Landtagssitzung 2. Juli 2013

 

Fragestunde LAbg. Klimt-Weithaler: Verbot des kleinen Glücksspiels

Beantwortung durch LH Voves


Erschreckende Fakten präsentierte Univ.-Prof. Herwig Scholz, einer der österreichweit renommiertesten Suchtexperten, am 25. Juni in einer Diskussionsveranstaltung mit dem ehemaligen KPÖ-Landtagsklubobmann Ernest Kaltenegger im KPÖ-Bildungszentrum in Graz.
Bis zu 1,5 % der Bevölkerung haben ein erhebliches Problem mit der Spielsucht. In der Steiermark ist die Zahl die höchste in Österreich. Spielsüchtige weisen ein signifikant höheres Suizidrisiko auf – 15 Prozent leiden unter schweren Depressionen –, mehr als 40 % sind auch alkoholabhängig und fast alle sind verschuldet.
Besonders betroffen vom staatlich geförderten Geschäft mit der Spielsucht sind die Kinder von Spielern. Diese haben Univ.-Prof. Scholz zufolge schlechtere Startchancen für ihr Leben, da es meistens schwere finanzielle Probleme in den Familien gebe.
Die Folgekosten für die Allgemeinheit sind dramatisch und übersteigen die Einnahmen aus dem „Kleinen Glücksspiel“ bei weitem. Auch die Beschaffungskriminalität ist erschreckend; beinahe täglich ist in den Medien von Straftaten zu lesen, die dazu dienen, die Spielsucht zu finanzieren. Leider wird darüber, wohl aus Angst vor unerfreulichen Zahlen, keine offizielle Statistik geführt.
Mit dem neuen Glücksspielgesetz wird sich die Lage weiter verschärfen. Der zulässige Höchsteinsatz wird verzwanzigfacht (!), wodurch Spieler in noch kürzerer Zeit hohe Summen verspielen können.
Doch das neue Gesetz stellt es den Ländern frei, Lizenzen für Spielautomaten zu vergeben – oder darauf zu verzichten. Auf ihrem letzten Landesparteitag hat die SPÖ Steiermark einstimmig beschlossen, aus dem „Kleinen Glücksspiel“ auszusteigen. Dazu ist bekanntlich keine bundesgesetzliche Änderung nötig, es reicht aus, auf die Vergabe von Lizenzen zu verzichten. Dennoch reden sich manche politische Akteurinnen und Akteure in der Steiermark darauf hinaus, dass es erst einer Änderung des Bundesgesetzes bedürfe, um aus dem „Kleinen Glücksspiel“ auszusteigen.
Der Glücksspiel-Unterausschuss des steirischen Landtags wollte nach Aussagen des Vorsitzenden LAbg. Hannes Schwarz (SPÖ) noch vor dem Sommer zu einer Entscheidung kommen. Letztendlich fand gar keine Sitzung statt. Erst auf Drängen der KPÖ wurde eine Sitzung im September in Aussicht gestellt. Es ist zu befürchten, dass die SPÖ auf Zeit spielt und den Landtag im Herbst vor vollendetete Tatsachen stellt – und Lizenzen z.B. an die Novomatic AG vergibt.

Die/Der unterfertigte Abgeordnete stellt folgende Anfrage:
 
Herr Landeshauptmann, wie stehen Sie angesichts dieser Faktenlage zu dem – auch vom SPÖ-Parteitag beschlossenen – Verbot des „Kleinen Glücksspiels“ nach Wiener Vorbild?

Fragestunde LAbg. Murgg: Finanzierung der Krankentransporte

Beantwortung durch LH Voves

In der Problematik der Finanzierung der Krankentransporte hat der Landtag einstimmig die Landesregierung aufgefordert, sich mit dem dringenden Ersuchen an die Steiermärkische Gebietskrankenkasse zu wenden, Verhandlungen mit den Rettungsorganisationen, der Ärztekammer sowie Trägern der Krankenanstalten  aufzunehmen, um im Sinne der steirischen Bevölkerung eine Lösung in der Frage der Finanzierung des Krankentransportwesens zu erzielen.
Die Stmk. GKK reagiert darauf offenbar aber nicht. Der vertragslose Zustand steht im Raum und die Bevölkerung ist zu Recht aufgebracht.

