Landtagssitzung am 14. Februar 2006

Initiativen der KP

 

Für eine ausreichende finanzielle Absicherung der persönlichen Bedürfnisse von HeimbewohnerInnen

Selbstständiger Antrag

BewohnerInnen eines Pflegeheimes müssen laut § 13 Abs 4 Stmk. Sozialhilfegesetz 20 Prozent ihrer Pension und die Sonderzahlungen zur Abdeckung ihrer persönlichen Bedürfnisse verbleiben, dazu ein monatliches Taschengeld von rund 42 Euro, wenn sie PflegegeldbezieherInnen sind.

Diese gesetzliche Bestimmung wird durch die Einführung von Einbettzimmerzuschlägen unterlaufen. Diese Einbettzimmerzuschläge liegen laut Bericht der Patientenombudsfrau zwischen ? 90,- und ? 300,- pro Monat und gehen zu Lasten des Taschengeldes. Mitte des Jahres 2005 haben laut Tätigkeitsbericht der Patienten- und Pflegeombudsschaft 2004 alle streirischen Heimbetreiber ihren BewohnerInnen mitgeteilt, dass sie diese Zuschläge nun einheben werden. Die Patienten- und Pflegeombudsfrau weist in ihrem Bericht darauf hin, dass "man sich bewusst machen sollte, wie viele Zuschlagsarten es gibt und wie viel an Taschengeld wohl tatsächlich zur Abdeckung der persönlichen Bedürfnisse verbleibt".

Nimmt man eine/n HeimbewohnerIn mit einer Pension von ? 850.- pro Monat und einen Einbettzimmerzuschlag von sieben Euro pro Tag, so verbleiben diesem Menschen übers Jahr gerechnet rund fünf Euro pro Tag um die persönlichen Bedürfnisse abzudecken.

Die Festlegung der Beträge, die den HeimbewohnerInnen verbleiben müssen, hatte den Sinn, die persönlichen Bedürfnisse der HeimbewohnerInnen ausreichend abzudecken. Eine Aushöhlung durch die Einführung verschiedener Zuschläge auf Kosten des Taschengeldes widerspricht dieser Absicht. Außerdem sollte ein Einbettzimmer heutzutage selbstverständlicher Standard sein, denn es ist wohl nimandem zuzumuten, aus finanziellen Gründen den Lebensabend plötzlich mit einem fremden Menschen in einem gemeinsamen Zimmer verbringen zu müssen.

Nach Ansicht der Patienten- und Pflegeombudsschaft ist der Einbettzimmer-Zuschlag ohnehin schon im Leistungsentgelt nach § 3 der Tagsatzobergrenzen-Verordnung (LGBl. Nr. 30/1998) berücksichtigt. Es fehlt aber eine diesbezügliche eindeutige gesetzliche Regelung.

Nachdem nun alle steirischen Heime diesen Einbettzimmerzuschlag einführen ist Handlungsbedarf gegeben.

Es wird daher der Antrag gestellt:

Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, rasch ein Modell auszuarbeiten, das die ursprünglich festgelegte finanzielle Absicherung der persönlichen Bedürfnisse von HeimbewohnerInnen (20 Prozent der Pension, Sonderzahlungen...) wiederherstellt und welches weder die Gemeinden, noch die Angehörigen von HeimbewohnerInnen belastet.

Novellierung Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz

Selbstständiger Antrag

Begründung
Das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz [Gesetz vom 8. Juli 1969 über öffentliche Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen (Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz)] aus dem Jahr 1969 sollte dringend überarbeitet werden. Es wurde in einer Zeit beschlossen, als "Events" noch nicht zum Alltag gehörten. In den letzten Jahren hat nicht nur die Zahl der Veranstaltungen enorm zugenommen, sondern auch deren Lärmemission. Für die Anrainer ist die Belästigung durch Veranstaltungen oft unerträglich. Eine Abwanderung der betroffenen Wohnbevölkerung ist nicht selten der einzige Ausweg. Das Land Wien hat beispielsweise auf diese Entwicklung bereits 2003 mit einer Neufassung des Wiener Veranstaltungsgesetzes reagiert. Ein solcher Schritt wäre auch in der Steiermark unbedingt notwendig.

