Mittel würde die Einführung einer Nahverkehrsabgabe darstellen, wie sie im Bundesland Wien bereits seit Jahrzehnten existiert. Eine Nahverkehrsabgabe würde sich nicht nur positiv auf Investitionen auswirken und könnte bremsend auf die Steigerungen bei den Ticketpreisen wirken, sie würde gerade im Hinblick auf die nötige Stärkung des Öffentlichen Verkehrs angesichts der Klimaproblematik die Möglichkeit bieten, Nägel mit Köpfen zu machen.

1970 wurde im Bundesland Wien das Gesetz über die Einhebung der Dienstgeberabgabe, besser bekannt als Wiener U-Bahn-Steuer, beschlossen. Sie ist als Dienstgeberabgabe konzipiert und wird somit von den dort ansässigen Unternehmungen geleistet. Sie hat erheblich zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wien beigetragen. Sie beträgt 2 Euro pro DienstnehmerInnen pro angefangener Arbeitswoche. Alle DienstgeberInnen, die mindestens einen Dienstnehmer bzw. eine Dienstnehmerin in Wien beschäftigen, sind zur Abgabe verpflichtet.

In Ansehung der Erfolge des Wiener Wirtschaftsraums lässt sich nicht erkennen, dass diese Abgabe der Wiener Wirtschaft Schaden zugefügt hätte. Das Gegenteil ist der Fall. Die Vorteile für die Wirtschaft und die Bevölkerung liegen auf der Hand:

  • Investitionen in den Öffentlichen Verkehr bringen Beschäftigung.
  • Gut funktionierende öffentliche Verkehrsmittel bedeuten eine höhere Attraktivität als Wirtschaftsstandort.
  • Weniger Staukosten und Unfall-Folgekosten.
  • Entlastung der Umwelt durch Reduzierung des Feinstaubes.

Das Bundesland Steiermark weist in Bezug auf den öffentlichen Personennahverkehr vielfältige Defizite auf. Das Feinstaubproblem in einzelnen steirischen Regionen resultiert nicht zuletzt aus der mangelnden Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs. Für eine Verbesserung des öffentlichen Verkehrsangebots sowie zur Absicherung des Wirtschaftsstandortes Steiermark ist es aus klimapolitischer und wirtschaftspolitischer Sicht sowie in Anbetracht der leeren Kassen der Gebietskörperschaften angezeigt, eine zweckgebundene Nahverkehrsabgabe einzuheben.

Mit einem Monatsbetrag von 8 Euro pro ArbeitnehmerIn wird die steirische Wirtschaft ihre internationale Konkurrenzfähigkeit nicht verlieren. Die einzelnen ArbeitnehmerInnen werden durch eine solche Abgabe nicht zusätzlich belastet.

Unter überschlagsmäßiger Veranschlagung der Befreiungen mit etwa 20 Prozent der DienstnehmerInnen ist mit einem Abgabenertrag in der Größenordnung von mindestens 30 Millionen Euro zu rechnen. Mit dieser Maßnahme kann die Verbesserung der Grundversorgung im öffentlichen Verkehr für die steierische Bevölkerung geisichert und verbessert werden.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend eine Regierungsvorlage zur Einführung einer Nahverkehrsabgabe nach dem Vorbild des Wiener "Gesetzes über die Einhebung einer Dienstgeberabgabe" auszuarbeiten, welche von den steirischen Unternehmen eingehoben wird und für Mittel des öffentlichen Personennahverkehrs in der Steiermark zweckgebunden ist, und diese Vorlage dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.

Betreuungsqualität in Pflegeheimen verbessern

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP)

Die Volksanwaltschaft hat für den Bericht 2018 zur Präventiven Menschenrechtskontrolle den Bereich der Alten- und Pflegeheime eingehend geprüft. Deutlich kritisiert die Volksanwaltschaft die generell zu geringe Personalausstattung und die mangelnde Betreuungsqualität in den Pflegeheimen, vor allem auch in der Nacht.

Es muss daher dafür Sorge getragen werden, dass in den steirischen Pflegeheimen Personal in ausreichender Zahl beim Betreiber angestellt ist und nicht auf Fremdleistungen zurückgegriffen wird.

Das Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz sieht in den für Pflegeheimen relevanten Pflegegeldstufen eine weitaus intensivere Personalausstattung als die Steiermark vor:

Pflegegeldstufe

Betreuungs- und Pflegeperson (VZÄ)

Bewohner

WIEN

Bewohner

STEIERMARK

4

1

1,75

2,6 

5

1

1,5

2,1

6

1

1,25

1,7

7

1

1

1,6

 

Die Volksanwaltschaft weist darauf hin, dass gerade auch in den Nachtstunden angepasst an die Anzahl der Pflegebedürftigen ausreichend Personal zur Verfügung stehen muss.

Die Volksanwaltschaft hat schon in der Vergangenheit gefordert, dass die Aufsichtsbehörden bei ihren Kontrollen nicht nur auf strukturelle Gegebenheiten und Prozesse fokussieren sollten, sondern im Sinne einer umfassenden Qualitätskontrolle auch negative Vorfälle (Sturzereignisse, Katheterinfektionen, Freiheitsbeschränkungen etc.), sowie die Zufriedenheit der BewohnerInnen, der Angehörigen und des Personals systematisch erfassen sollten. Eine hohe Personalfluktuation sollte die Aufsichtsbehörde jedenfalls als einen alarmierenden Hinweis auf Pflegemängel verstehen. Die Anzahl der fachlich kompetenten Amtssachverständigen, sollte deutlich erhöht werden, um ausreichende Kontrollen der Heime (auch in der Nacht) zu ermöglichen.

  

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

  1. die Personalausstattung in den steirischen Pflegeheimen nach Wiener Vorbild deutlich zu verbessern,
  2. regelmäßig eine transparente und valide Pflege-Ergebnisqualitätsbeurteilung der Pflegeheime durchzuführen,
  3. die Anzahl der Amtssachverständigen zu erhöhen.
  4. Die Landesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass alle Pflegeeinrichtungen in der Steiermark zumindest zweimal jährlich überprüft werden, wobei unangekündigte Kontrollen speziell auch am Wochenende und in der Nacht stattzufinden haben, bei denen nicht nur die Pflegedokumentation, sondern auch die Einhaltung des Pflegeschlüssels, Dienstpläne und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften geprüft werden.

Auflassung eines Teils des Streckenabschnittes Bahnhof Trofaiach - Vordernberg

Befragung eines Mitgliedes der Landesregierung (§ 69 GeoLT) - LR Anton Lang

Nach der Einstellung bzw. Stilllegung der Bahnstrecke Bahnhof Trofaiach bis Vordernberg Süd hat die ÖBB-Infrastruktur AG (kurz ÖBB Infra) Mitte Oktober eine Interessentensuche für ein Teilstück dieser Strecke - konkret geht es um das Stück km 8,984 - km 9,366 - eingeleitet. Nach erfolgloser Interessentensuche könnte dieses Teilstück nun aufgelassen und in Folge abgetragen werden.

Es wird daher folgende Frage gestellt:

Hat das Land Steiermark als neuer Eigentümer dieses Teilstückes - nach nun erfolgloser Interessentensuche - beim Infrastrukturministerium (Schienenregulator) um die Auflassung besagten Teilstückes angesucht?

2. Juli 2019