Landtagssitzung 24. November 2015

Offenlegung der Bedarfszuweisungen

Unselbständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (mehrheitlich abgelehnt von SPÖ und ÖVP)

Betreff:

Offenlegung der Bedarfszuweisungen

Aus dem Förderungsbericht des Landes Steiermark 2014 geht pauschal hervor, dass insgesamt mehr als 147 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen an die steirischen Gemeinden gewährt wurden. Eine Aufschlüsselung dieses enormen Betrages erfolgt nicht. Somit ist nicht zu eruieren, welche Gemeinden für welche Projekte welche Summen erhalten haben.

 Es ist nicht ersichtlich, welchem Zweck die Geheimhaltung von Daten über Bedarfszuweisungen dient. Jedenfalls ist kein gegenüber den Informationsinteressen der Öffentlichkeit vorrangiges schutzwürdiges Interesse zu erkennen. Dies deshalb, weil Daten über eine bestimmte Bedarfszuweisung an eine bestimmte Gemeinde jedenfalls keine personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes darstellen. Zudem sind die im Rahmen von Transferleistungen zugewiesenen Gelder öffentliche Gelder, an deren zweckentsprechender Verwendung ein eminentes öffentliches Kontrollinteresse besteht, welches wohl schwerer wiegt, als eventuelle Geheimhaltungsinteressen einzelner Gemeinden.
     

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, in Zukunft in den jeweiligen Förderungsberichten aufzuschlüsseln, welche namentlich zu nennenden Gemeinden für welche Projekte bzw. Zwecke welche konkreten Summen aus Bedarfszuweisungsmitteln erhalten haben.

Flüchtlingsreferat mit genügend regulärem Personal ausstatten

Unselbständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

 

Betreff:

Flüchtlingsreferat mit genügend regulärem Personal ausstatten

Die Follow-up-Überprüfung der Flüchtlingsbetreuung in der Steiermark durch den Rechnungshof hat ergeben, dass das Referat für Flüchtlingsangelegenheiten nicht nachhaltig personell verstärkt wurde. So wurde - um die steigende Arbeitsbelastung abzumildern - das Referat in der Vergangenheit zeitlich begrenzt mit Trainees und Leiharbeitskräften verstärkt. Der Rechnungshof kritisiert, dass die Personalausstattung im Flüchtlingsreferat nicht auf den Bedarf abgestimmt wurde und dies zur Folge hatte, dass die Grundversorgungsstelle zu wenige Vor-Ort-Kontrollen durchführte. Zwar wurden Prüfpläne erstellt, die für organisierte Quartiere mindestens zwei Kontrollen pro Jahr vorsahen, doch diese geplanten Kontrolltermine wurden meist nicht eingehalten. Aufgrund fehlender personeller Ressourcen fanden unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen bei den NGOs überhaupt nicht statt.

Mittlerweile wurde das Personal im Flüchtlingsreferat offenbar geringfügig um zwei Vollzeitäquivalente verstärkt. Doch nach wie vor ist es nach Aussage der zuständigen Abteilungsleiterin nicht möglich, die vorgesehenen Kontrollen, insbesondere die unangekündigten Vor-Ort-Kontrollen, mit den vorhandenen Ressourcen durchzuführen. Leiharbeitskräfte bzw. außerhalb des Stellenplans zugekaufte Dienstkräfte werden aufgrund der Unterbesetzung des Flüchtlingsreferats auch weiterhin eingesetzt.

Wenn man sich vor Augen hält, dass das Referat für Flüchtlingsangelegenheiten schon in den vergangenen Jahren bei einer weit geringeren Anzahl von Flüchtlingen personell so schlecht ausgestattet war, dass es schon bisher seine Arbeit nicht ordnungsgemäß erfüllen konnte, so ist es in der derzeitigen Situation geradezu absurd, bei nahezu unverändertem Personalstand die Bewältigung der anstehenden Aufgaben zu verlangen.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend den Personaleinsatz des Referats für Flüchtlingsangelegenheiten zu evaluieren und den Stellenplan dergestalt anzupassen, dass das Referat ohne Zukauf von Leiharbeitskräften seine Arbeit auch unter den gegebenen Bedingungen ordnungsgemäß erledigen kann und insbesondere auch in der Lage ist, die notwendige Anzahl der (unangekündigten) Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen.

    

Würdigung der Leistung der Mitglieder der Einsatzorganisationen und der freiwilligen Helferinnen und Helfer

Unselbständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Betreff:

Würdigung der Leistung der Mitglieder der Einsatzorganisationen und der freiwilligen Helferinnen und Helfer

Die steirischen Einsatzorganisationen sind in ihrer täglichen Arbeit unermüdlich für die steirische Bevölkerung tätig. Die hinzugekommene Flüchtlingssituation stellt die Einsatzorganisationen und freiwillige Helferinnen und Helfer tagtäglich vor die Herausforderung, diese Ausnahmesituation mit dem nötigen humanitären Verantwortungsbewusstsein zu bewältigen und gleichzeitig geregelte Alltagsbedingungen für die Bevölkerung sicherzustellen. Was in dieser Situation von allen Organisationen und freiwilligen HelferInnen an tatkräftigem Engagement, an Logistik und an persönlichem Einsatz geleistet wird, kann nicht genug bedankt und anerkannt werden!

Das große Engagement dieser Menschen zeigt, dass Hilfsbereitschaft und Solidarität in unserem Land einen großen Wert darstellt und ist auch ein Zeichen für die humanitäre Gesinnung und den Willen zur Zusammenarbeit der Steirerinnen und Steirer.

Stellvertretend für alle Steirerinnen und Steirer sollte daher von der Landesregierung in geeignetem Rahmen die besondere Leistung und Solidarität der Einsatzorganisationen und der freiwilligen Helferinnen und Helfern gewürdigt werden und herzlicher Dank ausgesprochen werden.

     
Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, den Einsatzorganisationen und den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihre besondere Leistung und ihr überragendes Engagement in dieser seit Wochen bestehenden besonderen Belastungssituation in geeignetem Rahmen auf angemessene Weise stellvertretend für die steirische Bevölkerung herzlichen Dank auszusprechen und ihr außergewöhnliches solidarisches Engagement zu würdigen.

24. November 2015