Landtagssitzung 16. Dezember 2014 (Budgetlandtag)

Öffentliche und gemeinnützige Pflegeheime statt Gewinnorientierung

Entschließungsantrag der KPÖ

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

 

Entschließungsantrag

zu: TOP 2

 

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LR Mag. Christopher Drexler

Betreff:

Öffentliche und gemeinnützige Pflegeheime statt Gewinnorientierung

Begründung:

In keinem österreichischen Bundesland gibt es so viele stationäre Pflegeheime wie in der Steiermark: 212.

Und in keinem anderen Bundesland gibt es auch nur annähernd so viele private gewinnorientierte Pflegeheime wie in der Steiermark: 127!

 

Nirgendwo sonst in Österreich waren die Bedingungen für gewinnorientierte Unternehmen im Pflegebereich in den vergangenen Jahren offenbar so günstig wie in unserem Bundesland.

Gleichzeitig sind die Kosten für die stationäre Pflege explodiert. Lagen die Ausgaben des Landes und der Gemeinden für die privaten Pflegeheime 2005 noch bei 96 Mio. Euro sind sie 2013 auf 267 Mio Euro angestiegen und haben sich damit im Zeitraum von 8 Jahren beinahe verdreifacht!

Im selben Zeitraum sind die Kosten für die landeseigenen Heime nur um 58 % gestiegen.

Hätte die öffentliche Hand statt dessen selbst gebaut und die Pflegeheime den Betreibern vermietet, wären nicht nur die Errichtungskosten geringer ausgefallen - keine Mehrfach-Refinanzierung - sondern hätte mit den ausgegebenen Steuermitteln auch bleibendes öffentliches Eigentum geschaffen werden können.

 

Zahlreiche Heimbetreiber haben zur Erzielung zusätzlicher Gewinne, ihre Immobilien nach der Baukosten-Refinanzierung durch das Land Steiermark, an ausländische Fonds oder Finanzgesellschaften weiterverkauft. Nach den lukrativen Verkäufen werden die Objekte dann von den neuen Besitzern zurückgemietet, während die Tagsätze aber völlig unverändert weiter fließen und weiterhin den Bau, die Ausstattung, die Instandhaltung und den laufenden Betrieb refinanzieren!

 

Profitstreben sollte in einem sensiblen Bereich, wie es die Pflege betagter Menschen ist, nichts zu suchen haben.

 

Hinkünftig sollen daher nur mehr gemeinnützige oder öffentliche Anbieter stationäre Pflegeleistungen erbringen dürfen, wie dies auch in der mobilen Pflege der Fall ist.

Zudem müssen bestehende Verträge mit privaten gewinnorientierten Pflegeheimen nach dem derzeitigen Normkostenmodell umgehend gekündigt werden.

 

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert:

dem Landtag ehestmöglich ein Konzept vorzulegen mit dem die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel für die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung mittelfristig auf öffentliche und gemeinnützige Heimträger beschränkt wird, um in Zukunft auszuschließen, dass Landesgelder zur Subventionierung privater Gewinne verwendet werden.

Personalschlüssel in Pflegeheimen

Entschließungsantrag der KPÖ

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

 

Entschließungsantrag

zu: TOP 2

 

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LR Mag. Christopher Drexler

Betreff:

Personalschlüssel in Pflegeheimen

Begründung:

Wesentlichster Faktor in jedem Pflegeheim ist die Qualität der Betreuung. Doch sowohl die Bediensteten in den Heimen, als auch die BewohnerInnen und ihre Angehörigen leiden unter der derzeitigen Situation.

Zum einen ist die Personalausstattung, wie sie durch die Personalschlüsselverordnung zum Steierischen Pflegeheimgesetz festgelegt wird, einfach ungenügend.

Derzeit suggeriert die bestehende Regelung, dass bei einem Personalschlüssel von etwa 1:2, dass  für je zwei Klienten in der Pflegestufe 7 stets eine Pflegekraft anwesend sei.

Tatsächlich aber sagt der Schlüssel nur aus, dass auf zwei Klienten eine Vollzeitäquivalent (VZÄ) Pflegekraft zu rechnen ist. Damit tatsächlich zu jeder Stunde am Tag zumindest 1 Pflegekraft anwesend ist, benötigt man bei einer Jahresarbeitszeit von 1640 Stunden, nicht weniger als 5,3 Dienstposten!

Außerdem geht die geltende Personalausstattungsverordnung davon aus, dass die Beziehung zwischen Personalbedarf und Bettenanzahl eine lineare ist. Diese falsche Annahme führt dazu, dass kleinere Heime (10 – 25 Klienten) so wenige Dienstposten für das Pflegepersonal vorgeschrieben und bezahlt bekommen, dass ein 24-Stunden-Betrieb selbst bei einer Minimalpräsenz völlig unmöglich ist.

Zum anderen ist es in vielen Pflegeheimen üblich, statt eigenem angestelltem Personal auf billigere Drittanbieter zurückzugreifen. Dadurch wird die Qualität der Betreuung sehr beeinträchtigt.

Unbestrittenen wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge ist das Zustandekommen von Dienstleistungsqualität an ein gutes Zusammenwirken zwischen Pflegebedürftigem und Personal gebunden. Innerhalb dieser Interaktion ist in einem Pflegeheim die Kommunikation unverzichtbar. Damit es rein grundsätzlich zu der notwendigen Interaktion und Kommunikation kommen kann, müssen die folgenden Minimalbedingungen erfüllt sein:

  • Genügend Personal, das genügend Zeit und Bindung zum Kunden hat, um suffizient zu interagieren und kommunizieren
  • Personal, das in der Lage ist, in der Muttersprache der Kunden zu kommunizieren.

Diese Minimalbedingungen werden dann begünstigt, wenn Personal in ausreichender Anzahl beim Betreiber angestellt ist und somit täglich mit den Kunden zusammentrifft. Damit wird Stress durch Personalfluktuation vermieden und es können sich stabile und längerfristige Beziehungen entwickeln. Durch eine qualitätsorientierte Personalbemessung wird der Zeitdruck gemildert, der durch zu wenig Personal entsteht und beim Personal von Drittanbietern auf Grund von Zeit-, Termin- und Gewinndruck de facto stets gegeben ist.

