Landtagssitzung 15. Februar 2011

Anhebung der Ausgleichstaxe

Antrag der KPÖ, angenommen gegen die Stimmen der FPÖ

Alle DienstgeberInnen im Bundesgebiet müssen grundsätzlich aufgrund der in § 1 Abs. 1 der im Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) normierten Einstellungspflicht  mindestens einen Menschen mit Behinderung auf je 25 DienstnehmerInnen einstellen.
Betriebe, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, werden mit einer Ausgleichstaxe belastet, die bei Beschlussfassung des BEeinstG mit monatlich €196,22 für jede Person, die einzustellen wäre, festgesetzt wurde, und die seit 2004 wertangepasst wird.  

 

Dieser vergleichsweise geringe Betrag bietet einen starken Anreiz für DienstgeberInnen, sich der gesellschaftlichen Verpflichtung zur Integration von Menschen mit Behinderung durch eine kleine Pönale zu entziehen.
Aus diesem Grund sollte die Ausgleichstaxe gem. § 9 BEeinstG auf ein wirksames Niveau angehoben werden.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
 
Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Anliegen heranzutreten, die Ausgleichstaxe gem. § 9 Abs. 1 Behinderteneinstellungsgesetz auf ein wesentlich höheres Niveau anzuheben, um die Durchsetzung der Anstellungspflicht zu fördern.

Fremdvergabe von Reinigungsdiensten

Entschließungsantrag (keine Mehrheit, Ablehnung durch SPÖ, ÖVP und FPÖ)

Im vorliegenden 11. Bericht für das Jahr 2010 und 1. Bericht für das Jahr 2011 an den Landtag Steiermark über die Bedeckung über- und außerplanmäßiger Ausgaben finden sich auch zwei Regierungsbeschlüsse, die die Fremdvergabe von Reinigungsleistungen zum Inhalt haben. Konkret geht es dabei um Reinigungsarbeiten im Landesarchiv und in der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung.
Die Finanzierung dieser Maßnahme erfolgt durch Einsparungen bzw. Umwidmungen bei den Personalkosten.
 
Durch die Auslagerung der Reinigungsdienste wird etwa im Falle der BH Graz-Umgebung eine Einsparung von EUR 15.000,- pro Jahr erzielt. Diese für den Landeshaushalt vergleichsweise äußerst geringe Kostenersparnis wird erkauft durch die Ausnutzung der Minimal-Löhne, die private Reinigungsfirmen ihren MitarbeiterInnen bezahlen.

Das Land Steiermark trägt als Arbeitgeber eine besondere Verantwortung. Diese Verantwortung wahrzunehmen bedeutet mehr, als die Einhaltung von arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Mindeststandards. 
Insbesondere sollte diese Verantwortung sich auch darin manifestieren, dass nicht eine ganze Berufsgruppe nach und nach aus dem Landesdienst eliminiert wird und damit dem Lohndumping im privaten Bereich überlassen wird.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
 
Die Landesregierung wird aufgefordert, von Auslagerungen der Reinigungsdienste im direkten Einflussbereich des Landes und in landesnahen Betrieben Abstand zu nehmen.

Ausstieg Österreichs aus den "Battlegroups" der EU

Entschließungsantrag (keine Mehrheit, Ablehnung durch SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne)

Die Diskussion über die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht in Österreich hat eine neutralitätspolitisch äußerst gefährliche Entwicklung in den Hintergrund treten lassen. Seit 1.1.2011 ist eine österreichische Bundesheereinheit mit 180 Mann - neben niederländischen, deutschen, finnischen und litauischen Streitkräften - einsatzbereit, um jederzeit als Teil einer sogenannten "Battlegroup" auch in kriegerischen Missionen eingesetzt zu werden. Ausgebildet wurde der österreichische Verband in der Kaserne Strass.

 

Diese EU-Kampftruppen stehen für Angriffskriege der EU in den rohstoffreichen Regionen Afrikas, des Nahen und Mittleren Ostens bereit. Ein Mandat des UN-Sicherheitsrates ist nicht erforderlich. Seit dem EU-Vertrag von Lissabon können diese Kampftruppen sogar für Militäreinsätze im Inneren der EU herangezogen werden.

 

Die Teilnahme Österreichs an diesen Kampftruppen ist nach Auffassung der KPÖ und der Friedensbewegung neutralitäts- und staatsvertragswidrig.
In der Debatte um ein Berufsheer wird immer wieder – wenn auch in verschlüsselter Form – darauf hingewiesen, dass kriegerische Kampfeinsätze im Ausland mit einer Söldnertruppe leichter durchsetzbar sind, als bei Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpflicht.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
 
Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten und sie zum Ausstieg aus der neutralitätswidrigen Beteiligung Österreichs an den Battlegroups der EU aufzufordern.

Öffnung der Landestankstellen für alle SteirerInnen

Entschließungsantrag (keine Mehrheit, Ablehnung durch SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne)

Die Preise für Benzin und Diesel sind derzeit ungebrochen hoch. Der Preis für die in Europa wichtige Rohölmarke Brent erreichte in diesem Monat beinahe 100 Dollar/Barrel und kostet derzeit damit mehr als doppelt soviel wie noch 2005. AutofahrerInnen zahlen mancherorts schon mehr als 1,40 Euro je Liter Benzin. Und ein Ende ist nicht in Sicht: Die weltweite Nachfrage wird weiter steigen - und somit wohl auch die Preise.

 

Profitiert von dieser Preisentwicklung haben die Ölkonzerne und deren AktionärInnen. Belastet werden dadurch besonders die Menschen, die mangels Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln auf den eigenen PKW angewiesen sind.  

 

Das Land Kärnten reagierte auf diese Preisentwicklung richtigerweise mit der Öffnung seiner Landestankstellen, womit enorme Preissenkungen für die KundInnen (nicht nur für Diesel) erreicht werden konnten. Bei einer Dieselbetankung von 50 Litern kann man laut Aussage Landeshauptmanns Dörfler aktuell bis zu 13 Euro sparen.
Auch im Burgenland sind mittlerweile mehrere Landestankstellen geöffnet. Laut Landeshauptmann Hans Niessl hat sich gezeigt, dass auch die Tankstellen der Multis in der näheren Umgebung die Preise für Diesel gesenkt haben und daher nicht nur die KundInnen der Landestankstellen sondern alle AutofahrerInnen in der Umgebung von der Öffnung der Landestankstellen profitieren. 
Trotz massiven Drucks der Wirtschaft wird dort nach wie vor Billig-Diesel verkauft.

 

Auch das Land Steiermark kann den Steirerinnen und Steirern ein Angebot machen und ihnen helfen: Mit der Öffnung der in den steirischen Straßenmeistereien vorhandenen Landestankstellen nach den Vorbildern der Bundesländer Kärnten und Burgenland und der Stadtgemeinde Leoben für Private.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert,

 

1.    raschest möglich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, um die bei den steirischen Straßenmeistereien vorhandenen Tankstellen den steirischen AutofahrerInnen zugänglich zu machen,
2.    diese so rasch wie möglich zu öffnen und
3.    die Steirerinnen und Steirer über dieses Angebot in angemessener Weise zu informieren.

Ausreichende Berücksichtigung der Spielsucht im Suchtbericht

Entschließungsantrag (keine Mehrheit)

Im Suchtbericht 2007 wurde der Spielsucht unter der Rubrik „Emerging Disease –Kleines Glücksspiel“ ein eigenes Kapitel gewidmet. Diese für Laien vielleicht überraschende Inklusion einer nicht substanzgebundenen Abhängigkeitserkrankung vollzog nicht nur den längst etablierten Stand der fachwissenschaftlichen Debatte nach (Spielsucht ist seit Jahrzehnten in internationalen psychiatrischen Klassifikationssystemen wie dem DSM oder ICD erfasst), sondern war auch durch die große Anzahl von Betroffenen in der Steiermark dringend geboten.

 

Ausgehend von einer Studie des b.a.s. Steiermark aus dem Jahr 2007 mit dem Titel „Glücksspielsucht – Behandlung in der Steiermark“ wurde hier zum ersten Mal eine Zusammenschau der Rahmenbedingungen, Ursachen und Risikofaktoren dieser Suchtform, soziodemographischer Charakteristika der Betroffenen, Folge- und Begleiterscheinungen sowie der Behandlungsstrategien für die Steiermark gegeben.

 

Die hohe Angebotsdichte im Bereich des kleinen Glücksspiels in der Steiermark, tausende unmittelbar bzw. mittelbar Betroffene, besorgniserregende Zunahme über Beschaffungskriminalität von Spielsüchtigen, auf welche VertreterInnen der Sicherheitsbehörden aufmerksam machen, und die bestürzende Tatsache, dass mehr als 7% der Spielsüchtigen, die Beratungseinrichtungen aufsuchten, mindestens einen Suizidversuch unternahmen, macht die Dringlichkeit dieses Problemfeldes deutlich.

 

Eine laufende Beobachtung des Phänomens Spielsucht und die systematische Verbesserung der Datenlage für die Steiermark sind daher von hoher gesundheits- und sozialpolitischer Bedeutung.

 

Der durch die Landesregierung mit der Einlagezahl 238/1 vorgelegte Suchtbericht 2008/2009 widmet der Spielsucht überraschenderweise kaum Aufmerksamkeit und behandelt diesen umfangreichen Problemkreis in nur wenigen kursorischen Äußerungen.

 

Durch die Glücksspielgesetz-Novelle 2010 wurden überdies die Rahmenbedingungen für die verbreiteteste Form des Glücksspiels, die Ausspielung durch Glücksspielautomaten, vollkommen verändert. Die Auswirkungen der nach den neuen Bestimmungen betriebenen Automaten und Video Lotterie Terminals und die Effektivität der neuartigen Maßnahmen zum SpielerInnen- und Jugendschutz lässt sich ohne auf wissenschaftliche Methoden gestützte Beobachtung dieser Entwicklung nicht beurteilen. Vorausschauende Planung von Präventions- und Therapiemaßnahmen ist ohne genaue Kenntnis der Situation überdies unmöglich.

 

Viele Bereiche, in denen im Suchtbericht 2007 Handlungsbedarf aufgezeigt wurde, wurden in der nachfolgenden Ausgabe nicht mehr in den Blick genommen, zum Beispiel die für nicht substanzgebundene Süchte weniger geeignete Struktur des DOKLI Dokumentationssystems.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
 
Die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen des nächsten vorzulegenden Suchtberichtes dem Bereich Spielsucht größere Aufmerksamkeit zu schenken und dabei insbesondere auch
-Daten über die Anzahl der Spielsüchtigen und betroffenen Angehörigen,
-die Anzahl der Spielsüchtigen, die Beratungs- und Therapieeinrichtungen in Anspruch nehmen,
-die Tätigkeit der Fach- und Koordinationsstelle für Glücksspielsucht
-das Angebot sowie den Bedarf von Beratungs- und Therapiemöglichkeiten für Spielsüchtige
-den Problemkreis Spielsucht im Bereich der SchuldnerInnenberatung
-Daten über die mit der Spielsucht verbundene Beschaffungskriminalität
-Daten über die mit Spielsucht verbundenen Todesfälle (etwa durch Suizid)
-Empfehlungen zu behördlichen Maßnahmen bzw.
-Vorschläge für Modifizierung der gesetzlichen Grundlagen des Glücksspiels im Hinblick auf Prävention und SpielerInnenschutz
in seinem Rahmen vorzulegen.

Belastungspaket des Bundes

Entschließungsantrag (keine Mehrheit, Ablehnung durch SPÖ, ÖVP und FPÖ)

Das Aufbrechen einer Spekulationsblase in den USA hat zu einer Weltwirtschaftskrise geführt. Im Zuge dieser Krise wurden die hochriskanten Spekulationsgeschäfte und die hohen Managergehälter offenbar. Um das Wirtschaftssystem und insbesondere die Banken zu retten, wurden von den Regierungen hunderte von Milliarden in die Wirtschaft gepumpt. Damit haben sich die öffentlichen Haushalte enorm verschuldet.
 
