Landtagssitzung 14. Februar 2017

Geplante Schließung der Volksschule Falkenstein

Befragung eines Mitgliedes der Landesregierung (§ 69 GeoLT)

Zahlreiche Medienberichte machten in den vergangenen Tagen das Schließungsverfahren gegen die auf Inklusion spezialisierte Volksschule Falkenstein in der Gemeinde Fischbach im Bezirk Weiz zum Thema.

Da Falkenstein und Fischbach seit Juni 2016 einen gemeinsamen Schulsprengel bilden (Grazer Zeitung, Nr. 191/2016), seien die SchülerInnenzahlen, auf denen das Schulschließungsverfahren beruht, viel zu niedrig angesetzt und damit fehlerhaft. Die tatsächlichen Zahlen würden eine Schließung der VS Falkenstein nicht nahelegen.

Daher stelle ich folgende Anfrage:

Wurden die SchülerInnenzahlen, auf die sich das Schulschließungsverfahren gegen die Volksschule Falkenstein stützt, dahingehend überprüft, ob sie mit dem geltenden Schulsprengel und den vom Bürgermeister der Gemeinde Fischbach kommunizierten Zahlen übereinstimmen?

Einführung einer Wertschöpfungsabgabe

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Einführung einer Wertschöpfungsabgabe

Die steirische Landesregierung geht in ihrer Stellungnahme zum Antrag, betreffend die Schaffung eines Wirtschaftsfonds zur Wiedererlangung der Wettbewerbsfähigkeit, von einer konstant hohen Arbeitslosigkeit im Jahr 2017 aus. Bei einer geplanten Ausweitung von 1,3 % der Schulungsteilnehmer in den AMS Kursen, soll die Arbeitslosigkeit laut Prognose der Landesregierung lediglich von 8,2 auf 8,1 Prozentpunkte absinken. Es kann also von einer Verfestigung der hohen Arbeitslosigkeit gesprochen werden.

Der angeführte Höchststand an Beschäftigungsverhältnissen rührt vorrangig aus der Aufteilung von Vollzeitstellen in Teilzeitstellen. So stieg die Teilzeitquote in der Steiermark von 1995 bis 2015 von 11,7 auf 28,9 %. Knapp 146.000 Steirerinnen und Steirer mussten damit 2015 ihr finanzielles Auskommen mit einem Teilzeiteinkommen bestreiten. Eine Trendwende ist nicht zu erkennen.

Zugleich lehnt die Landesregierung aufgrund des Eingeständnisses der budgetären Lage des Landes Steiermark und eines, nach eigenem Bekunden, laufenden Konsolidierungsprozesses ab, der SFG weitere Mittel zur Wirtschaftsförderung und damit zur Schaffung von Arbeitsplätzen zur Verfügung zu stellen. „Das Land Steiermark ist mit Verweis auf den beschlossenen Finanzrahmen und die budgetären Rahmenbedingungen derzeit nicht in der Lage, diese zusätzlichen Impulse zu setzen“, so die Stellungnahme der Landesregierung.

Wenn aber Unternehmen nicht in der Lage sind ausreichend Arbeitsplätze zu schaffen und die Landesregierung erkennt, dass es für die frühere oder umfangreichere Umsetzung von Projekten zusätzlicher Mittel bedarf, so sind Überlegungen anzustellen, wie diese Mittel aufgestellt werden können.

Die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe, auch Maschinensteuer genannt, stellt hier eine ideale Lösung dar, da sie einerseits personalintensive Betriebe nicht belastet, einen gerechten Beitrag der Unternehmen sicherstellt und andererseits Teile der Einnahmen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze herangezogen werden können.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, einen Plan zur teilweisen Finanzierung eines Wirtschaftsfonds mittels Wertschöpfungsabgabe mit der Zielsetzung der Schaffung von kollektivvertraglich entlohnten Vollzeitarbeitsplätzen zu entwerfen, sowie für die Umsetzung dieses Anliegens bei der österreichischen Bundesregierung einzutreten.

Dringend nötige Maßnahmen gegen die Verschlechterungen durch die Einführung der Wohnunterstützung

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Dringend nötige Maßnahmen gegen die Verschlechterungen durch die Einführung der Wohnunterstützung

Die Einführung der Wohnunterstützung hat zu großen Problemen für auf Wohnbeihilfe angewiesene Eltern mit minderjährigen Kindern - speziell bei AlleinerzieherInnen geführt. Durch die Einbeziehung der Familienbeihilfe und der Alimente in das Einkommen und die fehlende parallele Erhöhung der Förderung haben gerade diese Menschen die nötige Unterstützung zum Großteil verloren. Dabei gehört besonders die Gruppe der Alleinerziehenden und deren Kinder zu den Menschen, die massiv von Armut gefährdet sind.

Durch die übereilte Einführung der Wohnunterstützung im September 2016 ohne Durchführung eines Begutachtungsverfahrens und die schon kurz darauf erfolgte erste Novellierung des Stmk. Wohnunterstützungsgesetzes im Dezember 2016 ist es im Behördenverfahren zu großen Verzögerungen gekommen. Bei jeder Gesetzesänderung wurden die Rechtsgrundlagen und Berechnungsmodi für die Auszahlung der Wohnunterstützung geändert, sodass die zuständigen Beamten jedesmal aufs Neue sämtliche Fälle neu berechnen und einstufen müssen. Dies erfolgt in einer Abteilung, die schon bisher leider nicht ausreichend mit Personal ausgestattet und daher chronisch überlastet ist. Die Folgen: Viele Menschen müssen monatelang auf die Zuerkennung der Förderung warten. Die zuständigen Beamten hingegen arbeiten schon am bzw. über dem zumutbaren Limit.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert

  1. das Referat Beihilfen und Sozialservice der A11 Soziales und Arbeit umgehend und deutlich personell aufzustocken, um den gestiegenen Arbeitsanfall durch die in kurzer zeitlicher Folge sich ändernden Rechts- und Berechnungsgrundlagen für die Wohnunterstützung abzudecken und
  2. Unterhaltszahlungen für Kinder sowie die Familienbeihilfe nicht als Einkommen für die Bemessung der Leistungen nach dem Stmk. Wohnunterstützungsgesetz einzuberechnen.

14. Februar 2017