Es muss sichergestellt sein, dass in den steirischen Pflegeheimen Personal in ausreichender Anzahl beim Betreiber angestellt ist und nicht auf Fremdleistungen zurückgegriffen wird. Es muss genügend Personal angestellt sein, das genug Zeit und Bindung zum Kunden hat und in der Lage ist in der Muttersprache der Kunden zu kommunizieren.

Dazu ist es notwendig, die derzeit bestehende völlig ungeeignete Personalausstattungsverordnung radikal umzugestalten:

In Zukunft muss sichergestellt sein, dass zu definierten Tageszeiten mit definierten Arbeitsinhalten (z.B. Wecken, Hygiene, Essen, Medikation, etc.) entsprechend der Anzahl der Klienten bestimmte Anzahlen von Pflegepersonal anwesend zu sein haben.

Die nötige Anwesenheit muss in Zusammenarbeit mit Praktikerinnen des Pflegewesens und Amtssachverständigen je nach Pflegestufe definiert werden.

Aus der Summe der geforderten Personal-Präsenzen zu den definierten Tagesphasen soll dann die erforderliche Dienstpostenanzahl errechnet werden.

 

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. anstelle der derzeit gültigen völlig ungenügenden Personalschlüsselverordnung in Zusammenarbeit mit PraktikerInnen aus dem Pflegebereich und Amtssachverständigen in der Steiermark ein neues Präsenzmodell für Pflegepersonal zu erarbeiten, das

  • die tatsächliche physische Anwesenheit einer ausreichenden Anzahl von Pflegepersonal zu definierten Tageszeiten garantiert,
  • auch in kleinen Heimen eine ausreichende Personalausstattung ermöglicht,
  • hinsichtlich Schwankungen in der Anzahl und in der Verteilung der Klienten innerhalb der Pflegestufen robuster ist und
  • stabile und planbare Dienstverhältnisse ermöglicht und

2. die dafür nötigen Mittel bereitzustellen.

Wiedererrichtung der Geburtenstation Voitsberg

Entschließungsantrag der KPÖ

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

 

Entschließungsantrag

zu: TOP 2

 

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LR Mag. Christopher Drexler

Betreff:

Wiedererrichtung der Geburtenstation Voitsberg

Begründung:

Die bereits im Vorfeld von vielen bezweifelte, und durch die lokale Bevölkerung vehement bekämpfte, Umwandlung der Gebärstation in Voitsberg in eine gynäkologische Tagesklinik, hat sich im Laufe der Zeit immer deutlicher als schwere Fehlentscheidung herauskristallisiert. 

Die etwa 450 im Bezirk anfallenden Geburten, die im Landeskrankenhaus Voitsberg nicht mehr begleitet werden dürfen, bedeuten für die Gebärenden, wie sich nun zeigt, Anfahrtszeiten zum letztlich aufnehmenden Krankenhaus von bis zu einer Stunde oder länger, also außerordentlich lange Transporte, die in mehreren Einzelfällen bereits zu gefährlichen Situationen für Mutter und Kind gerieten.

Das von den AktivistInnen aus Voitsberg, die mehr als 30.000 Unterschriften sammelten, und den BürgerInnen, die sich bei der diesbezüglichen Bezirksinitiative eindeutig für den Weiterbestand der Gynäkologie und Geburtshilfe des Landeskrankenhauses Voitsberg entschieden, befürchtete Szenario ist eingetreten. Die Versorgung der weiblichen Bevölkerung im Bezirk hat sich verschlechtert, Gebärende die im Bezirk wohnhaft sind, gewärtigen ein höheres Risiko als vor dem Abbau dieser tragenden Säule der lokalen Gesundheitsinfrastruktur.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Umwandlung der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe des Landeskrankenhauses Voitsberg in eine dislozierte gynäkologische Tagesklinik rückgängig zu machen, die geburtshilfliche Begleitung der über 450 Gebärenden aus dem Bezirk einschließlich des Geburtsvorganges wieder zu ermöglichen. bzw. Kapazitäten für die rasche medizinische Versorgung jener Patientinnen aufzubauen, die im Bezirk Voitsberg gynäkologischer-geburtshilflicher Notfallversorgung bedürfen, und dem Landtag über den Fortschritt seiner dahingehenden Bemühungen laufend zu berichten.

Naturnutzungsabgabe

Entschließungsantrag der KPÖ

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

 

Entschließungsantrag

zu: TOP 2

 

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LR Dr. Gerhard Kurzmann

Betreff:

Naturnutzungsabgabe

Begründung:

Im Jahr 2006 wurde Joanneum Research mit der Erstellung einer Studie über die Auswirkungen der Einführung einer Naturnutzungsabgabe für Schotter und Kies im Bundesland Steiermark beauftragt. Das Gesamtaufkommen einer Schotterabgabe im Bundesland Steiermark wurde in dieser Studie auf rund  € 3,1 Mio. geschätzt, wenn die Abgabe pro Tonne 40 Cent betragen würde. Die Studie erwartete einen Nachfragerückgang von 670.000 Tonnen und einen Rückgang der Wirtschaftsleistung am Schottermarkt um 10,8 Mio. €. Demgegenüber stünden jedoch Steuereinnahmen von 3,1 Mio. €, die zur Schaffung von mehr Arbeitsplätzen im Umweltbereich dienen könnten als durch den Rückgang im Schotterabbau verloren gingen.

In den meisten österreichischen Bundesländern wird mittlerweile eine Naturnutzungsabgabe eingehoben. Auch in der Steiermark sollte auf die Einhebung einer solchen Abgabe nicht verzichtet werden. 

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert einen Vorschlag für ein Naturnutzungsabgabegesetz im Landtag einzubringen, mit dem für Maßnahmen der Naturinanspruchnahme wie

der Entnahme von Bodenmaterialien aus ihren natürlichen Lagerstätten sowie

für die Errichtung oder den Ausbau von Seilbahnen, Sportanlagen, Anlagen zur Erzeugung von Schnee und für die Ableitung oder Entnahme von Wasser zum Betrieb von Stromerzeugungsanlagen eine Abgabe festgelegt wird.

Förderung von Frauen und Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Rahmen der Wirtschaftsförderung

Entschließungsantrag der KPÖ

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

 

Entschließungsantrag

zu: TOP 2

 

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LR Dr. Christian Buchmann

Betreff:

Förderung von Frauen und Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Rahmen der Wirtschaftsförderung

Begründung:

Das Land Steiermark trägt als einflussreicher Fördergeber nicht nur wirtschaftspolitische, sondern auch gesellschaftspolitische Verantwortung für die Steirerinnen und Steirer.

