Landtagssitzung 15. Jänner 2019

Verlangen auf Durchführung einer Volksbefragung (...) , ob im Bezirk Liezen ein „Leitspital“ errichtet werden soll

Eingebracht von FPÖ und KPÖ (= 1/3 der Abgeordneten des Landtags)

Betreff:

Verlangen auf Durchführung einer Volksbefragung gemäß Art. 74 Abs. 2 Z 3 und Abs. 3 Landes-Verfassungsgesetz 2010 iVm § 82 Abs. 2 und Abs. 4 lit. d Steiermärkisches Volksrechtegesetz zur Klärung der Frage, ob im Bezirk Liezen ein „Leitspital“ errichtet werden soll

Begründung:

Am 21. Juni 2017 wurde in der Landes-Zielsteuerungskommission der „Regionale Strukturplan Gesundheit Steiermark 2025“ beschlossen. Teil des Plans ist die Neustrukturierung der steirischen Spitalslandschaft. So sollen etwa im Bezirk Liezen die drei bestehenden Krankenhausstandorte in Bad Aussee, Rottenmann und Schladming in einem „Leitspital Liezen“ aufgehen. Dadurch würden laut der Landesregierung die medizinischen Kapazitäten gebündelt und in Zukunft mehr Fächer angeboten werden als derzeit an den bisherigen drei Standorten zusammen. Die Spitäler in Bad Aussee, Rottenmann und Schladming sollen als Gesundheitszentren bzw. Facharztzentren fortgeführt werden. Eine Umsetzung des Projekts ist bis zum Jahr 2025 beabsichtigt.

Gegen das Vorhaben „Leitspital Liezen“ gab es von Anfang an zahlreiche kritische Stimmen innerhalb der steirischen Bevölkerung – insbesondere im Bezirk Liezen selbst. So spricht sich etwa die „Bürgerinitiative Standorterhaltung Spitäler“ (BISS) klar für den Erhalt der drei bestehenden Krankenhausstandorte aus. Seitens der Initiative wird argumentiert, dass die Errichtung eines zentralen Krankenhauses und die gleichzeitige Umwandlung der Spitäler in Rottenmann, Bad Aussee und Schladming in Gesundheitszentren bzw. Facharztzentren eine Verschlechterung der Versorgungssituation bedeuten würde. Es sei zudem zu befürchten, dass durch das Vorhaben die Region infrastrukturell weiter ausgedünnt und Arbeitsplätze verloren gehen. Ein großes Problem sehen die Initiatoren auch im Zusammenhang mit den nach wie vor ungelösten Verkehrsproblemen im Bezirk Liezen und daraus resultierenden längeren Spitalsanfahrtszeiten. Eine entsprechende Petition der Bürgerinitiative wurde von mehr als 17.000 Bürgern unterstützt. Auch auf gemeindepolitischer Ebene findet sich großer Widerstand gegen das Projekt „Leitspital Liezen“. So forderte die Stadtgemeinde Rottenmann im November 2018 den Landtag Steiermark bzw. die Verantwortlichen der steirischen Landesregierung per Petition zum Standorterhalt des Krankenhauses Rottenmann auf.

Trotz der massiven Bedenken im Bezirk Liezen hielt die Landesregierung bisher an ihrem Vorhaben fest und verkündete im Mai 2018, dass das neue Krankenhaus aller Voraussicht nach in der Gemeinde Stainach-Pürgg entstehen werde, wobei ein geeignetes Grundstück noch erworben werden müsse. Die mutmaßlichen Errichtungskosten bezifferte Gesundheitslandesrat Christopher Drexler zum damaligen Zeitpunkt mit 250 Millionen Euro. Das neue Krankenhaus solle zudem über 226 Betten verfügen und von der KAGes sowie der Diakonie betrieben werden. Bezüglich der Finanzierung sei noch nicht entschieden, ob diese klassisch (ausschließlich aus Landesmitteln) oder im Rahmen eines „PPP-Modells“ (Beteiligung privater Institutionen) erfolgen werde.

Unabhängig davon, wie man der von der Landesregierung geplanten Neugestaltung der Spitalslandschaft im Bezirk Liezen gegenübersteht, ist angesichts der strukturellen und finanziellen Dimensionen des Projekts „Leitspital Liezen“ eine erhöhte demokratiepolitische Legitimation unerlässlich. Schließlich würde die Errichtung eines Zentralkrankenhauses eine massive Verlagerung von Patientenströmen, Arbeitsplätzen und Verkehrswegen für viele Menschen im Bezirk Liezen zur Folge haben. Ob die regionale Bevölkerung den Weg der Landesregierung gehen möchte oder doch eine Beibehaltung der derzeitigen Spitalstandorte bevorzugt, wird wohl nur im Zuge einer Volksbefragung abschließend geklärt werden können. Dieses Vorgehen ist zweifelsohne auch im Interesse der Landesregierung selbst, würde eine Zustimmung zum Regierungsvorhaben schließlich einen entsprechenden Rückhalt für weitere gesundheitspolitische Vorhaben bedeuten.