 

Die/Der unterfertigte Abgeordnete stellt folgende Anfrage:
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann,
sind Sie - angesichts der Tatsache, dass der Vorstand der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse bekanntermaßen zu zwei Dritteln der Steiermärkischen SPÖ zuzurechnen ist - bereit, Ihren Einfluss geltend zu machen und auf eine für die Steirerinnen und Steirer günstige Lösung des Konflikts betreffend die Finanzierung der Krankentransporte hinzuwirken?

Anfragebesprechung: Klärung einzelner Antworten auf die Anfrage EZ 1826/1 betreffend Pflegefondsmittel

Antwort durch LR Edlinger-Ploder


Antrag:
die jüngst erfolgte Beantwortung der schriftlichen Anfrage betreffend "Pflegefondsmittel für die Steiermark", eingebracht am 8.4.2013,  wirft ihrerseits neue Fragen auf, weshalb eine Besprechung der Antwort angezeigt erscheinen lässt, und hiermit beantragt wird.
Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh., Hannes Amesbauer, BA eh., Dipl.-Ing. Gunter Hadwiger eh., Anton Kogler eh., Mag.Dr. Georg Mayer, MBL eh., Peter Samt eh., Ing. Sabine Jungwirth eh., Ingrid Lechner-Sonnek eh., Lambert Schönleitner eh.

Die Zukunft des schienengebundenen Regionalverkehrs im Raum Leoben - Trofaiach - Vordernberg

Selbstständiger Antrag der KPÖ

Welche Entwicklung der öffentliche Regionalverkehr in der Obersteiermark im Raum zwischen Leoben und Vordernberg nehmen wird, ist trotz jahrelanger intensiver Debatten und zahlreicher diesbezüglicher politischer Initiativen weiter ungeklärt.

 

Entscheidend für die Struktur des Verkehrsangebotes in diesem Siedlungsraum ist die Zukunft der Schienen-Infrastruktur der ab 2001 nicht mehr für den Regel-Personenverkehr genutzten Bahntrasse von Trofaiach nach Vordernberg-Markt.

 

Bemühungen in der XV. Gesetzgebungsperiode des Landtages Steiermark, die vorhandene Infrastruktur für den Ausbau einer zwischen Leoben und Trofaiach verkehrenden S-Bahnlinie (mit Regionalbahn- Ast bis Vordernberg) zu nutzen, blieben ohne greifbares Ergebnis, obwohl der Ausbau des steirischen S-Bahnnetzes sich im Gebiet des obersteirischen Zentralraumes, als zweitgrößtem Ballungsgebiet der Steiermark für eine Erweiterung des S-Bahnnetzes geradezu anbieten würde und eine elektrifizierte Vollbahntrasse vorliegt..

 

Da die ÖBB Personenverkehr AG kein Interesse bekundet hat, Schienenverkehr auf dieser Strecke zu betreiben, und da der ÖBB Infrastruktur AG auch von keinem anderen Betreiber eine Bestellung für planmäßigen Personenverkehr auf dieser Strecke vorliegt, und da auch das Land Steiermark keine konkreten Schritte zur Reaktivierung dieser Regionalstrecke setzte, steht mittlerweile der Verkauf beziehungsweise Rückbau des Streckenabschnittes durch die ÖBB Infrastruktur im Raum. Im Mai 2013 läuft das Moratorium bezüglich eines Aufschubes des Rückbaus ab.
Im Falle eines Rückbaues würden nicht nur die vorhandenen Installationen des Streckenbetriebes demontiert, sondern auch die entsprechenden Grundstücke der Trasse verkauft, und damit die Voraussetzungen für den schienengebundenen Regionalverkehr unwiederbringlich verloren gehen. Unvereinbar damit erscheint der Beschluss vom Land Steiermark eingesetzten „Fachbeirat S-Bahn Obersteirischer Zentralraum“ von 22. Juni 2009 (Endbericht), wonach die Trasse durch das Vordernberger Tal nicht zur Disposition zu stellen sei, sondern grundsätzlich für otenzielle Nutzung im Regel- und Gelegenheitsverkehr zu erhalten.
Die für die Instandsetzung und Instandhaltung der Strecke Leoben - Trofaiach sowie der erforderliche Ausbau der bestehenden Verkehrsstationen notwendigen Beträge die in Medienberichten kolportiert, bzw. von einschlägigen ExpertInnen genannt werden, sind im Vergleich zur den im Straßenverkehr üblichen Bau- und Erhaltungskosten durchaus überschaubar. Die naheliegende Variante, die Steirischen Landesbahnen mit der Reaktivierung und dem Betrieb der Strecke zu beauftragen, wurde von Seiten der Landesregierung nie einer ernsthaften Prüfung unterzogen. Vertreter der Unternehmensleitung der Steirischen Landesbahnen ließen auch in diesbezüglichen öffentlichen Äußerungen keinen Zweifel an der grundsätzlichen Durchführbarkeit dieser Lösung, sofern der politische Wille zu ihrer Durchsetzung bestünde.

 

Die derzeit favorisierten Buskonzepte stellen jedenfalls keine adäquate oder zukunftsweisende Lösung für die betroffenen Gemeinden dar, sondern scheinen vielmehr den Weg in Richtung des fortschreitenden Abbaus des öffentlichen Personennahverkehrs zu weisen.    


 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, einen runden Tisch zur Klärung der zukünftigen Nutzung der vorhandenen Schieneninfrastruktur der Bahnstrecke Leoben - Trofaiach - Vordernberg, und einer allfälligen Reaktivierung des Bahnverkehrs auf dieser Strecke, unter Leitung des zuständigen Verkehrsreferenten Landesrat Dr. Kurzmann einzuberufen.

 

An diesen Treffen sollte neben der Landesregierung und Landtagsabgeordneten aus der Region auch politische Vertreter der betroffenen Gemeinden sowie VertreterInnen der Steiermärkischen Landesbahnen und der für die Zukunft des Streckenabschnittes Verantwortlichen von Seiten der ÖBB Infrastruktur teilnehmen.  Ziel muss sein, doch noch konkrete Schritte zur Umsetzung der S-8 „Obersteirischer Zentralraum“ zu setzen.

Vorrang für die Volksschule

Selbstständiger Antrag der KPÖ

Das Bildungsfundament in der österreichischen Schullandschaft ist die Volksschule. Sie ist die einzige bisher existierende flächendeckende Gesamtschule. Daher sind hier innerhalb einer Klasse oft gravierende Leistungsunterschiede zu verzeichnen, denen die Lehrkräfte Rechnung tragen müssen. Leider sind derzeit die nötigen Voraussetzungen dafür nicht gegeben.
Die SchülerInnen erreichen in der neuen PIRLS- und TIMSS-Studie in Mathematik, Naturwissenschaften und Lesen keine befriedigenden Ergebnisse. Auch haben sich die gesellschaftlichen Voraussetzungen in den letzten Jahren verändert. Diesen Fakten wurde bisher aber nicht genug Rechnung getragen.
Lehrerinnen und Lehrer der Pflichtschulen fordern vor allem die folgenden Verbesserungen:
In den ersten beiden Schulstufen wäre es dringend notwendig, ZweitlehrerInnen einzusetzen, um auf die Bedürfnisse der SchülerInnen besser individuell eingehen zu können.
Die SchülerInnenhöchstzahl sollte in Volksschulen bei 20 SchülerInnen festgesetzt werden.
Die Ganztagesbetreuung sollte besonders gefördert werden.
In den weiterführenden Schulen sollte die Gesamtschule eingeführt werden, um den Notendruck in der vierten Klasse zu verringern.
Es sollte ein umfassendes Hilfsangebot zur Verfügung stehen, wie BeratungslehrerInnen, SozialarbeiterInnen und SchulpsychologInnen.
Es sollte eigene Stundenkontingente und ein adäquates Angebot an Sofortmaßnahmen für besonders verhaltensauffällige Kinder geben.
Auch für Volksschulen sollte die beste räumliche und lehrmittelmäßige Ausstattung geschaffen werden.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten, um konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungssituation an Volksschulen im Sinne der Antragsbegründung zu fordern.