Es wird daher der Antrag gestellt:

Der Landtag wolle beschließen: Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, umgehend einen Entwurf für ein neues Veranstaltungsgesetz zu erstellen. Dabei ist Sorge zu tragen, dass die Lärmschutzrichtlinie des Umweltbundesamtes für Freiluftveranstaltungen entsprechende Berücksichtigung findet.

Kinder- und jugendgerechter Wohnbau

Selbstständiger Antrag

Die räumlichen Bedingungen im Wohnumfeld von Kindern und Erwachsenen haben sich verändert. Freiräume werden kleiner oder fallen ganz weg. Das ist einerseits immer wieder Anlass für Konflikte zwischen BewohnerInnen, andererseits stellt es eine massive Einschränkung der Entwicklungsbedingungen von Kindern und Jugendlichen dar.
Die Ursachen für solche Konflikte sind mit Sicherheit vielfältig. In vielen Fällen sind sie bereits in der Planung der oft riesigen Wohnanlagen begründet, die auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen nicht ausreichend eingeht, beziehungsweise auf sie schlichtweg vergisst.
Dies betrifft beispielsweise die Freiraumgestaltung für Kinder und Jugendliche. Die Spielplätze sind großteils nur für Kleinstkinder ansprechend, Schulkindern und Jugendlichen fehlen Aufenthaltsmöglichkeiten im nahen Wohnumfeld. Darüber hinaus sind derzeit keine Aufenthaltsräumlichkeiten für die kalte Jahreszeit vorgesehen.

Der Grazer Gemeinderat hat bereits am 11.11.2004 dahingehend einen Antrag der Kinder-, Jugend- und FamiliensprecherInnen aller im Gemeinderat vertretenen Fraktionen einstimmig beschlossen. Die Steiermärkische Landesregierung sollte es als ihre Aufgabe sehen, die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass unter Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen die für sie notwendigen Bedingungen für ein gesundes kindgerechtes Aufwachsen gewährleistet sind.

Es wird daher der Antrag gestellt:

Der Landtag wolle beschließen: Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, zukünftig Kind(er)gerechtigkeit in allen das Wohnumfeld betreffenden baulichen Maßnahmen, insbesondere im Wohnbau, als verbindliches Kriterium einzuführen. Hierfür notwendige Gesetzesnovellierungen sollen unter Einbeziehung von ExpertInnen wie zum Beispiel dem Kinderbüro Steiermark stattfinden.

Finanzierung von Investitionen in den Öffentlichen Verkehr (Nahverkehrsbeitrag)

Entschließungsantrag

Entscheidend für das Funktionieren von Park&Ride-Anlagen ist eine gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz. Nicht immer sind optimale Voraussetzungen dazu vorhanden. So zum Beispiel könnte es im Großraum Graz Probleme mit der Kapazität der Verkehrsbetriebe geben. Daher sind Investitionen in den Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel unumgänglich. Eine Schlüsselfrage bei der Lösung dieser Aufgabe ist die Aufbringung der notwendigen Finanzmittel.

In Wien hat man seit Jahrzehnten gute Erfahrungen mit der sogenannten U-Bahnsteuer gemacht. Diese wird von den dort ansässigen Unternehmungen geleistet und hat erheblich zum Ausbau eines U-Bahnnetzes beigetragen. Die Vorteile für die Wirtschaft und die Bevölkerung liegen auf der Hand:

Investitionen in den Öffentlichen Verkehr bringen Beschäftigung.
Gut funktionierende öffentliche Verkehrsmittel bedeuten eine höhere Attraktivität als Wirtschaftsstandort, weniger Staukosten und Unfall-Folgekosten, Entlastung der Umwelt durch Reduzierung des Feinstaubes.

Die Kostenersparnis für Bürgerinnen und Bürger durch den Ausbau des ÖPNV (pro 1000 Personenkilometer fallen beim PKW 470 Euro, beim Öffentlichen Verkehr 210 Euro an) sind ein weiteres Argument für dedn Ausbau des ÖPNV.

Es wird daher der Antrag gestellt:
Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend Vorschläge zur Einführung eines Nahverkehrsbeitrages, welcher von den steirischen Unternehmen eingehoben werden soll, auszuarbeiten und diese dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.

3. April 2006