Da es das Land Steiermark unbestritten als eine seiner Hauptmaximen betrachtet, die Gleichstellung von Frauen und Männern sicherzustellen und dies insbesondere auch bei den Bediensteten des Landes selbst praktiziert, sollten diese Grundsätze auch für Unternehmen gelten, welche öffentliche Mittel erhalten.

Ein Blick über den Tellerrand zeigt, dass andere Regionen Europas in dieser Thematik bereits wesentlich weiter gekommen sind als die Steiermark. So haben beispielsweise Berlin und Brandenburg bereits in den Neunzigerjahren des vorigen Jahrhunderts als zentrales Element der Gleichstellungspolitik Verordnungen über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erlassen, die Unternehmen zur Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie verpflichtet.

 

Die Steiermark als Fördergeberin ist herausgefordert, gleichartige Regelungen in die Richtlinie für die Steirische Wirtschaftsförderung aufnehmen.

 

FörderungsempfängerInnen sollten verpflichtet werden, Maßnahmen folgenden Katalog zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu setzen:  

  1. Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans,
  2. verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen,
  3. Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen,
  4. Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen,
  5. Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil,
  6. Einsetzung einer Frauenbeauftragten,
  7. Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sowie Angebot von Praktikumsplätzen für junge Männer in Berufen in denen sie unterrepräsentiert sind
  8. Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männlich dominierte Berufe interessieren sollen,
  9. spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen,
  10. Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten,
  11. Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten,
  12. bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme,
  13. Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit,
  14. Angebot alternierender Telearbeit,
  15.  Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, insbesondere in Führungspositionen,
  16. Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternkarenzzeit,
  17. Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der Öffnungszeit der regulären Kinderbetreuung,
  18. Bereitstellung geeigneter Unterstützung am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen,
  19.  Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze sowie
  20.  Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen.

 

Die Einführung bzw. Umsetzung dieser  Maßnahmen sollte gestaffelt nach der Unternehmensgröße erfolgen, wobei:

  • Unternehmen mit regelmäßig mehr als 500 Beschäftigten haben drei der vorgenannten Maßnahmen auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Ziffern 1 bis 6.
  • Unternehmen mit regelmäßig mehr als 250, aber nicht mehr als 500 Beschäftigten
  • haben drei der vorgenannten Maßnahmen auszuwählen.
  • Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20, aber nicht mehr als 250 Beschäftigten haben zwei der genannten Maßnahmen umzusetzen
  • Unternehmen mit regelmäßig nicht mehr als 20 Beschäftigten haben eine der genannten Maßnahmen umzusetzen.

 

Kommt ein Unternehmen seiner Verpflichtung zur Durchführung von Maßnahmen zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht nach, soll es zur teilweisen oder gänzlichen Rückzahlung der Förderung verpflichtet werden und gegebenenfalls für bis zu drei Jahre von der Bewerbung um Förderungen ausgeschlossen werden. Gleiches soll bei Falschangaben gelten.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die in der Begründung dargelegten Regelungen über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie Aufnahme in die Richtlinie für die Steirische Wirtschaftsförderung finden. 

Keine weiteren Privatisierungen bei den Steirischen Krankenanstalten

Entschließungsantrag der KPÖ

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

 

Entschließungsantrag

zu: TOP 2

 

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LR Mag. Christopher Drexler

Betreff:

Keine weiteren Privatisierungen bei den Steirischen Krankenanstalten

Begründung:

Das Leistungsangebot von Krankenanstalten in der Peripherie wurde in den vergangenen Jahren radikal eingeschränkt, ganze Abteilungen aufgelassen beziehungsweise in niederrangige ambulante Einrichtungen umgewandelt. Diese Entwicklung wurde durch die im Regionalen Strukturplan Gesundheit vorgesehenen Einschnitte weiter verschärft. Dem Ziel der Kostenreduktion wird die medizinische Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen und in ausreichender Dichte vorhandenen Angeboten vollkommen untergeordnet.

Diese Vorgänge  stellen eine gefährliche Fehlentwicklung in der steirischen Gesundheitspolitik dar, die ebenso kurzsichtig wie fahrlässig ist. Mit dem Abbau der vorhandenen Gesundheitsinfrastruktur gehen Verschlechterungen des Angebotes und der Versorgungslage auf Kosten der Bevölkerung einher. Die erzielten budgetären Einmaleffekte stehen der eskalierenden Kostenspirale gegenüber, die dadurch entsteht, dass die öffentliche Hand sich immer stärker gezwungen sieht, die Profite privater Träger im Gesundheits-und Pflegebereich mit Steuergeld und Mitteln aus dem Sozialversicherungssystem zu finanzieren.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, für den Verbleib aller durch die KAGes betriebenen Krankenanstalten in der öffentlichen Hand Sorge zu tragen und keinen weiteren Spitalsstandort zu schließen.

Nahverkehrsabgabe

Entschließungsantrag der KPÖ

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

 

Entschließungsantrag

zu: TOP 2

 

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LR Dr. Gerhard Kurzmann

Betreff:

Nahverkehrsabgabe

Begründung:

Die KPÖ fordert seit langem die Einführung einer Nahverkehrsabgabe zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. Die wirtschaftlichen, sozialen und klimapolitischen Vorteile eines dichten und leistungsfähigen öffentlichen Regional- und Nahverkehrsnetzes sind unbestritten und durch zahllose wissenschaftliche Studien belegt.

Auch die drückende Feinstaubproblematik im Grazer Becken wird nicht unwesentlich von der Entwicklung der Verkehrssituation beeinflusst. Maßnahmen zur Reduktion des Feinstaubs müssen daher fraglos darauf abzielen, die Zahl der Fahrten mit PKW und auch LKW zu reduzieren. 

Investitionen in den öffentlichen Verkehr sind also unumgänglich. Eine Schlüsselfrage bei der Lösung dieses Problems ist die Aufbringung der nötigen finanziellen Mittel.

Vor nunmehr 42 Jahren wurde im Bundesland Wien das Gesetz über die Einhebung der DienstgeberInnenabgabe, besser bekannt als Wiener U-Bahn-Steuer, beschlossen. Sie ist als DienstgeberInnenabgabe konzipiert und wird somit von den dort ansässigen Unternehmungen geleistet. Sie hat erheblich zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wien beigetragen. Sie beträgt 2,--  Euro pro DienstnehmerInnen pro angefangener Arbeitswoche. Alle Dienstgeber, die mindestens einen DienstnehmerInnen in Wien beschäftigen, sind zur Abgabe verpflichtet.

