Landtagssitzung 16. April 2013

 

Pflegeregress abschaffen

Entschließungsantrag (keine Mehrheit - Zustimmung KPÖ, FPÖ, Grüne)

 
LANDTAG
STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE
 
Einl.Zahl 1830/5
Entschließungsantrag
zu: TOP D1
 
LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg
Fraktion(en): KPÖ
Regierungsmitglied(er): LR Mag. Kristina Edlinger-Ploder
Betreff:
Pflegeregress abschaffen
Begründung:
Nur in der Steiermark werden Angehörige verpflichtet, für die Pflege ihrer Angehörigen Regress zu leisten. Für die Betroffenen stellt dies häufig eine große finanzielle Belastung dar. Weitere Unterhaltspflichten der Betroffenen werden bei der Bemessung nicht berücksichtigt.
 
Die Steiermark ist das einzige Bundesland ohne eine solidarische Pflegefinanzierung. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ist der von der sogenannten Reformpartnerschaft beschlossene Pflegeregress eine große finanzielle Belastung. Angehörige werden finanziell belastet - und dies sogar unabhängig davon, ob andere Unterhaltspflichten bestehen.
In Kärnten, wo der Regress nun abgeschafft wird, formulierte der SP-Spitzenkandidat Kaiser:  "Ältere Menschen zur Verzweiflung zu bringen, indem man ihnen das Gefühl gibt, ihren Kindern auf der Tasche zu liegen, ist das Schlimmste, das man ihnen antun kann", und setzte fort: "Meine erste Maßnahme als Landeshauptmann wird die Abschaffung dieses Regresses sein".
 
Auch Minister Hundstorfer hat die Regressregelung der Steiermark kritisiert: "Wir haben einen eigenen Pflegefonds eingerichtet, der den Ländern hilft, den Anstieg bei den Sozialhilfekosten zu bewältigen." 
 
Ins selbe Horn stößt ebenso die von Vorfeldorganisationen der SPÖ dominierte Arbeiterkammer Kärnten, indem sie im Rahmen einer jüngst verabschiedeten Resolution zum Thema festhielt: "Die alternde Gesellschaft, der zunehmende Pflegebedarf, die Auflösung traditioneller Familienverbände und die heutige Arbeitswelt erlauben es nicht mehr, das Risiko der Pflege individuell abzusichern. Aufgrund der genannten demografischen Veränderungen sind unterhaltsverpflichtete Angehörige oft selbst schon aus Altersgründen aus dem Erwerbsleben ausgeschieden. Es ist daher Aufgabe der Allgemeinheit geworden, dieses Lebensrisiko abzusichern. Es kann nicht sein, dass Existenzen von Angehörigen und deren gesamter Lebensertrag aufgrund eines Pflegefalles vernichtet werden. Im Gegensatz zur Möglichkeit einer individuellen Zusatzaltersversorgung ist der Risikofall der Pflege vom Einzelnen nicht steuerbar."

Auch in der Steiermark muss diese zutiefst unsoziale und unsolidarische Regelung unverzüglich abgeschafft werden!
 
Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, den Pflegeregress unverzüglich abzuschaffen.
 
Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.

Maßnahmen zur Gesundung des Krankenhauswesens in der Steiermark

Entschließungsantrag (keine Mehrheit)

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

Einl.Zahl 1850/4

Entschließungsantrag

zu: TOP D3

 

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LR Mag. Kristina Edlinger-Ploder

Betreff:

Maßnahmen zur Gesundung des Krankenhauswesens in der Steiermark

Begründung:

Die Entwicklung des steirischen Gesundheitswesens in den letzten Jahren war von dramatischen Fehlentscheidungen geprägt, die sich immer deutlicher als ebenso kurzsichtig wie fahrlässig herausstellen. Die erste und folgenreichste von ihnen war die Ausgliederung der Krankenanstalten aus der Landesverwaltung im Jahr 1985. Mit dieser "Privatisierung öffentlicher Spitäler" – wie es die KAGes auf ihrer Website selbst bezeichnet – wurde ein Paradigmenwechsel vollzogen: Dem Ziel der Kostenreduktion wurde die medizinische Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen und in ausreichender Dichte vorhandenen Angeboten vollkommen untergeordnet. Dabei bleiben die externen Kosten, die durch die entstehende Unterversorgung entstehen, konsequent ausgeblendet. Das Leistungsangebot von Krankenanstalten in der Peripherie wurde in den vergangenen Jahren radikal eingeschränkt, ganze Abteilungen aufgelassen beziehungsweise in niederrangige ambulante Einrichtungen umgewandelt.

