Landtagssitzung 20. Jänner 2015

Beunruhigende Entwicklungen im steirischen Krankenhauswesen

Aktuelle Stunde der KPÖ (LR Chr. Drexler)

Durch die Implementierung des aktuellen Regionalen Strukturplanes Gesundheit, bzw. den fortschreitenden Abbau im Personalbereich und laufende Leistungsreduktionen haben sich in jüngster Vergangenheit äußerst beunruhigende Situationen ergeben, die bereits verschiedentlich Gegenstand parlamentarischer Initiativen und Beratungen des Landtages Steiermark waren. 

 

Zudem verdichten sich Gerüchte über weitere Schritte über Angebotsreduktionen und Standortkonzentrationen, so stünde etwa eine Schließung des Landeskrankenhauses Weiz im Raum. 

 

Nun wurde den unterfertigenden Abgeordneten Schilderungen von tragisch verlaufenen Fällen zugetragen, in denen PatientInnen die bestmögliche chirurgische Behandlung aufgrund von Maßnahmen der KAGes im Zusammenhang mit den neuen Arbeitszeitbestimmungen für SpitalsärztInnen verwehrt blieb.

 

Die Schilderungen dieser Vorfälle bzw. Klagen über weitere Missstände erscheinen gravierend und plausibel genug, um ihnen mit Sorgfalt auf den Grund zu gehen.


Die unterfertigten Abgeordneten verlangen daher gem. § 71 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtag Steiermark die Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum oben angeführten Thema.

Die Bewältigung der drohenden Verluste aus den nachteiligen Franken-Krediten des Landes Steiermark

Dringliche Anfrage der KPÖ

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

 

Dringliche Anfrage an ein Regierungsmitglied (§ 68 GeoLT)

Regierungsmitglied: LR Dr. Bettina Vollath

Fraktion(en): KPÖ

Betreff:

Die Bewältigung der drohenden Verluste aus den nachteiligen Franken-Krediten des Landes Steiermark

Begründung:

Die Entscheidung der Schweizerische Nationalbank (SNB), den Euro-Mindestkurs aufzugeben, hat massive Auswirkung auf die Schuldensituation des Landes Steiermark.

Das Land Steiermark hat Franken-Kreditverträge in Höhe von 265.000.000 CHF für eine damals bestehende Euro-Schuld in Höhe von 182 Mio. Euro aufgenommen.

Diese Kredite wurden in Zeiten abgeschlossen, als sich für das Land durch den Fremdwährungskredit noch merkbare Zinsvorteile ergaben, die das Wechselkursrisiko ausgleichen sollten. Seit den 80er Jahren seien nach Angabe der Landesregierung so Zinsvorteile in Höhe von 62 Mio Euro angefallen. Diese Zinsvorteile wurden aber in den vergangenen Budgets verbraucht, sie stehen heute nicht mehr zur Abdeckung des Wechselkursrisikos zu Verfügung.

 

Die Zinssituation hat sich seit 2006 kontinuierlich verschlechtert. 2013 lag der Zinsvorteil laut LRH-Bericht nur mehr zwischen 200.000 € und 800.000 € jährlich.

Demgegenüber hat sich die Kurssituation schon in den letzten Jahren verschlechtert. 2012 musste das Land den Schuldenstand aus den Franken-Krediten um 37 Millionen Euro nach oben korrigieren – auf 219 Mio. Euro - wodurch sich die behaupteten Zinsgewinne mehr als halbiert hatten. Diese Summe wurde von der zuständigen Landesrätin im vergangenen Jahr noch als reine „Eventualverbindlichkeit“ abgetan. Die Landesregierung beharrte vielmehr darauf, die Situation nach der historischen Wechselkurssituation von 1,4533 darzustellen.

 

Durch die Entscheidung der SNB hat sich die Situation des Landes in Bezug auf die Frankenkredite noch einmal dramatisch verschlechtert! Der Wechselkurs zwischen Schweizer Franken und Euro ist abrupt von ca. 1,20 auf 1,02 gefallen.

 

2014 hat das Land eine Strategie für Fremdwährungsfinanzierungen beschlossen. Diese sieht ein Ausstiegsszenario aus der Franken-Verschuldung vor, wenn der Wechselkurs unter 1,20 fallen sollte.

 

Der einzige Grund, der aus heutiger Sicht für eine Verlängerung der bestehenden Darlehensverträge für die Schulden in Schweizer Franken spricht, ist es, der Landesregierung und damit der Landesfinanzreferentin das Eingeständnis der durch das Abenteuer eingetretenen Verluste zu ersparen, und zwar für einen ungewissen Preis auf Kosten der Steirerinnen und Steirer.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende Dringliche Anfrage:

  1. Welchen Eurobetrag stellen die vier variabel verzinsten Franken-Darlehen zum aktuellen Wechselkurs dar?
  2. Wie groß ist die Differenz zwischen den aushaftenden Darlehen über 265 Millionen Schweizer Franken zum aktuellen Kurs und der ursprünglichen Euroschuld zu deren Finanzierung sie aufgenommen wurden? 
  3. Ist es zutreffend, dass dieser Betrag bei weitem die vom Rechnungshof über die gesamte Laufzeit der rollierenden Frankendarlehen laut Rechnungshof erzielten Zinsvorteile bei weitem übersteigt? 
  4. Ist es zutreffend, dass die Franken-Darlehensverträge dem Land Steiermark eine Kündigungsfrist von drei Monaten einräumen? 
  5. Ist es zutreffend, dass die Landesregierung im Juni 2014 eine Strategie für Fremdwährungsfinanzierungen beschloss, die bei einem Kurs unter 1,20 Euro und gleichzeitig nachhaltig negativem Ausblick eine Umschuldung der bestehenden Franken-Verbindlichkeiten in Euro-Finanzierungen vorsieht, bei gleichzeitiger Realisierung des damit verbundenen Verlustes aus dem ungünstigen Wechselkurs?
  6. Gehen Sie von der Annahme aus, dass sich der Kurs des Franken vor der Endfälligkeit der derzeit aushaftenden Franken-Kredite auf einem Wert von über 1,20 Euro stabilisiert?
  7. Sofern dies der Fall ist, worauf stützen Sie diese Annahme?
  8. Wenn dies nicht der Fall ist, welche Schritte werden Sie setzen, um den Ausstieg aus den Frankenfinanzierungen einzuleiten, und wann wird dies erfolgen?
  9. Wie groß werden aus derzeitiger Sicht die durch den Ausstieg des Landes realisierten Kursverluste aus den Franken-Darlehen sein?
  10. Welche Auswirkungen hat die negative Entwicklung der Franken-Schulden auf das laufende Haushaltsjahr?
  11. Ist die angestrebte Darstellung eines Nulldefizits im laufenden Haushaltsjahr durch die Entwicklung des Wertes der Frankenschulden überhaupt noch realistisch?
  12. Was ist der aktuelle Zinssatz der variabel verzinsten Franken-Darlehen des Landes Steiermark?
  13. Wie hoch waren mit Stichtag 1.1.2015 die Gesamtkosten für die Aufnahme der Franken-Darlehen in Prozent des Nominalwertes?
  14. Wird es zur Finanzierung der nicht durch Rücklagen abdeckbaren Verluste aus dem Wechselkursrisiko zu weiteren Einschnitten, Leistungskürzungen und Kürzungspaketen für die steiermärkische Bevölkerung kommen? 

 

Mehr Transparenz und Sicherheit bei der Finanzierung des Landeshaushalts

Entschließungsantrag der KPÖ

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

 

Entschließungsantrag

zu: TOP D3

 

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LR Dr. Bettina Vollath

Betreff:

Schluss mit dem Verschleiern von Schulden und Verschleppen von Verlusten!

Begründung:

Die tatsächlichen Schulden des Landes sind dem Landtag und der Öffentlichkeit nicht bekannt, ebensowenig wie die Höhe der Verbindlichkeiten von Unternehmen, Gemeinden oder anderen juristischen Personen, die für das Land schlagend werden können.

 

Verbindlichkeiten werden nicht oder verharmlosend dargestellt oder verschleiert, wie im Fall der vom Landesrechnungshof aufgedeckten jahrelange Unterbewertung der CHF-Schulden, oder die in bis vor kurzem in der KAGes-Immobilientochter versteckten Schulden in Milliardenhöhe.

 

Die Landesregierung finanziert ihre Selbstdarstellung als Sparmeister mit Kürzungs- und Schließungswellen auf Kosten der Bevölkerung. Mehrkosten der komplexen und letztendlich vergeblichen Täuschungsmanöver und Verluste aus missglückten Prestigeprojekten und Fehlkalkulationen wurden vor den Aufsichts- und Kontrollmechanismen des Landesparlaments, des Bundes und der Brüsseler Aufsichtsbehörden so lange wie möglich versteckt gehalten.

 

Denen, die die Zeche zahlen, wird ausgerichtet, sie hätten eben die Butter in der Vergangenheit zu dick aufs Brot geschmiert. Um Kreditgeber und Bewertungsagenturen zufriedenzustellen, werden nun sozialstaatlichen Errungenschaften mit der Abrissbirne demoliert.

 

Der Fall der CHF-Darlehen ist beispielhaft. Im Bericht zur Haushaltsführung 2012 stellte der Landesrechnungshof fest, dass die Schulden aus den CHF-Darlehen im Rechnungsabschluss um mehr als 37 Millionen Euro zu gering ausgewiesen wurden. Im nachfolgenden Bericht des Landesrechnungshofes zum Rechnungsabschluss 2013 wird wiederum vor dem Risiko aus Kursverlusten gewarnt und die Strategie der Landesregierung, diese Finanzierungen entweder zu günstigem Kurs ohne Verluste, ebenso bei wie ungünstigen Entwicklung mit schlechter Prognose, aufzugeben. Das letztere Szenario trat ein, und alle guten Vorsätze wurden prompt zugunsten der alten Verschleppungs- und Verschleierungstaktik über Bord geworfen, wie den Aussendungen und Beschwichtigungen in den Medien zu entnehmen war.