In Ansehung der Erfolge des Wiener Wirtschaftsraums lässt sich nicht erkennen, dass diese Abgabe der Wiener Wirtschaft Schaden zugefügt hat. Das Gegenteil ist der Fall. Die Vorteile für die Wirtschaft und die Bevölkerung liegen auf der Hand:

  • Investitionen in den Öffentlichen Verkehr bringen Beschäftigung.
  • Gut funktionierende öffentliche Verkehrsmittel bedeuten eine höhere Attraktivität als Wirtschaftsstandort.
  • Weniger Staukosten und Unfall-Folgekosten.
  • Entlastung der Umwelt durch Reduzierung des Feinstaubes

 

Das Bundesland Steiermark weist in Bezug auf den öffentlichen Personennahverkehr vielfältige Defizite auf. Das Feinstaubproblem in einzelnen steirischen Regionen resultiert nicht zuletzt auch aus der mangelnden Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs. Für eine Verbesserung des öffentlichen Verkehrsangebots sowie zur Absicherung des Wirtschaftsstandortes Steiermark ist es aus wirtschaftspolitischer Sicht und in Anbetracht der leeren Kassen der Gebietskörperschaften angezeigt, eine zweckgebundene Nahverkehrsabgabe einzuheben.

Mit einem Monatsbetrag von 8,-- Euro pro ArbeitnehmerIn wird die steirische Wirtschaft ihre internationale Konkurrenzfähigkeit nicht verlieren. Die einzelnen ArbeitnehmerInnen werden durch eine solche Abgabe nicht zusätzlich belastet.  

 

Legt man die von der Steiermärkischen Wirtschaftskammer für das Jahr 1012 veröffentlichten Zahlen zur Unternehmens- und Beschäftigtenstatistik zugrunde, wären bei einer Nahverkehrsabgabe, die ähnlich ausgestaltet ist wie die Wiener Dienstgeberabgabe, in der Steiermark 26.593 DienstgeberInnen mit 348.226 unselbständig Beschäftigten grundsätzlich abgabepflichtig (Ausnahmen für DienstnehmerInnen über 55 Jahren, etc. nicht eingerechnet). Auf dieser Basis ist (unter überschlagsmäßiger Veranschlagung der Befreiungen mit etwa 20 Prozent der DienstnehmerInnen) mit einem Abgabenertrag in der Größenordnung von  25 Millionen Euro zu rechnen.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend eine Regierungsvorlage zur Einführung einer Nahverkehrsabgabe nach dem Vorbild der "Wiener U-Bahn-Steuer" auszuarbeiten, welche von den steirischen Unternehmen zweckgebunden für den öffentlichen Personennahverkehr in der Steiermark eingehoben wird und diese Vorlage dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.

Parkplatzabgabe

Entschließungsantrag der KPÖ

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

 

Entschließungsantrag

zu: TOP 2

 

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LR Dr. Gerhard Kurzmann

Betreff:

Parkplatzabgabe

Begründung:

Die Zunahme des motorisierten Verkehrs nimmt in vielerlei Hinsicht zerstörerische Dimensionen an: Belastungen durch Abgase, Lärm, Flächenverbrauch, Zerstörung von gewachsenen fußläufigen Infrastruktureinrichtungen, Verlagerung wirtschaftlicher Tätigkeiten an die Peripherie von Ballungsräumen, Benachteiligung autoloser Teile der Gesellschaft und massive Gefährdung der Nahversorgung.

Der Trend zu großen Einkaufszentren an den Stadträndern ist ungebrochen - der Raum Graz ist das beste Beispiel dafür: In den letzten Jahren entwickelte sich Graz zur Stadt mit der größten Shoppingcenter-Dichte in Österreich. Die Einkaufszentren haben einen großen Trumpf, den sie auch offensiv ausspielen: Sie locken ihre Kunden mit kostenlosen Parkplätzen. 

Zur Eindämmung verschiedenster Verkehrserreger und der damit verbundenen Gefährdung erscheint deshalb die Einführung einer Lenkungsabgabe erstrebenswert. Einkaufszentren sollten eine Verkehrserregerabgabe zahlen, da sie durch ihr Parkplatzangebot ein erhöhtes Verkehrsaufkommen verursachen.

 

Das Einheben einer derartigen Abgabe wäre den Gemeinden auf Grundlage des Bundesgesetzes über die Ordnung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs (ÖPNRV-G 1999)rechtlich bereits jetzt schon möglich. Doch bisher hat österreichweit noch keine Gemeinde diese Möglichkeit genützt. 

Es ist daher Aufgabe des Landes, die nötigen Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr durch eine Parkplatzabgabe sicherzustellen und dabei Einkaufszentren in der Peripherie stärker in die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs und von Attraktivierungsmaßnahmen für die Innenstädte einzubinden.

 

Diese Parkplatzabgabe soll von allen bestehenden und zukünftigen Einkaufszentren - ausgenommen  jene, welche sich in Kerngebieten in Zentrumslage befinden und gleichzeitig über eine ausreichende Bedienungsqualität durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verfügen - jährlich eingehoben werden. 

Der öffentliche Personennahverkehr sowie auch die für Einkaufszentren erforderlichen infrastrukturellen Einrichtungen für den motorisierten Individualverkehr liegen natürlich im Interesse der Einkaufszentrenbetreiber, weshalb es auch gerechtfertigt ist, dass sie den öffentlichen Personennahverkehr sowie die infrastrukturellen Einrichtungen für den motorisierten Individualverkehr über die Parkplatzabgabe mitfinanzieren. Die Parkplatzabgabe sollte als zwischen den Gemeinden und dem Land Steiermark geteilte Landesabgabe ausgestaltet werden und in ihrer Höhe etwa den Parkgebühren in der Innenstadt entsprechen.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Gesetzesvorlage zur Einführung einer Parkplatzabgabe für bestehende und zukünftige Einkaufszentren, ausgenommen solchen innerhalb von Kerngebieten in Zentrumslage mit ausreichender Bedienungsqualität durch den ÖPNV, als gemeinschaftliche Landesabgabe auszuarbeiten und diese dem Landtag zur Beschlussfassung vorlegen.

Topticket für Studierende

Entschließungsantrag der KPÖ

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

 

Entschließungsantrag

zu: TOP 2

 

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LR Dr. Gerhard Kurzmann

Betreff:

Topticket für Studierende

Begründung:

Das Topticket ermöglicht es SchülerInnen und Lehrlingen, die öffentlichen Verkehrsmittel in der Steiermark zu einem Preis von derzeit 96 Euro 13 Monate lang in Anspruch zu nehmen. Das ist – auch angesichts einer exorbitanten Erhöhung der Ticketpreise der im Steirischen Verkehrsverbund zusammengeschlossenen Unternehmen – eine unverzichtbare Maßnahme, um jungen Menschen Mobilität zu ermöglichen. Studierende sind aber nach wie vor vom Topticket ausgeschlossen, obwohl sie aufgrund verschiedener Kürzungen (u.a. Bezug der Familienbeihilfe, Kürzung der Wohnbeihilfe) in den vergangenen Jahren eine deutliche Verschlechterung ihrer sozialen Lage hinnehmen mussten.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, das 2013 eingeführte Topticket auch Studierenden zugänglich zu machen.

Einführung eines steirischen Sozialpasses

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

 

Entschließungsantrag

zu: TOP 2

 

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LHStv. Siegfried Schrittwieser

Betreff:

Einführung eines steirischen Sozialpasses

Begründung:

In einer wachsenden Anzahl von steirischen Gemeinden werden Modelle realisiert, bei denen Menschen mit niedrigem Einkommen Ausweise erhalten die sie zum vergünstigten oder kostenfreien Bezug kommunaler Dienstleistungen, beziehungsweise zum Besuch von öffentlichen Kultur-, Sport- und Bildungseinrichtungen und Veranstaltungen zu vergünstigten Preisen berechtigt. So gibt es entsprechende Initiativen in Judenburg, Mürzzuschlag und Kapfenberg und seit 2009 auch in Trofaiach.

Diese lobenswerten Anstrengungen auf kommunaler Ebene bezeugen den Bedarf nach derartigen Angeboten, können aber nicht in vollem Umfang das Potential einer solchen Maßnahme realisieren. Die Einführung eines Ausweises im Scheckkartenformates die Menschen mit geringem Einkommen oder in schwierigen Lebenslagen, die deren Teilhabe am öffentlichen Leben erleichtern soll, ist auf Landesebene nötig.

 

Ein Sozialpass, wie ihn die KPÖ seit langem vorschlägt, umfasst den vergünstigten Zugang zu Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Ermäßigungen bei den Tarifen öffentlicher Verkehrsmittel, soll aber auch Behördenwege reduzieren, alle bestehenden Ansprüche auflisten, und beispielsweise den Bezug des Heizkostenzuschusses sowie die Befreiung von Grundpreis bei Gas, Strom und Fernwärme garantieren.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, für Menschen mit geringem Einkommen einen Sozialpass einzuführen, welcher 

 

  • zu kostenlosem oder stark ermäßigten Eintritt zu öffentlichen bzw. öffentlich subventionierten Kultur-, Sport- und Bildungseinrichtungen berechtigt,
  • ermäßigte oder kostenlose Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel ermöglicht,
  • und zur unbürokratischen Inanspruchnahme öffentlicher Zuschüsse, Beihilfen und staatlichen Transferleistungen berechtigt.

Entwicklungsförderung und Familienbegleitung

Entschließungsantrag der KPÖ

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

 

Entschließungsantrag

zu: TOP 2

 

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LHStv. Siegfried Schrittwieser

Betreff:

Entwicklungsförderung und Familienbegleitung

Begründung:

Kindern, die in ihrer Entwicklung verzögert sind oder behindert sind, benötigen besondere Unterstützung, damit auch sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Oft reichen die Ressourcen der Eltern nicht aus, um diese schwierige Lebenssituation alleine zu bewältigen. Nach der Frühförderung füllte die Entwicklungsförderung eine große Lücke, nämlich die Förderung von Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 16 Jahren. Geschulte Pädagoginnen und Pädagogen, die viel Erfahrung mit der Arbeit mit Kindern mit Behinderung haben, kamen ein- bis zweimal pro Woche zu den Kindern nach Hause und arbeiteten mit ihnen. Aber die Förderarbeit umfasste auch die Begleitung der Eltern und die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit SozialarbeiterInnen, LehrerInnen oder PsychologInnen.

 

Durch diese Fördermaßnahmen wurde das Familiensystem gestärkt und es konnte unter Umständen weiteren Interventionen vorgebeugt werden, indem Risiken und Probleme rechtzeitig erkannt und abgefangen wurden.

 

Seit 2007 war die Entwicklungsförderung als Leistungsart im Steiermärkischen Behindertengesetz vorgesehen. Pro NutzerIn beliefen sich die Jahreskosten auf durchschnittlich € 5.400,-. Zuletzt betrugen die Gesamtkosten für das Land € 559.000,-.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die notwendigen Mittel für die Entwicklungsförderung und Familienbegleitung ab 2015 in adäquater Höhe bereitzustellen.

Spürbare Wohnbeihilfenerhöhung

Entschließungsantrag der KPÖ

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

 

Entschließungsantrag

zu: TOP 2

 

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LHStv. Siegfried Schrittwieser

Betreff:

Spürbare Wohnbeihilfenerhöhung

Begründung:

Mit Verordnung vom 28.10.2014 wurde die Wohnbeihilfenverordnung in Bezug auf die Einkommensgrenzen geändert.

Die Anhebung der Einkommensgrenzen ist ein erster Schritt aber nicht ausreichend. So hat ein Ehepaar, das nur Mindestpension bezieht, auch nach dieser Anpassung immer noch keinen Anspruch auf Wohnbeihilfe.

 

2011 betrug der maximal anrechenbare Wohnungsaufwand für eine Einzelperson € 182 (€ 104 Wohnbeihilfe plus € 1,56 pro m² Betriebskostenpauschale). MindestpensionistInnen als Einzelpersonen erhielten die volle Wohnbeihilfe. Ehepaare mit Mindestpension knapp über € 100.


Unter LR Schrittwieser wurde die Betriebskostenpauschale 2012 halbiert. Die maximale Wohnbeihilfe beträgt seitdem nur mehr € 143.
MindestpensionistInnen als Einzelpersonen bekommen derzeit € 92 Wohnbeihilfe; 2015 werden es € 116 sein. Das ist immer noch weit weniger als 2011.
Ehepaare mit Mindestpension erhalten derzeit überhaupt keine Wohnbeihilfe und werden auch ab 2015 keinen Anspruch auf Wohnbeihilfe haben.