 

Immer mehr Menschen in der Steiermark sind mit der stationären Krankenversorgung unzufrieden. Lange Wartezeiten auch bei lebensnotwendigen Eingriffen, unzumutbare Transport- und Anfahrtswege und vermeidbare Komplikationen sind Folge der politischen Weichenstellungen. Diese Situation spiegelt sich wider in den Klagen der Beschäftigten, bei denen Stress, Burnout und Angst um den Arbeitsplatz zu ständigen Begleitern geworden sind.

 

Die Entscheidungsfindung bei wichtigen Fragen wie der Standortpolitik sind von Kriterien geleitet, welche sich schwer mit dem eigentlichen Zweck der Gesellschaft in Einklang bringen lassen. Sie beruht meist auf Gutachten und Beratung externer privater „Experten“, die in Wahrheit längst – ermächtigt etwa durch einen „Managementvertrag“ – die Leitung der KAGes übernommen haben. Inwieweit deren Empfehlungen dem Interesse der Bevölkerung an einer flächendeckenden optimalen Gesundheitsversorgung entsprechen, ist zumindest umstritten, vor allem angesichts der Tatsache, dass einzelne diese „Experten“ eigene wirtschaftliche Interessen im Gesundheitsbereich verfolgen.

 

Der Politik entgleitet durch diese Entwicklungen immer mehr die Kontrolle über das öffentliche Gesundheitswesen. Privatisierungen und Spitalsschließungen werden unter dem Deckmantel der Kostensenkung forciert, Missstände und Versorgungsmängel hingegen bagatellisiert oder geleugnet.

 

Die Rolle des Steiermärkischen Landtages in der Gesundheitspolitik wurde ebenso marginalisiert, zum Beispiel durch die Auslagerung wesentlicher Entscheidungen über das Gesundheitswesen in die Gesundheitsplattform und der Einschränkung der Kontrollrechte des Landtages durch die Ausgliederung. Die Landesregierung ignoriert Beschlüsse des Landtages, die ihren Plänen zuwiderlaufen, oder schafft Tatsachen, während sie ihre Umsetzung verschleppt.

 

Es ist höchste Zeit, diesen Irrweg aufzugeben, beginnend mit der Wiedereingliederung der KAGes in die Verwaltung. Das wäre der erste Schritt, um einseitige betriebswirtschaftlichen Überlegungen und Geschäftemacherei im Gesundheitswesen und die daraus entspringenden destruktiven Resultate zurückzudrängen. Bei der Verwaltung der steiermärkischen Krankenanstalten muss die Gesundheit der Bevölkerung als öffentliches Gut im Vordergrund stehen, die berechtigten Anliegen der PatientInnen und ihrer Angehörigen müssen auch politisch wieder durchsetzbar werden.

 

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. einen Etappenplan betreffend die Auflösung der KAGes und die Wiedereingliederung der landeseigenen Krankenanstalten in die Landesverwaltung auszuarbeiten und diesen dem Landtag vorzulegen,
  2. von externer Managementberatung Abstand zu nehmen und die bisher für externe Beratung verwendeten Mittel ausschließlich für medizinische und krankenpflegerische Belange aufzuwenden und
  3. die jüngst geschlossenen Spitalsabteilungen bzw. -standorte unverzüglich wieder einzurichten und von der weiteren Schließung von Abteilungen oder Standorten Abstand zu nehmen.

Veröffentlicht: 16. April 2013

Aus dem Landtag: