Landtagssitzung 7. Juli 2020

500 Euro Corona-Prämie für alle Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich, analog zur Umsetzung in Oberösterreich

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, Neos)

Die Corona-Krise war für die Steiermark insgesamt, aber vor allem auch für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Gesundheits- und Pflegebereich, eine große Herausforderung. Die tausenden MitarbeiterInnen, die in dieser schwierigen Zeit das System am Laufen gehalten haben, verdienen ein deutliches Zeichen der Anerkennung und des Dankes, jenseits von reinen Lippenbekenntnissen und Klatschen.  

Nach dem Vorbild Oberösterreichs soll es daher auch in der Steiermark eine Prämie für alle Beschäftigten in steirischen Krankenhäusern, in Altersheimen und bei den mobilen Diensten geben. Eine solche Bonus-Zahlung wäre eine angemessene Anerkennung für die wichtige Leistung und ein Zeichen um Danke zu sagen und die besondere Wertschätzung zu zeigen.

Besonders wichtig ist, dass alle Mitarbeiterinnen im Gesundheits- und Pflegebereich diese Prämie erhalten und dass nicht zwischen Berufsgruppen unterschieden wird. Vom Krankenhaus-Koch, über Küchenhilfskräfte bis zu Pflegekräften und ÄrztInnen: alle haben diese Prämie verdient.

Der Bonus soll wie in Oberösterreich 500 Euro betragen. Mitarbeiter/innen, die bereits unter eine andere Prämienregelung fallen, sind ausgenommen, damit die Prämien nicht doppelt ausbezahlt werden. In Oberösterreich werden mit Kosten von rund 15 Millionen Euro gerechnet.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, als Dank und Anerkennung für die Leistung während der Corona-Krise nach dem Vorbild Oberösterreichs eine einmalige Bonus-Zahlung für alle Arbeitskräfte im Gesundheits- und Pflegebereich zu leisten.

Corona-Einmalzahlung an Arbeitslose und Erhöhung der Notstandshilfe: Land Steiermark darf Betroffenen Geld nicht wegnehmen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, FPÖ und NEOS)

Sehr viele arbeitslose Menschen sind sogenannte „Aufstocker“, d.h. ihr AMS-Bezug liegt unter dem Mindestsicherungsrichtsatz von € 917,00. Sie bekommen die Differenz zwischen AMS-Bezug und Mindestsicherungsrichtsatz von den Sozialämtern ausbezahlt. Wenn nun aufgrund der Coronakrise die Notstandshilfe erhöht wird, sinkt dementsprechend bei den „Aufstockern“ die Mindestsicherung – und diese Menschen gehen leer aus. Das Ziel, die Not zu verringern, wird damit eindeutig verfehlt.

Dasselbe Problem hätte sich im Hinblick auf die Einmalzahlung von 450 Euro für Arbeitslose ergeben. Deshalb wurden seitens der Bundesregierung bereits gesetzliche Maßnahmen veranlasst, damit jener Effekt, dass die finanzielle Hilfe „aufgefressen“ wird, nicht eintritt. Die Einmalzahlung gilt nun als nicht anrechenbare Leistung gemäß § 7 Abs. 5 des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes.

Weiterhin besteht die Problemlage bei der Wohnunterstützung. Hier wird durch ein höheres Einkommen weniger Wohnunterstützung fällig – das betrifft nun Menschen, deren AMS-Bezug über dem Mindestsicherungsrichtsatz liegt – und die Wohnunterstützung würde gekürzt oder beim nächsten Ansuchen ein Übergenuss festgestellt werden.

Damit ist den betroffenen Menschen auf keinen Fall geholfen, auch wäre der bürokratische Aufwand immens. Es ist daher zu verhindern, dass in der Steiermark diese Corona-bedingten Hilfen die Mindestsicherung und die Wohnunterstützung schmälern.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, rasch die rechtliche Grundlage zu schaffen, damit

* die krisenbedingte Erhöhung der Notstandshilfe nicht den Bezug der Mindestsicherung und der Wohnunterstützung schmälert.

* die Einmalzahlung an Arbeitslose nicht den Bezug der Wohnunterstützung schmälert.

Demenz-Tagesstätten müssen für alle Betroffenen leistbar sein

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP)

Demenz-Tagesstätten müssen für alle Betroffenen leistbar sein

Demenztageszentren werden von vielen Angehörigen, als eine wichtige Möglichkeit zur Entlastung der betreuenden Personen sowie zur Stabilisierung und Einbindung in eine Gesellschaft von Menschen mit Demenz, sehr geschätzt. Diese Tageszentren arbeiten höchst professionell und mit großer Hingabe und Geduld. Sie stehen auch den pflegenden Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite und sind somit wertvolle BeraterInnen.

Das Steiermärkische Landesregierung hat per 01.01.2020 die Tagessätze für die Demenztageszentren, aber auch die Tagessätze für die Tagesbetreuung für ältere Menschen enorm angehoben.

Nimmt man die Pflegestufe 3 so waren bisher bei einem monatlichen Einkommen (Pension) von bis zu € 1600,00 € 44,60 zu bezahlen. Nunmehr ist bei einem Einkommen von über € 2400 € 112,60 zu bezahlen, was einer Steigerung auf mehr als das 2,5 fache gleichkommt. Bei niedrigerer Pflegestufe ist die Steigerung noch höher – Pflegestufe 1: von 35,80 auf 112,05 = 312,99 %.

Stellt man dieser Anhebung der Tagessätze die Erhöhung des Pflegegeldes um 1,8% per 1. Jänner gegenüber, kann bei der Pflegestufe 3 mit dieser Erhöhung gerade einmal eine Pflegestunde bezahlt werden.

Anzumerken ist auch, dass es bisher die gleichen Tagessätze für die Demenztageszentren und für die Tagesbetreuung für ältere Menschen gab. Nunmehr gibt es für die Demenztageszentren einen Aufschlag von € 36,00 (= + 47,3%) pro Tag.

In der vorliegenden Stellungnahme argumentiert die Landesregierung, dass dass ein 21-tägiger Besuch eines Demenz-Tageszentrums in einem Monat nicht den von der Landesregierung beschlossenen Qualitätsstandards entspräche.

Ein solcher Passus konnte von uns in den Qualitätsstandards („Tagesbetreuung für ältere Menschen“, Beschluss der Stmk. Landesregierung vom 14. Juni 2018) nicht identifiziert werden.

Hingegen finden sich darin aber folgende Qualitätsgrundsätze:

· „Die Dienstleistungen werden zu einem Preis angeboten, der für die Betroffenen ohne unangemessene Einschränkung der Lebensqualität erschwinglich ist.“

· „Die Dienstleistungen werden in ausreichender Menge, flächendeckend, professionell und ohne lange Wartezeiten angeboten, damit die Bedürfnisse älterer unterstützungs-, pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen und gegebenenfalls jene der Familien und Pflegenden angemessen erfüllt werden können sowie eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Einrichtungen und Leistungen besteht.“

Es stellt sich die Frage, wie diese Qualitätsgrundsätze in Bezug auf die Pflege demenzkranker Menschen eingehalten werden können.

Aus der Stellungnahme der Landesregierung wird offenkundig, dass praktisches Wissen um die tatsächlichen Probleme von pflegenden Angehörigen Demenzkranker offenbar nicht vorhanden ist. Diese benötigen gerade bei der herausfordernden Pflege dementer Menschen möglichst täglich Unterstützung. Denn auch nach Besuch des Tagesheimes bleiben immer noch 16 Stunden täglich, in denen Pflege und Betreuung erforderlich ist. Auch sind nicht alle pflegenden Angehörigen berufstätig, sondern ganz einfach ebenfalls alt und gebrechlich und bräuchten dringend Entlastung. Tatsächlich waren und sind daher bisher viele Kranke täglich und ganztägig im Demenz-Tagesheim.

Auf das Grundanliegen unseres Antrags geht die Stellungnahme der Landesregierung in keinster Weise ein, nämlich die mangelnde Gleichbehandlung mit PflegeheimbewohnerInnen. Denn dadurch, dass Demenzkranke, auch im höheren Einkommensbereich, es sich nicht mehr leisten können, in Tagesbetreuung zu gehen, wird das Pflegeheim zur einzig leistbaren Alternative.

Rechnet man diese neuen Tagessätze bei einem Einkommen von über € 2400,00 auf eine 5-Tagesbetreuung um, so fallen monatlich € 2465,10 an Betreuungskosten im Tageszentrum an.

Dazu kommen noch:

  • Taxikosten
  • die Kosten für Miete
  • Betriebskosten
  • Kosten für Verpflegung abends und an Wochenenden
  • allfällige Kosten für eine Heimhilfe für die tägliche Körperpflege und Begleitung
  • Kosten für notwendige stundenweise Betreuung.

Rechnet man dies alles zusammen ist eine Heimunterbringung jedenfalls kostengünstiger und den Betroffenen würde von deren Pension außerdem noch ein Freibetrag zur persönlichen Verfügung bleiben.

Da bei einer Heimunterbringung die öffentliche Hand die restlichen Kosten übernehmen müsste, ist und bleibt es unverständlich, dass die Tagessätze in diesem Ausmaß erhöht wurden. Vielmehr müssen Angehörige adäquat entlastet werden, um die Aufgabe, einen Menschen mit Demenz gut zu betreuen, bewältigen zu können. Nur so kann dem Anspruch „Mobil vor Stationär“, der im Bedarfs- und Entwicklungsplan für pflegebedürftige Personen Steiermark 2025 als Planungsgrundsatz und Leitmotiv genannt wird und dem Wunsch der meisten pflegebedürftigen Personen, so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung bleiben zu können, entsprochen werden.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Gestaltung der Tarife für Demenz/Alzheimer-Tageszentren zu evaluieren und entsprechend dem Grundsatz "mobil vor stationär" so zu gestalten, dass allen Betroffenen ein existenzsichernder Grundbetrag verbleibt.

Wieviele Corona-Tests kommen über Kontakt mit dem Gesundheitstelefon 1450 zustande?

Befragung eines Mitgliedes der Landesregierung (§ 69 GeoLT) (LR Juliane Bogner-Strauß)

Wieviele Corona-Tests kommen über Kontakt mit dem Gesundheitstelefon 1450 zustande?

Immer wieder wird seitens des Gesundheitsministeriums betont, wie wichtig Testungen im Hinblick auf Corona-Verdachtsfällen sind. Das sind alle Infekte, die  mit Halsschmerzen, Husten, Durchfall mit/ohne Fieber sowie Geruchs- und/oder Geschmacksverlust einhergehen. Das einleuchtende Ziel ist, einen Überblick über Coronainfektionen mit leichteren Symptomen zu erhalten.

Doch die wenigsten PatientInnen, die sich wie empfohlen in der Steiermark über das Gesundheitstelefon 1450 melden, werden tatsächlich getestet. Die MitarbeiterInnen dort scheinen nichts von den Empfehlungen des Ministeriums zu wissen, denn getestet werden laut Rückmeldung steirischer AllgemeinmedizinerInnen nur Menschen mit schweren Symptomen aus Risikogebieten und Kontakt zu Erkrankten.

Es wird daher folgende

Anfrage

gestellt:

Wieviele Menschen wurden aufgrund einer Kontaktnahme mit dem Gesundheitstelefon 1450 jeweils im Mai und Juni 2020 in der Steiermark einem PCR-Test auf Coronavirus Sars-CoV-2 unterzogen?  

 

Verdoppelung des Investitionskostenzuschusses für das Krankenhaus der Elisabethinen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ und ÖVP)

Laut der vorliegenden neuen Rahmenvereinbarung zwischen Land Steiermark, Gesundheitsfonds und der Krankenhaus der Elisabethinen GmbH soll der im Jahr 2018 vereinbarte Investitionszuschuss des Landes für den Umbau am Standort Elisabethinergasse von 24 Millionen Euro auf nun 46 Millionen Euro fast verdoppelt werden. 

 Die Fläche für den Neubau bzw. Zu- und Ausbau wurde von 5.544 m² auf 9.320 m² Bruttogeschoßfläche (BGF) erhöht. Zudem wurden die Sanierungsflächen im Bestand von 2.250 m² auf 8.060 m² BGF ausgedehnt.

In der Regierungsvorlage heißt es dazu, diese Flächenausweitungen seien durch „entsprechende Leistungs- und Kapazitätserweiterungen“, sowie „umfangreicher Rochaden im Bestandsgebäude“ und der „Neustrukturierung des Versorgungsangebotes in Verbindung mit dem Krankenhaus der Barmherzigen Brüder gemäß dem neuen RSG-St 2025“ begründet.

Die Hintergründe scheinen mehr als aufklärungswürdig. Denn weder wurde der Versorgungsauftrag seit 2018 im RSG 2025 geändert, noch die geplante Bettenanzahl erhöht, noch wurden Kostensenkungen oder eine Verringerung des Versorgungsauftrages für den zweiten geplanten Standort des Krankenhausverbundes "Graz-Mitte", dem Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in der Marschallgasse, bekannt. 

Im Gesundheitsausschuss wurde den Abgeordneten der Einblick in den der massiven Kostensteigerung zugrundeliegenden Masterplan verweigert. Von der Landesrätin bzw. einem Vertreter des Gesundheitsfonds hieß es lediglich, aufgrund der Ergebnisse der Stingl-Kommission sollen zusätzlich zur bisherigen Planung nun die Zimmer in der Alterspsychiatrie vergrößert werden und seien zusätzlich 18 Tagesbetreuungsplätze vorgesehen.

Es ist nicht ersichtlich, inwiefern durch diese Änderungen eine Erweiterung des Bauvorhabens um insgesamt 9.586 m² (!) und damit einhergehend eine beinahe Verdoppelung der Kosten für das Land Steiermark erklärbar sein sollen.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag folgende Informationen vorzulegen:

  • die Planungs- und Kalkulationsgrundlagen für den Neu- und Ausbau des Krankenhauses der Elisabethinen GmbH, die der Rahmenvereinbarung vom 02.10.2018 zugrunde lagen, sowie jene, die der nun abzuschließenden Rahmenvereinbarung (2020 bis 2027) zugrunde liegen,
  • die Auflistung der Leistungs- und Kapazitätserweiterungen des Krankenhaus der Elisabethinen gegenüber dem Stand 02.10.2018,
  • eine Darstellung, welche umfangreichen Rochaden im Bestandsgebäude des Krankenhauses der Elisabethinen welche flächenmäßige Kapazitätserweiterungen erfordern und
  • eine Darstellung, welche Neustrukturierung des Versorgungsangebotes in Verbindung mit dem Krankenhaus der Barmherzigen Brüder gegenüber dem Stand 02.10.2018 eingetreten ist.

Maßnahmen gegen die massive Lärmbelastung der Bevölkerung des Aichfeldes

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Spielberg und die angrenzenden Gemeinden sind von Lärm durch den Militärflughafen, die Airpower, aber auch durch Autobahn, Eisenbahn und durch den RedBull-Ring höchst belastet.

In Spielberg soll nun im Zuge der Sanierung von Neuer Mittelschule und Volksschule auch ein neuer Kindergarten mit Kinderkrippe errichtet werden. Die Planungen dazu sind fertig. In der Dezembersitzung 2019 des Gemeinderates hätten die ersten Aufträge vergeben werden sollen. Doch das Planungsgebiet liegt innerhalb der Einflugschneise des Militärflughafens.

Das Bundesheer hat im März 2019 neue Schallemissionsdaten an die Gemeinde bzw. an das von der Gemeinde beauftragte Raumplanungsbüro übermittelt. Darin ausgewiesen ist ein Durchschnittswert von 60 Dezibel und Lärmspitzen von 105 Dezibel.

Das bedeutet: Die dort zu erwartende Lärmbelastung ist viel zu hoch, als dass dort eine Kinderbetreuungseinrichtung gebaut werden darf. Nun wurde der Standort für die neue Kinderkrippe etwas verlegt, sodass sie gerade außerhalb der maximalen Lärmzone liegt. 

Die bestehenden Schulen (Volksschule und Neuen Mittelschule), die innerhalb der 60 dB-Zone (mit Schallspitzen von 105 Dezibel) liegen, sollen aber an diesem Standort saniert werden. Betroffen von den geänderten Lärmverhältnissen sind außerdem noch bestehende Wohnanlagen und die bereits gewidmeten Planungsflächen für künftigen Wohnbau.

Die Lärmbelastung bei dem bestehenden Schulstandort und den Wohnanlagen ist sehr hoch und liegt über den gesetzlichen Grenzwerten. Diese Grenzwerte sind nicht willkürlich, sondern dienen dem Schutz der BürgerInnen vor gesundheitlichen Schäden.

Das Militärkommando Steiermark hat in seiner Stellungnahme zur Änderung des ÖEK und des Flächenwidmungsplanes auf die „Zunahme des stärkeren Militär-Flugbetriebes, insbesondere mit leistungsstärkeren Militärluftfahrzeugen“ hingewiesen und fordert, dass die dadurch „entstehenden Umweltbelastungen (Emissionen, Immissionen) und dadurch bedingte erhebliche Zunahme der Fluglärmbelastung im Umfeld des Militärflugplatzes Bedacht genommen wird und dies in den Planungen seinen Niederschlag findet“.

Es muss daher realistisch von einer weiteren Zunahme der Lärmbelastung durch den Militärflughafen und damit einer Ausweitung der Lärmzonen im Aichfeld ausgegangen werden.

Völlig unverständlich ist, dass im neu erstellten Flächenwidmungsplan der Gemeinde Spielberg keinerlei Schallemissionsdaten des Red Bull Rings berücksichtigt sind. Als Grund wird angeführt, dass die Lärmdaten des Red Bull Ringes der Gemeinde nicht in verwertbarer Form vorliegen. Bei den zuständigen Behörden sind diese Daten offenbar nur als Rohdaten abgelegt, eine kartographische Darstellung ist bis dato nicht erfolgt.

In der vorliegenden Stellungnahme der Landesregierung wird erklärt, auch Herr Karl Arbesser-Rastburg, bis Mai 2016 Dienstnehmer der Ö-Ring GmbH, hätte bei seinen Lärmmessungen am Red Bull Ring in all diesen Jahren keine einzige Überschreitung der schalltechnischen Grenzwerte festgestellt.

Dieser Behauptung widerspricht Herr Arbesser-Rastburg entschieden (siehe beiliegende Stellungnahme):

„Angemerkt wird, dass, entgegen der Behauptung, Herr Karl Arbesser-Rastburg hätte keine einzige Überschreitung der schalltechnischen Grenzwerte festgestellt, sehr wohl Grenzwertüberschreitungen angezeigt wurden: In den Jahren 2011, 2013 und 2016, in denen die Flugveranstaltung Air Power stattfand, kam es zu Überschreitungen des Jahreslärmpegels an den Messorten Sonnenring 54 und Sonnenring 62. Darüber hinaus konnten regelmäßig erhebliche Überschreitungen (bis +9 dB) der prognostizierten Schallpegelspitzen erfasst werden.“

Warum die Lärmdaten der Rennstrecke, die am 15. Mai 2011 wiedereröffnet wurde, bis dato lediglich als Rohdaten vorliegen und bisher offenbar keine kartographische Darstellung der Lärmsituation in Spielberg erfolgt ist, ist völlig unverständlich.

Die Folge ist, dass im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Spielberg, diese Lärmdaten nicht nachvollzogen werden.

Neben der Rennstrecke wären auch der Lärm der Campingplätze sowie der durch die Starts und Landeanflüge der Eurofighter über den Sonnenring, den Ortsteil Spielberg, den Schlossring, den Schlossgrund und den Schlossweg verursachte Fluglärm zu berücksichtigen. Diese Lärmdaten liegen, ebenfalls als Rohdaten, für den Sonnenring 54 sowie den Schlossweg 1 vor. Herr Karl Arbesser-Rastburg verfügt zusätzlich über fachgerecht erhobene Lärmdaten.

Es ist daher mehr als unverständlich, weshalb die im Auflageverfahren beigezogenen Landesdienststellen tolerierten, dass die Verantwortlichen der Stadtgemeinde Spielberg die Schallemissionen des Red Bull Rings in ihren Planungen ignorierten, sodass die Tageslärmkarte von Spielberg die Rennstrecke als leisestes bewohntes Gebiet der Stadtgemeinde ausweist.

Ebenfalls nicht nachvollzogen werden kann, weshalb dieselben Landesdienststellen nicht nur die Planungsgrundlagen für ausreichend hielten, sondern auch die beabsichtigten Planungen (Campingplätze!) als den Raumordnungsgrundsätzen und -zielen gemäß § 3 StROG entsprechend beurteilten.

Gerade Kinder sind besonders sensibel auf Lärmbelastungen. Bildungseinrichtungen in Zonen zu errichten bzw. zu sanieren, die von Lärm so massiv belastet sind bzw. in Perspektive belastet sein werden, ist nicht nur für die Gesundheit der Kinder bedenklich, sondern auch eine fragwürdige kostenintensive Investition. 

Sollte angedacht sein für die Sanierung bzw. den Bau der Bildungseinrichtungen Maßweg in Spielberg auch Mittel der Bedarfszuweisung zur Verfügung zu stellen, ist das Land Steiermark ebenso wie die Gemeinde in Verantwortung.

Im Hinblick auf die massive Lärmbelastung der Menschen in der Region müssen dringend Maßnahmen gesetzt werden.

Die Veranstaltung der Airpower, die nicht nur während der Veranstaltungszeit, sondern auch schon etwa zwei Wochen vorher und eine Woche danach durch Übungsflüge und An- und Abflüge, eine erhebliche Belastung darstellt, darf nicht mit öffentlichen Geldern oder Beiträgen unterstützt werden.

Der Flugbetrieb am Militärflughafen muss deutlich reduziert werden.

Es muss danach getrachtet werden, dass die Lärmbelastungen durch den Red Bull Ring deutlich vermindert werden. Dazu ist zumindest darauf hinzuwirken, dass der ringeigene Renn- und Fun-Fuhrpark mit Auspuffanlagen versehen wird, die eine Straßenzulassung dieser Fahrzeuge in Bezug auf Schallemissionen ermöglichen würden.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, 

  1. durch die Abteilung 15 Energie-Wohnbau-Technik eine lärmtechnische Prüfung des Flächenwidmungsplans und des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Spielberg durchzuführen und einen Lärmkataster für Spielberg und das Aichfeld zu erstellen,
  2. darauf hinzuwirken, dass im Aichfeld sämtliche reale Lärmbelastungen in die Flächenwidmungspläne eingearbeitet werden,
  3. Bedarfszuweisungen und Förderungen, etwa für die Sanierung und Neuerrichtung von Schulen, Kindergärten und Krippen oder Wohnbau in der Region Aichfeld, auch im Hinblick auf deren Lage im Bereich von Lärmzonen auf deren Sinnhaftigkeit zu prüfen,
  4. darauf hinzuwirken, dass der ringeigene Renn- und Fun-Fuhrpark mit Auspuffanlagen versehen wird, die einer Straßenzulassung dieser Fahrzeuge in Bezug auf Schallemissionen entsprechen,
  5. dafür Sorge zu tragen, dass bei Motorsportveranstaltungen, die nicht im Rahmen von nationalen oder internationalen Meisterschaften durchgeführt werden, die Fahrzeuge bezüglich Lärm im Rahmen von Straßenzulassungen bleiben,
  6. die jährliche Landesförderung für das Projekt Spielberg für Lärmschutzmaßnahmen zu verwenden,
  7. die Airpower nicht mehr finanziell zu unterstützen und
  8. an die Bundesregierung heranzutreten und diese aufzufordern,
  • die Flüge am Militärflughafen Zeltweg deutlich zu reduzieren, sowie
  • die Airpower aufgrund von Lärm-, Umwelt- und Klimaschutzgründen nicht mehr durchzuführen.

