Landtagssitzung 5. Juni 2018

Kontrolle und Strafen für tierquälerische Schlachtungen

Befragung eines Mitgliedes der Landesregierung (§ 69 GeoLT) (Frage an Landesrat Lang)

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 20.9.2016 den Antrag der KPÖ, Kontrolle und Strafen für tierquälerische Schlachtungen erhöhen, Einl.Zahl 794/8, einstimmig beschlossen. 

Die Landesregierung wurde mit diesem Antrag aufgefordert, sich im eigenen Wirkungsbereich und auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Schlachtungen von jährlich über 77 Millionen Hühnern, 5 Millionen Schweinen, 600.000 Rindern und 150.000 Schafen in Österreich in Hinblick auf Tierquälerei verstärkt objektiv und scharf kontrolliert, etwaige Vergehen konsequent verfolgt und die zu verhängenden Strafen empflindlich erhöht werden.

Es wird daher folgende Frage gestellt:

Welche Maßnahmen haben Sie seit 20.6.2016 gesetzt, um dem einstimmigen Beschluss des Landtags "Kontrolle und Strafen für tierquälerische Schlachtungen erhöhen" zu entsprechen?

LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)

Personalsituation der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung verbessern

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP)

Personalsituation der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung verbessern

Der vorliegende Tätigkeitsbericht 2015-2017 der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung weist erneut auf eine Problemlage hin, die von der Anwaltschaft bereits in den vorherigen Tätigkeitsberichten vermerkt wurde, nämlich die mangelnde Ausstattung mit Fachpersonal. Wie dem Bericht zu entnehmen ist, hatte diese Situation auch in den vergangenen Jahren eine negative Auswirkung im Hinblick auf die Betreuung der ratsuchenden Bevölkerung. Der Tätigkeitsbericht weist darauf hin, dass die personellen Ressourcen der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung aktuell nicht dem Ausmaß entsprechen würde, das zur vollständigen Erfüllung des Gesetzesauftrages nötig wäre.

Die beschriebene mangelnde Ausstattung der Anwaltschaft mit Fachpersonal wird im Tätigkeitsbericht auch mit Zahlen untermauert: „Das Fachpersonal setzt sich - inklusive Leitung - aus 1,75 Dienstposten aus dem juristischen und 1,5 Dienstposten aus dem sozialarbeiterischen Bereich zusammen. Das bedeutet, dass für je rund 70.000 beeinträchtigte Menschen ein Vollzeitäquivalent zur fachlichen Beratung und Unterstützung sowie Beschwerdebearbeitung zur Verfügung steht. Im Vergleich dazu ist im Bundesland Kärnten ein Verhältnis von 1:20.000 von Fachpersonal der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung zur Zielgruppengröße gegeben.“

Die diesbezüglichen Interventionen der Anwaltschaft hatten keine wesentlichen Verbesserungen zur Folge. Eine Stellungnahme auf einen Antrag, der die Aufstockung des Personals der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung fordert (EZ 1154/1), ist seit Jänner 2017 ausständig.

Aufgrund der Tatsache, dass in der Steiermark basierend auf Zahlen der Statistik Austria von rund 227.000 Personen als potenzielle Klient/innen der Anwaltschaft auszugehen ist, wäre eine Aufstockung des Fachpersonal ein wichtiger Schritt, um der Anwaltschaft die Rahmenbedingungen zur bestmöglichen Beratung der Steirerinnen und Steirern zu bieten.

     
Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, das Fachpersonal der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung in Absprache mit dem Leiter der Anwaltschaft aufzustocken.

Rechtliche Grundlagen für autofreien Tag in Graz

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Auf Ersuchen des Grazer Gemeinderates gab das Land Steiermark eine Studie unter dem Titel „Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Graz“ in Auftrag. Ziel der Studie war es, unter anderem die Auswirkungen des Autoverkehrs auf die Luftqualität in der Landeshauptstadt und die Möglichkeiten der Reduktion des Feinstaubes, etwa durch Maßnahmen zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs, zu analysieren.

Die genannte Studie brachte zutage, dass sowohl ein autofreier Tag als auch die Citymaut „effiziente Maßnahmen zur Senkung der Verkehrsmengen und damit verbundenen Umweltbelastungen“ sind.

Anders als von Landesrat Anton Lang und dem Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl bei der Präsentation der Ergebnisse der Studie suggeriert, gibt die Studie keinen Anlass, die Hände in den Schoß zu legen. Alle Verkehrs- und Mobilitätskonzepte in jüngerer Zeit sind in Reaktion auf die ungezügelte Zunahme des motorisierten Individualverkehrs – und der damit verbundenen mannigfaltigen Probleme – entstanden. Derzeit wird der stadtgrenzenüberschreitende Verkehr zu 84 Prozent mit dem Auto zurückgelegt, Tendenz immer noch steigend. Die langjährige Beobachtung zeigt jährliche Zuwachsraten von rund 2,7 %. Dabei haben die Steigerungen großteils im MIV stattgefunden. Der Binnenverkehr der Grazer Wohnbevölkerung steigt jährlich um etwa 1 Prozent. Wird diesem Trend nicht Einhalt geboten, steigt die Belastung besonders im Stadtzentrum und an den Einfahrtsstraßen und Hauptverkehrsrouten der Stadt bis 2021 um 30 Prozent.

Allfällige Maßnahmen müssen jedoch auch auf ihre soziale Verträglichkeit untersucht werden. Die Citymaut, wie sie in der Studie analysiert wurde, würde in ihrer effektiveren – weil teureren – Variante Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro bedeuten. Dies bedeutet eine enorme finanzielle Belastung für Menschen mit geringeren Einkommen, die, etwa aus beruflichen Gründen, auf die Nutzung eines PKWs angewiesen sind. Die Umsetzung von Fahrverboten, wie dies bei einem autofreien Tag der Fall wäre, stellt hingegen eine sozial verträglichere Maßnahme zur Reduktion von Autoverkehr und Feinstaub dar, wenn sie sinnvoll und vernünftig umgesetzt wird. Sie trifft im Gegensatz zur Citymaut Menschen mit geringeren Einkommen nicht überproportional.

Faktum ist auch, dass die nachhaltige Verbesserung der Luftqualität nur mit dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs, des Rad- und Fußverkehrs, der nachdrücklichen Etablierung neuer, effizienterer Formen der Autonutzung (Carsharing, Citylogistik etc.) gestaltet werden kann. Dabei soll auch auf das Steirische Gesamtverkehrsprogramm (GVP), das 2008 mit Landtagsbeschluss Nr. 968 zur Kenntnis genommen wurde, verwiesen werden. Dieses hat als Grundsatz „bewusst behutsam bewegen“. Fuß- und Radverkehr sowie ÖV müssen laut dem GVP unbedingt Priorität vor dem motorisierten Individualverkehr haben. Der MIV muss sich auf die Zubringerfunktion zu den öffentlichen Verkehrsmitteln beschränken.

Ein autofreier Tag könnte hierbei auch als ein „sanfter Weg“ zum Umstieg auf den ÖV fungieren. Die Stadt Graz kann im Alleingang keinen autofreien Tag einführen, sondern benötigt als Grundlage eine Verordnung des Landes Steiermark.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit in Graz bei drohender gesundheitsgefährdender Umweltbelastung ein autofreier Tag pro Auto und Woche angeordnet werden kann.

Heizkostenzuschuss für alle, die ihn brauchen

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

Aus der Beantwortung der Anfrage Einl.Zahl 2352/1 geht hervor, dass im Jahr 2017 11.714 Haushalte einen Heizkostenzuschuss bezogen haben.

In der Heizperiode 2009/10 bezogen noch 14.801 Haushalte den Heizkostenzuschuss. Diese Zahl sank in den folgenden Jahren immer weiter. 2015/16 bezogen nur mehr 10.165 Haushalte diese Unterstützung.

Tatsächlich wurden in den vergangenen Jahren immer rund 1,5 Millionen Euro im Budget für den Heizkostenzuschuss zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wurde aber aufgrund der geringen Anzahl an Berechtigten in den letzten Jahren nicht nur nicht überschritten, sondern bei weitem nicht erreicht. So wurden etwa in der Heizperiode 2015/16 statt den budgetierten 1,5 Mio. Euro nur knapp 1,02 Mio. Euro als Heizkostenzuschuss ausbezahlt.

Hunderttausende Euro, die eigentlich für den Heizkostenzuschuss gewidmet waren, sind so in den letzten Jahren regelmäßig ins Budget zurückgeflossen. Gleichzeitig werden auch im heurigen Winter wieder viele Steirerinnen und Steirer, die schon unter der Abschaffung der Wohnbeihilfe leiden, angesichts hoher Heizkosten vor finanziellen Problemen stehen.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. den Heizkostenzuschuss unabhängig vom Bezug der Wohnunterstützung zu gewähren und
  2. die Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses deutlich zu erhöhen.

5. Juni 2018