Nun werden Belastungspakete geschnürt um die Staatsfinanzen wieder in den Griff zu bekommen. Aber anstatt sich das Geld bei den Verursachern der Krise zu holen, soll die breite Masse der Bevölkerung die Hauptlast tragen. Leider wird dieser Weg auch in Österreich beschritten. Mit Maßnahmen wie die Kürzung der Familienbeihilfe, der Erhöhung des Eintrittsalters bei den Pensionen, der Kürzungen beim Pflegegeld, die Erhöhung von Massensteuern auf Benzin und Diesel oder der Abschaffung des Alleinverdienerabsetzbetrages werden die arbeitenden Menschen zur Kasse gebeten. Die Maßnahmen im Bereich der Wirtschaft, wie die Bankenabgabe, die Aktiensteuer oder die geänderte Besteuerung der Stiftungen sind nur Kosmetik und erbringen nur einen Bruchteil jener Summen, mit der die Bevölkerung belastet wird.

 

Österreich ist ein reiches Land und hat die geringste Vermögensbesteuerung aller OECD-Länder. Das Vermögen der Millionäre in Österreich wächst auch in Krisenzeiten pro Jahr zwischen 8 und 10 Prozent. Ein besonderes Steuerprivileg sind die Privatstiftungen.  Es ermöglicht reichen Privatpersonen, ihr Vermögen steuerschonend anzulegen. Das beinhaltet derartig große Steuervorteile, dass es in Österreich kein nennenswertes Vermögen mehr gibt, das nicht in einer Stiftung angelegt wäre.

 

Die von der Regierung vorgesehenen Maßnahmen belasten die Haushaltseinkommen. Dies führt zu einer Abnahme der für die Wirtschaft so wichtigen Kaufkraft. Es wäre daher auch wirtschaftlich sinnvoll die Budgetsanierung nicht über den Weg von Massenbelastungen, sondern über eine Vermögensbesteuerung durchzuführen.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
 
Der Landtag spricht sich gegen das von der Bundesregierung vorgelegte Belastungspaket aus. Die geplanten Verschlechterungen im Bereich der Familien, der Studierenden, der Pflegebedürftigen und der PensionistInnen sind abzulehnen. Vielmehr ist eine Sanierung des Budgets über eine verstärkte Besteuerung von Vermögen und Gewinnen, insbesondere Spekulationsgewinnen, anzustreben. Auch das Steuerprivileg der Privatstiftungen ist abzuschaffen.

Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten

Entschließungsantrag (keine Mehrheit, Ablehnung durch SPÖ, ÖVP und FPÖ)

Mit der Glücksspielgesetz-Novelle 2010 (GSpG) wurde der gesetzliche Rahmen für das so genannte „kleine Glücksspiel“ vollkommen neu geordnet. Während die auf Grund der bisher geltenden Landesgesetze bewilligten Glücksspielautomaten nur mehr bis spätestens 31.12.2015 betrieben werden dürfen, ist in Zukunft die Vergabe von bis zu drei Bewilligungen zur Aufstellung von Glücksspielautomaten in Automatensalons oder in Einzelaufstellung durch die Länder vorgesehen, wobei die maximale Anzahl der Geräte das Verhältnis 1:1200 zur EinwohnerInnenzahl nicht überschritten werden darf. Zusätzlich dazu können durch den Bundesminister für Finanzen noch Konzessionen für so genannte Video Lotterie Terminals vergeben werden, die zwar geringfügig andere technische Spezifikationen (insbesondere zentrale Ausspielung) aufweisen, ihrem Wesen nach jedoch nicht wesentlich verschieden von den bisher anzutreffenden Glückspielautomaten sind.

 

Seit Jahren schon lässt sich ein beunruhigendes Wachstum der Zahl der Spielsüchtigen in der Steiermark beobachten. Viele der Betroffenen vernichten im Verlauf ihrer Erkrankung ihre Existenz und die ihrer Angehörigen. Die Folgekosten für die öffentliche Hand sind enorm. Betroffene müssen durch das bereits stark strapazierte und weitmaschige Sozialnetz aufgefangen werden, der Bedarf nach Therapie- und Beratungsangeboten steigt, die Medienberichte über Beschaffungskriminalität im Zusammenhang mit Spielsucht sind Legion.

