Landtagssitzung 19. Juni 2012

 

Strengere Richtlinien bei Beratungsleistungen

Entschließungsantrag - keine Mehrheit, Zustimmung durch KPÖ, Grüne, FPÖ (außer Punkt c)

Der Rechnungshofbericht Beratungsleistungen hat erbracht, dass das Land Steiermark für externe Beratungsleistungen große Summen ausgibt.Im Zuge der Behandlung dieses Stückes im Kontrollausschuss des steirischen Landtags wurde offenkundig, dass die Landesregierung nicht in der Lage war, die Sinnhaftigkeit vieler dieser Aufträge sowie deren zum Teil exorbitante Kosten ausreichende zu begründen.

 

Gleichzeitig ist bekannt, dass auch in landesnahen Unternehmungen externe Beratungsleistungen in großem Umfang vergeben werden.Um in diesem Bereich in Zukunft Sparsamkeit und Transparenz herzustellen, ist es notwendig, klare und nachvollziehbare Regelungen zu schaffen.
 

Es wird daher der  Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, Richtlinien für die Vergabe externer Beratungsleistungen im Rahmen der Landesverwaltung und für die im Mehrheitsbesitz des Landes befindlichen Unternehmungen zu entwickeln bzw. dem Landtag zuzuleiten, die sicherstellen, dass

 

a) Beratungsverträge nur vergeben werden dürfen, wenn das zuständige Regierungsmitglied begründen kann, warum der Auftrag notwendig ist und weshalb die sachzuständigen Stellen der Landesverwaltung nicht über die dazu notwendige Expertise verfügen,

 

b) die Kosten für derartige Leistungen limitiert werden, wobei eine Stückelung zusammenhängender Folgeaufträge unzulässig ist,

 

c) festgelegt wird, dass Verträge mit externen BeraterInnen grundsätzlich nicht der Geheimhaltung oder dem Datenschutz unterliegen, und AuftragnehmerInnen sich mit der Offenlegung von Umfang und Inhalt der Leistungen einverstanden erklären müssen,

 

d) bei wiederkehrender Inanspruchnahme externer BeraterInnen für spezifische Aufgaben eine Überprüfung eingeleitet wird, um festzustellen, ob diese in vergleichbarer Qualität und kostensparender im Rahmen der Landesverwaltung wahrgenommen werden können, und

 

e) dem Landtag über die extern vergebenen Beratungsleistungen jährlich Bericht zu erstatten ist.

Konsequenzen aus dem Beraterdebakel im Gesundheitswesen

Entschließungsantrag (keine Mehrheit, Zustimmung durch KPÖ, Grüne, FPÖ)

Die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im Gesundheitsbereich haben sich als nicht zielführend erwiesen. ExpertInnen aus dem Bereich der steirischen Gesundheitspolitik haben das nötige Fachwissen, die nötige Erfahrung und  vor allem auch den Einblick in die konkrete steirische Situation. Im konkreten Fall, Stichwort "Klinischer Mehraufwand", hat sich klar gezeigt, dass es verhängnisvoll ist, auf diese internen Ressourcen zu verzichten und stattdessen - um teures Geld - externe Beratungsfirmen zu beschäftigen.

 

Nun müssen die Konsequenzen gezogen werden:
Die Steiermark muss dem Vorbild Tirol folgen und auf dem Klagsweg seine finanziellen Ansprüche aus dem Klinischen Mehraufwand gegen den Bund durchsetzen.
Vor allem muss aber sichergestellt werden, dass externe Beratungsleistungen im gesamten Gesundheitsbereich, auch und gerade im Bereich der KAGes und der Gesundheitsplattform, zurückgedrängt werden und stattdessen das interne Know-how genutzt und auch, wo nötig, weiter ausgebaut wird.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,
  1. darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der KAGes sowie der Gesundheitsplattform auf externe Beratungsleistungen weitestgehend verzichtet wird und
  2. dem Beispiel Tirol zu folgen und die finanziellen Ansprüche aus dem Klinischen Mehraufwand gegenüber dem Bund beim Verfassungsgerichtshof gem Art 137 B-VG einzuklagen.

Volksabstimmung über Beitritt Österreichs zum EU-Fiskalpakt

Antrag nicht zugelassen, nicht abgestimmt

Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben die Einführung eines so genannten „EU-Fiskalpakts“ beschlossen. Nachdem zwei Mitgliedsstaaten der EU (Großbritannien und Tschechien) deponierten, sich diesem Vertrag nicht anzuschließen, gilt dieser Vertrag eigentlich nicht als EU-Vertrag. Trotzdem werden der EU-Kommission und dem EUGH entscheidende Rechte bei der Exekution des Vertrages eingeräumt. Der Vertrag soll bereits 2013 in Kraft treten, wenn zumindest 12 EU-Mitgliedsstaaten ihn ratifiziert haben. Es besteht die Gefahr, dass auch in Österreich im Eilzugsverfahren etwas beschlossen wird, über dessen Auswirkungen weder die Bevölkerung noch die Gebietskörperschaften ausreichend informiert sind.