Jugendbeteiligung in der Steiermark (Selbstständiger Antrag)

Gemeinsamer Antrag aller Parteien

Der Ausschuss "Soziales" hat in seiner Sitzung vom 25.06.2013 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Begründung:
Demokratie lebt ganz wesentlich davon, dass sich Menschen einbringen, mitreden und mitbestimmen können. Erst durch demokratische Partizipation wird die Chancengleichheit bei der Vertretung von Interessen möglich.
 
Vor allem für Jugendliche wird es zunehmend wichtiger, von Anfang an in demokratische Prozesse involviert zu sein, um letztlich Demokratie in ihrer Vielfalt auch zu erlernen.

 

Das Land Steiermark hat sich in seiner Jugendstrategie mit dem Thema Partizipation einen Schwerpunkt gesetzt und gerade deswegen ist es nötig, Jugendbeteiligung auch in der gesamten Steiermark - vor allem in den Regionen und Kommunen - greifbar zu machen. Der Jugendlandtag kann hier nur die Spitze der Beteiligungsmöglichkeiten darstellen, RJM und vor allem auch Gemeinden bieten perfekte und wichtige Anknüpfungspunkte für Jugendbeteiligung und verschiedenste Projekte dazu.

 

Best-Practice-Beispiele für verschiedenste Formen der Jugendbeteiligung gibt es mehr als genug. Egal ob in den Fachstellen des Landes oder in den Gemeinden - runder Tisch, Jugendgemeinderat und regionale Plattformen zur Jugendbeteiligung sind hier nur ein paar ausgezeichnet funktionierende Beispiele. Das Land sollte sich zur Sicherstellung der Möglichkeiten von Jugendpartizipation bis auf die kleinste Verwaltungsebene bekennen und dementsprechende Schritte einleiten.

 

Der Ausschuss "Soziales" stellt den Antrag Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag Steiermark ein Konzept zur Jugendbeteiligung in der Steiermark vorzulegen welches sicherstellt, dass ein Anreizsystem bezüglich Jugendbeteiligung für Steirische Gemeinden enthalten ist und dass über die regionalen Jugendmanagements obligatorische Jugendplattformen geschaffen werden.

Gemeindebezüge

Abänderungsantrag der KPÖ (§ 46 GeoLT)

Der Gemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 1.7.2013 Beratungen über die von SPÖ und ÖVP in der Sitzung des Unterausschusses „Gemeindeordnung“ am 26.6.2013 vorgeschlagene Neufassung des Gemeinde-Bezügegesetz abgehalten und mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP den vorliegenden selbständigen Ausschussantrag mehrheitlich beschlossen.
Diese dem Landtag nun vorliegende Gesetzesänderung geht aus Sicht der KPÖ in die falsche Richtung.

 

Die KPÖ lehnt die massive Erhöhung aller BürgermeisterInnenbezüge – und mit ihnen aller Vize-BürgermeisterInnenbezüge – kategorisch ab. Vielmehr sollen ausschließlich die Bezüge in kleineren Gemeinden angehoben werden; in den kleinsten Gemeinden bis 500 EinwohnerInnen sogar mehr als es der Entwurf der Reformpartner vorsieht. Für Gemeinden mit mehr als 5.000 EinwohnerInnen sind die Bezüge auf dem derzeitigen Niveau beizubehalten.

 

Eine automatische jährliche Erhöhung der Bezüge soll es nach Meinung der KPÖ nicht geben. Eine allfällige Anpassung kann der Landtag selbstverständlich, innerhalb der Grenzen des Bezügebegrenzungs-BVG, beschließen.

 

Wesentlich ist der KPÖ auch, dass BürgermeisterInnen in Gemeinden mit mehr als 10.000 EinwohnerInnen ihre Funktion hauptberuflich ausüben müssen. Der dafür von SPÖ und ÖVP vorgesehene Aufschlag von 25 Prozent ist ebenso abzulehnen, wie die Möglichkeit einen 25prozentigen Aufschlag für „erhöhten Arbeitsaufwand“ zu beschließen.

 

Dem Landtag wird diesbezüglich in Abänderung des vorliegenden selbständigen Ausschussantrags der beiliegende Gesetzesentwurf zur Beschlussfassung vorgeschlagen.