In diesem Zusammenhang soll nicht unerwähnt bleiben, dass sich Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer anlässlich einer potentiellen Olympiabewerbung der Städte Graz und Schladming im vergangenen Jahr bereits für eine Befragung der Bevölkerung ausgesprochen hat. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Auswirkungen der Errichtung eines „Leitspitals Liezen“ für die Menschen des Bezirks Liezen weit längerfristiger sind als Olympische Spiele, ist eine Befragung vor der tatsächlichen Krankenhausneustrukturierung jedenfalls eine demokratiepolitische Notwendigkeit.

Zweifelsohne drängt sich in diesem Zusammenhang die Durchführung einer Volksbefragung gemäß Artikel 74 Landes-Verfassungsgesetz 2010 geradezu auf. Schließlich dient die entsprechende Bestimmung, die in den §§ 82 ff Steiermärkisches Volksrechtegesetz eine nähere Ausgestaltung findet, der Erforschung des Willens der Landesbürger hinsichtlich künftiger, das Land betreffende politische Entscheidungen und Planungen. Da es in diesem Fall um die Versorgungsstrukturen des Bezirkes Liezen geht, ist eine regionale Volksbefragung wohl am besten zur Willensfindung geeignet. Angesichts des Umstandes, dass bisher eine dahingehende Initiative von der Landesregierung bedauerlicherweise unterblieben ist, muss der Landtag Steiermark als politisches Gremium ein derartiges Vorgehen sicherstellen.

         

Es wird von den unterfertigten Abgeordneten daher der

Antrag

gestellt, die Landesregierung möge gemäß Artikel 74 Landes-Verfassungsgesetz 2010 iVm §§ 82 ff Steiermärkisches Volksrechtegesetz zur Klärung der geplanten Krankenhausneustrukturierung im Bezirk Liezen eine Volksbefragung im politischen Bezirk Liezen mit folgender Fragestellung durchführen:

Soll es im Bezirk Liezen anstelle der bestehenden drei Krankenhausstandorte in Bad Aussee, Rottenmann und Schladming nur mehr ein zentrales „Leitspital“ geben?

Verbesserung der beruflichen Situation der ElementarpädagogInnen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Der zur Begutachtung vorgelegte Novellenentwurf zum Stmk. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz sieht wesentliche Änderungen vor. Leider wird mit diesem Entwurf die schon derzeit prekäre Situation der ElementarpädagogInnen nicht verbessert, sondern in vielen Bereichen weiter verschärft. Daraus erklärt sich wohl auch die außergewöhnlich hohe Zahl an Stellungnahmen, die zum Gesetzesentwurf eingelangt sind.

Dass die Situation der ElementarpädagogInnen in der Steiermark sehr schlecht ist, lässt sich unter anderem aus einer Untersuchung der Arbeiterkammer ablesen, die aufzeigt, dass 30 % der befragten PädagogInnen ernsthaft Burnout-gefährdet, weitere 21,8 % bereits in einer niedrigen Burnout-Stufe und etwa 3 % aufgrund von Burnout bereits arbeitsunfähig sind. Als Grund für die Überlastung wurden u.a. folgende Gründe angegeben: 

·         zu wenig Vertretungspersonal

·         zu wenig Personal insgesamt

·         nicht genügend Vorbereitungszeit

·         Mehrarbeit/Überstunden.

Alarmierend sollte gerade für politische VerantwortungsträgerInnen sein, dass die PädagogInnen speziell von Trägern und Politik nicht viel Rückhalt erleben; es gibt viele Vorgaben, aber wenig empathische Unterstützung.

Die Einkommenssituation wird als sehr unbefriedigend empfunden. 47,4 % sind mit dem Gehalt unzufrieden, der Leitungszuschlag ist äußerst unattraktiv. Grund für das geringe Einkommen ist vor allem auch die unfreiwillige Teilzeitarbeit: Rund 80% der Teilzeitangestellten wollen eigentlich mehr arbeiten.

Die ElementarpädagogInnen fordern daher, wie auch Eltern und ExpertInnen, kleinere Gruppen in den Einrichtungen.  
Je jünger die Kinder sind, desto geringer sollte die Zahl an Kindern je Betreuungsperson sein. Für unter 3-Jährige wird ein Betreuungsschlüssel von 1:3 bis 1:3,5 als optimal bewertet; die Gruppengröße sollte höchstens 5 bis 8 Kinder betragen.
Für 3- bis unter 6-Jährige erhöht sich dieses Zahlenverhältnis für Ganztagskinder auf 1:7,5 und für Halbtagskinder auf einen Schlüssel von 1:10 bis 1:12,5; die Gruppengröße sollte in diesem Alter bei etwa 15 Kinder liegen (Österr. Institut für Familienforschung, Nr. 77/2011).
Tatsächlich wird dieser Schlüssel in der Steiermark teilweise weit überschritten. Es verwundert daher nicht, dass die befragten PädagogInnen massiv unter Stress und Lärm leiden - bei den (nicht befragten) Kindern wird es wohl ähnlich sein.