 

Eine große Anzahl von Menschen mit sehr geringen Einkommen bekommt daher auch 2015 keine Wohnbeihilfe. Gleichzeitig stiegen in den letzten Jahren die Mietpreise fast doppelt so schnell wie die Einkommen der Menschen. Um dem Rechnung zu tragen muss der maximal anrechenbare Wohnungsaufwand unbedingt zumindest wieder auf das Niveau von 2011 erhöht werden. Hierzu soll die Betriebskostenpauschale zumindest wieder auf € 1,56 angehoben und der gesamte anrechenbare Wohnungsaufwand auch in Zukunft, ebenso wie die Einkommensgrenzen, indexiert werden.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Wohnbeihilfenverordnung dergestalt zu ändern, dass der maximal anrechenbare Wohnungsaufwand zumindest auf das Niveau von 2011 angehoben und wertgesichert wird und die nötigen Mittel bereitzustellen.

Wohnen leistbar machen

Entschließungsantrag der KPÖ

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

 

Entschließungsantrag

zu: TOP 2

 

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LR Johann Seitinger

Betreff:

Wohnen leistbar machen

Begründung:

Um den Menschen in der Steiermark in der Zukunft in ausreichendem Maße leistbare und qualitativ hochwertige Wohnungen zur Verfügung zu stellen, ein Bündel von Maßnahmen nötig.

 

Ab 2015 wird im neuen Wohnbauförderungsprogramm vom bisherigen System der Annuitätenzuschüsse abgegangen und auf nicht rückzahlbare Zinszuschüsse umgestellt. Dies ist als erster Schritt begrüßenswert, hat sich doch das System der Annuitätenzuschüsse als in der Praxis untauglich erwiesen. Die EmpfängerInnen von Annuitätenzuschüsse wurden und werden nach der Laufzeit der Zuschüsse von der enormen Erhöhung der Rückzahlung überrascht. Kaum jemandem war am Beginn der Laufzeit klar, welche Steigerungen anfallen würden.

 

Mit der Umstellung der Wohnbauförderung ab 2015 geht einher, dass das Land nun nur mehr 55 Millionen statt bisher 108 Millionen Euro investiert. Würde das Land im neuen System die gleiche Summe wie bisher in die Hand nehmen, könnten mehr Wohnungen gefördert werden und somit mehr leistbarer Wohnraum geschaffen werden. Es ist daher zu fordern, dass das Land die Höhe der Investitionen für Jahresgeschoßbauprogramm auch im Wohnbauförderungsprogramm ab 2015 zumindest auf dem bisherigen Niveau erhält.

Das beste System, um das Wohnen dauerhaft leistbar zu halten, wäre, auf niedrigverzinste Landesdarlehen umzusteigen. Im Mai 2013 hatte auch Landesrat Seitinger in der Presse angekündigt, in der Geschoßbauförderung von den rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen bis 2015 wieder auf Landesdarlehen umzustellen und auf diese Weise 1.400 Einheiten mit insgesamt 110 Mio. Euro zu fördern. Der Termin sollte sich mit der Umstellung der Kameralistik auf die Doppik decken.

Die Umstellung auf die Doppik wurde von der Landesregierung mit Nachdruck betrieben und ist mit Beschluss des vorliegenden Landesvoranschlags erfolgt. Die Wiedereinführung der Landesdarlehen in der Wohnbauförderung hingegen wurde ad acta gelegt.

Um dieses System, das sich durch die Rückzahlungen der Darlehen auf Dauer von selbst tragen könnte, sicherzustellen, muss festgelegt werden, dass diese Landesdarlehen keinesfalls veräußert werden dürfen. Die steirische Wohnbauförderungsfinanzierung hat in der Vergangenheit unter dem Verkauf von Forderungsdarlehen stark gelitten. Die Erlöse aus den Verkäufen, bei denen noch dazu großteils nur ein sehr geringer Barwert zwischen 54 und 85 % erzielt wurde, wurden der allgemeinen Budgetsanierung zugeführt und flossen so aus der Wohnbauförderung ab. Neben diesen teils immensen Abschlägen hat das Land auch in Zukunft das Ausfallsrisiko bei diesen Verkäufen zu tragen. Zudem kam es zu einer Schwächung der zukünftigen Finanzierungskraft des Landes.

Der Verkauf der Landesforderungen hat zur Folge, dass das Land auf immense Einnahmen aus den Rückflüssen verzichten muss. Zusätzlich wurden auch, durch die Aufhebung der Zweckbindung, die, eigentlich für die Wohnbauförderung gewidmeten, Ertragsanteile statt für die Wohnbauförderung für die allgemeine Budgetkonsolidierung verwendet. 

Als kurzfristige Maßnahme verbrauchte die Landesregierung die Rücklagen für die Wohnbauförderung im Jahr 2010 gänzlich. 2006 hatten sie noch 308 Mio. Euro betragen. Auch der Rechnungshof wies auf diese fehlende Finanzierungsmöglichkeit und den damit verbundenen fehlenden finanziellen Spielraum sowie den sich daraus ergebenden höheren Anteil an Fremdmittelfinanzierung hin.

Es muss daher sichergestellt werden, dass noch im Eigentum des Landes befindliche und zukünftig erteilte Landesdarlehen keinesfalls mehr veräußert werden dürfen.