 

Der Anteil des Landes an den Abgaben der BewilligungsinhaberInnen, die durch die Automatensalons geschaffenen Arbeitsplätze und das doch eher bescheidene Vergnügen, dass diese Automaten zu bieten im Stande sind, stehen in keinem Verhältnis zu dem Leid und Schaden, der durch die Spielsucht entsteht. Die für die Glücksspielgesetz-Novelle 2010 ins Treffen geführte Verbesserung des Spielerschutzes und der Präventionsmaßnahmen erlangen nur dann Wirksamkeit, wenn enorme Ressourcen für die Tätigkeit der Aufsichtsbehörde zu Verfügung gestellt werden, um den Vollzug dieser Bestimmungen zu überwachen, woran angesichts der gespannten Budgetlage zu zweifeln ist. Dazu kommt der beträchtliche Einfallsreichtum, mit dem HerstellerInnen und BetreiberInnen von Glücksspielautomaten bereits bisher derartige Maßnahmen zum Schaden der Betroffenen umgangen haben.

 

Das Land Steiermark sollte die jüngst erfolgte Änderung der gesetzlichen Grundlagen zum Anlass nehmen, die Spielsucht in der Steiermark möglichst weit zurückzudrängen.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
 
Die Landesregierung wird aufgefordert, keine Bewilligungen nach §5 Glückspielgesetz zu erteilen, und ein allfällig dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegtes Landesgesetzes über Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten legistisch bereits im Hinblick auf diese Zielsetzung zu gestalten.

Zucker- und süßstoffhaltige Getränke von Schulen verbannen

Entschließungsantrag

Eine ausreichende Zufuhr an Flüssigkeit gilt als lebenswichtig, da Wassermangel im geringsten Fall zu einer Verminderung der Leistungsfähigkeit führen kann. Gerade für Schülerinnen und Schüler ist die ausreichende Versorgung mit Flüssigkeit essenziell, um die Konzentrationsfähigkeit während des Unterrichts zu gewährleisten und gute Leistungen zu erbringen. Dabei ist es aber wichtig, die richtigen Getränke zu wählen: zu hoher Zuckergehalt führt zu Blutzuckerschwankungen und Konzentrationsfehlern. Regelmäßiger Konsum von Softdrinks begünstigt darüber hinaus die Entstehung von Übergewicht. Konsumiert ein/e SchülerIn während eines Schuljahres täglich einen halben Liter eines zuckerhaltigen Getränkes, kann aus der darin enthaltenen Energie rund sechs Kilo Körperfett aufgebaut werden.
Von ExpertInnen wird die Aufnahme von bis zu zwei Litern Flüssigkeit täglich empfohlen, wobei Trink- und Mineralwasser, ungesüßte Kräuter- und Früchtetees sowie mit Wasser verdünnte Fruchtsäfte als gesunde Durstlöscher infrage kommen.

An den Schulen gibt es dankenswerter Weise immer wieder Projekte, die die SchülerInnen zu einem gesunden Ernährungs- und Trinkverhalten hinführen sollen. Auch wird immer wieder versucht, das Angebot an den Schulbuffets gesünder zu gestalten.

Diese Bemühungen werden allerdings dadurch konterkariert, dass an sehr vielen Schulen Getränkeautomaten aufgestellt sind, an denen vor allem zucker- oder süßstoffhaltige Limonaden und Energy-Drinks erhältlich sind. Von den SchülerInnen wird dieses Angebot erfahrungsgemäß gerne in Anspruch genommen; das gesunde Angebot am Schulbuffet oder auch allenfalls aufgestellte Wasserspender haben demgegenüber „naturgemäß“ das Nachsehen.

Ein wesentlicher Schritt zu mehr Gesundheit von Kindern und Jugendlichen wäre die Verbannung stark zucker- und süßstoffhaltiger Getränke und Energy-Drinks aus den Getränkeautomaten an den Schulen.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
 
Die Landesregierung wird aufgefordert
  1. im Wirkungsbereich des Landes Maßnahmen zu setzen, um Getränkeautomaten mit zucker- und süßstoffhaltigen Limonaden und Energy-Drinks von den steirischen Schulen zu verbannen und
  2. in diesem Sinne an die Bundesregierung heranzutreten, und diese aufzufordern, im Kompetenzbereich des Bundes ebensolche Maßnahmen zu setzen.

15. Februar 2011