Landtagssitzung 12. März 2019

Mehrwertsteuer auf Mieten abschaffen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP, FP)

Seit Jahren steigen die Mieten in der Steiermark stetig stark an. Erst kürzlich war den Medien zu entnehmen, dass zwischen Jänner 2018 und Jänner 2019 ein starker Anstieg der Mieten in allen Wohnungskategorien zu verzeichnen war. Die Bewältigung der Wohnkosten wird so für viele Steirerinnen und Steirer zunehmend zum Problem. Mieten und Betriebskosten steigen in der Steiermark seit Jahren deutlich stärker als Löhne und Gehälter. Während erstere im Zeitraum von 2011 bis 2017 um 22 Prozent anstiegen, blieb die Entwicklung der Einkommen der steirischen Haushalte bei unter zwölf Prozent.

Vergleicht man also Mieten und "Äquivalisiertes Nettohaushaltseinkommen" in der Steiermark wird deutlich, dass Wohnen in den letzten Jahren überdurchschnittlich teuer geworden ist. Hauptursache dafür ist der von Investoren-Interessen getriebene private Wohnungssektor. Besonders in Graz manifestiert sich das steiermarkweite Wohnkostenproblem. Die mittlere Gesamtmiete (Median) pro Quadratmeter der angebotenen Mietwohnungen liegt auf dem freien Wohnungsmarkt der Landeshauptstadt bereits bei 11,44 Euro. Trotz allenthalben sichtbarer Bautätigkeit entspannt sich die Lage nicht. An den Bedürfnissen der Mieter vorbeigebaute "Anlegerwohnungen" erfüllen weder die Renditehoffnungen der Anleger noch sind sie zu bezahlbaren Preisen vermietbar.

Die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Mieten wäre ein Mittel gegen die rapide steigenden Wohnkosten. Die Mehrwertsteuer auf Mieten macht zehn Prozent aus. Ihre Streichung brächte einer durchschnittlichen Familie jährlich 1.065 an Euro Einsparungen, also mehr als eine Monatsmiete, wie die „Presse“ am 27.11.2018 berichtete. Eine solche Forderung wird schon seit langem als finanzielle Entlastung für einkommensschwächere Mieterinnen und Mieter aufgestellt, da die Mehrwertsteuer im Verhältnis mittlere und kleinere Einkommen stärker belastet. Die Forderung wurde zuletzt auch von der SPÖ auf Bundesebene artikuliert. Eine Regelung müsste dabei berücksichtigen, dass es im freifinanzierten Neubau (ab 1953) außer dem Wucher keine Mietzinsobergrenzen gibt, weshalb Rahmenbedingungen gesetzt werden müssten, welche sicherstellen, dass eine Entlastung bei Mietern und Mieterinnen ankommt.

Ergänzend ist anzumerken, dass die Krise am Wohnungsmarkt nur gelöst werden kann, wenn ein ausreichendes Angebot an öffentlichem und sozialem Wohnbau vorhanden ist.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, welche die Abschaffung der Umsatzsteuer auf Mieten zum Ziel hat.

Empfehlungen der Grazer Altstadtanwaltschaft umsetzen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP)

Laut Tätigkeitsbericht des Grazer Altstadtanwaltes mehren sich in Graz Abbruchsansuchen für schutzwürdige Bauwerke aus Gründen der „wirtschaftlichen Unzumutbarkeit“. In § 5 Abs. 3 Grazer Altstadterhaltungsgesetz (GAEG 2008) heißt es nämlich: „Der Abbruch schutzwürdiger Bauwerke oder Teile davon bedarf einer Bewilligung nach diesem Gesetz. Diese darf nur dann erteilt werden, wenn die technische Unmöglichkeit der Behebung der Baugebrechen erwiesen oder die wirtschaftliche Unzumutbarkeit trotz Einbeziehung von zugesagten Förderungen gegeben ist.“

Diese Unzumutbarkeit könne aber insbesondere aus spekulativen Gründen durch mangelhafte Erhaltungspflichten fahrlässig oder sogar vorsätzlich herbeigeführt werden. Das habe zur Folge, dass sich der Deckungsfehlbetrag zwischen erzielbarem Ertrag und den Erhaltungskosten Richtung Unzumutbarkeit erhöht und so Abbrüche ermöglicht.

Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern müsste daher eine gesetzliche Sperrfrist festgelegt werden, damit Spekulationskäufe unattraktiver werden. Dem § 5 Abs. 3 GAEG 2008 soll daher laut Empfehlung des Grazer Altstadtanwaltes folgender Passus angefügt werden:

"Schadenskosten, die durch zumindest fahrlässige Unterlassung der Erhaltungspflicht entstanden sind, dürfen der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit nicht zugerechnet werden. Die Erteilung einer Abbruchbewilligung wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit darf erst zehn Jahre nach dem letzten Erwerb der Liegenschaft samt Bauwerk erteilt werden."

Ein weiterer Kritikpunkt des Tätigkeitsberichts betrifft Haustechnikanlagen (Klimageräte, Belüftungs- und Abluftanlagen, etc.), die in zunehmendem Maß im Nachhinein und bewilligungslos auf Fassaden und Dächern montiert werden, ohne auf das Erscheinungsbild Rücksicht zu nehmen. Möglich sei dieser Missstand durch eine Gesetzeslücke im Grazer Altstadterhaltungsgesetz.

Da in der Aufzählung der bewilligungspflichtigen Maßnahmen in § 7 Abs. 3 GAEG 2008 derartige außenliegenden Haustechnikanlagen nämlich nicht angeführt sind, sollte dort zusätzlich eingefügt werden: "außenliegende Haustechnikanlagen aller Art (Klimageräte, Belüftungs- und Abluftanlagen etc.)".

     
Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die in der Begründung angeführte Kritik des Grazer Altstadtanwaltes aufzunehmen, eine diesen Empfehlungen entsprechende Novelle zum Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 auszuarbeiten und diese dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.

Wirksame Maßnahmen zur Erhöhung der Masern-Durchimpfungsrate in der Bevölkerung

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP)

Um einen ausreichenden Herdenschutz gegen Masern zu erreichen ist laut ExpertInnen eine Durchimpfungsrate von 95 Prozent erforderlich. Derzeit wird dieser Wert nicht in allen Altersgruppen erreicht. Es sind daher Maßnahmen zu setzen, um in den Altersgruppen, in denen bisher noch Impflücken bestehen, einen ausreichenden Immunstatus zu erreichen.

Die von SPÖ und ÖVP geforderte Verankerung der Masern-Impfung im Mutter-Kind-Pass ist allerdings keine geeignete Maßnahme. Laut einer Studie des Bundesministeriums für Gesundheit von 2017 (https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/1/7/5/CH4062/CMS1540470756902/kurzbericht_masern.pdf() sind nämlich gerade die Kinder dieser Altersgruppe schon bisher im ausreichenden Maß geschützt! In der Studie heißt es wörtlich, dass schon jetzt „für die erste Impfung das Ziel einer 95%igen-Durchimpfungsrate erreicht wird.“

Und weiter: „In der Altersgruppe der 6-9jährigen liegen die Durchimpfungsraten für die erste Dosis ebenfalls jenseits der 95 Prozent, für die 2. Dosis bei 89 Prozent.

Ein ganz anderes Bild ergibt sich bei den 15 bis 30jährigen. Hier verfügen nur knappe 70 Prozent über einen kompletten Impfschutz mittels zwei Dosen. Das bedeutet, dass fast eine halbe Million Personen zwischen 15 und 30 Jahren eine 2. Dosis einer Masernimpfung benötigen.“

Da gerade Jugendliche und Erwachsene im Gegensatz zu Kleinkindern nicht ausreichend geschützt sind und die Krankheit daher auch verbreiten könnten, ist bei dieser Altersgruppe anzusetzen – und nicht ausgerechnet bei der Gruppe, bei der ohnehin die erforderliche Durchimpfungsrate jetzt schon erreicht wird.  

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, Maßmahmen zu treffen, um eine deutliche Erhöhung der Masern-Durchimpfungsrate in den derzeit schlecht geschützten Altersgruppen der Jugendlichen und Erwachsenen (15 bis 30 Jahre) zu erzielen.

12. März 2019