Damit diese Mittel aber nicht nur im Landesbudget verbleiben, sondern tatsächlich für den Bau leistbarer Wohnungen eingesetzt wird, sind weitere Maßnahmen nötig:

So ist erstens die 2001 aufgehobene Zweckbindung für Rückflüsse aus Landesdarlehen und zweitens die Zweckbindung der Ertragsanteile, die vom Bund nun anstelle des ehemaligen WBF-Zweckzuschusses an das Land fließen, für den Wohnungsneubau und Sanierung wieder einzuführen. Eine Selbstbindung, diese Mittel ausschließlich für die Wohnbauförderung zu verwenden, würde sicherstellen, dass der Wohnbauförderungstopf wieder ausgereicht gefüllt und leistbares Wohnen in der Steiermark in der Zukunft gesichert wäre.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. die Höhe der Investitionen für Jahresgeschoßbauprogramm auch im Wohnbauförderungsprogramm ab 2015 zumindest auf dem bisherigen Niveau von etwa 110 Mio. Euro zu halten;
  2. zur Wohnbauförderung wieder Landesdarlehen, mit der Maßgabe zu gewähren, dass die Laufzeiten möglichst lang (30 Jahre), die Verzinsung gering (maximal 1 Prozent) und die Tilgungsraten gleichbleibend sind;
  3. eine Vorlage eines Landesverfassungsgesetzes auszuarbeiten, mit dem sichergestellt wird, dass in Zukunft Wohnbauförderungsdarlehen nicht veräußert werden dürfen, und diese dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen;
  4. eine Regierungsvorlage für ein Wohnbauförderungs-Zweckbindungsgesetz auszuarbeiten, mit dem sichergestellt wird, dass sowohl Rückflüsse aus Landesdarlehen oder anderen Wohnbauförderungsmaßnahmen als auch für die Wohnbauförderung gedachte Bundesmittel und Ertragsanteile nur für Zwecke der Wohnbauförderung und Sanierung verwendet werden dürfen, und diese dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.

Qualitätsverbesserung künftiger Landesbudgets

Entschließungsantrag der KPÖ

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

 

Entschließungsantrag

zu: TOP 2

 

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LR Dr. Bettina Vollath, LR Dr. Christian Buchmann, LR Mag. Christopher Drexler, LR Dr. Gerhard Kurzmann, LR Mag. Michael Schickhofer, LHStv. Siegfried Schrittwieser, LHStv. Hermann Schützenhöfer, LR Johann Seitinger, LH Mag. Franz Voves

Betreff:

Qualitätsverbesserung künftiger Landesbudgets

Begründung:

Finanzlandesrätin Vollath sagte in ihrer Budgetrede am 21.10.2014: "Durch die neue Budget- und Organisationsstruktur ist es gelungen, mehr Transparenz für die Steirerinnen und Steirer im Budgetvollzug zu schaffen. Es wird in Zukunft klar nachvollziehbar sein, welche prioritären Ziele mit welchen Ressourcen in Angriff genommen werden und woran die Zielerreichung gemessen werden kann."

 

Gemäß § 34 Abs. 1 Stmk. Landeshaushaltsgesetz (StLHG) haben die jeweils haushaltsleitenden Organe (Mitglieder der Landesregierung), die Relevanz, die inhaltliche Konsistenz, die Verständlichkeit, die Nachvollziehbarkeit, die Vergleichbarkeit sowie die Überprüfbarkeit der Angaben zur Wirkungsorientierung für alle Gliederungsebenen des Landesbudgets innerhalb der zu ihrem Wirkungsbereich gehörenden Bereichsbudgets zu gewährleisten.

 

Fakt ist, dass das dem Landtag vorgelegte Landesbudget 2015 in vielen Punkten diesen Anforderungen nicht gerecht wird. Dies kritisiert auch der Landesrechnungshof in seiner Stellungnahme an den Finanzausschuss:

Bei vielen Globalbudgets fehlen verlässliche IST- und SOLL-Daten für die Indikatoren, weshalb keine Überprüfbarkeit gegeben ist.

Die vorgelegten Angaben decken nicht die wesentlichen Problemstellungen ab oder lassen keine Abschätzung der Entwicklung zu. Auch sind die Angaben zur Wirkungsorientierung über die Bereiche und Budgetebenen teils inhaltlich nicht konsistent und Ziele sowie Maßnahmen stehen mit übergeordneten Zielsetzungen in keinem logischen Zusammenhang.

Die Budgetrelevanz von Wirkungszielen ist in vielen Fällen nicht nachvollziehbar.

Diese wäre erst über eine Verknüpfung mit der Kosten- und Leistungsrechnung

ersichtlich.

Auch wurden teilweise Wirkungsziele gewählt, aus denen der konkrete öffentliche Handlungsbedarf und der angestrebte Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger nicht hervorgeht.

 

Die von der Landesregierung selbst gesetzten wesentlichen Ziele "Transparenz" und "wirtschaftliche Steuerung", aber auch die gesetzlichen Vorgaben werden von dem dem Landtag vorliegenden Budget nicht ausreichend erfüllt.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass - entsprechend der Kritik des Landesrechnungshofes betreffend das vorliegende Landesbudget 2015 - und in Entsprechung des § 34  Abs. 1 StLHG bei der Vorbereitung künftiger Budgets 

  • verlässliche IST- und SOLL-Daten für die Indikatoren vorliegen, um die Überprüfbarkeit zu gewährleisten,
  • die vorgelegten Angaben die wesentlichen Problemstellungen abdecken und eine Abschätzung der Entwicklung zulassen,
  • die Angaben zur Wirkungsorientierung über die Bereiche und Budgetebenen inhaltlich konsistent sind,
  • Ziele und Maßnahmen mit übergeordneten Zielsetzungen in einem logischen Zusammenhang stehen,
  • die Budgetrelevanz von Wirkungszielen in allen Fällen nachvollziehbar ist und
  • Wirkungsziele gewählt werden, aus denen der konkrete öffentliche Handlungsbedarf und der angestrebte Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger klar hervorgeht.

Kostenloser Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige

Entschließungsantrag der KPÖ

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

 

Entschließungsantrag

zu: TOP 2

 

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LH Mag. Franz Voves

Betreff:

Kostenloser Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige

Begründung:

In der Steiermark sind viele Menschen ehrenamtlich tätig und zeigen damit ihre Bereitschaft, einen Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander zu leisten. Aufgabe des Staates ist es auch, diese vielfältigen und wertvollen Aktivitäten zugunsten des Gemeinwohles durch Schaffung günstiger Rahmenbedingungen zu unterstützen.

Unvorhergesehene Ereignisse, die während der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit eintreten können, sollten für alle Engagierten in angemessener Form abgesichert sein. Viele kleinere Organisationen können ihren ehrenamtlich tätigen Mitgliedern aber leider keinen Versicherungsschutz anbieten.

Der Schutz und die Sicherheit für ehrenamtlich Engagierte müssen einen besonders hohen Stellenwert haben. Andere Bundesländer bieten bereits ehrenamtlich Tätigen kostenlose Haftpflicht- und Unfallversicherungen an. Zudem helfen entsprechende positive Rahmenbedingungen wie ausreichender Versicherungsschutz bürokratische Hürden zu überwinden und die Schwelle für den Einstieg in ehrenamtliche Tätigkeiten zu verringern. Die damit verbundenen Kosten halten sich in einem überschaubaren Rahmen und sind durch den erzielten Nutzen mehr als gerechtfertigt.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend ein Modell für den kostenlosen Versicherungsschutz ehrenamtlich tätiger Menschen (Unfall- und Haftpflichtversicherung) auszuarbeiten und die nötigen Mittel bereitzustellen.