Die Vorbereitungszeiten sollten wirklich für Vor- und Nachbereitung genützt werden können. Dazu sind auch geeignete Räumlichkeiten notwendig. 

Anständig bezahlte Vollzeitarbeitsplätze über dem Mindestlohntarif sollten in der mit öffentlichen Geldern finanzierten Elementarpädagogik die Regel und nicht die Ausnahme sein! Zumindest der entsprechende Kollektivvertragslohn sollte den Mindeststandard für alle PädagogInnen und BetreuerInnen darstellen und Voraussetzung für die Auszahlung der Personalförderung des Landes sein.

Leider erfüllt der vorliegende Gesetzesentwurf vor allem die Wünsche Erhalter nach Erleichterungen. Die berechtigten Forderungen der PädagogInnen bleibt ein weiteres Mal ungehört. Um der Personalknappheit, die eine direkte Folge dieser Politik ist, zu begegnen, werden im Sinne der Erhalter die Anforderungen gesenkt. So soll für eine Leitungsposition in Hinkunft nicht mal mehr eine zweijährige einschlägige Verwendung notwendig sein. Generell sollen die Erhalter mit Hinweis auf Personalmangel, Gruppen auch ohne ausgebildete ElementarpädagogInnen betreiben können. Die neue Nachmittagsbetreuung, die stundenmäßig sogar über den Halbtagsbetrieb hinausgehen kann, verlangt überhaupt kaum pädagogische Anforderungen, eröffnet den Erhaltern aber verstärkt die Möglichkeit, auf Ganztagsgruppen mit hoher pädagogischer Qualität zu verzichten. In Zukunft sollen Cluster von Kinderbildungseinrichtungen gebildet werden können, die unter einer gemeinsamen Leitung stehen und bis zu 13 Gruppen an verschiedenen Standorten umfassen sollen. Die Anzahl der verpflichtend vorzusehenden Bewegungsräume wird reduziert. Auch die vorgeschriebenen Freiflächen pro Kind sollen verringert werden.

Als einzige wesentliche Verbesserung für die PädagogInnen wird von Seite der Landesregierung die Gewährung der Leitungsfreistellung dargestellt, wurde eine solche Maßnahme doch schon seit vielen Jahren gefordert.

Die Leitung trägt die Gesamtverantwortung für den Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtung. Mit der Größe der Teams und der Häufigkeit von Personalwechseln steigt der zeitliche Aufwand für Personalpflege, Personalentwicklung und Personaleinsatz sowie für die Koordination der Gruppen und Teammitglieder. Eine verbindliche Regelung zur Freistellung der LeiterInnen ist auch aufgrund der gestiegenen Bürokratie schon seit Jahren dringend notwendig. Zumindest sollte die Leitung verpflichtend ab der dritten Gruppe in der Einrichtung zu 50 Prozent und ab der vierten Gruppe zu 100 Prozent freigestellt werden und der Leitungszuschlag deutlich erhöht werden.

Natürlich ist es als positiv zu werten, dass nun die Leitungsfreistellung angedacht wird. Allerdings ist die im Entwurf vorgesehene Freistellung von viel zu geringem Umfang. Erst ab drei oder vier Gruppen kommt es in Halbtagsgruppen zu einer Freistellung für acht Wochenstunden. Bei fünf bis sechs Gruppen erfolgt eine Freistellung für 16 Stunden. Eine vollständige Freistellung ist laut Entwurf tatsächlich erst ab der 11. Gruppe in der Kinderbetreuungseinrichtung vorgesehen.

     
    

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

die Novelle zum Stmk. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz dahingehend zu überarbeiten, dass

·         die im Novellenentwurf enthaltenen Verschlechterungen und Niveausenkungen zurückgenommen ,

·         sowohl die Gruppengröße als auch der Betreuungsschlüssel in Kindergärten und Kinderkrippen gesenkt,

·         die Flexibilität in Bezug auf die Vorbereitungsstunden innerhalb der Einrichtung erhöht,

·         die Anstellung nach dem BAGS/SWÖ-Kollektivvertrag als Mindeststandard für die Auszahlung der Personalförderung des Landes vorgesehen und die Personalförderung der Höhe nach an das Dienstalter bzw. der Lohnstufe der Beschäftigten angepasst, sowie

·         für LeiterInnen von mehrgruppigen Kinderbetreuungseinrichtungen ab der dritten Gruppe eine verpflichtende Freistellung von 50 Prozent und ab der vierten Gruppe eine Freistellung von 100 Prozent der regelmäßigen Wochendienstzeit vorgesehen und den Leitungszuschlag deutlich erhöht werden.

15. Januar 2019