 

Die Landesregierung ist mehr denn je gefordert, Risiken bei der Finanz- und Vermögensverwaltung des Landes Steiermark und landesnaher Unternehmen bereits im Vorfeld möglichst transparent zu machen, sonst sind sie weder einschätzbar noch beherrschbar.

 

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

 

Die Landesregierung wird aufgefordert, so rasch wie möglich, jedenfalls aber vor Ablauf der laufenden Gesetzgebungsperiode, dem Landtag

 

i. eine Regierungsvorlage zuzuleiten, in der, ausgehend von der Entscheidung der Schweizer Notenbank, die Stützung des Euro-Kurses aufzugeben, Szenarien zur Verlustbegrenzung und Risikominimierung bei den bestehenden CHF-Darlehensverträgen des Landes vorgelegt werden, die insbesondere eine Prüfung des teilweisen bzw. vollständigen Ausstiegs aus der Frankenfinanzierung vor Ablauf der nächsten Gesetzgebungsperiode Jahren umfassen,

 

ii. eine Übersicht zu sämtlichen Darlehen, Krediten und Haftungen des Landes mit einer Einschätzung jeweils aller mit ihnen verbundenen Risiken zu übermitteln,

 

iii. eine bindende Risikomanagementstrategie für alle Finanzierungsformen vorzulegen, die mit variablen Zins-, Kurs- oder anderen Kapitalmarktrisiken verbunden sind, sowie

 

v. eine Novelle des Landeshaushaltsgesetzes vorzulegen, die eine Zustimmungspflicht des Landtages vor Abschluss oder bei Verlängerung von Fremdfinanzierungen, die eine wesentliche Belastung des Landeshaushaltes darstellen, welche neben einer regelmäßigen Berichtspflicht über ihre Entwicklung, eine zeitnahe Befassung des Landtages bei Eintritt bedeutsamer unvorhergesehener Ereignisse im Wege einer Vorlage an den Kontrollausschuss umfasst.

Verbesserung und Beschleunigung der Asylverfahren

Entschließungsantrag der KPÖ

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

 

Entschließungsantrag

zu: TOP 10

 

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LH Mag. Franz Voves

Betreff:

Verbesserung und Beschleunigung der Asylverfahren

Begründung:

Nach geltender Rechtslage (Ausländerbeschäftigungsgesetz) haben Personen, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Voraussetzung für eine legale Beschäftigung ist die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung. Die Beschäftigungsbewilligung wird nur nach erfolgter Prüfung der Arbeitsmarktlage erteilt.

 

Darüber hinaus ist der Arbeitsmarktzugang von AsylwerberInnen durch den sogenannten Bartenstein-Erlass aus dem Jahr 2004 eingeschränkt. Aufgrund eines Erlasses des damaligen Arbeitsministers Bartenstein dürfen Beschäftigungsbewilligungen an AsylwerberInnen nur im Bereich der Saisonbeschäftigung im Tourismus bzw. in der Land- und Forstwirtschaft ausgestellt werden.

 

Aufgrund des dualen Ausbildungssystems (Berufsschule und Betrieb) ist eine gültige Beschäftigungsbewilligung auch Voraussetzung für eine Lehre. Dies ist allerdings nur in Lehrberufen möglich, in denen ein nachgewiesener Lehrlingsmangel besteht. Auch eine Arbeitsmarktprüfung ist notwendig.

 

Freien Zugang haben AsylwerberInnen zu selbständigen Tätigkeiten, in die z.B. auch die Prostitution hineinfällt.

 

Hauptproblem im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen ist die Dauer der Asylverfahren. Seit vielen Jahren wird die Forderung erhoben, die Verfahren zu beschleunigen und auch - besonders in der ersten Instanz - qualitativ zu verbessern. Tatsächlich fehlen Statistiken, wie lange Asylverfahren vom Antrag bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Schnitt brauchen. Denn jede Stelle (die Behörde erster Instanz oder nachprüfende Gerichte) führt nur über ihre eigenen Fälle Statistiken. 18 Jahre dauerte etwa ein heuer publik gewordenes Asylverfahren (Die Presse, 1.8.2014).

 

Zu fordern ist daher, dass endlich Asylverfahren vom Beginn an qualitativ hochwertig und zügig durchgeführt werden. Eine durchschnittliche Dauer von 6 Monaten sollte dabei erreicht werden.

 

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten,

  1. die Dauer der Asylverfahren über alle Instanzen hinweg statistisch zu erfassen und
  2. Asylverfahren qualitativ zu verbessern und zu beschleunigen, wobei eine durchschnittliche Dauer von sechs Monaten als Ziel angestrebt werden sollte.

20. Januar 2015