PolitikerInnengehälter senken

Entschließungsantrag der KPÖ

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

 

Entschließungsantrag

zu: TOP 2

 

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LH Mag. Franz Voves

Betreff:

PolitikerInnengehälter senken

Begründung:

Die KPÖ fordert seit Jahren, dass die Mitglieder der Landesregierung und des Landtages einen wirksamen Beitrag gegen das Auseinanderklaffen der Einkommensschere zwischen Bevölkerung und PolitikerInnen leisten. Es sollte daher ein Grundprinzip sein, bei der Festlegung von PolitikerInnenbezügen darauf Bedacht zu nehmen, dass ein nachvollziehbares Verhältnis zu einem durchschnittlichen Einkommen gewahrt bleibt.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

dem Landtag Novelle des Steiermärkischen Bezügegesetzes vorzulegen, wodurch die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung und des Landtages um mindestens 30 Prozent reduziert werden und der höchste Bezug das Fünfzehnfache des Ausgleichszulagensatzes nicht überschreitet.

Wiederherstellung der demokratischen Kontrolle über Landeseigentum

Entschließungsantrag der KPÖ

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

 

Entschließungsantrag

zu: TOP 2

 

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LH Mag. Franz Voves

Betreff:

Wiederherstellung der demokratischen Kontrolle über Landeseigentum

Begründung:

Ausgliederungen sind in der Steiermark in der Vergangenheit zu einem beliebten Instrument der Budgetkonsolidierung geworden. Vermögenswerte werden in Gesellschaften eingebracht, die zunächst im Besitz des Landes verbleiben, um unter Umgehung der Maastricht-Kriterien Geld auf dem Kapitalmarkt aufzunehmen oder defizitäre Bereiche der Verwaltung in eigenen Bilanzierungskreisläufen zu parken. Die klare Intention des Verfassungsgesetzgebers (Art. 20 L-VG) ist es, die Veräußerung von Landesvermögen schon ab einer geringen Wertgrenze (50.000 Euro!) der Kontrolle des Landtages zu unterwerfen. Tatsächlich ist es aber eine wesentliche Folge von Ausgliederungen, dass Kapitalgesellschaften, an denen das Land - und sei es mit 100 Prozent - beteiligt ist, Landeseigentum ohne jegliche demokratische Kontrolle in wertmäßig unbeschränktem Ausmaß veräußern können. Diese Aushöhlung der demokratischen Kontrolle widerspricht wesentlich der Intention des Verfassungsgesetzgebers, dient der Verschleierung des Ausverkaufs von Landesvermögen und stellt letztendlich eine Missachtung der Interessen der Steirerinnen und Steirer dar.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  • neu zu errichtende Gesellschaftsverträge so zu gestalten, dass Rechtshandlungen der Gesellschaft ab einer zu bestimmenden Wertgrenze genehmigungspflichtige Vorhaben sind, sodass das jeweilige Organ der Gesellschaft (Aufsichtsrat und Hauptversammlung) zu befassen wäre,
  • bei bereits bestehenden Gesellschaftsverträgen eine Änderung in diesem Sinn zu prüfen, und Vorschläge für die dort beschriebenen Wertgrenzen zu erstatten und
  • zu prüfen, ob sich Entscheidungsbefugnisse von Organen der Landesregierung als Gesellschafterrechte in bestimmten Fällen an die Zustimmung des Landtages binden lassen, indem entsendete Mitglieder der Landesregierung – um in diesem Organ wirksam von ihrem Stimmrecht betreffend das genehmigungspflichtige Vorhaben Gebrauch zu machen – die Beschlussfassung des Landtags einzuholen haben und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.

Verbesserung der Mindestsicherung

Abänderungsantrag

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

 

Abänderungsantrag (§ 46 GeoLT)

Fraktion(en): KPÖ

Bezug auf Geschäftsstück: 3156/3

Begründung:

Die Mindestsicherung ersetzt seit 1. März 2011 die bisherige Sozialhilfe. Die KPÖ hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die Mindestsicherung für so gut wie alle Bezieherinnen und Bezieher gegenüber der Sozialhilfe eine Schlechterstellung bringt.

Dieser massive Verlust gründet sich zum einen auf die nur 12malige Auszahlung der Mindestsicherung. Der noch größere finanzielle Nachteil für die Bezieherin ergibt sich aber dadurch, dass die Wohnbeihilfe als Einkommen verstanden und vom Mindeststandard wieder abgezogen wird! Daraus ergibt sich eine massive Verringerung der monatlichen Unterstützung im Rahmen der Mindestsicherung gegenüber der Sozialhilfe.

 

Beschlusstext: Es wird der Antrag gestellt, der Landtag wolle beschließen:

 

Gesetz vom ............., mit dem das Gesetz über die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (Steiermärkisches Mindestsicherungsgesetz - StMSG) geändert wird.  

 

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

 

Das Steiermärkische Mindestsicherungsgesetz, LGBl. Nr. 14/2011, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2014, wird wie folgt geändert:

 

1. § 6 Abs. 2 wird folgende Ziffer 4 angefügt:

"4. Leistungen der Wohnbeihilfe."

2. § 10 Abs. 2 lautet:

"(2) Die Mindeststandards nach Abs. 1 gebühren zwölfmal pro Jahr, wobei alle Monate mit 30 Tagen berechnet werden. In den Monaten März, Juni, September und Dezember gebührt zusätzlich eine Sonderzahlung in Höhe von 50 % des gemäß Abs. 1 Z 3 gewährten Mindeststandards. Der Anspruch auf Sonderzahlung besteht erst ab einem mindestens dreimonatigen Bezug des Mindeststandards gemäß Abs. 1 Z 3. Einkünfte, die den Berechtigten öfter als zwölfmal pro Jahr zufließen, sind auf die Sonderzahlungen anzurechnen."

3. Dem § 26 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr.    /2014 treten die Änderungen des § 6 Abs. 2 und des § 10 Abs. 2 mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der     , in Kraft."

15. Dezember 2014