Arbeitslosengeld dauerhaft anheben

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, FPÖ und NEOS)

Die Arbeitslosigkeit ist im Rahmen der Corona-Krise auf ein Niveau angestiegen, das seit Ende des Zweiten Weltkriegs unerreicht ist.
Mehr als 70.000 Steirer und Steirerinnen befanden sich zwischenzeitlich laut Zahlen des AMS in Kurzarbeit, die Arbeitslosenquote hat sich im Zuge der Corona-Krise auf fast 64.000 Personen verdoppelt. Die Steiermark ist damit das Bundesland in Österreich mit dem dritthöchsten Anstieg an Arbeitslosen im genannten Zeitraum, in manchen Branchen stieg die Arbeitslosigkeit um bis zu 186 Prozent.

Arbeitslose und SchulungsteilnehmerInnen zusammengerechnet, waren Ende März in Österreich 562.522 Personen ohne Beschäftigung, das entspricht einem Plus von rund 200.000. Die Arbeitslosenquote nach nationaler Definition stieg damit um 4,7 Prozentpunkte auf 12,2 Prozent. Noch ist nicht endgültig abzusehen, welche Auswirkungen die aktuelle Krise langfristig auf die Arbeitslosenzahlen haben wird, zu befürchten ist jedoch, dass die Arbeitslosigkeit langfristig erhöht bleiben wird.

Nun muss alles getan werden, um die Armutsgefährdung zu verringern. Es darf nicht vergessen werden, dass hinter jedem und jeder einzelnen Arbeitslosen ein Schicksal und eine Existenz stehen. Hunderttausende Menschen in Österreich haben nur mehr etwas mehr als die Hälfte des ursprünglichen Gehalts zur Verfügung, da die Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld nur 55 Prozent beträgt. Das ist schon für eine kurze Zeitspanne schwer zu verkraften, zumal die monatlichen Fixkosten ja nicht weniger werden. Aufgrund der wirtschaftlichen Gesamtsituation sehen nun die Chancen für eine schnelle Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt aber alles andere als rosig aus. Eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes ist daher dringend geboten, um auch die Kaufkraft und somit die Wirtschaft wieder anzukurbeln.

Zwar wurde nun für die Zeit bis 30.9. die Notstandshilfe aufgestockt. Doch diese Maßnahme ist angesichts des Ausmaßes der Krise nicht ausreichend. Die Nettoersatzrate des Arbeitslosengeldes ist daher auf mindestens 70 Prozent zu erhöhen und diese Erhöhung auch entsprechend auf die Notstandshilfe zu übertragen.

Der Landtag Steiermark hat übrigens schon einmal, nämlich am 10.2.2009 im Zuge der Weltwirtschaftskrise einstimmig (!) einen ähnlichen Beschluss (Landtagsbeschluss Nr. 1390).gefasst.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, dem Nationalrat ehestens einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, mit dem die Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung von 55% auf 70% angehoben und diese Erhöhung vollständig in der Notstandshilfe abgebildet wird. 

Topticket für Studierende um ein Semester verlängern

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Aufgrund der Corona-Krise ist für viele Studenten und Studentinnen die Situation eingetreten, dass sie das Topticket für das Sommersemester bereits bezahlt haben, während wenige Tage nach Semesterbeginn der Universitätsbetrieb vor Ort eingestellt wurde. Bis Ende des Sommersemesters war ein flächendeckender Normalbetrieb an den steirischen Hochschulen nicht gegeben, die Studierenden mussten den Großteil der studienbezogenen Tätigkeiten von Zuhause aus verrichten.

Studierende können seit August 2019 ein vergünstigtes Semesterticket für den öffentlichen Verkehr erstehen. Das sogenannte „Topticket“ ist steiermarkweit gültig, vom Topticket für SchülerInnen und Lehrlinge unterscheidet es sich allerdings durch den höheren Preis (150 Euro) und die kürzere Gültigkeitsdauer, welche sich auf jeweils ein Semester beschränkt. Studierende, die den öffentlichen Verkehr für Studienzwecke nutzen, müssen also bereits im September erneut 150 Euro bezahlen.

Zwar wird analog zu Halbjahres- und Jahreskarten seitens des Verkehrsverbundes auch den Studierenden ein zehnprozentiger Rabatt auf das kommende Topticket angeboten. Viele Studierende fielen jedoch über den größten Zeitraum der Ticketgültigkeit um den eigentlichen Zweck des Tickets – die Fahrt zur Universität oder Fachhochschule – um. Studierende, die bis zum Wintersemster die Altersgrenze für das Topticket überschritten haben, haben auch keine Möglichkeit mehr, den Rabatt einzulösen. Zudem warnt die ÖH vor großen finanziellen Schwierigkeiten vor allem für jene Studierenden, die sich mit geringfügigen oder Teilzeitbeschäftigungen selbst finanzieren, aber aufgrund ihres Studiums keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Gerade für StudentInnen, die sich selbst erhalten, stellt das Topticket eine große Ausgabe, 15 Euro Rabatt aber eine kaum nennenswerte Unterstützung dar.

Lösungen, bei denen es zu einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Studierendentickets gekommen ist, gibt es mittlerweile beispielsweise in Oberösterreich und Wien. Im Kontext der Maßnahmen zur Abfederung der Folgen der Corona-Krise sollte seitens des Landes nicht auf die vielen StudentInnen vergessen werden, die an verschiedenen Standorten in der Steiermark einem Studium nachgehen.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, in Absprache mit dem Verkehrsverbund Steiermark eine Ausweitung der Gültigkeit des Studierenden-Toptickets des aktuellen Sommersemesters auf das Wintersemester 2020/21 zu erwirken.

Förderung für den Verein "Stop Aids" aufrechterhalten

Unselbstständiger Entschließungsantrag Grüne/KPÖ/Neos (§ 51 GeoLT)

Laut Förderbericht 2019 (S. 218) wurden für die Initiative "Stop AIDS - Verein zur Förderung von sicherem Sex Stop AIDS - HIV- Präventionsarbeit in der les-bi-schwulen Subkultur" für 2019 Fördermittel im Ausmaß von € 2.200 gewährt.

Dem Verein “Stop AIDS” soll von der Landesregierung nun die jährliche Förderung in der Höhe von - nach unseren Informationen - € 3.000 gestrichen werden. Der Verein leistet wichtige Präventionsarbeit im Bereich von HIV-Infektionen und richtet sich vor allem an Männer, die Sex mit Männern haben.

Die jährliche Zusammenfassung der Daten für Österreich zeigt, dass im Jahr 2019 insgesamt 430 HIV-Infektionen neu diagnostiziert wurden. Das sind um 33 Fälle mehr als im Jahr 2018. Die meisten neudiagnostizierten Fälle verzeichnete Wien (218), gefolgt von der Steiermark (48), Salzburg (41) und Oberösterreich (40). (siehe:https://www.aidshilfen.at/)

Die Streichung dieser Mittel für Präventionsarbeit steht in keiner Relation zu den Kosten einer Therapie für HIV-infizierte Personen. Die jährlichen Kosten für nur eine einzige infizierte Person betragen ein Vielfaches, denn eine moderne HIV-Therapie mit Medikamenten der neuesten sog. "dritten Behandlungslinie" hat zu einer starken Kostensteigerung geführt.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, den Verein “Stop AIDS” weiterhin im bisher gewährten Ausmaß zu fördern.

8. Juli 2020