 

Beschlusstext:
Gesetz vom ....., mit dem das Steiermärkische Gemeinde-Bezügegesetz geändert wird

 

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

 

Das Steiermärkische Gemeinde-Bezügegesetz - Stmk. GBezG, LGBI. Nr.72/1997 , zuletzt in der Fassung LGBI. Nr. 32/2005, wird wie folgt geändert:

 

1. § 2 lautet:
㤠2
Ausgangsbetrag
Der Ausgangsbetrag für die Bezüge der Organe der Gemeinden beträgt 8.306,88 €.“

 

2. § 6 lautet:
㤠6
Bezug des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
(1) Den Bürgermeistern/Bürgermeisterinnen gebührt ein Bezug in der Höhe des nachstehenden Prozentsatzes des Ausgangsbetrages gemäß § 2:
in Gemeinden bis 500 Einw. 26 %
in Gemeinden von 501 bis 1.000 Einw. 30 %
in Gemeinden von 1.001 bis 2.000 Einw. 33 %
in Gemeinden von 2.001 bis 5.000 Einw. 35 %
in Gemeinden von 5.001 bis 7.000 Einw. 44 %
in Gemeinden von 7.001 bis 10.000 Einw. 52 %
in Gemeinden von 10.001 bis 20.000 Einw. 65 %
in Gemeinden über 20.000 Einw. 85 %
(2) Bürgermeister/Bürgermeisterinnen in Gemeinden über 10.000 Einwohnern üben ihre Funktion hauptberuflich aus.“

 

3. § 7 lautet:
㤠7
Bezug des Vizebürgermeisters/der Vizebürgermeisterin
Dem Vizebürgermeister/der Vizebürgermeisterin gebührt ein Bezug in der Höhe von 30 % des Bezuges des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin (§ 6 Abs. 1).“

 

4. § 8 lautet:
㤠8
Bezug des Gemeindekassiers/der Gemeindekassierin
Dem Gemeindekassier/Der Gemeindekassierin gebührt ein Bezug in der Höhe von 50 % des Bezuges des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin (§ 6 Abs. 1).“

 

5. § 9 lautet:
㤠9
Bezug des Gemeindekassiers/der Gemeindekassierin, wenn ein Gemeindebediensteter/eine Gemeindebedienstete für die Führung der Kassengeschäfte zur Verfügung steht
Wenn ein Gemeindebediensteter/eine Gemeindebedienstete für die Führung der Kassengeschäfte zur Verfügung steht, gebührt dem Gemeindekassier/der Gemeindekassierin ein Bezug in der Höhe von 30 % des Bezuges des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin (§ 6 Abs. 1).“

 

6. § 11 lautet:
㤠11
Bestimmung der Einwohnerzahlen
(1) Die Einwohnerzahl der Gemeinde (§ 6 Abs. 1) bestimmt sich nach dem von der Bundesanstalt Statistik Österreich nach den finanzausgleichsrechtlichen Regelungen, dem Tag der Wahlausschreibung der allgemeinen Gemeinderatswahlen vorangegangenen letzten in der Statistik des Bevölkerungsstandes festgestellten Ergebnis, Die auf diese Weise bestimmte Einwohnerzahl gilt für die gesamte Funktionsperiode des Gemeinderates.
(2) Die Einwohnerzahl der aufgrund einer Vereinigung gemäß § 8 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 - GemO, LGBI. Nr. 115/1967, entstandenen neuen Gemeinde, ergibt sich aus der Zusammenrechnung der gemäß Abs.1 bestimmten Einwohnerzahlen der bisherigen Gemeinden. Bei sonstigen Gebietsänderungen gemäß § 6 Steiermärkische Gemeindeordnung - GemO, LGBI. Nr. 115/1967, ausgenommen Grenzänderungen, ist bei der Bestimmung der Einwohnerzahl unter Beachtung des Abs. 1 der Bevölkerungsstand der betroffenen Gemeinden und/oder Gebietsteile zu berücksichtigen."