 

Als Ziel des „EU-Fiskalpakts“ wird eine stärkere Koordinierung der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Mitgliedsstaaten der EU, insbesondere auch der Budgetpolitik, genannt. Das in jahrhundertelangen Kämpfen durchgesetzte Recht von gewählten Parlamenten, über das Staatsbudget demokratisch entscheiden zu können, wird mit diesem EU-Fiskalpakt in Frage gestellt.

 

Dabei ist auffallend, dass es nicht bloß um das Ziel eines ausgeglichenen Budgets geht. Die öffentlichen Ausgaben werden insgesamt nur als Belastung betrachtet. Der vielfältige Nutzen, den die Bürgerinnen und Bürger aus hochqualitativen öffentlichen Leistungen, besonders auch jener der Kommunen, ziehen, bleibt unbeleuchtet. Besonders in Krisenzeiten können die öffentlichen Kassen, insbesondere auch über Länder und Gemeinden – nach Auffassung der meisten anerkannten WirtschaftsforscherInnen – einen wichtigen Beitrag zur Abwehr von Arbeitslosigkeit und zur Sicherung von Volkseinkommen leisten. Mit dem „EU-Fiskalpakt“ droht, dass den Gebietskörperschaften diese Möglichkeit genommen wird.

 

Unsere Gesellschaft steht vor vielfältigen Aufgaben. Zukunftsinvestitionen in den Bereichen Pflege, Gesundheit, Bildung, öffentlicher Verkehr und Umweltschutz erfordern tatkräftiges Engagement der öffentlichen Hand. Bereits jetzt ist die Budgethoheit der Länder auf der Ausgabenseite durch den Stabilitätspakt weitgehend ausgehöhlt, auf der Einnahmenseite begibt sich die Landespolitik freiwillig ihrer Gestaltungsmöglichkeiten. Mit diesem Vertrag droht eine weitere Einschränkung des Spielraumes, den Bund und Länder haben, um für die Bevölkerung tätig zu werden.

 

Über diesen EU-Fiskalpakt braucht es eine ausführliche Debatte in den betroffenen Körperschaften unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb fordern wir die Durchführung einer Volksabstimmung über den EU-Fiskalpakt vor Ratifikation im Österreichischen Parlament. 

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
 
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, eine Volksabstimmung über den Beitritt Österreichs zum EU-Fiskalpakt abzuhalten.

Faire Behandlung von steirischen Theaterbediensteten

Antrag nicht zugelassen, nicht abgestimmt

Obwohl die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten die Beschlüsse der Landesregierungen von Oberösterreich und Steiermark über Einsparungen bei den Bühnen im Rahmen der Lohnverhandlungen für die Theaterbediensteten berücksichtigte, entschied sich die Landesregierung, das in Linz erzielte Verhandlungsergebnisses nicht zu akzeptieren.

 

Aller Voraussicht nach werden daher rund 500 MitarbeiterInnen der steirischen Theaterbetriebe, darunter Oper, Schauspielhaus und Next Liberty um eine Gehaltsanpassung von durchschnittlich 2,95 Prozent umfallen. Während die Bediensteten der Theater in ganz Österreich eine Lohnerhöhung erhalten, sollen sie in der Steiermark leer ausgehen oder mit einer minimalen Erhöhung abgespeist werden, die weit unter der Teuerung liegt.

 

Schon in den vergangenen Jahren wurde Teile der Kosten für die verfehlte Budgetpolitik des Landes auf die öffentlich Bediensteten sowie auf Bedienstete, deren Löhne und Gehälter aus Landesmitteln finanziert werden, abgewälzt. Selbst der zum Teil sehr gering entlohnten Gruppe der Gemeindearbeiterinnen und -arbeiter wurde kurz vor Weihnachten eine Nulllohnrunde verordnet. Im selben Zeitraum wurden Millionen für sinnlose Beratungsverträge aus dem Fenster geworfen, wie der Rechnungshof und der Kontrollausschuss in den vergangenen Wochen und Monaten aufzeigten.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
 
Die Landesregierung wird aufgefordert, den Verhandlungsprozess wiederaufzunehmen um eine mit der Gewerkschaft akkordierte Lohn- und Gehaltsentwicklung für die Bediensteten der steiermärkischen Theaterbetriebe zu erreichen, die der 2,95-prozentigen Erhöhung des öffentlichen Dienstes vergleichbar ist und im Einklang mit den in anderen Bundesländern erzielten Lohnabschlüssen steht.

19. Juni 2012