 

7. Nach § 18 Abs. 1 wird folgender Abs.1a eingefügt:
,,(1a) Der Anspruch auf Ersatz der Barauslagen ist bei sonstigem Verlust des Anspruches innerhalb eines Jahres nach seinem Entstehen geltend zu machen. Über den Anspruch auf Ersatz der Barauslagen hat im Streitfall der Gemeinderat zu entscheiden."

 

8. § 18 Abs.2 lautet:
,,(2) Der Gemeinderat kann beschließen, dass Gemeinderatsmitgliedern, die keinen sonstigen Bezug nach diesem Gesetz erhalten, für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates ein Sitzungsgeld zuerkannt wird. Dieses darf je Sitzung des Gemeinderates 1,5 % des Ausgangsbetrages gemäß § 2 nicht überschreiten."

 

9. § 26 lautet:
,,§ 26
Verweise
(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen.
(2) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:
1. Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBI I. Nr.64/1997, in der Fassung BGBI. I Nr. 8/2013.
2. Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBI. Nr. 189/1955, in der Fassung BGBI. I Nr. 67/2013;
3. Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBI. Nr. 51, in der Fassung BGBI. I Nr. 33/2013."

 

10. Nach § 28a wird folgender § 28b eingefügt:
,,§ 28b
Übergangsbestimmung zur Novelle LGBI. Nr. .............
Gemäß § 6 Abs. 2 des Steiermärkischen Gemeinde-Bezügegesetzes, LGBI. Nr. 72/1997, in der Fassung LGBI. Nr. 32/2005, gefasste Beschlüsse des Gemeinderates verlieren ihre Gültigkeit mit dem Ende der laufenden Funktionsperiode des Gemeinderates."

 

11. § 29 lautet:
"§ 29
Inkrafttreten von Novellen
(1) Die Neufassung der §§ 6, 7, 8, 9, 10 und 18 durch die Novelle LGBl. Nr. 13/1999 ist mit 1. Jänner 1999 in Kraft getreten.
(2) Die Neufassung des § 26 Z. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 40/2000 ist mit 1. September 1999 in Kraft getreten.
(3) Die Neufassung des § 5 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 62/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(4) Die Neufassung des § 24 durch die Novelle LGBl. Nr. 18/2005 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. April 2005, in Kraft.
(5) Die §§ 21 und 28a in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 32/2005 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Mai 2005, in Kraft.
(6) Die Änderung der §§ 2, 6 Abs.1, 7, 8, 9, 18 Abs.2, 26 und die Einfügung der §§ 18 Abs. 1a und 28b durch die Novelle LGBI. Nr. ..... treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(7) Die Änderung der §§ 6 Abs.2 und 11 durch die Novelle LGBI. Nr. ….. tritt mit der auf die allgemeine Gemeinderatswahl des Jahres 2015 folgenden Funktionsperiode des Gemeinderates in Kraft."

Arbeitslosenversicherung für BürgermeisterInnen

Entschließungsantrag der KPÖ

BürgermeisterInnen, die ihr Amt hauptberuflich ausüben, haben derzeit keinerlei Absicherung. Konkret sind sie nicht arbeitslosenversichert.
Die im vorliegenden Entwurf zur Änderung des Gemeinde-Bezügegesetzes vorgesehene Bezügefortzahlung ist nach Ansicht der KPÖ der falsche Weg, um eine Absicherung zu erzielen. Vielmehr sollten auch Bürgermeisterinnen und Bürgermeister die Möglichkeit haben erhalten, ihren Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zu leisten und im Bedarfsfall auch daraus die entsprechenden Leistungen erhalten. 


 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung möge an die Bundesregierung mit dem Wunsch herantreten, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass auch BürgermeisterInnen in die Arbeitslosenversicherung einzahlen und im Bedarfsfall die entsprechenden Leistungen erhalten können.

Maßnahmen aufgrund von Empfehlungen der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung

Entschließungsantrag der KPÖ

Der Tätigkeitsbericht der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung für den Zeitraum 2011 und 2012 vermittelt eine ebenso umfassende wie eindringliche Darstellung der Folgen der durch die Landesregierung verfolgten Haushaltspolitik. Der Bericht geht dabei selbstverständlich über die Schilderung der erheblichen Einschränkungen bei Leistungen für Menschen mit Behinderung beziehungsweise deren Einstellung, welche die Betroffenen zu gewärtigen hatten, hinaus. Neben einer aggregierten Darstellung der behandelten Geschäftsfälle und der sachkundigen Aufbereitung des dabei anfallenden statistischen Materials, enthält der Tätigkeitsbericht zahlreiche Wahrnehmungen und Anregungen sowohl die Weiterentwicklung der landesgesetzlichen Grundlagen der Behindertenhilfe, als auch ihren Vollzug betreffend. Beachtenswert sind aber ebenso die ernüchternde Einschätzung der Bemühungen des Landes Steiermark, den Verpflichtungen der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nachzukommen. Bei vielen der im Tätigkeitsbericht der Anwaltschaft enthaltenen Anregungen, die auch Gegenstand des vorliegenden Antrages sind, empfiehlt sich aufgrund der drängenden Problemlage eine rasche und konsequente Umsetzung.  

 

Die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderungen  leistet nicht nur als sachkundige ExpertInnenorganisation wertvolle Arbeit für Landtag Steiermark, er ist für tausende Betroffene die ihre Beratungsleistungen oder Hilfestellung bei Behördenwegen in Anspruch nehmen eine unverzichtbare Stütze. Umso bedauerlicher ist es, dem Tätigkeitsbericht entnehmen zu müssen, dass auch sie gezwungen ist, dem gestiegenen Bedarf aus Personalnot mit reduziertem Leistungsangebot begegnen zu müssen, insbesondere was die Frequenz von Sprechtagen in den Bezirken außerhalb des Ballungsraumes Graz betrifft. Im Tätigkeitsbericht der Anwaltschaft wird dazu festgehalten: „Eine Ombudsstelle und Interessensvertretung, die ihre Aufgaben aufgrund vorenthaltener
Mittel nicht ausreichend erfüllen kann, wird dem gesetzlichen Auftrag und der berechtigten
Erwartungshaltung der Zielgruppe kaum gerecht.“


 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass

 

i) die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung über ausreichend personelle Ressourcen und adäquate Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden um ihren Aufgaben nachzukommen, und jedenfalls eine Ausweitung der Beratungstätigkeit in den Bezirken außerhalb des Ballungsraumes Graz ermöglicht wird,

 

ii) das Fachpersonals der Sozialabteilung zur Kontrolle und Qualitätssicherung in den Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe deutlich erhöht, die Intervalle zwischen aufsichtsbehördlichen Kontrollen dieser Einrichtungen verkürzt, und Nachschau bei Meldung Missständen zeitnaher erfolgt,

 

iii) die raschest mögliche Aufarbeitung sämtlicher unerledigter Rechtsmittelverfahren nach dem StBHG erfolgt, und bis zum Zuständigkeitsübergang an das Landesverwaltungsgericht eine deutliche Verkürzung der Rechtsmittelverfahren erzielt wird,

 

iv) dem Landtag einen einen detaillierten Bedarfs- und Entwicklungsplan sowohl im Bereich derklassischen Behindertenhilfe, als auch für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen zu erstellen, der mit verbindlichen und messbaren Zielen zur Erreichung der Vorgaben der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) verbunden ist,

 

v) dem Landtag eine Novelle des StBHG bzw. der Kostenzuschussverordnung vorzulegen, welche die Kostenübernahme für im Ausland in Anspruch genommene anerkannte Therapieformen außer Streit stellt,

 

vi) die Möglichkeit geprüft wird, im Falle des vergeblichen Bemühens einer behinderten Person, ihre bescheidmäßig zuerkannte Leistung in Anspruch nehmen zu können, da sich kein Anbieter zu einer Aufnahme bereit erklärt, einen Vertragspartner der Behindertenhilfe dazu verpflichten zu können, und dem Landtag hierüber Bericht zu erstatten,

 

vii) dem Landtag eine Novelle des StBHG bzw. der mit ihm in Zusammenhang stehenden Verordnungen vorzulegen, mit welcher die bestehenden Selbstbehalte für Leistungen aus dem StBHG ersatzlos abgeschafft werden,

 

viii) dem Landtag ein Bericht über den Stand der Durchsetzung gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderung im steiermärkischen Pflichtschulwesen vorzulegen.

2. Juli 2013